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Kategorie:Rechtsstaatsreport
Expertisen zur Frage: Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat?
Der Rechtsstaatsreport untersucht anhand der Fragestellung: »Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat?«, inwieweit die allgemeinen und sowohl nach außen als auch nach innen selten in Frage gestellten politischen Lippenbekenntnisse der meisten politischen Parteien und staatlichen Institutionen zur Demokratie, zum Grundgesetz sowie den Grundrechten und damit zum Rechtsstaat mit der alltäglichen Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmt.
Das Fazit ist so simpel wie erschreckend:
Das sich aus einem entideologisierten Nationalsozialismus ableitende Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland täuscht eine auf allgemeingültigen Gesetzen bestehen sollende demokratische Ordnung vor; ist jedoch eine hinter unerfüllbaren Formalien verborgene sowie auf der einzelfallbezogenen Deklaration von Bedarfsrecht beruhende hermetische Anomie der öffentlichen Gewalt zum Zwecke der uneingeschränkten Verwertung von Menschen. Die öffentliche Gewalt in Form der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung fühlt sich weder an Gesetz noch Recht gebunden. Die von ihr erlassenen und vollzogenen Gesetze gelten ausschließlich für das Volk und werden als Abwehrrechte der öffentlichen Gewalt gegen die durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als deren ranghöchste Rechtsnorm bzw. »lex fundamentalis« garantierten Grundrechte der Bürger missbraucht.
Sucht der Bürger gegen diese Zustände Rechtsschutz bei den Gerichten, muss er nicht selten feststellen, dass gerade die Gerichte als rechtliche Schutzinstanz vor übermäßiger Überdehnung der Staatsgewalt eben diese selbst bei krassem Missbrauch zum Schaden der Grundrechtsträger schützt, anstatt die von der rechtswidrigen Anwendung öffentlicher Gewalt Betroffenen.
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