- WÄHLE GRUNDRECHTE, WÄHLE FREIHEIT, WÄHLE DICH!
- Stellt die Grundrechtepartei die Gültigkeit des Grundgesetzes und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage?
- Lehnt die Grundrechtepartei die Europäische Union ab?
- Was ist die Aufgabe der Grundrechtepartei?
- Warum ist politische Willensbildung des Volkes dringend vonnöten?
- In welchem Zustand befindet sich das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland?
- Was sind die Ursachen für diese Zustände?
- Wie können diese Zustände geändert werden?
- Wo befindet sich die Grundrechtepartei im politischen Spektrum?
- Stellt die Grundrechtepartei die Systemfrage?
- Warum hat die Grundrechtepartei die Organisationsform einer Partei gewählt?
- Weshalb muss man, bevor man Vollmitglied wird, Gastmitglied werden?
- Wie viele Mitglieder hat die Grundrechtepartei derzeit?
- Wie finanziert sich die Grundrechtepartei?
- Welche Menschen spricht die Grundrechtepartei an?
WÄHLE GRUNDRECHTE, WÄHLE FREIHEIT, WÄHLE DICH!
Das Demokratieversprechen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist keine sich selbst erfüllende Prophezeiung, es muss durch die Bürger eingefordert und auch eingelöst werden. Eine lebendige Demokratie bedarf des demokratischen Willens des Volkes, eines jeden Einzelnen, zur aktiven Umsetzung, da ansonsten keine Demokratie entstehen kann. Grundrechte sind keine Ware.
Solange sich die Bürger der Bundesrepublik Deutschland als Grundrechtsträger nicht ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit und deren nach wie vor vorhandenen Kontinuität in Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung, aber auch in Forschung und Lehre, bewusst werden und die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes sowie ihre verfassungsmäßig als unmittelbar geltendes Recht garantierten Grundrechte nicht jeden Tag kompromisslos einfordern und diese sowohl als Schutz des einzelnen Bürgers vor einer übermäßigen Ausdehnung der Staatsgewalt als auch als Abwehrrechte gegen diejenigen Amtsträger als Elemente des Staates und seiner Institutionen verstehen, für welche, trotz ihres Schwurs auf das Grundgesetz, die Begriffe Demokratie und Rechtsstaat lediglich Schutzbehauptungen sind, um unter Missachtung der Grundrechte ungestraft zahllose kleine und große Verbrechen begehen zu können, wird auf deutschem Boden keine echte Demokratie entstehen.
Stellt die Grundrechtepartei die Gültigkeit des Grundgesetzes und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage?
Nein. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit den in ihm kodifizierten und unveräußerlichen Grundrechten als Garanten der Freiheit ist die Grundlage der Arbeit der Grundrechtepartei. Hinzu kommen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Grundsätze sowie die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Das bedeutet auch, die Grundrechtepartei ist keine Anlaufstelle für Anhänger des Deutschen Reiches, diverser kommissarischer Reichsregierungen, so genannter staatlicher Selbstverwaltungen oder diverser Zentralräte für europäische oder deutsche Bürger, insoweit diese und ähnliche Organisationen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und die Gültigkeit des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen.
Lehnt die Grundrechtepartei die Europäische Union ab?
Eine auf dem demokratischen und durch freie, gleiche und geheime Wahlen ausgedrückten Willen der beteiligten Völker beruhende Europäische Union befürwortet die Grundrechtepartei ausdrücklich.
Was ist die Aufgabe der Grundrechtepartei?
Die Grundrechtepartei beteiligt sich an der dringend benötigten politischen und demokratischen Willensbildung des Volkes und strebt die Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates und seiner Institutionen in Deutschland und darüber hinaus auch in der Europäischen Union an. Das Grundgesetz und die in ihm normierten Grundrechte sind zwingend umzusetzende Grundlagen der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Warum ist politische Willensbildung des Volkes dringend vonnöten?
Die Bundesrepublik Deutschland wird heute beherrscht von einer repräsentativen und von materiellen Interessen geleiteten Oligarchie mit – oft aus nationalsozialistischer Zeit stammendem oder auf diesem aufbauenden – Bedarfsrecht an Stelle des seit dem 23. Mai 1945 als ranghöchste Rechtsnorm in Kraft befindlichem Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Die wichtigsten Grundlagen des Grundgesetzes, die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Grundrechte und deren Schutz, werden durch staatliche Institutionen missachtet und der »Mangel« an Obrigkeitshörigkeit und die Berufung auf die Grundrechte mit dem missbrauchten staatlichen Gewaltmonopol beantwortet. Ausbildung an Demokratie und Grundrechte fehlen heute sowohl in den Schulen, als auch in den staatlichen Institutionen, welche für deren Umsetzung verantwortlich sind.
Diesen Mangel will die Grundrechtepartei abzustellen helfen.
In welchem Zustand befindet sich das Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland?
Die Staatsgewalt geht nicht vom Volke aus, sondern wird von eigentlichen Dienern des Staates in ihrer Funktion als Amtsträger für persönliche Interessen missbraucht. Die Würde des Menschen und die sie spezifizierenden Grundrechte werden tagtäglich missachtet. Der Verpflichtung der staatlichen Gewalt zur Achtung und zum Schutze dieser Würde und Grundrechte wird nicht nachgekommen. Die Bindung der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar wirkende Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat als Schutz vor einer übermäßigen Ausdehnung der Staatsgewalt wird ignoriert und an ihre Stelle tritt die »normative Kraft des Faktischen« der Staatsgewalt als Bedarfsrecht zur Abwehr der Grundrechte des einzelnen Bürgers. Öffentliches Recht für den Bürger wird zu öffentlicher Gewalt gegen den Bürger.
Besteht dieser Bürger, als Teil des Souveräns, auf der Einhaltung und Durchsetzung seiner verfassungsmäßig garantierten Grundrechte, muss er mit Zwangsmaßnahmen rechnen, gegen die er sich allenfalls in langwierigen Gerichtsprozessen zur Wehr setzen darf, welche er selbst bezahlen muss und an deren Ende ein unkontrolliertes Bundesverfassungsgericht steht, welches die Verfassungsbeschwerde angeblich nicht annehmen und diese Nichtannahme angeblich auch nicht begründen muss: Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Justizgewährleistung wird durch verfassungswidriges Gesetz liquidiert.
Grundrechte gelten heute nur, wenn sich ein sein Amt missbrauchender Amtsträger in seiner Ehre verletzt fühlt, weil sein Opfer sich öffentlich wehrt, oder wenn dem Volk die Abhängigkeit der Presse von den Brosamen des angeblich freien Marktes und ihre Unterwerfung unter die herrschende Kaste als Meinungs- und Pressefreiheit verkauft werden soll. Politische und justizielle Menschenrechtsverletzungen gibt es nur in China oder bedarfsweise in jedem anderen Land, welches die käuflichen Werte der westlichen Wertegemeinschaft nicht oder angeblich nicht teilt, weshalb wir unsere Freiheit auch am Hindukusch verteidigen sollen – nur nicht im eigenen Land.
Der Bürger muss sich heute, über 60 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, von Amtsträgern erklären lassen, dass es seine Pflicht sei, nationalsozialistische oder auf solchen basierende und/oder verfassungswidrige Gesetze zu befolgen, während des Bürgers Berufung auf seine verfassungsmäßigen Grundrechte bestenfalls ein mitleidiges Lächeln hervorruft.
Grundrechte sind vor Gericht erhandelbare und käufliche Privilegien geworden. An die Stelle des Paradieses tritt das Bundesverfassungsgericht und Gott ist eine vom Parteienproporz gesteuerte Marionette. Die Kontrollinstanzen werden von den zu Kontrollierenden besetzt und haben sich jeder Kontrolle durch das Volk entzogen. An die Stelle des Rechtsstaates tritt die Hoffnung auf Gnadengewährung durch das allmächtige Amt. Die Gewaltenteilung funktioniert nach dem Motto: Getrennt marschieren, gemeinsam zuschlagen. Der Bürger ist der Feind im eigenen Land, ein Staatsfeind.
Wer sich über Grundrechtsverletzungen beschwert, dem wird gesagt: »Sie können ja klagen.«, wissend um die Ummöglichkeit einer nachträglichen Heilung einer vollzogenen Verletzung der Grundrechte – angesichts der Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht eine rechtsstaatliche Unmöglichkeit. Dementgegen müsste der Staat, insoweit er in die unmittelbar geltenden Grundrechte eingreifen will, bei negativer Bescheidung durch den Grundrechtsträger, die Gerichte anrufen.
Was sind die Ursachen für diese Zustände?
Die Grundlagen wurden bereits in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gelegt, indem keine effektive Entnazifizierung erwünscht war und deshalb die meisten Verbrecher aus der Zeit des Dritten Reiches kurze Zeit nach dessen militärischer Kapitulation wieder in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung eingesetzt und von ihren Kollegen in den Ämtern durch »Persilscheine« von aller Verantwortung frei gesprochen wurden. Ich war`s nicht – Hitler war`s.
Zudem waren die »neuen« Lehrer an den neuen alten Hochschulen, insbesondere an den neuen alten juristischen Fakultäten, welche nun Demokratie lehren sollten, die gleichen »alten«, welche noch einige Jahre vorher damit beschäftigt waren, ihren Studenten die nationalsozialistische Gesinnung zu vermitteln. Sie alle haben ihrem Führer Treue bis in den Tod geschworen. Carl Schmitt, Hermann von Mangoldt, Theodor Maunz u.v.a. werden heute noch in Gerichten und an Hochschulen zitiert und verehrt. Ihre verfassungswidrigen Meinungen werden als »herrschende« bezeichnet und genießen höheren Respekt als das Grundgesetz, welches mit ihrer Hilfe systematisch in sein Gegenteil »ausgelegt und teleologisch reduziert« wird.
Ein ehemaliger SA-Rottenführer und für diverse Todesurteile verantwortlicher Staatsanwalt am Sondergericht in Bamberg, Willi Geiger, später Richter am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht, entwarf das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, welches dessen Richtern unkontrollierte Allmacht verleiht, während der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, als Chefjurist von Görings Haupttreuhandstelle Ost mit verantwortlich war für die juristische Legitimation des Massenmordes an den Einwohnern der besetzten osteuropäischen Gebiete und der Verteilung ihres Eigentums, inklusive der herausgebrochenen Goldzähne, an den »deutschen Volkskörper« zur Beruhigung dessen »Gewissens« in der Wohlfühldiktatur.
Die daraus entstandene Macht des Maßnahmenstaates wurde niemals als Macht des Volkes in dessen Hände gelegt. Die Ausrede ist nach wie vor, es wäre dafür nicht reif. Dass diese Ausrede jedoch von den Verursachern dieser Zustände gebraucht wurde, ist bis heute ein offenes Geheimnis. Man konnte sich damals wie heute fest auf den Mangel an politischem Willen eines großen Teiles des Volkes verlassen und der zu Recht kritische Rest wurde und wird gern zu unliebsamen Querulanten erklärt und gegebenenfalls zwangspsychiatrisiert – im Bedarfsfall auch ohne ordnungsgemäße Gesetze.
Selbstverständlich wird heute niemand mehr wegen seiner der herrschenden Meinung entgegenstehenden politischen Gesinnung getötet, heute verwesen die Kritiker im Getriebe der Verwaltung oder ihr Widerstand wird missbraucht, um die Überlegenheit der herrschenden Klasse zu demonstrieren. Widerstand ist teuer im Lande und Kritik wird zum Privileg. Statt Zwangsarbeit gibt es Hartz-IV, statt Lager die Residenzpflicht, statt Folter den Entzug der Lebensgrundlagen. Der Deckname dafür lautet: Soziale Hängematte. Dafür werden die Opfer von Sozialschmarotzern als Sozialschmarotzer verhöhnt.
Das Grundgesetz kann sich nicht gegen seinen Missbrauch durch die herrschende Klasse wehren, gegen staatliche Willkür hilft kein Gesetz – diesen Schutz müssen die Bürger selbst übernehmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erkennt in diesem Fall, trotz gegenteiliger gesetzlicher Verpflichtung, keine Zuständigkeit.
Wie können diese Zustände geändert werden?
Zunächst müssen alle Bürger grundsätzlich verpflichtend schon ab dem Besuch der Schule und auch berufsbegleitend am Grundgesetz und ihren Grundrechten ausgebildet werden. Weiterhin müssen Amtsträger persönlich haftbar für Amtsmissbrauch gemacht werden, wozu zunächst einmal der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs wieder eingeführt werden muss, da er von den Nationalsozialisten gestrichen wurde und bis heute nicht als allgemeiner Straftatbestand im StGB erscheint. Weiterhin müssen Amtsträger persönlich und sachlich unabhängig sein, weshalb sich jede politische und materielle Abhängigkeit verbietet. Die vermeintliche Gewaltenteilung muss in eine Trennung der staatlichen Gewalten umgewandelt sowie von unabhängigen Gremien kontrolliert und auch sanktioniert werden können. Werden nur diese Bedingungen erfüllt, ist absehbar, dass von den heutigen Amtsträgern kaum jemand bereit sein wird, sich solchen Restriktionen zu unterwerfen.
Vor allem jedoch müssen alle aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden und heute noch angewendeten Gesetze und Verordnungen, wie beispielsweise das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 oder die Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937, umgehend für nichtig erklärt werden, da es nicht hinnehmbar ist, dass auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor Führerbefehle ausgeführt oder von Adolf Hitler unterzeichnete und erlassene Gesetze angewendet werden. Dem unter Juristen verbreiteten verfassungswidrigen Wunsch nach dem Erhalt so genannter vorkonstitutioneller Gesetze oder Einzelnormen, welche nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen, muss eine entschiedene Absage erteilt werden, ansonsten das Grundgesetz als Schutz vor derartigen Gesetzen ein Phantom bleibt.
Gleiches gilt für Grundrechte einschränkende vorkonstitutionelle Gesetze, welche angeblich nicht den eindeutigen Bestimmungen des Grundgesetzes für Grundrechte einschränkende Gesetze unterlägen, weil die durch sie »erlaubten« Grundrechtseinschränkungen bereits in der Zeit des Nationalsozialismus gang und gäbe waren. Eine derartige Zuneigung zu Gesetzen aus der Zeit des Nationalsozialismus ist für eine Demokratie nicht ertragbar – unabhängig ob diese Meinung von Juristen vertreten wird oder von Erfüllungsgehilfen der Legislative bzw. Exekutive. Aus dieser Zeit stammt auch die rechtsverachtende und noch heute gern vertretene Ansicht vieler Amtsträger, auch rechtswidrige Entscheidungen müssten aus dem Grunde der Rechtssicherheit vollzogen werden können. Absurder lässt sich der Rechtsstaat nicht in Abrede stellen.
Insoweit sind alle heute angewendeten Gesetze, Verordnungen und Einzelnormen auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des Grundgesetzes hin zu überprüfen und gegebenenfalls aus dem Rechtsverkehr zu ziehen.
Als Beispiel absoluter Missachtung des Grundgesetzes sei hier die so genannte Hartz-IV-Gesetzgebung erwähnt. Nach den Vorschriften des Grundgesetzes über Grundrechte einschränkende Gesetze (Art. 19 Abs. 1 GG) sind die dem zugrunde liegenden Sozialgesetzbücher reiner Rechtsschein ohne jede verfassungsrechtliche Ermächtigung. Allein das SGB-II schränkt in mehr als 40 Fällen eklatant die Grundrechte seiner Opfer ein, ohne dass auch nur annähernd den dafür geltenden Vorschriften des Grundgesetzes Rechnung getragen wird, wodurch es unzulässige Verletzungen von Grundrechten scheinbar gesetzlich erlaubt. Es handelt sich hier auf Grund des Wissens des Gesetzgebers, der Exekutive und der Rechtsprechung um vorsätzliche Willkür ohne jede gesetzliche Gültigkeit im Sinne des Grundgesetzes. Amtlich erzeugter Rechtsschein an Stelle von Recht und Gesetz.
