Der 3. Termin zur Hauptverhandlung [NZS 11Ns 115Js 273/11 (115/11)] gegen den, wegen Beleidigung von Amtspersonen vom Präsident des Landgerichts Stade, Carl-Fritz Fitting, Angezeigten und von der Staatsanwaltschaft Stade Angeklagten, freischaffenden und anerkannten Künstler B. Lenniger, am 15.11.2011 im Landgericht Stade, geriet – wie der ganze bisherige Prozess – zur Farce, welche den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und dessen Grundgesetz durch die Behörden in zweifelhafte Frage stellt.
Hintergrund ist den Indizien nach der mutmaßliche Versuch der Finanzverwaltung Niedersachsen, auf dem Wege der Verurteilung Lennigers als Straftäter, zu vertuschen, dass sie ihn und seine Frau, entgegen den Vorschriften des Grundgesetzes, seit fast 20 Jahren erfolglos und unter Vernichtung ihrer Existenz zwingen will, die Ausübung ihres Grundrechts auf Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG von den Vorgaben der Finanzverwaltung abhängig zu machen, welche auf diese Weise unzulässig bestimmend in den Werk- und Wirkbereich der Künstler eingreifen. Dieser Eingriff geschieht auf Grund einer verfassungswidrigen nationalsozialistischen und von Adolf Hitler persönlich unterzeichneten Steuervorschrift vom 16.10.1934, auf deren Grundlage bereits im 3. Reich “entartete” Künstler und Juden in ihrer Existenz vernichtet wurden.
Seit fast 20 Jahren schafft es die Finanzverwaltung Niedersachsen, trotz Rechtsbeugung und willfähriger Justiz, nicht, dem Künstlerehepaar Lenniger Steuerhinterziehung oder -verkürzung, geschweige überhaupt eine Steuerpflicht nachzuweisen, welche nicht ohne Grund nicht im Grundgesetz verankert ist. Nichtsdestotrotz schätzt sie seitdem jedes Jahr fiktive Steuern ohne entsprechendes zu versteuerndes Einkommen auf der Grundlage der Unterschrift von Adolf Hitler und versucht diese Scheinsteuern mit Methoden einzutreiben, welche aus der gleichen Zeit zu stammen scheinen, wie die dazu benutzte Steuervorschrift. Rechtsbeugung, Einbruch, Diebstahl, willkürliche Verhaftung, Anwendung von Zwang und Folter – alles durch die beteiligten Behörden.
Die dagegen gerichtete Abwehr durch Veröffentlichung dieser eines Rechtsstaats unwürdigen Umstände wird nun durch alle mit dem Fall Lenniger befassten Behörden und Amtsträger systematisch zu verhindern versucht, denn die Folge der Einhaltung des Grundgesetzes wäre für diese Amtsträger und ihre Behörden fatal, käme doch heraus, dass die Causa Lenniger weder ein bedauerlicher Einzelfall ist noch aus kleinen Fehlern entstand, sondern seit Inkrafttreten des Grundgesetzes dieses und die scheinbar so hoch geehrten Grundrechte als unliebsame Behinderung von der “Obrigkeit” mit allen zur Verfügung stehenden bekämpft werden. Der Rechtsstaat und die Opfer bleiben da schon mal auf der Strecke.
Eine Verurteilung Lennigers wegen Beleidigung seiner Vernichter könnte zur Folge haben, dass sich die niedersächsische Finanzverwaltung in der “glücklichen” Lage sähe, zu behaupten, dass Lenniger in der verfassungsrechtlich zwar geklärten, aber ihm von den Behörden nicht zugestandenen Rechtsfrage Unrecht hätte, weil er für seine dahingehenden Behauptungen rechtskräftig verurteilt worden wäre.