Rechtsschutz gegen derartige Nicht-Gesetze wird jedoch nicht gewährt im Rechtsstaat Deutschland, da der dafür vom Grundgesetz vorgeschriebene Rechtsweg von den Opfern nicht eröffnet werden kann, weil der Gesetzgeber den Erlass der dafür benötigten Prozessgesetze seit über 60 Jahren verweigert – mit Zustimmung der Rechtsprechung, allen voran das Bundesverfassungsgericht, welches den Kläger, insoweit es ihm überhaupt eine Antwort zukommen lässt, rechtlich unzutreffend mit der Ansicht abspeist, gegen solche Gesetze könne nur innerhalb eines Jahres nach ihrem Erlass rechtlich vorgegangen werden. So soll angeblicher Fristablauf einer in dieser Form nicht vorhandenen Vorschrift die deklaratorische Feststellung der Nichtigkeit solcher Nicht-Gesetze verhindern – selbstverständlich im Namen des Volkes.
Deshalb müssen hinsichtlich der für diese dringend erforderlichen Änderungen benötigten politischen Arbeit auch alle die freiheitliche demokratische Grundordnung und das Grundgesetz anerkennen und verteidigen wollenden politischen Gruppierungen im Sinne des Art. 21 GG (Grundgesetz) als Partei gelten dürfen, ohne jede Anerkennung durch eine andere Instanz als dem Grundgesetz selbst. Sie alle müssen zu Wahlen zugelassen werden.
Es kann in einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht angehen, dass dem Grundgesetz nach frei gegründete politische Parteien nach einem Parteiengesetz, dessen Bedingungen die es erlassen habenden Parteien nicht unterworfen waren, einerseits in bestimmten Abständen zu Wahlen antreten sollen, um einen bereits durch das Grundgesetz garantierten Anspruch auf die Rechte von Parteien vor nicht demokratisch gewählten Amtsträgern zu bestätigen, die Zulassung zu diesen Wahlen – zwar ohne entsprechendes Gesetz – jedoch faktisch von Wahlleitern entschieden wird, welche den Innenministerien unterworfen sind, welche wiederum von um ihre Macht fürchtende Parteien besetzt werden.
Nach der Wahl kann die nicht zugelassene Partei dann wiederum eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen, dessen wissenschaftliche Mitarbeiter eigentlich über deren Annahme entscheiden und dessen Richter wiederum von den Parteien zum »Schutze des Grundgesetzes« erwählt wurden, gegen deren Missbrauch des Grundgesetzes sich die zur Wahl nicht zugelassene Partei erfolglos zur Wehr setzt. Später kann dann verkündet werden, die Partei sei gar keine Partei gewesen, da sie sich nicht an Wahlen beteiligt hätte, was wiederum vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird und da die Partei also gar keine Partei war, ist sie etwaigen Restriktionen der Innenminister schutzlos ausgeliefert. Man kann ja klagen.
Auch staatliche Subventionen von Parteien an sich gehören verboten, ebenso die Annahme von Spenden, welche eine bestimmte Höhe überschreiten oder nicht von natürlichen Personen stammen. Das Steueraufkommen des Staates ist kein Selbstbedienungsladen und die Bereitstellung von Steuergeldern an einige bestimmte und die dafür benötigten gesetzlichen Grundlagen selbst bestimmen könnenden Parteien kann nicht der ausschlaggebende Faktor sein, dass eine Partei zur Volksvertretung gewählt wird, weil sie mit dem Geld der Bürger dessen Aufmerksamkeit auf sich und von anderen Parteien ablenken kann.
Eine sich zur Wahl stellen wollende Partei muss durch ihre Arbeit überzeugen können und nicht durch die von ihr dem Steueraufkommen entzogenen finanziellen Mittel für Wahlkampf- und Werbungskosten, parteieigene Stiftungen, Gehälter von Funktionären und andere Annehmlichkeiten. Deren Finanzierung obliegt allein der Partei und ihren Mitgliedern und nicht dem dieser Partei nicht zugehörigen Bürger. Diese auf verfassungsrechtlich in Frage zu stellenden Umwegen zustande kommende Zwangsbesteuerung der Bürger für Parteien kommt einer Zwangsmitgliedschaft in Parteien gleich, welche die von dieser Zwangsbesteuerung und den damit verbundenen Steuerentnahmen betroffenen Bürger unter Umständen gar nicht wählen möchten. Deshalb auch bedarf das heutige Parteiengesetz als Ermächtigung zur Plünderung der Staatskassen durch die gewählten Parteien einer dringenden Revision.
Ebenso muss ein neues und für alle Bundesländer verbindliches wirklich demokratisches Wahlgesetz erlassen werden, welches jeder Stimme, ob Zustimmung oder Ablehnung, das gleiche Stimmgewicht verleiht und dem Bürger die Möglichkeit gibt, nicht nur darüber zu entscheiden, welche Personen die Gesetze verabschieden sollen, sondern auch welche Personen diese Gesetze umsetzen und rechtlich verteidigen sollen.
Letztendlich muss es nach der Umsetzung o.a. Maßnahmen die Möglichkeit geben, dass das Volk selbst darüber entscheidet, ob es das Grundgesetz und die darin garantierten Grundrechte in der derzeitigen Form als seine eigene und von ihm selbst verabschiedete Verfassung anerkennen will – dieser Frage muss sich eine Demokratie stellen können. Dazu ist die Wahl zu einem Verfassungskonvent nötig.
Wo befindet sich die Grundrechtepartei im politischen Spektrum?
Wenn man eine solche Zuordnung vornehmen wollte, dann in der Mitte der politischen Landschaft. Angesichts des Selbstverständnisses als streitbare Verteidigerin und unbestechliche Bewahrerin des sich seit über 60 Jahren in ranghöchster Gesetzeskraft befindlichen Grundgesetzes lässt sich die Grundrechtepartei durchaus als wertkonservativ bezeichnen, da sie für die Grundrechte als Fundamente und Garanten der freiheitlich demokratischen Grundordnung einsteht und damit dem fundamentalen Bedürfnis der Gesellschaft nach Grundsätzlichem und Stabilem seinen ihm gebührenden verfassungsrechtlichen Rang in der politischen Praxis wiedergeben will.
Dass sie eine neue und noch junge Partei ist, ändert daran nichts, sondern ist umso mehr Ausdruck dafür, dass die derzeitige Politik diesem Bedürfnis nach Erfüllung echter Lebens-Werte, wie das Recht auf ein in jedem Alter würdiges Leben, auf Gesundheit, auf eine Heimat, auf ein ausreichendes Einkommen in Verbindung mit den persönlichen Fähigkeiten entsprechender Arbeit, auf Eigentum und vor allem auf die Verlässlichkeit des Staates und seiner Institutionen zum Schutz der Grundrechte selbst nicht nachkommt – alles Werte, welche direkt dem Grundrechtekatalog des Grundgesetzes zu entnehmen sind und welche demgemäß unmittelbar geltendes Recht sind. Es bedarf keiner staatlichen Erlaubnis, diese in Anspruch zu nehmen. Selbst ein Schutz vor Missbrauch des Eigentums ist enthalten, denn dieses hat gleichzeitig zu seiner pivaten Funktion eben auch dem Gemeinwohl zu dienen.
Schon das beharrliche Einstehen für diese Grundrechte als Grundwerte mit der damit verbundenen Kritik ihres Missbrauchs durch die öffentliche Gewalt ist in der gegenwärtigen Politik bereits Anlass und Garantie zur Observierung durch den so genannten Verfassungsschutz oder sonstige Zwangsmaßnahmen durch die öffentliche Gewalt.
Auch steht die Grundrechtepartei jedem Versuch entgegen, in einem angeblichen Mangel an Geld die Ursache für die Asozialisierung der Pflicht des Staates zum Schutz der Würde des Menschen zu sehen. Eine solche Ausrede ist angesichts der von den seit Jahrzehnten staatlich missbrauchten Steuerzahlern u.a. finanziert werden sollenden europäischen »Spekulationsfolgenausfallversicherungen« für Banken und Wirtschaftsvereinigungen ein politischer Hohn, der eine eklatante Verachtung der Opfer dieser Politik darstellt.
Es kann auch nicht angehen, dass im Jahre 2012 durch eigentlich grundrechtsverpflichtete Amtsträger den Bürgern einerseits nach einem ohne jede parlamentarische Beteiligung von dem Usurpator und Massenmörder Adolf Hitler unterzeichneten und erlassenen Einkommensteuergesetz aus dem Jahre 1934 schwer verdientes Geld als »Steuer« unter Androhung und Durchsetzung schwerster Sanktionen in Tateinheit mit straflos im Amt begangenen Straftaten abgepresst wird und diese Gelder andererseits nicht als Steuern für die Gesellschaft herhalten sollen, sondern als Bonus an die Verursacher der so genannten Finanzkrise gezahlt werden, während die Grundrechteträger in Gestalt der Steuerzahler den Gürtel enger schnallen sollen, ihre Volksvertreter sich jedoch üppige Erhöhungen ihrer euphemistisch Diäten genannten Apanagen erlauben.
Derartige Zustände lassen sich einer ihrer Grundrechte beraubten Bevölkerung nicht mehr glaubhaft vermitteln.
Stellt die Grundrechtepartei die Systemfrage?
Die Grundrechtepartei unterwirft sich bedingungslos dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und den Grundrechten für die Bürger. Ebenso bedingungslos tritt sie für die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft sowie deren Schutz, aber auch gegen den Missbrauch der Freiheit zur Unfreiheit anderer ein. Insoweit die heutigen gesellschaftlichen, politischen und vor allem gesetzgeberischen, verwaltungstechnischen und rechtlichen Zustände dem Grundgesetz entgegenstehen, stellt die Grundrechtepartei selbstverständlich die Systemfrage. Wir stellen vom Volk nicht gewählte Autoritäten und deren Handlungen sowie herrschende Meinungen ebenso in Frage, wie den Missbrauch eines Amtes durch einen vom Volk gewählten Vertreter dieses Volkes.
Das herrschende und undemokratische System produziert zum Eigenerhalt Verlierer, welche dieses System finanzieren müssen. Aus Verlierern werden immer Opfer oder Gegner. Eine Demokratie braucht keine Opfer – sie ist im Gegenteil nach Hans Kelsen »diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt.« Das mag töricht klingen, ist aber die Wesensart der Demokratie; sie schenkt auch ihren Gegnern Freiheit. Umso wichtiger ist es, die im Grundgesetz enthaltenden Grundrechte gegen jeden Angriff zu schützen – deshalb sind sie in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen. Schätzt oder kennt der Bürger seine Grundrechte nicht, dann merkt er nicht, wenn sie ihm vorenthalten oder genommen werden. Die Unwissenheit des Einzelnen ist die heimliche Hoffnung der herrschenden Oligarchie. Sie fürchten das Wissen des Bürgers, wie der Teufel das Weihwasser.
Warum hat die Grundrechtepartei die Organisationsform einer Partei gewählt?
Hervorgegangen aus der »Bürgerinitiative für Verfassungsschutz« und im Hinblick darauf, dass sich deren Mitglieder für ihr Einstehen für die Grundrechte mehr und mehr staatlichen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt sahen, war die Gründung der Grundrechtepartei ein Gebot der Stunde, weil diese Organisationsform durch das Grundgesetz besonders geschützt ist und so dem Zugriff regierender politischer Parteien zumindest dahingehend entzogen ist, als dass diese daran gehindert sind, durch ihre Innenminister Einfluss auf die Organisation und den Bestand der Grundrechtepartei zu nehmen.
Somit wäre ein Verbot der Grundrechtepartei das einzige grundgesetzlich legitimierte Mittel staatlicher Einflussnahme auf die Organisation selbst, wenn durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt würde, dass die Grundrechtepartei und ihre Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Jedoch eine Partei verbieten zu wollen, welche als Alleinstellungsmerkmal explizit die Achtung, den Schutz und die Durchsetzung der im Grundgesetz verbrieften Grundrechte und damit des Grundgesetzes als Ausdruck der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, käme einer offiziellen Absage an Demokratie, Rechtsstaat und freiheitliche demokratische Grundordnung gleich.
Weshalb muss man, bevor man Vollmitglied wird, Gastmitglied werden?
Damit jeder Interessierte ein Jahr lang selbst prüfen kann, ob er sich die Arbeit der Grundrechtepartei selbst zu eigen machen möchte. Ist man dazu bereit und hat durch aktive Arbeit und Ergebnisse auch die Vollmitglieder des eigenen Gebietsverbandes von sich überzeugt, kann man sich mit ruhigem Gewissen der demokratischen Wahl als Vollmitglied stellen. Dies mag zwar eine geringere Mitgliederzahl bewirken, aber dafür eine größere Anzahl an aktiven Vollmitgliedern.
Wie viele Mitglieder hat die Grundrechtepartei derzeit?
Für die anfallenden Arbeiten viel zu wenig. Darüber hinaus sollte angesichts der Zahl der Mitglieder aller im Moment in Parlamenten vertretenen Parteien von ca. 2 Millionen (2,5%) gegenüber 80 Millionen Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland, die Anzahl der Mitglieder einer Partei, welche dazu noch, wie die Grundrechtepartei, auf staatliche Subventionen verzichtet und deshalb keiner Karteileichen bzw. Alibimitglieder als Nachweis für den Empfang staatlicher Subventionen aus Steuergeldern bedarf, kein Maßstab für die Inhalte und die Qualität ihrer Arbeit sein. Die Bundesrepublik Deutschland bedarf letztendlich einer stabilen und funktionierenden Regierung, hervorgegangen aus demokratischen Wahlen, dazu braucht es ca. 20 Personen.
Wie finanziert sich die Grundrechtepartei?
Ausschließlich durch private Spenden, da weder Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge erhoben noch Steuergelder für die so genannte Wahlkampfkostenrückerstattung u.a. beantragt werden.
Welche Menschen spricht die Grundrechtepartei an?
Alle diejenigen Bürgerinnen und Bürger, welche für das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie für ihre Grundrechte aktiv eintreten (wollen) und den Wunsch haben, dass Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland keine unerfüllten Versprechen bleiben.
“§ 81 StGB: Hochverrat gegen den Bund.(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.) …. oder 2. ) die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Was ist Gewalt? Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG: “Alle STAATLICHE GEWALT”. = Art. 1 Abs. 3 GG “vollziehende Gewalt; Art. 20 Abs. 2 GG: “Alle Staatsgewalt wird vom Volk in Wahlen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt. Art. 92 GG “Organe der rechtsprechenden Gewalt”. Danach ist festzustellen, daß staatliche Gewalt, die Bestrebungen ausführt einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben den Tatbestand des Verfassungshochverrat erfüllt (§ 92 StGB). Ein sonderbarer Zustand. Das Volk wählt seine Sachwalter, die ihrerseits Gewalt ausüben und zwar in dem diese Verfassungsgrundsätze verletzen. Das Volk wählt also Personen mit dem Wissen, daß diese Personen die ihr übertragene Gewalt mißbrauchen um Straftaten zu begehen. Damit begeht das Volk doch mittelbar diese Straftaten selber. Hat das Volk damit das GG abgestellt, abgewählt und sich als kriminelle Vereinigung etabliert? Irgendwie die Quadratur des Kreises.
.
Gesetz, betreffend die Einführung der
Zivilprozeßordnung
ZPOEG
Ausfertigungsdatum: 30.01.1877
Vollzitat:
“Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom
22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist”
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2011 I 3044
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 7.1977 +++)
Eingangsformel
Wir …
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was
folgt:
Frage: Wenn das Deutsche Reich, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags ein Gesetz erlässt, ist es doch in der BRD nicht gültig, oder?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zpoeg/gesamt.pdf
Es wird immer offensichtlicher, dass seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes keines dieser alten Gesetze diesem wirklich angepasst wurden. Jetzt rächt sich im Grunde, dass der ganze alte Mist nie über Bord geschmissen und völlig neu angefangen wurde. Hm, gültig. Wenn es dem Grundgesetz nicht widerspricht, ist es gemäß Art. 123 GG gültig: “Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.”
Gemäß Art. 77 Abs. 1 GG: “Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.”, entspricht es also nicht dem Grundgesetz im Sinne des Art. 123 GG, da es ausweislich nicht die Zustimmung des Bundestages hat und zudem im Namen des Deutschen Reiches “verordnet” wurde. Betrachtet man es dem Wortlaut nach als Verordnung, so fehlt das Delegationsgesetz gemäß Art. 80 Abs. 1 GG, usw. usf. …
Ach, lassen wir das, es ist einfach mühsam, juristischen Pfusch, welchem der Schein der Legalität durch Anwendung verliehen wird, mit der Sprache des Grundgesetzes beizukommen. Pfusch bleibt Pfusch. Dieser ganze Mist gehört in die Tonne. Seit 63 Jahren scheint es nicht genug Fachleute im Lande zu geben, um die Gesetze dem Grundgesetz gemäß zu entwerfen.
da muss man sich eigentlich nicht wundern, wenn so viele bürger plötzlich zu “Reichsdeutschen” werden. ist vieleicht auch so gewollt, denn von “versehen” kann man nach mehrmaligen änderungen wohl nicht ausgehen.
Wenn man die Bürger erfolgreich dorthin gelotst hat, ist es leichter, ihnen die Kompetenz abzusprechen, denn tatsächlich berufen diese sich dann auf falsche Schlussfolgerungen. Ich persönlich gehe davon aus, dass dieses Unwissen gezielt verbreitet wird, um kritische Personen in diese Machenschaften miteinzubeziehen und ihnen so die Möglichkeit zu nehmen, sich mit dem Grundgesetz punktgenau auseinanderzusetzen. Es ist aber auch Sache des mündigen Bürgers, a) nicht auf solchen Unsinn hereinzufallen und b) das Grundgesetz zu studieren.
In aller Stille versuchen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und CSU Artikel 93 Grundgesetz zu ändern. Es geht um das Klagerecht der Deutschen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag wird morgen im Bundestag behandelt, ist aber auf der Parlamentsseite nicht eingestellt worden.
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/173.html
Warum so heimlich? Nirgends kam etwas in den Medien oder in einer Mitteilung der beteiligten Parteien!
Will man den Souverän hindern, seine Grundrechte einzuklagen?
Fragen über Fragen…..
Ich weiß nicht, worum es dort geht, aber es wird morgen sicher ein entsprechendes PLenarprotokoll geben. Sie können als mündiger Bürger und Grundrechtsträger aber auch selbst beim Bundestag anrufen (+49 (0)30 227 0) und die Antwort hier veröffentlichen.
Nach Aussage des Bundestages ist dieser TOP abgesetzt, kommt aber irgendwann wieder im April. Zum Inhalt konnte keine Aussage getroffen werden.
Bemerkenswert aus dem Vorwort von der damaligen Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, welche die Zeit ab ’33 nicht zeitlich eingrenzt, ist folgender Satz:
“Während meines Jurastudiums waren die damaligen Professoren kaum bereit, darüber zu berichten, daß und wie deutsche Richter und Professoren nach 1933 die Rechtsstaatlichkeit aushöhlten und schließlich das Recht pervertierten, wie Justiz und Verwaltung die juristischen Instrumente mißbrauchten”
Einige Quellen im “juristischen Erbe” verweisen auf Ausgaben der “Kritische Justiz”, welche ich nachfolgend verlinken möchte.
http://www.kj.nomos.de/?id=1951
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1998/19981Perels_S_84.pdf
http://www.kj.nomos.de/?id=2750
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1984/19844Perels_S_359.pdf
http://www.kj.nomos.de/?id=1953
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1997/19973Perels_S_357.pdf
http://www.kj.nomos.de/?id=2676
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1995/19953Perels_S_382.pdf
http://www.kj.nomos.de/archiv/1996/heft-4-407-566/
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1996/19964Perels_S_504.pdf
Ich habe mir einen ersten Überblick hinsichtlich des Inhaltes der o.a. pdf-Dateien verschafft. Da steht brisantes drin, nur stellt sich wieder die Frage nach dem Kreis der Personen, die es interessiert bzw. verstehen wird. Der Autor ist der Sohn des Friedrich Justus Perels, der nach dem Attentat auf den Massenmörder und Usurpator am 20.06.1944 erschossenen Widerstandkämpfer um Staufenberg. Details lesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Justus_Perels
Da stehen eine Menge Details nachzulesen, die interessante und wichtige Rückschlüsse ziehen lassen auf das heute ideologiefreie fortgesetzte Funktionieren des Systems “Drittes Reich” in der Gestalt der Ausformung organisierter Kriminalität.
Sehr geehrte Mitglieder der Grundrechtepartei,
nachdem diverse Argumente für das Grundgesetz und dagegen, für das Deutsche Reich und dagegen im WWW existieren, bin ich nach aller Verunsicherung auf ihrer Internseite gelandet und fühle mich hier sehr wohl.
Ich bin der persönlichen Fassung, daß zuviel Zeit in der Vergangenheit verbracht wird, auch wenn die Gegenwart ein Resulat dieser Vergangenheit ist, aber auch die Gegenwart Vergangenheit sein wird usw.
Meine Erfahrung bei Lernen und Erkennen von Zusammenhängen hat mich gelehrt, daß die Flut an geschriebenen Informationen (leider auch auf ihrer Internetseite) mich schlichtweg erschlägt. Ich bin doch mehr der Seh- und Hörverstehmensch. Ich freue mich daher schon darauf, mehr von diesem Informationsangebot auf ihrer Internetseite zu sehen. Möglicherweise besteht auch die Option an Bürgertreffen teilzunehmen, damit ich besser verstehe. Denn darum geht es mir, besser verstehen was ist, um zu erkennen was sein kann.
Ich wünsche eine positive Zeit.
Mit hochachtungsvollem Gruß
René Beeg
für die Forschungsgruppe Recht
http://www.amazon.de/juristische-Erbe-%C2%BBDritten-Reiches%C2%AB-Wissenschaftliche/dp/3593363186/ref=ntt_at_ep_dpt_2
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz080395430inh.htm
MfG
Hallo Rübezahl,
vielen Dank für den sehr interessanten Link. Es bräuchte heute Juristen wie Fritz Bauer. Vielleicht hast Du ja Lust, einen Artikel über den Inhalt des Buches zu schreiben und/oder uns das Buch als Spende zur Verfügung zu stellen?
ein Gebrauchtexemplar ist bestellt, mal sehen was sich daraus machen lässt…
MfG
Sehr gut.
Schon gelesen?
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13850704/Verfassungsrichter-fuer-Volksabstimmung-ueber-Euro.html
Da frage ich mich doch, weshalb Hr. Kirchof sich im Verbund mit seinen Kollegen vehement weigert, selbiges in Deutschland anzumahnen und weshalb sich das Bundesverfassungsgericht ebenso weigert, Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßenden Gesetze oder auch des Rechtswegs für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art anzugehen. Es ist also hier zu vermuten, dass rechtliche Doppelstandards befürwortet werden und insoweit kann ich dieser Meldung kein Vertrauen schenken.
Eine schöne, neue Seite….
Leider ist es jetzt noch viel unübersichtlicher geworden und eine Diskussion oder Meinungsäusserung noch viel schwieriger…. Schade!!!
Die neue Eingangsseite ist nötig, um unsere Positionen gleich zu Beginn klarzustellen, damit jemand, der neu auf die Seite kommt, sich kurz und knapp über unsere Anliegen informieren kann – was bisher ein wenig untergegangen ist. Wer die Seite regelmäßig besucht, kann kein Problem damit haben, die Nachrichtenseite als Lesezeichen zu speichern und direkt aufzurufen. Die Fülle von Informationen bedarf einer besseren Gliederung, zumal sich die Seite seit den letzten beiden Jahren erheblich entwickelt hat. Diskussionen zu den einzelnen Beiträgen sind nach wie vor möglich.
Es ist aber komplett die Übersicht mit neuen Fragen/Antworten verschwunden. Somit muss man, um den Überlick zu behalten, sämtliche Beiträge nach selben durchsuchen…
Und was ist eigentlich mit meiner Frage bezüglich des Geldsystems und Dieter Suhr geworden?
Es ist doch sehr augenfällig, dass dieser Jurist und Professor für öffentliches Recht, sowie ehemaligeer Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, nach seinen sehr interessanten Veröffentlichungen bezüglich der Vereinbarkeit des Geldsystems mit dem Grundgesetz, relativ zeitnah, mit nur 51 Jahren auf Kreta auf einer Wander‑ und Besichtigungsreise gestorben ist.
Da tut sich einem ja direkt die Frage auf: Hat der Mann Recht? Ist das Geldsystem nicht mit dem Grundgesetz vereinbar???
Die Kommentare der ehemaligen Seite “Ihre Fragen, unsere Antworten” befinden sich hier auf dieser Seite im Kommentarbereich. Der Kommentar zu Suhr findet sich nach wie vor dort, wo er von Dir veröffentlich wurde: http://grundrechtepartei.de/sonntagswitz-bei-detlef-burhoff/1424/#comment-985
Die Frage vielleicht noch einmal neu bzw. überhaupt bitte hier im Kommentarbereich stellen.
“Diskussionen zu den einzelnen Beiträgen sind nach wie vor möglich.”
Ja sicher. Aber vorher waren in der rechten Leiste immer die neuesten Kommentare aufgeführt. Ist nicht mehr so. Will ich sehen, ob irgendwo ein neuer Kommentar geschrieben wurde, muss ich jetzt durch sämtliche Artikel schauen…. UNMÖGLICH!
Eine Blog-Software ist mit solch einem grossen Projekt bei weitem überfordert.
Kommentarspalte werde ich wieder einfügen.
Wie steht die Grundrechtepartei im Augenblick zu der Tatsache, dass der hess. Landtag die Immunität zweier Abgeordneter der Fraktion die Linke aufgehoben hat, weil die StA Dresden im Zuge von Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot und Rädelsführerschaft während einer Protestkundgebung gegen Nazis auch gegen die beiden Abgeordneten strafrechtlich ermitteln weil, da sie an der Protestkundgebung gegen Nazis in Dresden teilgenommen haben. Steht hier der hess. Landtag auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und wie ist das Tun der Staatsanwaltschaft Dresden zu beurteilen ? Ist Deutschland auf dem Weg zurück in die politischen Strukturen des Dritten Reiches oder sogar bis heute nicht davon losgekommen ?
Persönliche Meinung: Ein Land, welches in Art. 21 seiner Verfassung die Todesstrafe beinhaltet und diese noch nicht abgeschafft hat, ist sich sicher nicht zu schade, politische Konkurrenten wegen der Teilnahme an einer Anti-Nazi-Demo verfolgen zu lassen.
Um das aber genau beurteilen zu können, müssten exaktere Informationen vorliegen.
Artikel 96 LV-Hessen. Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags kann ohne Genehmigung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß das Mitglied bei Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
Es wäre also festzustellen, welche strafbare Handlung hier in Frage käme.
Kurz und knapp!
Ich hatte am 28 Januar wieder eine Ladung bei meiner Fallmanagerin, die sich erkundigen wollte über den Fortgang des Rentenantrags. Ich sag ihr das am 31. Januar die Verhandlung sei, und ich ihr dann entsprechend den Ausgang mitteile. So nun kommt es … die Gerichtsverhandlung “Sozialgericht” wurde öffentlich verhandelt, in diesem Gerichtssaal befanden sich auf der Zuschauertribüne über 30 Leute. Ich machte meiner Anwältin klar das ich diesen Raum nicht betreten kann , es kamen Panikattacken in mir hoch. Nach langem Hin und her kam auch der Sozialrichter heraus und wir einigten uns dass ich den Gerichtssaal in einem Nebeneingang betreten kann, ich nahm meine letzte Kräfte zusammen und stellte mich diesen Tribunale. Als der Richter anfängt das Gutachten dass das Gericht in Auftrag gegeben hatte, vorzulesen, war ich nur noch fassungslos. 30 Menschen hörten den Ausführungen des Richters zu. Ich kann es kaum glauben … auf der einen Seite wird der Datenschutz so hochgehalten und vor Gericht wird alles in die Öffentlichkeit posaunt. Ich bin davon fest überzeugt dass irgendjemand vom Jobcenter sich diese Gunst der Stunde nicht hat entgehen lassen und hat sich dort auch auf diese Tribüne platziert. Ich kann Ihnen nur eins sagen, als ich daheim ankam, bin ich erst einmal zusammengebrochen, ich bin so tief verletzt, jetzt noch unter Tränen schreibe ich diesen paar Zeilen …
Ich bin mittlerweile schon vieles gewöhnt, Anwälte die nichts taugen, Prozesskostenhilfe die nicht gewährt wird, Anwälte die mir mein letztes Geld aus der Tasche rausziehen und dann doch nur Scheiße bauen. Und jetzt das.
Kann das überhaupt sein, dass es vor Gericht keinen Datenschutz mehr gibt und, solch intimen Verhandlungen öffentlich verhandelt werden? Eines steht fest,ich werde NIE wieder mich so demütigen lassen. Ich würde mich gern gegen diese Verfahrensweisen wehren, denn das kann doch nicht möglich sein, dass man so mit Menschen umgeht.
Haben sie einen Ratschlag für mich?
1. Verhandlungen vor den Gerichten sind gemäß § 169 GVG grundsätzlich öffentlich. Darauf wird in § 61 SGG verwiesen.
2. Ihre Anwältin hätte jedoch gemäß § 171b GVG den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen können.
§ 61 SGG
(1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend.
§ 169 GVG
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.
§ 171b GVG
(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. Dies gilt nicht, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, in der Hauptverhandlung dem Ausschluß der Öffentlichkeit widersprechen.
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird.
(3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.
§ 173 GVG
(1) Die Verkündung des Urteils erfolgt in jedem Falle öffentlich.
GVG – Abschnitt: Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
Wie steht die Grundrechtepartei zum Einsatz von Uranmunition in der Bundeswehr, bzw. zum Einsatz der Bundeswehr in Gebieten, wo Uranmunition verschossen wurde (Afgahnistan). Wie schätz die Grundrechtepartei den Einsatz von Uranmunition bezüglich der Haager Landkriegsordnung ein.
Abkommen
betreffend die Gesetze und Gebräuche
des Landkriegs2
Abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907
Von der Bundesversammlung genehmigt am 4. April 19103
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 12. Mai 1910
In Kraft getreten für die Schweiz am 11. Juli 1910
Art. 23
Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich
untersagt:
a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen,
http://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition
IMHO, jeder Staat der Uranmunition einsetzt, ist nach Haager Landkriegsordnung, welche auch Deutschland ratifiziert hat, ein Kriegsverbrecher. Bush und auch Obama setzen Uranmunition in Afgahnistan ein. Bundeskanzlerin Merkel hätte also Bush bei seinem Besuch in Heiligendamm wegen Kriegsverbrechen festnehmen lassen müssen. Auch die Bundeswehr besitzt Uranmunition. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,113797,00.html
Ergibt sich daraus eine Verletzung des GG?
Ist das Hochverrat?
Wie ist das alles rechtlich einzuordnen?
Uranmunition geht gar nicht. Ebenso jeder Kriegsakt jenseits Art. Art 87a GG. Brunnenbohren im Ausland ohne entsprechende Einladung eines Landes ebenso.
Wie steht die Grundrechtepartei zum Verhalten der Strassenverkehrsämter, die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil man der Anordnung zur MPU nicht nachkommt, wobei die Anordnung selbst kein Verwaltungsakt sein soll, gegen den man Klagen kann.
Meine Gefühl sagt mir, dass kann nicht rechtens sein. Allerdings fehlt mir das nötige Wissen, in welchen Gesetzen ich hier recherchieren muss.
Alkohol im Straßenverkehr ist nie korrekt. Ansonsten einfach einen Rechtsanwalt nach der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) fragen oder unter http://www.mpu-frei.com/ informieren.
Mit dem Alkohol geb ich ihnen recht.
Bei mir wurde die MPU allerdings wegen einer mir vorgeworfenen Straftat angeordnet, für die ich zweimal(!) rechtskräftig Verurteilt wurde.
Allerdings wurde mir bis heute die Tat nicht nachgewiesen, weil ich eben nicht der Täter war.
Selbst die einzigen beiden Zeugen (Polizeibeamte) haben im Prozess ausgesagt, dass sie mich nicht erkennen würden.
Die MPU hab ich im übrigens mit intensiver Vorbereitung am Vorabend problemlos bestehen können. Wenn man weiss, was man dem Psychologen für “Material” zum arbeiten geben muss, ist es eigentlich ein Kinderspiel ;)
Allerdings tröstet das auch nicht über das Gefühl hinweg, von diesem “rechtstaatlichen” Apparat über den Tisch gezogen worden zu sein.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) regelt sich wohl über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das StVG hat aber den gleichen Mangel wie die meisten anderen (Schein-)Gesetze auch – es “zitiert” nicht gemäß Art. 19, Abs. 1, Satz 2 GG. Ginge meiner Meinung nach auch nicht, da die MPU den Art. 1, Abs. 1 GG tangiert, und weitere natürlich ebenso.