Um dies zu erreichen, werden dem Beklagten die mindesten Verfahrensrechte nicht gewährt: sein Verteidiger, immerhin ein Richter i.R., wird nicht zugelassen, weil er auf dem Boden des Grundgesetzes stehend der Anklage entgegenstehende Rechtsansichten vertritt; keine Akteneinsicht wird gewährt; mündliche Beschlüsse werden ohne Schriftstücke gefasst; Protokollfälschung praktiziert und nachgewiesen; Absprachen zwischen Richter und Staatsanwaltschaft werden getroffen; ein mutmaßlicher Wachtmeister fungiert als Protokollführer; umfassende Überwachungstechnik wird im gesamten Gerichtsgebäude gegenüber der Gerichtsöffentlichkeit trotz mehrmaliger unbeantworteter Beschwerde in Stellung gebracht; Einschüchterung der Gerichtsöffentlichkeit versucht, bis hin zu Einsicht in Aufzeichnungen und körperliche Übergriffe; gesetzlose Durchsuchung und Wegnahme praktiziert; die Verlesung von Befangenheitsanträgen wird unterbrochen; über verfahrensrelevante Anträge wird nicht entschieden; der Richter am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, Steinicke, führt als nicht gesetzlicher Hilfsrichter am Landgericht Stade die Verhandlung, kraft Gesetzes ausgeschlossene Richter und Schöffen entscheiden, usw.
Bisher letztes Mittel der Behörden: Lenniger darf sich nicht mehr selbst verteidigen, sondern soll einen vom als befangen erklärten und eigentlich kraft Gesetzes bereits ausgeschlossenen Richter bestimmten „Pflichtverteidiger“ beigeordnet bekommen, dessen Anträge, er sich auch zu seinen Ungunsten vollumfänglich zurechnen lassen muss. Weiterhin soll er sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen, angeblich zum Zwecke der Feststellung seiner Schuldfähigkeit, in Wahrheit und vor Zeugen durch die Staatsanwältin Reitemeyer erklärt, zur erfolgreichen Verurteilung des Beklagten und wegen dessen “mangelnder Steuerungsfähigkeit”, sprich dem Mangel an Gefügigkeit gegenüber den Behörden.
Die Presse schweigt seit Jahren aus Unwissenheit und Desinteresse.
Weitere Informationen unter: http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de
Wie wäre es denn mal mit einem Video bei YouTube? Da erreicht ihr viel mehr Leute. Und ein paar Links in anderen Foren bringt auch ne Menge Öffentlichkeit.
… es ist eine Frage der Menge der Arbeit und die ist sehr umfangreich.
Habe mir mal den Link angeschaut und gleich auch mal das Forum besucht. Da braucht man kein zweites Mal aufschlagen. Wer die ranghöchste Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes “rechtssprechungsfern” bezeichnet und sich auf diese Weise mit den erklärten Feinden des Bonner Grundgesetz in Kreisen des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und insbersondere der bis heute der nationalssozialistischen Rechtslehre nacheifernden Rechtsprechung gemein macht, muss sich selbst die Frage hinsichtlich seiner offensichtlichen Verfassungsferne stellen lassen.
Das Problem in diesem Deutschland ist, dass man glaubt, mit der Meinungsfreiheit alle Fakten quasi vom Tisch wischen zu können und wenn dann noch die herrschende oder ganz überwiegend herrschende Meinung zitiert werden kann, man die Weisheit mit dem Löffel gefressen hat und König von Deutschland zu sein glaubt.
Die Diktatur des Bonner Grundgesetzes als verschriftlichte Garantie der Freiheitsgrundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen wird auf diese Weise selbst von denen untergraben, die die eigentlchen Nutznießer wären, würden sie es endlich begriffen haben. Aber in dem Machwerk “mein Kampf” des Massenmörders Adolf Hitler steht schon seit 1923 geschrieben, dass die Bevölkerung “granitenen dumm” ist. Der jüngste Spielgartikel zum Stand der Bldung in der Bundesrepublik Deutschland ist wohl nur eine Illustration des Hitlerzitats aus “mein Kampf”, nämlich “granitenen dumm” mit regionalen Verschlimmerungen.
Da haben die Täter, also diejenigen, die das Bonner Grundgesetz seit 62 Jahren systematisch aushebeln, nichts großartiges zu befürchten, züchten sie doch auch gleich dasjenige Personal nach, das glaubt, auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes die freiheitlich – demokratische Grundordnung und das Rechtsstaatsprinzip zu verteidigen. Fragt man in diesen Kreisen einmal genauer nach, bekommt man als Antwort in der Regel nichts als heiße Luft entgegengeschleudert.