Sorry, aber der letzte Satz ist mir schleierhaft.
Ups – war schon recht spät…
Der User -Burger- fragte nach der gesetzlichen Regelung. Das wäre, nach erster Sichtung, die FeV. Müsste man mal näher Untersuchen.
Ohne das StVG näher auf seine inhaltlichen Grundrechtseinschränkungen untersucht zu haben – nach der Standartsuche wurde keine Erfüllung gem. Art. 19, Abs. 1 GG aufgefunden.
Die MPU dürfte allerdings einen, die Menschenwürde verletzenden, Eingriff darstellen (vulgo: “Idiotentest”), sowie einen Eingriff nach Art. 2, Abs. 2 GG (Blutentnahme wg. Leberwerten). Da ja niemand hierzu “gezwungen” wird, müsste man noch auf den Führerscheinentzug als solchen, hinsichtlich Art. 14 GG, prüfen, bzw. die Zulässigkeit der Bedingung (MPU) an die Wiedererlangung des Führerscheines.
Vielen Dank für die Antworten.
Was mir aber nicht einleuchten will ist: Wieso die Anordnung zur MPU kein Verwaltungsakt sein soll gegen den ich klagen kann. Woraus lässt sich diese Ansicht ableiten?
Rechtsanwalt fragen. Man kann gegen jede behördliche Anordnung klagen, egal, wie sie genannt wird.
@John Doe
PS zur Kenntnis: Tunichtgut hat Dir angeboten, die Kommunikation auf seiner Seite weiterzuverfolgen, da dies hier “in der Form nicht erwünscht” sei.
Naja – Danke für die Info.
Aber: was soll ich dort? -tunichtgut- argumentiert, völlig unbeirrt, mittels SGB vor den Sozialgerichten. Das führt überall hin, nur nicht zum Ziel.
Da in meinen Fällen mittlerweile ein “Stillstand der Rechtspflege” eingetreten ist, bin ich doch weiter gekommen, als nur zu einem “Schwurbelurteil” eines Fachgerichtes. Die “Masken der Täter” fallen langsam – aber nicht vor einem Sozialgericht.
Und dann war da noch DAS:
http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=STRE201175088&st=ent
Sachlich – unterhaltsam – interessant, auch für den ADVOCard-gläubigen Durchschnittsbürger, der sich nicht unter “Selbstverwaltung” oder ein “Reichskommissariat” begibt. Ich finde sogar Gefallen am Formulierungsstil der FG-Entscheidung. Genau DAS kommt dabei raus.
Problem: das Ding kommt auch bei der Suche nach “Zitiergebot” zum Vorschein mit der Quintessenz, dass dieses dann, vom interessierten Bürger, im konkreten Zusammenhang mit Spinnern gesehen wird.
Außerdem ist diese Entscheidung dann wieder ein völlig unnötiges, weiteres Projektil in der Trommel der Gerichte und Behörden, um “querulatorische Kunden mit wirrer Rechtsauffassung” abzuwürgen.
Wann beginnt bei den “Selbstverwaltern und Kommissaren” endlich das kollektive Erwachen?
Wenn ich fünf mal vom 10-Meter-Turm in das leere Becken springe, dann sollte ich mich doch spätestens beim sechsten mal fragen, warum es da unten jedes mal “Bumm” anstatt “Platsch” macht, und woher eigentlich die vielen blauen Flecken kommen…..
“Wie z.B.: (…) War doch alles “plausibel”. Ich bitte Sie….”
Nein, das war alles nicht plausibel, sondern ziemlich offensichtlich falsch.
“Recherchieren Sie selbst zur Vollständigkeit Ihrer Artikel. Sie sind Admin.”
Aufträge nehme ich von meinem Chef und meinen Kunden entgegen, die bezahlen mich. In der WP arbeite ich ehrenamtlich mit, wie meine Beiträge hier ist das ein Teil meiner Freizeit. Und wie ich meine Freizeit verbringe, suche ich mir selbst aus.
Gerade als Admin bin ich für die Vollständigkeit von Artikeln nicht zuständig, Admins sind die Raumpfleger der WP, nicht unbedingt die Hauptautoren (wenn es auch viele Admins gibt, die sehr fleißige Autoren sind).
“Ich selbst werde mich an dieser Plattform nicht einbringen.”
Dann sollten Sie auf Kritik an der Vollständigkeit verzichten. Im Gegensatz zu gedruckten Lexika kann an der WP tatsächlich fast jeder mitarbeiten, wer es nicht tut, ist selbst schuld.
“Ich hätte da noch eine Verschwörungstheorie (…)”
Die einzige wirklich plausible, widerspruchsfreie Verschwörungstheorie ist ohnehin die Matrix. Aber Sie können sich die Welt gerne so ausmalen, wie sie Ihnen am besten gefällt. Ich ziehe es vor, mich zumindest gelegentlich der Realität zu stellen.
Über den Jahreswechsel steht bei t-online auf der news-Seite, dass die deutsche Bevölkerung dem deutschen Fiskus angeblich mehr als 19 Milliarden Euro schuldet. Hier der link dazu:
http://wirtschaft.t-online.de/steuern-deutsche-schulden-fiskus-rekordsumme/id_52798466/index
Kann das tatsächlich so sein, denn in den Kommentaren zu diesem besagten Artikel mit der Überschrift “Deutsche schulden Fiskus Rekordsumme” hat ein “insider” mehrere Postings dort veröffentlicht, die sich ganz anders lesen. Z.B.:
“legaler Raub” Diese Meldung ist de fakto falsch, denn ob die Bürger Steuern schulden oder nicht, das entscheiden willkürlich gesetzlos handelnde Finanzbeamte seitdem ihnen der erste Bundesfinanzminister Schäffer am 15.01.1951 Straffreiheit zugesichert hat, wenn sie zugunsten des Staates rauben und plündern. Der BGH und das OLG Celle haben solche Finanzbeamte dann auch von Rechtsbeugung freigesprochen und das LG Stade hat im April 2011 verkündet, dass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.”
Dann heißt es weiter: “@Henning”
Es gibt keine Verfahren gegen den Fiskus wegen willkürlicher Steuerfestsetzung. Das wären nämlich Straftaten, doch so lange sich der einzelne Finanzbeamte sich das rauben zu wollende Geld des Bürgers nicht in die eigene Tasche steckt, geht er gemäß § 353 Abs. 1 StGB straffrei aus. Will das keiner wahr haben? Wie dumm ist die Bevölkerung eigentlich wirklich in Deutschland? Weder Raub noch Dienstahl oder Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch gibt es seit dem 15.06.1943 ( drittes Reich ) nicht mehr.”
Dann heißt es: “das Prinzip”
Am 15.01.1951 wurde den Finanzbeamten von Schäffer Straffreiheit versprochen, gleichzeitig hat er sie aufgefordert, die Umsatzsteuer in Höhe von 5.000 Millionen im Jahr 1950 im Jahr 1951 um mindestens 25% zu steigern. Das geht nicht mit dem Verwalten von Steuererklärungen. Da war aktives Handeln gefragt. In den 50ziger Jahren gab es sog. Steuerselbstmorde, über die z.B. die ZEIT berichtete. Heute noch online dort im Archiv zu finden. Man muss es nur suchen. Der Fiskus beherrscht die Deutschen.”
Später dann: “BGH und OLG Entscheidungen”
1972 entschied der BGH, dass Finanzbeamte, die im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen, keine Rechtsbeugung begehen. 1986 entschied das OLG Celle, dass auch Finanzbeamte, die im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzen, keine Rechtsbeugung begehen. Allerding müsse sich der FA-Beamte an das Recht halten, ohne das dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe wäre. LG Stade 04. 2011: auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden.”
Und weiter: “und wer auf das BverfG vertraut”
Und wer dann auf die Finanzgerichte oder gar das BverfG vertraut, der kann gleich Hütchenspielen gehen. 1959 hat der ehemalige MdB Dr. Arndt geschrieben, dass die Verfassungswidrigkeit der Steuergesetze im Steuerverfahren keine Rolle spielen würden und die Finanzgerichte nicht ohne Grund verfassungsfern wären. Wenn nämlich noch heute die nationalsozialistische Steuergesetzgebung von 1934 gilt, dann passt das alles mit dem Bonner Grundgesetz natürlich nicht zusammen, soll es aber auch gar nicht!”
Und noch einmal: “der größte Steuerbetrüger”
Der größte Steuerbetrüger ist der bundesdeutsche Fiskus selbst. Hervorgegangen nahezu 1:1 aus dem nationalsozialistischen Fiskus mit der Legitimation zum straffreien Rauben und Plündern. 2006 erschien eine Studie in Wien zu diesem Themenkomplex und bezeichnete den Fiskus des dritten Reiches als Ausformung organisierter Kriminalität. Seit 1949 hat dieses System nur den Namen gewechselt und die Methoden den Bedürfnissen angepasst, man lügt und betrügt, das ist deren Wahrheit, die Willkür heißt.”
Oder dann: “nochmal Straflosigkeit”
Seit dem 15.06.1943 gibt es im Strafgesetzbuch nicht mehr den Amtsmissbrauch, so dass Amtsträger, die Steuern, Gebühren und Abgaben zugunsten des Staates erheben, obwohl sie wissen, dass derjenige, von dem sie es haben wollen, weder Steuern noch Gebühren oder Abgaben schuldet, so sind die Täter, ihre Anstifter und Erfüllungsgehilfen straffrei. Wer es nicht glaubt, sucht im Netz einfach mal nach der Expertise zur brisanten Fragestellung “Straffreitheit von Finanzbeamten”.”
Oder hier: “scheinbar kompliziertes Steuerrecht”
Das Steuerrecht ist bewusst kompliziert gehalten, damit wird kaschiert, dass es einzig dem Rauben und Plündern zu dienen hat. Es eröffnet dem Steuerpflichtigen scheinbare Optionen zur Gestaltung. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Der einzelne Finanzbeamte handelt auf Weisung und nicht nach dem Gesetzeswortlaut, geschweige denn nach dem Bonner Grundgesetz. Er soll wissen, was er holen kann, wenn er holen soll. Originalton: Schäffer am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule in Siegburg / NRW.”
Und noch einmal: “Bundesverfassungsrichter Prof. Kirchhof Zitat”
Seit 2002 im Netz veröffentlicht: “Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein. Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht. Es interessiert ihn ( den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen.Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.”
Und weiter: “gezielt wider das Bonner Grundgesetz”
Finanzbeamte und Finanzrichter stehen ausdrücklich seit sich der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer am 11.01.1950 vor dem ersten deutschen Bundestag gegen das Bonner GG als ranghöchste Rechtsnorm als ihn und den Fiskus ausgesprochen hat, außerhalb der bundesdeutschen Rechtsordnung und kein Bundesbürger lehnt sich bis heute dagegen auf, keiner. Im Dritten Reich plünderte der Fiskus Juden, Andersdenkende, Künstler und die anderen europäischen Völker, seit 1949 das eigene Volk systematisch.”
Oder dann: “Ausprüche bundesdeutscher Finanzbeamter”
Hier mal was zur Kostprobe aus dem Munde bundesdeutscher auf das Bonner Grundgesetz vereidigter Finanzbeamter: Auch rechtswidrig zustande gekommene Steuern werde ich beitreiben. Steuerbescheide aus dem Finanzamt Cuxhaven haben die Wirkung wie Gottesurteile, sie sind nicht umkehrbar. Wir sehen Sie lieber Hartz VI – oder Sozialhilfe Anträge stellen, als Steuererklärungen abgeben.”
Und noch was: “das Märchen vom steuerzahlenden Beamten”
Ein Staatsdiener zahlt keine Einkommensteuer, weder als Angestellter noch als Beamter, Minister oder Abgeordneter. Wie soll das auch funktionieren, beziehen alle diese Figuren doch ein Einkommen aus der Staatskasse, sie werden alimentiert. Fiktiv wird allen ein Betrag vom Brutto vorenthalten, das könnte man Steuer nennen, da es aber keine Einnahme beim Staat auslöst, kann es auch keine Steuer sein. Trotzdem machen diese Brüder Kosten geltend und versuchen so aus Brutto = netto zu machen, klaro ?”
Dann dieses: “da frag ich mich doch”
Da frag ich mich aber jetzt doch, warum hier nur einer wirklich sich mit den Fakten, die ich dem Fiskus sowie dem angeblichen Rechtsstaat hier vorgeworfen habe, befasst? Glauben alle anderen es ohne Rückfrage oder kann es sich wieder keiner vorstellen, weil ihm kein Fall aus dem eigenen persönlichen Umfeld bekannt ist? Geglaubt hat das deutsche Volk in der Vergangenheit genug und wollte dann aber nichts gewusst haben. Alle haben später Juden versteckt gehabt, doch gewusst haben alle nichts, oder?”
Und: “@scooterfan”
Auch Steuerfahnder sind nur wider das Bonner Grundgesetz und somit gegen den Rechtsstaat ausgebildete und verwendete Finanzbeamte. Was sollen sie dort anderes tun, als sie schon heute tun, nämlich rechtsstaatswidrig handeln aber nicht gegenüber denen, deren Hand sie füttert. Es bedarf eines völligen Neuanfangs bevor der ESM-Vertrag noch mehr Täter straffrei stellt, man schaue in den § 30 dieses international auch wirken werdenden Machwerkes. Straffreiheit von Amtsträgern, versteht das keiner ???”
Weiter: “aus den Protokollen d. parl. Rates 1948″
1948 / 49 wurde im parlamentarischen Rat das Bonner Grundgesetz zusammengeschrieben. Bürger konnten Eingaben machen. Eine ist als gegen den Fiskus gerichtet, bekannt geworden: Zitat: “Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze mehr, die gestaltet sind, dass die allge. Rechtsmoral unterhöhlt wird.”
Und: “Zusammenfassung”
Niemand schuldet dem Fiskus in Deutschland Steuern, denn ein Fiskus, dessen beamtetes Personal straffrei zugunsten des Fiskus den einzelnen Bürger berauben und ausplündern darf, siehe § 353 Abs. 1 StGB und den seit dem 15.06.1943 im StGB fehlenden Amtsmissbrauch, hat nach dem Bonner Grundgesetz keine verfassungsgemäße Legitimation für sein rechtswidriges Handeln. Im Dritten Reich war es Raub, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und systemtatischer Mord, heute nennen es die Täter Schulden.”
Und am 01.01.2012 immer noch dort: “@blinker”
Schade blinker, es wäre besser gewesen, sich einmal mit einigen Statements hier inhaltlich zu befassen, dann wäre dein Statement wohl nicht so ausgefallen, wie es jetzt da steht. Ein System, dass sich außerhalb des ranghöchsten geschriebenen Rechts, nämlich der Verfassung ( Grundgesetz ) operiert, sow ie es der Fiskus seit 63 Jahre, besser seit 1933, tut, hat keine Legitimation, dem Souverän, dem Volk, in die Tasche zu greifen, das ist und bleibt bis heute illegal und ist verfassungswidrig!”
Und: “aus der Praxis”
Abhängig Beschäftigte bekommen ihre Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abgezogen. Wenn ansonsten keine weiteren steuerrelevanten Einkünfte zufließen, braucht es keine Steuererklärung des abhängig Beschäftigten, so steht es im Gesetz! Der Fiskus erfindet dann fiktiv eine selbständige Tätigkeit, ohne die zu definieren und setzt ein fiktives zusätzlich zu versteuerndes Einkommen an. Sowohl einkommen- als auch umsatzsteuerpflichtig, den so erfundenen Steuerbetrag treiben die Täter dann gewaltsam ein.”
Und noch mal: “aus der Praxis 2.”
Wer glaubt, dass er vor den Finanzgerichten dann, wenn er mit fiktiven Steuern belastet, dort sein verfassungsmäßiges Recht sucht und durchsetzen will, auch tatsächlich Recht bekommt, d.h., die Fiktion dort niedergeschlagen wird, der irrt, denn dann müsste sich ja das System ändern und alle raubenden und plündernden Finanzbeamten hätten plötzlich die Lust verloren, wenn die Gerichte ihr verfassungswidriges Handeln rückgängig machen würden. Bankräuber rauben nur mit Aussicht auf fette Beute.”
Bis Sonntagmittag waren alle diese Kommentare dort freigeschaltet. Stimmen die Fakten eigentlich, wurden sie deshalb auch überhaupt dort freigeschaltet, denn wenn es stimmt, was da “insider” gepostet hat, denn ist die Bundesrepublik Deutschland ja gar kein Rechtsstaat, denn in einem Rechtsstaat kann es doch solches Tun von Staatsdienern nicht wirklich geben, oder?
Was sagt die Grundrechtepartei dazu?
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem sich nun am 22.12.2011 der sich regulär im Amt wähnende Bundespräsident Wulff in einer rund 4-minütigen Erklärung persönlich an die Presse gewandt und betont hat, dass er weiter gewissenhaft das Amt des Bundespräsidenten ausüben wird, stellt sich doch spätestens jetzt die Frage, wie mit der Tatsache, dass Ihren hier auf der Parteiplattform veröffentlichten Erkenntnissen nach, das Amt des Bundespräsidenten nicht regulär besetzt worden ist mit dem Bewerber Wulff, auch eine Besetzung mit dem Bewerber Gauck wäre wohl sicherlich ebenso nicht regulär und wäre von Ihnen bestimmt auch öffentlich gemacht worden, weiter umgegangen wird. Wurde eigentlich das Bundespräsidialamt mit den Ihrigen Erkenntnissen schon einmal direkt konfrontiert und hat das wie auch immer geartet geantwortet?
Was macht es eigentlich für einen Sinn, diese Situation des nicht regulär ins Amt gekommenen Bundespräsidenten jetzt nicht klammheimlich zu beenden? Liegt es vielleicht daran, dass ja der Landtag in NRW bis heute nicht regulär konstituiert worden ist, also sich das Problem im Fall einer Neuwahl des Bundespräsidenten erneut stellen würde, dass nämlich die Wahlmänner und-frauen auch dann wieder nicht ordnungsgemäß bestimmt sein werden, also sich das Debakel in der Bundesversammlung wiederholten würde, weil diese wieder nicht ordnungsgemäß besetzt wäre?
Mit besten Grüßen
Jeder Mensch hat das Recht auf Grund!
Hallo liebe Mitmeschen,
Wo gehen hin um unser Grundrecht auf 1 ha Land pro Familie zu erhalten?
Dankeschön,
Alles Liebe
Roman
Sehr geehrter Herr Urban,
woraus leiten Sie ein Grundrecht auf 1 ha Land pro Familie ab?
Das Christkind beim Finanzamt
Denkt euch, ich habe das Christkind gesehen,
es war beim Finanzamt zu betteln und flehen.
Denn das Finanzamt ist gerecht und teuer,
verlangt vom Christkind die Einkommensteuer.
Das Amt will noch wissen, ob es angehen kann,
dass das Christkind so viel verschenken kann.
Das Finanzamt hat so nicht kapiert,
wovon das Christkind dies finanziert.
Vollständiger Wortlaut bei: http://iknews.de/2011/12/14/das-christkind-beim-finanzamt/
(Anm. Admin: Aus urheberrechtlichen Gründen nur zitiert.)
So ich mich recht erinnere, steht doch die Grundrechtepartei auf dem Standpunkt, dass die Wahl des derzeitigen Bundespräsidenten Wulff aufgrund der nicht korrekten Konstituierung des Landtages in NRW am 09.06.2010 ebenfalls nicht korrekt gewesen ist, Wulff somit auch gar kein Bundespräsident ist. Was nun hält die Grundrechtepartei von dem soeben ans Licht gekommenen Privatkredit in Höhe von 500.000 Euro zu 4% von der Ehefrau des mit Wulff befreundeten Unternehmers Geerkens, über den Wulff gegenüber dem nds. Landtag kurz vor seiner ja wohl illegalen Wahl zum Bundespräsidenten zumindest nicht die ganze Wahrheit gesagt haben soll, andere Zungen sprechen auch von Unwahrheit oder Lüge. Immerhin hat Wulff sich von Air Berlin kostenlos umbuchen lassen und erst auf öffentlichen Druck hin hat er den Mehrbetrag dann nachbezahlt. Es erinnert hier an die Person Johannes Rau, der auch mal Landtagspräsident und schließlich Bundespräsident war und an Helmut Boegers Buch “Kaufen Sie sich einen Minister – und andere Satiren aus dem oeffentlichen Dienst” . Auszugsweise heißt es darin:
„Kaufen Sie sich einen Minister. Greifen Sie rechtzeitig zu, dann ist er billiger. Das ist wie beim Pferdesport. Traber, die einige Trophäen geholt haben, sind teurer. Fangen Sie deshalb rechtzeitig an! Das kommt billiger und Sie haben mehr davon.“ Später schreibt er. „Minister muss man züchten, dann sind sie billiger und haltbarer.Dazu bedarf es intensiver Brutpflege.“
Wird die Grundrechtepartei sich der Causa Wulff noch einmal annehmen, jetzt ?
Der Fall Lenniger und die Frage, ob die Besteuerung von Künstlern das Grundrecht nach Art. 5 GG einschränkt besteht laut Ihrer Homepage seit nun mehr 20 Jahren.
Warum wurde bisher noch kein Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht gebracht, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen?
Sehr geehrte Winterwiese,
Ihrer Frage ist zu entnehmen, dass Sie sich mit den diesbzgl. Inhalten offenbar nicht vertraut gemacht haben, ansonsten diese Frage nicht hätte gestellt werden müssen.
Die Frage, ob freischaffende Künstler, und die Betonung liegt hier auf dem Begriff freischaffend in Verbindung mit dem Künstler, der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG “Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte [...], künstlerische, [...] …” unterliegen, besteht nicht, da sie bereits durch den Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG “Kunst ist frei” beantwortet ist, denn Kunst, und damit der Werk- und Wirkbereich, ist frei, weshalb auch kein Finanzamt bei dementsprechend freischaffenden Künstlern bestimmen kann, was zu deren Werk- und Wirkbereich gehört; im Falle von abhängig beschäftigten Künstlern ist das etwas anderes, da diese insoweit auf die Freiheit ihrer Kunst zugunsten der Abhängigkeit verzichten.
Wenn jedoch das Finanzamt bei einem freischaffenden Künstler bestimmen will, welche Ausgaben des freischaffenden Künstler es für steuerabzugsfähig hält, greift es unzulässig in den vor jedem Eingriff geschützten Werk- und Wirkbereich ein, denn dann nimmt es unmittelbaren Einfluss auf z.B. die Farben eines Kunstmalers und bestimmt so, welche Farben er benutzen darf und welche (zu teuer) nicht. Daraus ergibt sich aus dem Grundgesetz selbst, dass freischaffende Kunst weder besteuert werden kann noch dass diesbezügliche Ausgaben vom freischaffenden Künstler steuerlich geltend gemacht werden können. Es handelt sich hier also insoweit nicht um eine Einschränkung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, sondern um dessen unzulässige Verletzung.
Aus diesem Grunde, da diese Frage durch das Grundgesetz selbst geklärt ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungsbefugnis, ob es diesen Umstand anders entscheiden möchte, denn es kann das Grundgesetz nicht ändern.
Weiterhin ist das EStG am 16.10.1934 ohne parlamentarische Beteiligung von Adolf Hitler erlassen und unterzeichnet worden auf der Grundlage des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) und hat schon von daher auf dem Boden des Grundgesetzes keine Anwendung zu finden – vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass eben durch diesen § 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG im Dritten Reich viele “entartete” Künstler (so wie heute auch) in ihrer Existenz vernichtet wurden und das Finanzamt auf diese Weise entschieden hat, was Kunst ist und was nicht.
Bevor Sie anschließend weitere Fragen zum Thema haben, bitte ich Sie zunächst um das Studium dieser Seite und auch der Seite http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de – dort ist alles abschließend und erschöpfend erklärt.
Sehr geehrter Herr Wengel,
aber der Fall ist gerade eine Aufgabe für das Bundesverfassungsgericht. Denn das BVerfG wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, auch wenn sich die Lösung bereits aus dem Grundgesetz ergibt. Wenn das Finanzamt also ein Grundrecht einschränkt, ist es Aufgabe des BVerfG den Grundrechtsschutz für den Bürger sicherzustellen und das Finanzamt zur grundrechtskonformen Anwendung der Gesetze zu verpflichten.
Deswegen kann ich nicht verstehen, warum sich Herr Lenniger mit Gott und der Welt streitet, seinen Fall aber nicht vom BVerfG klären lässt.
Der Fall ist kein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat 1951 ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage wider Artikel 19.4 GG die Zuständigkeit für das Entscheiden von Verfassungsbeschwerden von Bürger jedermann erhalten, obwohl der Verfassungsgesetzgeber dieses ausdrücklich auf seiner 6. Plenumssitzung im Mai 1949 beschlossen hat. Nicht ohne Grund hat denn auch der verfassungsändernde Gesetzgeber bis 1969 gewartet, ehe er ebenfalls grundgesetzwidrig die seit 1951 grundgesetzwidrig im BverfGG normierte Verfassungsbeschwerde in die Art. 93 und 94 GG geschrieben hat. Sowohl das BverfGG als auch die Art. 93 und 94 GG kollidieren hier was die Rechtsfigur “Verfassungsbeschwerde des Bürger jedermann” anbelangt, mit dem absoluten prozessualen Freiheitsgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG.
Zuständig sind hier die ordentlichen Gerichte, in deren Kompetenz damals der Verfassungsgesetzgeber diejenigen öffentlich – rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG gelegt hat, doch der einfache Gesetzgeber hat sich unkontrolliert dem grundgesetzlichen Auftrag entzogen, entsprechende Organisations- und Ausführungsbestimmungen zu erlassen und verweigert sich diesbezüglich bis heute.
Art. 1 Abs. 3 GG bindet die drei Gewalten als unmittelbar geltendes Recht. Das bedeutet, dass kein Amtsträger gegen die Grundrechte verstoßen darf, schon gar nicht darf er absolute Freiheitsgrundrechte einschränken. Das bedeutet, dass kein Finanzbeamter einen Steuerbescheid hinsichtlich Einkünfte aus freischaffender künstlerischer Tätigkeit gegenüber einem freischaffenden Künstler seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes hätte jemals erlassen dürfen. Der einfache Gesetzgeber hätte seit 62 Jahren dafür sorgen müssen, dass die Steuergesetze endlich den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes genügen. Das EStG trägt noch heute das Ausgabedatum des 16.10.1934 im Rubrum und niemand scheint es in dieser Republik wirklich zu stören.
Und schließlich streitet sich, wenn ich die Causa Lenniger hier bisher richtig gelesen habe, der Herr Lenniger nicht mit Gott und der Welt, sondern die öffentliche Gewalt belästigt Herrn Lenniger mit in die absolute Freiheit der Kunst unzulässigen Verwaltungsakten wohl seit inzwischen 22 Jahren, so dass Herr Lenniger sich gezwungen sieht, das absolute Freiheitsgrundrecht, dass ihm Art. 5.3.1 GG gewährt umzukehren in das absolute Abwehrrecht des Grundrechteträgers, um seinen gegen jedwede Einmischung öffentlicher Gewalt tabuisierten Werk- und Wirkbereich zu verteidigen.
Wie man sehr deutlich in der Causa Lenniger nachlesen und nachvollziehen kann, sind es sowohl der Gesetzgeber, der das EStG nicht dem Bonner Grundgesetz anpasst, als auch die vollziehende Gewalt, die sich nicht an die einschlägigen Vorschriften des Bonner Grundgesetzes hält sowie die Rechtsprechung, die in Gestalt der Amtsgerichte Cuxhaven und Otterndorf ihrem grundgesetzlichen Auftrag, nämlich gemäß Art. 19 Abs 4 GG Rechtsschutz zur Durchsetzung des absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG unverzüglich zu gewähren, da es sich ausdrücklich nie um einen Steuerstreit gehandelt hat.
Im Übrigen sollte man sich mal die Expertise zur Frage “Ist die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht für jedermann nach dem Bonner Grundgesetz vom 23.05.1949 überhaupt zulässig?” intensiv durchlesen. (http://rechtsstaatsreport.de/Verfassungsbeschwerde.pdf)
Welche Meinung/Ziele hat die Grundrechtepartei zur Aussage von Herrn Schäuble am 18.11.11 auf dem EBC in Frankfurt zum Völkerrecht und zur nicht existenten Souveränität der BRD? siehe http://www.novertis.com/klardenker/klardenker-23-11-2011.html
Wenn auf dem vereinigten Wirtschaftsgebiet BRD immer mehr Behörden privatrechtlich umorganisiert werden (z.B. Arbeitsamt -> Agentur für Arbeit / JobCenter usw.) und selbst der Bundestag im Impressum eine USt.-ID-Nr. besitzt, wie es für Firmen / Unternehmen üblich ist, fragt man sich schon, ob in einem vereinigten Wirtschaftsgebiet überhaupt Völkerrecht oder Staatsrecht gesprochen werden kann. Sind die Richter überhaupt richtige Amtspersonen? Gibt es Amtsausweise? Handelt es sich ggf., außer bei den Arbeitsgerichten, nur um Schiedsgerichte? Im Artikel 139 GG sind Rechtsvorschriften genannt. Wo kann man diese bekommen? Ich möchte gern erfahren, welche Rechte über dem GG stehen. Strebt die Grundrechtepartei einen Friedensvertrag und eine eigene Verfassung an, wie es damals vom Neuen Forum bzw. Bündnis 90 der DDR (Bürgerbewegung) gefordert wurde? Was glauben Sie, wann oder wie wir zum Verfassungsschutz auch noch eine eigene Verfassung bekommen, wie es im Artikel 146 GG geschrieben steht?
Hallo Interessent,
zur grundsätzlichen Klärung Ihrer Fragen, lesen Sie bitte die folgenden Beiträge:
DAS NICHT ERFÜLLTE GRUNDGESETZ – http://grundrechtepartei.de/1337/das-nicht-erfuellte-grundgesetz
Braucht Deutschland eine neue Verfassung? – http://grundrechtepartei.de/1449/braucht-deutschland-eine-neue-verfassung-2
Zu dem von Ihnen verlinkten Beitrag bei Klardenker bzw. dessen Verweis auf die Kehrwoche: mit den dort erörterten Themen kann sich die Grundrechtepartei naturgemäß nicht gemein machen, tendieren sie doch grundsätzlich zur Infragestellung des Bestandes der BRD und/oder der Gültigkeit des Grundgesetzes.
Und zur USt-ID-Nr.: muss doch selbst der Bundestag, dann und wann, auch mal Druckerpapier, Bleistifte, Dienstfahrzeuge und “güldene Füllfederhalter” (als Weihnachtsgeschenke) bei Lieferanten kaufen.
“Steuerfrei” dürfte hingegen nur das hier sein: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,100925,00.html und http://www.youtube.com/watch?v=YJDAMe3mGkA
Ob dabei das UStG an sich nicht schon nichtig ist, aufgrund des nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen die zwingende Gültigkeitsvoraussetzung aus Art. 19, Abs. 1 GG (“Zitiergebot”), steht hierbei auf einem ganz anderen Blatt.
Der von Ihnen angesprochene Art. 139 GG bezieht sich auf die “Entnazifizierungsgesetze” von 1946, welche allerdings, wie die Geschichte uns lehrt, nur wenig bis gar keinen Erfolg feierte. Siehe auch hier: http://www.verfassungen.de/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm
Ich persönlich würde ihn, aus heutiger Sicht, als “Demokratie-Blümchen-Artikel” bezeichnen, mit der nach außen hin wirkenden Botschaft: “Völker der Welt – schaut auf dieses Land! Wir haben uns von “all denen” befreit!”, was natürlich stumpf verlogen ist, war und wohl auch bleibt.
Guten Tag
Ich finde dies ist eine grossartige Arbeit die hier geleistet wird, es fällt mir nur schwer dies zu verarbeiten da es einen schon vom Sessel wirft.
Ich würde dies gerne unterstützen, welche formen sind gefragt?
Eine weiter angelegenheit die mich betrifft ist, dass ich ein persönliches Anliegen rechtlicher Natur habe und wissen möchte
ob ich es vortragen darf.
Einen angenehmen Tag Ihnen noch
Stefan Just
Hallo Stefan,
1. Welche Form wäre anzubieten?
2. Wenn es nicht um Rechtsberatung geht, würde ich vorschlagen, das Ganze an die im Impressum veröffentlichte E-Mail-Adresse zu senden und wir melden uns.
Die Form der Unterstützung und/oder….
Die Frage ist rechtlicher Natur und eine Besonderheit in sich.
1. Und welche Unterstützung würdest Du anbieten wollen/können?
2. Sende eine Zusammenfassung an die E-Mail-Adresse im Impressum!
hab geantwortet, weiss jedoch nicht ob es ankam.
Frage: Ich brauche eine Unterstützung in der Klage gegen das Aussenministerium wegen unterlassener Hilfeleistung einer Botschaft (in Kolumbien) und würde einen grossen Präzedenzfall initiieren, damit alle Deutsche in Notsituation im Ausland nicht mehr von arroganten Bürokraten bedient und abgespeist werden und das Deutsche Grundrecht über den diplomatischen Missionen steht. Möglicherweise wissen die wenigsten Mitbürger wie feige und uninteressiert sich die deutschen Botschaften weltweit verhalten, da wünscht man sich schnell Schweizer oder US Bürger zu sein.
Eine Klage gegen den Staat wie hier erfordert wesentlich mehr Stehvermögen und Zeit, stelle ich dies normalen Verfahren gegenüber und kostet auch gerade den Geschädigten was der Geschädigte gar nicht mehr aufbringen kann. Somit schützt der amtsausführende Staat sich selbst vor berechtigten und unberechtigten Klagen und anulliert Grundrecht des Bürgers in wesentlichem Ausmass.
Nachdem ich erfolgreich 12 Jahre lang gegen die Korruption in Kolumbien gekämpft habe werde ich den Kampf gegen das Auswärtige Amt ebenfalls aushalten, aber ich brauche Hilfe, Orientierung und Mitwirkende, die an konkreten Vorgängen mehr Konstruktivität erkennen als an politischen Vorträgen.
horst.ludwig1@gmx.de
Danke
Ideologiefrei, also weder rechts noch links, das hört sich doch einmal gescheit an, denn genau darum geht es in meinem eigenen konzeptuellen Wirken über eine Evolution in der Demokratie weltweit. Hat sich denn jeder schon einmal Gedanken darüber gemacht warum es überhaupt Parteien in einer Demokratie geben soll, ist diese doch das Dach für Alle, wenn richtig gelenkt? Parteien sind Gruppen die glauben es wichtiger, besser, schneller und dringender als Andere zu haben und verstossen somit gleich von vorneherein gegen den demokratischen Anspruch, neben dem dummen und kostenintensiven Wahlmännerrummel und die Verbreitung von theoretischem Gift.
Heute stehen wir wieder vor dem Aufleben der Farb- und Himmelsrichtungen in der Politik, der Prügelclub verlegt sich vom Hinterhof auf die Politscene und hat von 60 jährigem Scheitern nichts gelernt. Im Jahre 2011 könnten wir es doch besser machen, oder?
Nun, ich schliesse mich gerne der Grundrechtepartei an obwohl es gar keine Partei mehr geben soll sondern nur eine neuformierte regionale Executive, die die zentrale Executive entlastet (entmachtet) durch De-zentralisierung in die Realität der Menschen.
Gruss
Horst G Ludwig
Heute, am 11.10.2011, vermelden die Medien, dass die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko wegen Amtsmissbrauch für schuldig befunden worden ist. Frage an die Grundrechtepartei: Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit einen Amtsträger wegen Amtsmissbrauches strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen?
Nein, dieser Straftatbestand existiert nicht in der Bundesrepublik Deutschland. Es existieren gewisse Tatbestände für Straftaten im Amt. Diese sind jedoch mit Klauseln ausgestattet, welche diese Tatbestände außer Kraft setzen können. Siehe dazu “Der kleine Mangoldt” unter: http://mangoldt.wordpress.com
Danke für die konkrete Antwort. Sieht die Grundrechtepartei denn Handlungsbedarf hier für den Gesetzgeber und wie könnte dieser Aussehen? Welche Optionen hat die Grundrechtepartei hier, um einer Wiedereinführung des Tatbestandes des Amtsmissbrauches, wie er mal im § 339 StGB a.F. bis 1943 im deutschen StGB geschrieben stand, nachzuhelfen? Wie beurteilt die Grundrechtepartei übrigens die Tatsache, dass in der Ukraine gegen Frau Timoschenko erst die Schuld gerichtlich festgestellt und anschleißend erst über das Strafmaß richterlich entscheiden worden ist?
Vielen Dank für den “kleinen Mangoldt”. Jetzt weiß ich endlich, warum mein Vater immer gesagt hat: “Werde Beamter und du hast für den Rest des Lebens ausgesorgt und dir kann nichts passieren.”. Nun ja, als junger Mensch hört man nicht immer auf die Erwachsenen und so muss ich mich nun auch mit den Amtsträgern rumschlagen.
Wenn ich mir diese ganzen Paragraphen ansehe und mich über die damit geschaffene “Straffreiheit” der Amtsträger aufrege, frage ich mich die ganze Zeit: Wo steht im Strafgesetzbuch, dass Artikel 3 Absatz 1 für Amtsträger nicht gilt?
Der graniten dumme Michel bittet um Aufklärung. Danke.
Art. 3 Abs. 1 GG, das Gleichheitsgebot? Es gibt den Begriff “Primus inter pares” – Erster unter Gleichen, dieses Paradoxon haben Beamte verinnerlicht, das Grundgesetz jedoch nicht; meist wissen sie nicht einmal, was das ist. Außerdem ist das StGB im Inhalt ein Instrument zum Strafen und Beherrschen der (potentiell oder tatsächlich) Aufsässigen (weil es auch für nichtamtliche Straftaten verwendet wird, fällt das nicht so auf), da hat Gleichheit vor dem Grundgesetz keinen Platz, denn mit dem Grundgesetz kann man nicht (be)herrschen. Ein Gesetz, welches nie eine Reform unter dem Grundgesetz erfuhr, sondern Stückwerk aus und von alten, zum großen Teil nationalsozialistischen Lumpen ist, muss mit dem Grundgesetz kollidieren. Diese Kollision ist solange erfolgreich, wie der Normadressat sich nicht mit diesem und anderen Gesetzen, vor allem dem Grundgesetz, beschäftigt.
Wie steht die Grundrechtepartei zu der Piratenpartei?
Kann sich die Grundrechtepartei eine Zusammenarbeit mit den Piraten vorstellen oder wird dies Ausgeschlossen?
Die Grundrechtepartei ist bereit zur Zusammenarbeit mit allen Organisationen, welche das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Grundrechte zur Grundlage einer jeden Entscheidung machen, wozu selbstverständlich nicht nur eine dahingehende Bereitschaftserklärung gehört, sondern auch und vor allem ein entsprechendes nachprüfbares Wissen und damit in Verbindung stehende Konzepte.
Im blog “Causa Lenniger” findet sich inzwischen ein Artikel zum Strafbefehl gemäß § 407 StPO und nimmt Bezug auf eine Expertise des Richters i.R. Plath, die auch dort veröffentlicht wurde. Die dort 62 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland aufgezeigten rechtsstaatlichen und verfassungswidrigen Mängel von Gesetzgebung, Justiz als vollziehender Gewalt und Rechtsprechung ist mehr als nur erschreckend. Auch die Verstöße gegen internationales, die Bundesrepublik Deutschland aber sehr wohl bindendes Recht wie der Art. 11 Abs. 1 UN-Resolution 217A und der Art. 6 EMRK sind nicht zu rechtfertigen. Wie nun steht die Grundrechtepartei zu diesem hundertausendfach jährlich von der Justiz zur Anwendung gebrachten rechtsstaats- und verfassungswidrigen Mittel des Strafbefehls, den es Scheins weltweit in dieser Form, dass ein Richter ohne dem Angeschuldigten die international verbürgten Minimalverteidigungsrechte einschließlich des gemäß Art. 103 Abs. 1 GG grundgesetzlich garantierten rechtlichen Gehörs vor dem Erlass des Strafbefehls gewährt, nur in der sich immer wieder was die Garantie der Menschen- und Grundrechte anbelangt selbst lobenden Bundesrepublik Deutschland gibt?
Eine ähnliche Situation scheint es ja im Hinblick auf den Art. 125 des Lissabonvertrages zu geben, denn die jüngsten Ereignisse lassen erkennen, dass sich insbesondere die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich nicht an insbesondere diese Vorchrift zu halten gedenkt, in der es heißt:
1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
Wie steht die Grundrechtepartei zum Strafbefehlsverfahren? Gehört das Verfahren reformiert oder ganz abgeschafft?
Das Strafbefehlsverfahren, so wie es in der Bundesrepublik Deutschland trotz absolutem Vorrang des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949 von der bundesdeutschen Justiz praktiziert wird, kann und darf so nicht weiter betrieben werden. Derzeit wird denn auch in der Grundrechtspartei an einer entsprechenden Expertise gearbeitet, die schonungslos offenlegt, dass der Strafbefehl gemäß § 407 StPO ff. nicht nur nicht mit dem Bonner Grundgesetz, sondern auch nicht mit Art. 11 Abs. 1 UN-Resolution 217A sowie nicht mit Art. 6 EMRK zu vereinbaren ist. Bis zum Erscheinen dieser Expertise bitte noch ein kleinwenig Geduld.
Guten Tag!
Wie bewertet die Grundrechtepartei das momentan bestehende Geldsystem, insbesondere unter dem Aspekt des Zins und Zinseszins, die Verträglichkeit mit dem Grundgesetz?
MfG
tugrisu
Sorry, aus Zeitgründen verweise ich auf unsere Agenda 2013-Seite: http://agenda2013.grundrechtepartei.de/index.php?id=5
Liebe I.D., zu Ihren Fragen hier noch eine generelle Empfehlung. Die Grundrechtepartei hat ein Strategiekonzept für die Bundestagswahl 2013 entworfen und dort ihre Ziele ausführlich zur Diskussion gestellt. Vielleicht haben Sie Interesse, an dieser Diskussion teilzunehmen? http://agenda2013.grundrechtepartei.de/
Liebe Grundrechtepartei, gerne beteilige ich mich an der Diskussion und vielen Dank für die Antworten. Ein sehr weises Strategiekonzept, die Agenda 2013!
-> Ist politische Arbeit möglich, ohne die so genannten „Verschwörungstheorien“ bzgl. der Neuen Weltordnung und allem, was mit ihr zusammenhängt, im Blick zu haben? Wie offen ist die Grundrechtepartei gegenüber diesen Themen, z. B. „Chemtrails“?
Die Grundrechtepartei ist generell offen gegenüber allen Themen, welche die Grundrechte tangieren. Sollten hinter so genannten Verschwörungstheorien verifizierbare Inhalte und Informationen stehen und diese die Grundrechte berühren, hat die Grundrechtepartei selbstverständlich keine Berührungsängste und wird sich mit diesen Themen auseinandersetzen.
-> Das Netz der „globalen Elite“ ist so verwoben, ihre Instrumente sind so mächtig. Nichts kann sie aufhalten. Wahrheit müsste in das Bewusstsein der Menschen dringen. Aber sie sind in der Lage, das perfide an allen Ecken und Enden zu verhindern. Auch wenn sie uns “erlauben” würden, die Grundrechte in einer neuen EU-Verfassung zu verankern – ihre Marionetten sind unsere Politiker
http://4.bp.blogspot.com/_X7cq0i0IwXc/S3yN9r57zlI/AAAAAAAAC9c/FkH8q7gxpHw/s320/Herman-van-Rompuy-2-for-web.jpg
So lange das so ist, werden die Zustände immer schlimmer werden. Deshalb ist für mich die Frage: Wie können die satanischen Pläne und der Einfluss der “globalen Elite” gestoppt werden?
Die Grundrechtepartei kämpft keinen Kampf gegen etwas, sondern für etwas, nämlich die Grundrechte. Die Lösung ist einfach wie kompliziert: Sobald es genügend Menschen gibt, welche an der politischen Willensbildung aktiv mitarbeiten wollen, werden sich die Verhältnisse ändern. Das, was Sie als “deren” Macht bezeichnen, ist nicht nur das Ergebnis “deren” Machtwillens, sondern auch und vor allem das Ergebnis der scheinbaren Ohnmacht derer, welche von “denen” regiert werden. Auch hier die Lösung: Bildung und die aktive Veränderung der Umstände.
-> Sollte aus Sicht der Grundrechtepartei die EU nicht ganz ablehnt und die Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes weiterhin nur bezogen auf Deutschland gefordert werden, weil es eine demokratisch legitimierte EU nicht gibt und sie außerdem zum Verlust der Souveränität und Identität Deutschlands führt?
Siehe Antwort zur vorherigen Frage.
Nachfolgend meine Fragen, Grüße!
-> Ist aus Sicht der Grundrechtepartei die Forderung einer neuen EU-Verfassung auf der Basis des Grundgesetzes sinnvoll, obwohl die EU einen Machtapparat der „globalen Elite“ (wer auch immer sie ist, wie auch immer man sie nennen will) darstellt und durch Volksverrat zustande kam?
Sorry, für die späte Antwort, aber die Arbeit macht sich nicht von allein :-) liebe I.D.
Wir gehen davon aus, dass zunächst jedes Volk eines jeden europäischen Staates das Recht hat, selbst über die Bildung und seinen Beitritt zu einer politischen Europäischen Union zu bestimmen. Eine solche Europäische Union hat nichts mit der derzeitigen wirtschaftlichen Union zu tun. In diesem Sinne muss eine solche Union natürlich über eine Verfassung verfügen. Das Grundgesetz bildet hierzu eine gute theoretische Grundlage.
“daß die Erde wohl mittlerweile nicht mehr als Scheibe angesehen wird.”
Naja, dieser Irrglaube ist seit etwa 2500 Jahren nicht mehr modern, “mittlerweile” trifft es da nicht so ganz.
Dass alle möglichen Verbände “versuchen (…) aktiv zu verhindern”, dass Bürger selbstbewusst ihre Grundrechte vertreten ist eine unverschämte Unterstellung. Für einzelne der Genannten mag das zutreffen, für die große Menge ist das schlicht falsch.
Aber wer denkt, dass der Glaube an die Scheibengestalt der Erde erst vor Kurzem aus der Mode kam, sieht das vielleicht anders.
Naja – auch 2.500 Jahre ist wohl leicht überzogen….
Versuchen wir es mal mit 19 Jahren. Da erst wurde Galilei nämlich vom Vatikan rehabilitiert,
http://de.wikipedia.org/wiki/Galileo_Galilei#Nachgeschichte.2C_Nachruhm
Von der “Rattenlinie” hat der Vatikan bis heute nichts gehört. Die gesamte deutsche Bevölkerung im 3. Reich nichts von Judenverfolgung, und die meisten Diesel-Fahrer glauben daran, dass brennendes Kerosin Stahl zum schmelzen bringt.
Galilei? Was sollte der mit der Scheiben-Erde zu tun haben? Dass die Erde angenähert eine Kugel ist, war den alten Griechen bereits bekannt, 2500 Jahre ist daher einigermaßen korrekt. Vermutlich ist die Erkenntnis aber noch älter, jedes seefahrende Volk konnte schließlich beobachten, wie Schiffe hinter dem Horizont verschwinden. Nur ein Binnenvolk kann eigentlich auf die Idee kommen, dass die Erde eine Scheibe ist.
Galilei, einer der Begründer der modernen Naturwissenschaften, geriet mit der Kirche in Konflikt, als er behauptete, die Erde bewege sich auf einer Kreisbahn um die Sonne. Das ist wissenschaftlich falsch, was auch damals relativ leicht zu beweisen war (richtig wäre Ellipsenbahn, die komplizierten Epizyklen des ptolemäischen Weltbildes sind physikalisch immer noch besser als Galileis Kreis). Unsinnigerweise beharrte er dann darauf, dass jeder ein Dummkopf sei, der anderes behaupte. Dass die Kirche, die damals noch als Lehrmeinung vertrat, dass die Sonne um die Erde kreist, was immerhin dem Anschein entspricht, ihn dafür nur zu Hausarrest verurteilte, ist im Verhältnis zu dem, was im 17. Jahrhundert Leuten drohte, die sich mit der Obrigkeit anlegten, eher liberal.
Die “Rehabilitierung” Galileis, die insofern gar nicht notwendig gewesen wäre, war damit eher eine Ablenkung der von Ihnen erwähnten Verfehlungen der katholischen Kirche in jüngerer Zeit.
Brennendes Kerosin bringt Stahl zwar nicht zum Schmelzen, genug brennendes Kerosin über einen längeren Zeitraum kann Stahl aber durchaus erweichen lassen. Aber wenn Sie lieber an abstruse Verschwörungstheorien glauben, sei Ihnen das unbenommen.
So, Freundchen – das reicht jetzt.
Erst die verdrehte Argumentation zum irregulären NRW-Präsidium (als wenn jeder nicht-Mandantierte jederzeit seinen Fuß in den Plenarsaal des NRW-Landtags setzen und das Präsidium übernehmen kann), unter zur-Schau-Stellung von Realitätsverweigerung, und nun DAS!
Das Thema geht um die bestehende Rechtsstaatsgläubigkeit, und Sie kommen mit, verzeihen Sie den Ausdruck, “Scheißhausparolen”, die kein halbwegs klar denkender Mensch, übrigens seit Jahren, mehr abkauft.
Sie werden mir, mit absoluter Sicherheit, nichts über Kerosin oder sonstige Kraftstoffe beibringen können, nichts über Motorentechnik und nur noch sehr wenig über Metallurgie und Werkstofftechnik. Sie betreten gerade ein verdammt dünnes Eis.
Der Totschlagbegriff “Verschwörungstheorie” ist eine Sache – “Geschichtsklitterung”, “Propaganda” und “Des-Information” eine ganz andere.
Solang nichts rechtskräftig bewiesen ist, handelt es sich ausnahmslos um “Theorien” (bei 2 involvierten Personen, und mehr, um eine “Verschwörung”!) – auch wenn es als Doktrin verbreitet wird. Ob nun von der katholischen Kirche, dem Nazi-Regime, der US-Regierung, oder bezahlten Schreiblakaien.
Aber eines ist mir nun klar geworden was Ihre Person betrifft; Sie sind ein wirklich bedauernswertes Subjekt, analog den “Scheißhausparolen”-verbreitenden Propagandisten. Wann waren Sie das letzte mal auf der Straße? Diesen ausgemachten Dummfug über “erweichenden Stahl durch unterwertigen Sprit” (was anderes ist Kerosin in unserem Fachbereich nicht) verbreiten nur noch die US-Regierung, deren willfährigen Gefolgschaften, und die, die für die Verbreitung bezahlt werden. Haben Sie schon mal Ihre Bratpfanne 1 Stunde auf Ihrem Gasherd stehen lassen (länger hat der Baustahl ja wohl auch nicht ausgehalten)? Weshalb baut man Hochhäuser eigentlich nicht aus Bratpfannen? Wieso versagt Baustahl auf Grund der “Hitze”, aber ein Reisepass eines der “Super-Quaxe” übersteht das “Pearl-Harbor-2.0″ unversehrt? 2 Flugzeuge – 3 Gebäude? Alle in annähernd freiem Fall? Warum nicht gleich “7 auf einen Streich”?
Ich lasse mich schon seit einigen Jahren nicht mehr von solchen Verschwörungstheoretikern wie Ihnen verarschen. Ich empfinde noch nicht einmal mehr Mitleid. Wozu auch? Ich bemitleide weder Bankräuber, noch Mörder, noch sonstige Gewalttäter. Auch nicht DIE Gewalttäter, die sich der perfiden Indoktrination bemächtigen. Was solche Subjekte angeht könnte ich sogar noch zum Volksverhetzer werden.
Wie kommt man nur zu solch verqueren, realitätsverneinenden, kognitiven Dissonanzen?
Vielleicht hierdurch: http://de.wikipedia.org/wiki/MKULTRA
Ach Quatsch. Alles “Verschwörungstheorie”…..
Guckst Du 5.2 GG:
“Diese Rechte (Anm.: “Meinungsfreiheit”) finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Guckst Du noch mehr 5.3.1.2 GG:
“Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
In Wikipedia schaut auch “die Jugend” rein, sowie Hinterbliebene und Opfer des “War on Terror”. Schon mal in Art. 1, Abs. 1 GG reingeschmökert? Na? Nicht peinlich berührt???
Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie, mit Ihren grotesken Verschwörungstheorien, hier am absolut falschen Platze sind.
Wirklich – schwerst Erbärmlich.
P.S.: bei längeren Autobahnfahrten schauen Sie besser mal alle 45 Minuten unter Ihr Auto – vielleicht tropft da schon der Motor raus, Sie Hochleistungssachverständiger….
“Brennendes Kerosin bringt Stahl zwar nicht zum Schmelzen, genug brennendes Kerosin über einen längeren Zeitraum kann Stahl aber durchaus erweichen lassen. Aber wenn Sie lieber an abstruse Verschwörungstheorien glauben, sei Ihnen das unbenommen.”
Die “offizielle” Version ist eine Verschwörungstheorie! Dort heisst es z.B.:
- Aluminium kann Stahl durchdringen
- Kerosin schmilzt Stahl in 55 Minuten, zumal ja, wie auf den Bildern dokumentiert, das meiste Kerosin beim Einschlag ausserhalb des Gebäudes verbrannt ist.
- beim Einsturz der 3 Gebäude haben ALLE tragenden Elemente GLEICHZEITIG nachgegeben, so dass das Gebäude auf seine Grundfläche niederstürzte.
- das dritte Gebäude wurde weder von einem Flugzeug getroffen, noch gab es ausgedehnte Brände, noch wurde es durch Trümmerteile nenneswert beschädigt, warum ist es dann eingestürzt?
- wie auf den Bildern dokumentiert, wäre noch zu erklären, wie es zur Pulverisierung von Stahl und Beton kommt. Mit einem Einsturz oder Feuer ist es nicht zu erklären. http://stevenblack.files.wordpress.com/2011/05/clip_image043.jpg
- und es wäre noch dieses Phänomen zu erklären: http://img690.imageshack.us/img690/5159/image42k.jpg
Und noch etwas: Es hat nie eine Anklage oder gar eine Verhandlung gegen irgend jemand wegen dem 11.9.2001 gegeben. Somit ist die Tötung von Osama Bin Laden ein Mord! Einfach mal in die Menschenrechte schauen. Und unsere Regierung macht da fleissig mit und freut sich über einen Mord und schickt unsere Bürger mit Waffen auf Grund nicht bewiesener Aussagen der US-Regierung nach Afgahnistan
Habe ich da in ein Wespennest gestochert? Naja.
“Erst die verdrehte Argumentation zum irregulären NRW-Präsidium (als wenn jeder nicht-Mandantierte jederzeit seinen Fuß in den Plenarsaal des NRW-Landtags setzen und das Präsidium übernehmen kann)”
Verdreht ist die Argumentation, dass die NRW-Verfassung etwas anderes aussagen soll, als drinsteht, das nämlich ein abgewähltes Präsidium im Amt bleibt, bis ein neues gewählt ist. Jemand, der noch im Amt ist, ist nicht “nicht-Mandantiert”, dass “jeder” einfach den Vorsitz übernehmen könnte ist Ihre Aussage, nicht meine. Die zu widerlegen ist daher albern.
Was die Verschwörungstheorie angeht: Natürlich dürfen Sie glauben, was Sie wollen. Aber wenn ich die Wahl zwischen einer unplausiblen, an den Haaren herbeigezogenen Verschwörungstheorie und einer unwahrscheinlichen, aber halbwegs plausiblen Theorie habe, die eine Verschwörung von Leuten erfordert, die ein Motiv für das haben, was passiert ist, dann halte ich lieber die uninteressante, aber plausible Theorie für zutreffend.
Das mit den rechtskräftigen Beweisen ist so eine Sache. Würden Sie denn von Ihrer Meinung abgehen, nur weil es rechtskräftige Beweise gibt? Das bezweifle ich stark, Ihre Verschwörungstheorie erfordert ja schließlich die Mithilfe staatlicher Stellen, die wären ja geradezu doof, wenn Sie nicht auch die passenden Beweise gefälscht hätten. Gegen Selbstmordattentäter gibt es selten rechtskräftige Urteile, da gegen Tote nicht mehr prozessiert wird.
“Die “offizielle” Version ist eine Verschwörungstheorie!”
Kein Ausrufungszeichen notwendig, das ist doch klar: Eine Verschwörung der Bin-Laden-Gruppe oder zumindest der Attentäter hat es offensichtlich gegeben, dass die (fast) zeitgleiche Entführung der vier Flugzeuge stattgefunden hat, bezweifelt doch wohl niemand.
“Aluminium kann Stahl durchdringen”
Warum nicht? Wenn der Impuls groß genug ist, kann man mit Wasser Stahl schneiden. Aber dass Aluminium Stahl durchdringen kann, ist doch gar nicht notwendig, es reicht ja schon, wenn der Stahl reißt. Und das ist keine Frage der Festigkeit des Stoffes, mit dem man den Stahl belastet, sondern des Impulses, also der Masse mal Geschwindigkeit.
Was das brennende Kerosin angeht: Es brannte ja nicht nur das Kerosin, auch Aluminium ist bei genügend hohen Temperaturen brennbar, und in den Türmen gab es mit Sicherheit jede Menge weiteres brennbare Material. Dass es stark gebrannt hat, ist auf den Filmaufnahmen auch zweifelsfrei zu sehen.
Dass die tragenden Teile gleichzeitig nachgegeben haben müssen, trifft nicht zu. Sobald ein genügend großer Teil der tragenden Teile nachgab, waren die verbleibenden durch den Teil der Türme, der weiter oben relativ unbeschädigt geblieben war, überlastet. Ein Turm solcher Größe wie die des WTC fällt immer auf seine Grundfläche, es sei denn, man sprengt absichtlich asymmetrisch. Anders wäre es gewesen, wenn die Türme direkt beim Einschlag der Flugzeuge umgestürzt wären, dann wäre durch den seitlich gerichteten Impuls der Flugzeuge ein Umkippen zu erwarten gewesen.
Das dritte Gebäude wurde durch Trümmer eines der großen Türme immerhin so stark beschädigt, dass die Feuerwehr ihre Leute abzog, um deren leben nicht zu gefährden, da ein Einsturz befürchtet wurde. Dieser Einsturz erfolgte dann auch. Warum hätten die Fachleute der Feuerwehr einen Einsturz befürchten sollen, wenn das Gebäude nicht schwer beschädigt gewesen war?
“Es hat nie eine Anklage oder gar eine Verhandlung gegen irgend jemand wegen dem 11.9.2001 gegeben.”
Das ist so nicht zutreffend. Gegen die Attentäter hat es natürlich keine Anklagen gegeben, die waren schließlich tot. Bin Laden wurde nicht wegen der Anschläge angeklagt, da man ihn schließlich nicht hatte, wenn er gefangen genommen worden wäre oder sich gestellt hätte, wäre sicher eine Anklage erfolgt. Gegen mehrere Mittäter bzw. Helfer haben Prozesse stattgefunden, wo auch wegen der Anschläge angeklagt wurde, zum Beispiel Zacarias Moussaoui.
“Somit ist die Tötung von Osama Bin Laden ein Mord!”
Wieso somit? Wäre es kein Mord gewesen, wenn er angeklagt worden wäre? Bitte mal selbst in die Menschenrechte schauen! Auch die Tötung eines Verdächtigen ist Mord. Meiner persönlichen Meinung nach ist sogar die Todesstrafe ein juristisch legitimierter Mord, das sehen sie US-Amerikaner bekanntermaßen mehrheitlich leider anders. Aber die Tötung Bin Ladens und die Tötungen anderer Verdächtiger durch das US-Militär sind völkerrechtlich, nach US-Recht und jedem mir bekannten Recht eindeutig Mord.
Dass unsere Regierung sich darüber “freut”, mag sein, ich bezweifle das. Unsere Armee ist jedenfalls nicht wegen irgendwelcher Aussagen der Amerikaner in Afghanistan, sondern weil die Mehrheit des Parlaments der Meinung war, dass es unserem Ansehen in der Welt mehr schadet, nicht in Afghanistan zu sein, als dort Truppen zu haben – meiner Meinung nach irrtümlich und hart am Rande dessen, was das Grundgesetz zulässt. Aber da die Mehrheit des Parlaments so entschieden hat und das BVerfGer den Einsatz gebilligt hat, habe ich das als Demokrat zu respektieren.
Achtung – es folgt Sarkasmus (muss man heute ja dazu sagen):
Jaja – die Polen haben den Sender Gleiwitz überfallen, und die Nordvietnamesen den Tonkin-Zwischenfall provoziert. Babys flogen aus Brutkästen und Massenvernichtungswaffen wurden zuhauf entdeckt. Die Christen haben Rom angezündet, die Juden sind sowieso an allem Schuld und den Holocaust hat es auch nie gegeben. -Sarkasmusende-
MEINE Verschwörungstheorie basiert zunächst auf physikalischen Erkenntnissen und Wissen, mit insgesamt fast 30 Jahren Berufserfahrung. Im Übrigen unterscheide ich mich da nicht von den hunderten von Architekten und Ingenieuren, die eine unabhängige Untersuchung fordern.
Die einzige Frage, die ich mir zusätzlich, neben dem technisch-physikalischen Umständen erlaube zu stellen, lautet: Cui bono – und zwar: maxima! Sorry, aber einen wirklichen Nutzen der muslimischen Welt, Afghanistan, Irak & Co. kann ich da irgendwie gar nicht erkennen.
Propaganda und Indoktrination gibt es schon seit Menschengedenken. Das ist nicht neu. Regierungsverlautbarungen unreflektiert als “Wort Gottes” hinzunehmen, hat die Menschheit bereits unzählige Male ins Verderben gestürzt. Und JEDER, der sich daran beteiligt, ist ein Rädchen im Getriebe der Mordmaschine. Sind wir uns da einig, Perrak?
Haben Sie sich mal mit der Rede Hitlers vor 400 Journalisten auseinandergesetzt? Nein? Dann wird es aber Zeit.
So, insofern ist diesbezüglich hier auch Schluss für mich, da diese Plattform sich mit weitaus Wichtigerem beschäftigt, nämlich dem, was vor unser aller Haustür liegt. Hier gibt es hinreichend zu kehren.
Vervollständigen Sie erst mal das hier, Perrak:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Tillessen#Intervention_der_Besatzungsmacht_und_zweites_Verfahren
Das wäre ungleich wichtiger, als Naturgesetze zu negieren. Holen Sie sich das “Amtsblatt No. 61 der französischen Militärregierung, vom 27. März 1947″. Das gibt es im Landesarchiv Freiburg. Dann lesen Sie sich das mal durch. Und dann schauen Sie sich mal das EStG und die JBeitrO an, und noch vieles mehr, womit heute noch die Bürger abkassiert werden.
Und dann bringen Sie das bitte mit dem hier in Einklang:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts – insbesondere mit § 3.
Aber seien Sie vorsichtig; legen Sie sich besser ein paar Beta-Blocker neben die Tastatur.
“Aber dass Aluminium Stahl durchdringen kann, ist doch gar nicht notwendig, es reicht ja schon, wenn der Stahl reißt.”
Wie die Fernsehbilder aber zeigen, ist das “Flugzeug” im Turm verschwunden, ohne dass irgend welche Teile herunter fielen. Und die Krönung war ja, dass die Nase auf der anderen Seite wieder heraus kam. Noch einmal zur Erinnerung: Die Säulen waren unglaublich massiv – jede Seitenfläche hatte eine Stärke von 6,35 Zentimetern, sodass Vorder- und Rückfläche jeder Säule zusammen 12,7 Zentimeter aufbrachten. Diese Säulen hatten einen Abstand von einem Meter und hatten Maße von 50 x 50 cm. Mit anderen Worten: Dünnes Duraluminium soll Stahl von 50 cm Stärke durchtrennen können…..
Übrigens Panzerbrechende Waffen, welche 6,35 cm Stahl durchschlagen können, bestehen allesamt aus härterem Material als Stahl (Wolfram, Uran) und müssen mindestens 3 x so schnell wie eine Boing sein und vor allem MASSIV sein. Und selbst dann ist nur ein kleines Loch drin. Das lernt im Übrigen jeder Wehrdientleistende….
Und noch was zum Wasserschneiden: Da kommen Drücke von 6.000 Bar zur Anwendung. Das ist ein gewaltiger Unterschied zu 850 km/h von Aluminium.
Ihre Verdrehungen können Sie im Übrigen stecken lassen. Merkel hat selbst gesagt, dass sie sich freut. Einfach mal die Rede von ihr anhören. Und Osama hätte man auch fest nehmen können, statt zu töten, wenn denn an dem so ist. Und dann einen anständingen Prozess. Das wäre einer Demokratie würdig gewesen. Fakt bleibt, es gab kein gerechtes Verfahren gegen Osama, somit ist die Tötung von Osama ein Mord unter Missachtung der Menschenrechte. Und solche Leute, die das alles negieren, hätten auch bei Adolf alles negiert und von nix was gewusst und dadurch erst diese Verbrechen ermöglicht haben. Nur durch solche Opportunisten können sich solche Typen halten und andere Menschen töten. Und bei Adolf gab es auch genug Menchen, die sagten, sie wären Naturwissenschaftler…… Pfui!
@ Perrak
für Dich zum Nachdenken:
http://www.youtube.com/watch?v=N61eLZfQj9k&list=FLsrQfxH8TVXvsTMSUDqL6Ug&index=71&feature=plpp_video
Hätte nie gedacht, dass dieses Lied wieder so aktuell werden könnte!
“Ihre Verdrehungen können Sie im Übrigen stecken lassen. Merkel hat selbst gesagt, dass sie sich freut.”
Welche Verdrehungen bitte? Merkel hat sich gefreut, dass Bin Laden gefasst wurde, eine Freude ausdrücklich über die Ermordung ist mir nicht erinnerlich. Dass sie sich von der Ermordung nicht distanziert hat, kreide ich ihr auch an.
“Fakt bleibt, es gab kein gerechtes Verfahren gegen Osama, somit ist die Tötung von Osama ein Mord unter Missachtung der Menschenrechte.”
Nichts anderes habe ich geschrieben, in dem Punkt sind wir uns völlig einig.
“Und bei Adolf gab es auch genug Menchen, die sagten, sie wären Naturwissenschaftler…… Pfui!”
Insofern weiß ich nicht, auf was sich das “Pfui” bezieht. Darf man als Naturwissenschaftler nicht einer Meinung mit Ihnen sein?
Schönes Lied, bedenkenswerte Botschaft, aber was hat das mit dieser Diskussion zu tun?
Sollte das eine Antwort gewesen sein? Gewarnt wurde niemand, das wäre ja schließlich bekannt geworden – eine Verschwörung funktioniert nur, wenn sie geheim ist, hier widersprechen Sie sich selbst.
Dass es auf ein paar Tote mehr oder weniger nicht ankam, ist ziemlich zynisch. Die USA und ihre Vertreter waren im 20. und bisher im 21. Jahrhundert meist sehr vorsichtig, was tote US-Amerikaner betraf. Klar, man hat das Leben von Soldaten, Astronauten und anderen bedenkenlos riskiert, wenn es opportun schien. Aber normalerweise immer unter Minimierung eigener Verluste.
Warum hätte denn eine US-amerikanische Verschwörung den Tod zehntausender US-Amerikaner riskieren sollen? Cui bono? Das ist doch die wichtigste Frage bei einem Verbrechen. Was konnte die US-Regierung machen, was sie nicht auch anders hätte erreichen können? Nichts. Einen Kriegsvorwand hätte man im Dutzend billiger anders gefunden, siehe dritter Golfkrieg. Und dazu das Risiko eingehen, dass der Mord an tausenden eigenen Landsleuten herauskommt? Eine unplausiblere Verschwörungstheorie gibt es kaum.
Dass im WTC relativ wenige Leute anwesend waren, lag an der frühen Uhrzeit, ein paar Stunden später hätte die Zahl der Toten sehr viel höher gelegen. Dass keine “wichtigen” Leute anwesend waren ist ebenfalls unzutreffend, es sei denn, man definiert einfach alle, die im Gebäude waren, als unwichtig. Man sollte dabei auch nicht das Pentagon vergessen, wo ja auch einige tausend Menschen starben bzw. hätten sterben können, von denen viele persönliche Mitarbeiter derjenigen gewesen waren, die hier der Verschwörung bezichtigt werden.
Wer Mystizismen sucht, wird sie finden. Weder an Galileo, noch am WTC-Anschlag gibt es viel Mystisches, wenn man bereit ist, seinen Verstand zu nutzen. Kolumbus mit dem Ei hingegen ist ein Märchen, das ursprünglich einen ganz anderen Protagonisten hatte. Kolumbus hatte einfach Glück, dass sein Irrtum bezüglich des Erdumfangs durch die Existenz Amerikas ausgeglichen wurde. Vielleicht hatte er auch Insiderinformationen, dafür spricht einiges, beweisen lässt es sich aber (bisher) nicht.
Dass viele Leute glauben, ein Gerücht müsse zumindest einen Kern von Wahrheit besitzen, macht Verleumdungen so erfolgreich. Nein, die meisten Gerüchte sind einfach erfunden von Leuten, die ein Interesse daran haben, dass andere Leute den Kern von Wahrheit suchen, oder die sich einfach wichtig machen wollen. Gelegentlich hat ein Gerücht auch mal einen harten Kern, das ist aber eher selten.
“MEINE Verschwörungstheorie basiert zunächst auf physikalischen Erkenntnissen und Wissen, mit insgesamt fast 30 Jahren Berufserfahrung.”
Ich bezweifle sehr stark, dass Sie auch nur das geringste praktische Wissen bezüglich des Einschlages von Verkehrsflugzeugen in Hochhäuser besitzen. So etwas kommt glücklicherweise sehr selten vor. Der einzige vergleichbare Unfall, der mir erinnerlich ist, war der El-Al-Flug 1862 im Jahr 1992, wo ein Frachtflugzeug bei schon relativ niedriger Geschwindigkeit einen Wohnblock in zwei Teile spaltete.
“Im Übrigen unterscheide ich mich da nicht von den hunderten von Architekten und Ingenieuren, die eine unabhängige Untersuchung fordern.”
Das braucht man nicht zu fordern, unabhängige Untersuchungen hat es gegeben. Wenn man natürlich vorher sicher ist, was herauskommt, wird man keine Untersuchung, die anderes ergibt, als unabhängig akzeptieren.
“Die einzige Frage, die ich mir zusätzlich, neben dem technisch-physikalischen Umständen erlaube zu stellen, lautet: Cui bono”
Das ist die eigentliche wichtige Frage, denn genau diese lässt kaum eine andere Antwort zu, als dass Bin Laden und seine Verschwörung tatsächlich verantwortlich ist.
Natürlich nützen Terroranschläge der islamischen Welt nicht. Terrorangriffe auf Großstädte sind im Krieg militärisch auch nutzlos. Trotzdem findet beides statt, um ein nachvollziehbares Rachebedürfnis zu stillen. Bin Laden wollte die USA demütigen, das ist ihm auch gelungen.
Anders Bush, Cheney oder wen immer SIe der eigentlichen Drahtzieherschaft bezichtigen. Warum hätten diese Leute eine Demütigung der USA wollen sollen? Selbst wenn man völlige Skrupellosigkeit voraussetzt, warum hätten sie tausende der eigenen Landsleute töten sollen? Selbst wenn alle persönlichen Freunde gewarnt worden wären, waren mit Sicherheit Freunde von Freunden unter den Opfern. Warum hätte man die sichere Todesstrafe riskieren sollen, wenn eine solche Verschwörung gegen das eigene Land aufgedeckt worden wäre?
Um einen Krieg gegen Afghanistan zu führen? Um ein paar hässliche “Sicherheits-”gesetze durch den Kongress zu bringen? Das wäre einfacher und billiger durch ein paar aufgebauschte CIA-Berichte zu haben gewesen, siehe Dritter Golfkrieg. Ganz davon abgesehen halte ich es für höchst unplausibel, dass eine solche Verschwörung, die ja mehrere hundert Mitwisser erfordert hätte, geheim zu halten gewesen wäre.
“Regierungsverlautbarungen unreflektiert als “Wort Gottes” ”
Nein, das tut ja niemand. Aber wenn eine Regierungsverlautbarung plausibel ist, dann zweifle ich sie nicht deshalb an, weil sie von einer Regierung kommt.
Was WP-Artikel angeht: Wenn sie einen entdecken, den Sie für unvollständig halten, dann sind Sie herzlich eingeladen, das zu ändern. Davon lebt das Wiki-Prinzip: Jeder darf mitmachen. Allerdings sollten Sie für nicht triviale Änderungen Belege haben.
Was das “Abkassieren” von Bürgern betrifft: Darüber beschweren sich häufig diejenigen, die jedes Schlupfloch nutzen, um möglichst wenig Steuern zu zahlen, sich gleichzeitig aber über mangelnde Leitungen des Staates beschweren. Wir haben einen Staat, der für sehr vieles zuständig ist. Dafür braucht dieser Geld, das sollte von den eigenen Bürgern kommen – besser als Schulden zu machen, ungezügelt Geld zu drucken oder andere Länder auszuplündern (was leider auch gemacht wird). Unsere Steuergesetze sind sicher verbesserbar, insgesamt aber besser als 80% vergleichbarer Gesetze, die es sonst so auf der Welt gibt oder gab.
“Nein, das tut ja niemand. Aber wenn eine Regierungsverlautbarung plausibel ist, dann zweifle ich sie nicht deshalb an, weil sie von einer Regierung kommt.”
Wie z.B.: “Emser Depesche”, oder “Sender Gleiwitz”, das “Weltfinanz-Judentum”, “Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.” , oder “143 Taliban und Aufständische am Kunduz-River”? War doch alles “plausibel”. Ich bitte Sie….
“Was WP-Artikel angeht: Wenn sie einen entdecken, den Sie für unvollständig halten, dann sind Sie herzlich eingeladen, das zu ändern. Davon lebt das Wiki-Prinzip: Jeder darf mitmachen. Allerdings sollten Sie für nicht triviale Änderungen Belege haben.”
Die Belege wurden Ihnen benannt. Recherchieren Sie selbst zur Vollständigkeit Ihrer Artikel. Sie sind Admin. Es sei denn, Ihnen genügen “Halbwahrheiten”.
Ich selbst werde mich an dieser Plattform nicht einbringen.
Entgegen meiner Absicht aber dann doch noch, zwecks Vervollkommnung Ihres Wissens:
http://blubabalu.blogspot.com/2011/09/july-28-1945-bomber-hits-empire-state.html
Und falls die B-25, Ihrer (vermuteten) Meinung nach, zu “langsam” war:
http://www.youtube.com/watch?v=1vXUtZLBwrE&NR=1&feature=endscreen
Allerdings würde dann der “langsame Einschlag” der B-25 erst recht die “Trümmer-Theorie” von WTC-7 ad absurdum führen, oder irre ich mich da?
Ich hätte da noch eine Verschwörungstheorie für Sie: “Ich mach’ mir die Welt – widi-widi- wie sie mir gefällt…”
“Wir sehen die Dinge nicht wie sie sind, sondern wie wir sind.” Anais Nin (1903-1977)
Genau Pfui! Bei Adolf wollte auch keiner was gewusst haben. Und gerade Naturwissenschaftler sollten logisch und mathematisch denken können.
Zur Frage was zerstört was (logisch betrachtet)
1. es kommt auf die Härte an. Der härtere Stoff durchdringt oder zerstört immer den weicheren Stoff bei gleicher Dicke.
2. bei gleicher Härte durchdringt immer der dickere Körper den schwächeren Körper
3. die Form des Stoffes. Beispiele: Schiffe sind am Bug spitz zulaufend. Flugzeuge sind am Bug spitz zulaufend. Geschosse sind spitz zulaufend. Schneiden von Werkzeugen sind spitz zulaufend. etc….
3. die Geschwindigkeit spielt keine Rolle! Es ist völlig egal, ob ein Brett mit 1000 kmh auf eine Kugel trifft oder umgekehrt. Das Resultat ist in beiden Fällen gleich. Die Kugel durchschlägt das Brett. Blödes Beispiel? Jo! Also nehmen wir zwei Zylinder. Die Abmessungen sind genau gleich. Einer aus Stahl und der andere aus Duraluminium. Und die treffen jetzt mit 840 kmh aufeinander. Und das wieder und immer wieder… Was wird sich wohl zuerst verformen? Wie gesagt, bei gleichen Abmessungen…. Nun waren die äusseren Träger aber 30 x (Frontseite) + 30 x (Heckseite) dicker als das Material der Flügel. Ach ja, dann gab es ja noch das Problem, dass die Träger auch noch in die Tiefe gingen. Und zwar 500 mm = 500 x dicker (leider nur auf 30 mm Breite)^. Und diese Stahlträger standen in einem Abstand von 1 m und waren selbst 50 cm breit. Und das war nur die Fassade. Die Träger des Kerns selbst waren ja grösser Dimensioniert (hatten aber auch eine Materialstärke von 32 mm). Und das Flugzeug aus Duraluminium mit einer Bekleidung von einem Millimeter hat also nun etliche Stahlträger der Fassade wie oben beschrieben durchtrennt, ohne das Teile des Fluzeugs nach unten gefallen sind (also komplett eingetaucht, wie auf den Bildern zu sehen), und zusätzlich noch das Haupttragwerk beschädigt hat. Jetzt mal ganz ehrlich…. auch ohne Versuch…. Im übrigen hatte die New-Yorker Feuerwehr Einsatzleitstellen im Eg der Türme eingebaut. Meinen Sie allen ernstes, dass die Feuerwehr so deppert ist, so ezwas zu machen???? Und wenn Sie sich mit Bränden im WTC beschäftigen, werden Sie feststellen, dass es dort vorher schon öfter tagelang über mehrere Stockwerke gebrannt hat. Und nie ist dabei etwas zusammen gefallen. Und wie ja jeder gesehen hat, ist das meiste (ca 95%) Kerosin bei der Explosion verbrannt und konnte somit kein Stahl erweichen. Im Übrigen gibt es Interview aus den 90er??? Jahren mit dem Architekten, wo dieser Aussagt, dass die Statik auf einen Flugzeugabsturz ausgelegt ist!! (wegen dem Ereigniss mit American Empire)
Und genau deshalb Pfui, weil Sie das alles wohl nicht sehen wollen.
Warum das alles und wer, keine Ahnung. Es ist jedenfalls offensichtlich, rein logisch und Naturwissenschaftlich betrachtet, dass das, was uns erzäht wird, nicht so richtig wahr ist!!!
Und wenn Sie jetzt Antwrten wollen, dann bitte nur mit konkreten Nachweisen! Und kommen Sie mir nicht wieder mit demm Wasser, was Metall schneidet. Das ist nur möglich durch die ” endlose” Dicke des Wasserstrahls und die hohe Kompression auf 6000 Bar sowie des geringen Abstands. Auch so ein Logikfehler…..
Ich lese hier immer nur “die Grundrechte” oder “Grundrechte” verbunden mit “haben wollen”. Welche Grundrechte stehen hier eigentlich bei “tunichtgut” in Rede? Sind es diejenigen Freiheitsgrundrechte, die im Bonner Grundgesetz im Grundrechteteil normiert sind oder sind es andere, die möge “tunichtgut” dann doch bitte einmal hier namentlich unter Angabe des Artikels und ihrer verfassungsrechtlichen Herkunft benennen, damit man weiß, von was “tunichtgut” hier schreibt.
Bezüglich der vorübergehenden Anwendung “ungültiger Gesetze” bekomme ich ein überaus ungutes Gefühl, denn nicht ohne Grund heißt es, wehret den Anfängen. Die drei Gewalten der Bundesrepublik Deutschland sind seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 bis heute nicht Willens und deshalb auch nicht in der Lage, grundgesetzkonforme Gesetze auf den Weg zu bringen, geschweige denn auf der Basis des Bonner Grundgesetzes Recht sprechen zu lassen. Hier gilt es anzusetzen und das brutalst möglich. 63 Jahre sind in Land gegangen, ohne das sich grundlegendes geändert hat und es werden weiter Jahre ins Land gehen und nutzlos verstreichen, wenn nicht jetzt, wann denn dann…
Man kann sich nämlich auch an Unrecht gewöhnen, wie die vergangenen 63 Jahre eindrucksvoll gezeigt haben, noch stehen die Freiheitsgrundrechte nämlich original verpackt im Grundrechteteil des Bonner GG und harren der Dinge.
Sie wollen es nicht verstehen und die Mutmaßung, dass Sie das SGB II sowie die Klage nicht gelesen haben, steht so ziemlich außer Zweifel.