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		<title>Kommentare für Grundrechtepartei</title>
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		<description>»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«</description>
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			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1716</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 18:56:56 +0000</pubDate>
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			<description>Persönliche Meinung: Ein Land, welches in Art. 21 seiner Verfassung die Todesstrafe beinhaltet und diese noch nicht abgeschafft hat, ist sich sicher nicht zu schade, politische Konkurrenten wegen der Teilnahme an einer Anti-Nazi-Demo verfolgen zu lassen. Um das aber genau beurteilen zu können, müssten exaktere Informationen vorliegen. Artikel 96 LV-Hessen. Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags kann ohne Genehmigung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß das Mitglied bei Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Es wäre also festzustellen, welche strafbare Handlung hier in Frage käme.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Persönliche Meinung: Ein Land, welches in Art. 21 seiner Verfassung die Todesstrafe beinhaltet und diese noch nicht abgeschafft hat, ist sich sicher nicht zu schade, politische Konkurrenten wegen der Teilnahme an einer Anti-Nazi-Demo verfolgen zu lassen.</p><p>Um das aber genau beurteilen zu können, müssten exaktere Informationen vorliegen.</p><p>Artikel 96 LV-Hessen. Kein Mitglied des hessischen oder eines anderen deutschen Landtags kann ohne Genehmigung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß das Mitglied bei Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.</p><p>Es wäre also festzustellen, welche strafbare Handlung hier in Frage käme.</p>]]></content:encoded>
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			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von insider</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1712</link>
			<dc:creator>insider</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:58:40 +0000</pubDate>
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			<description>Wie steht die Grundrechtepartei im Augenblick zu der Tatsache, dass der hess. Landtag die Immunität zweier Abgeordneter der Fraktion die Linke aufgehoben hat, weil die StA Dresden im Zuge von Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot und Rädelsführerschaft während einer Protestkundgebung gegen Nazis auch gegen die beiden Abgeordneten strafrechtlich ermitteln weil, da sie an der Protestkundgebung gegen Nazis in Dresden teilgenommen haben. Steht hier der hess. Landtag auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und wie ist das Tun der Staatsanwaltschaft Dresden zu beurteilen ? Ist Deutschland auf dem Weg zurück in die politischen Strukturen des Dritten Reiches oder sogar bis heute nicht davon losgekommen ?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie steht die Grundrechtepartei im Augenblick zu der Tatsache, dass der hess. Landtag die Immunität zweier Abgeordneter der Fraktion die Linke aufgehoben hat, weil die StA Dresden im Zuge von Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot und Rädelsführerschaft während einer Protestkundgebung gegen Nazis auch gegen die beiden Abgeordneten strafrechtlich ermitteln weil, da sie an der Protestkundgebung gegen Nazis in Dresden teilgenommen haben. Steht hier der hess. Landtag auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und wie ist das Tun der Staatsanwaltschaft Dresden zu beurteilen ? Ist Deutschland auf dem Weg zurück in die politischen Strukturen des Dritten Reiches oder sogar bis heute nicht davon losgekommen ?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1711</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 20:44:58 +0000</pubDate>
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			<description>1. Verhandlungen vor den Gerichten sind gemäß § 169 GVG grundsätzlich öffentlich. Darauf wird in § 61 SGG verwiesen. 2. Ihre Anwältin hätte jedoch gemäß § 171b GVG den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen können. § 61 SGG (1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. § 169 GVG Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. § 171b GVG (1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. Dies gilt nicht, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, in der Hauptverhandlung dem Ausschluß der Öffentlichkeit widersprechen. (2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird. (3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 sind unanfechtbar. § 173 GVG (1) Die Verkündung des Urteils erfolgt in jedem Falle öffentlich. &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG001600666&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;GVG - Abschnitt: Öffentlichkeit und Sitzungspolizei&lt;/a&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Verhandlungen vor den Gerichten sind gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/169.html" target="_blank" title="&sect; 169 GVG" class="liexternal">§ 169 GVG</a> grundsätzlich öffentlich. Darauf wird in <a href="http://dejure.org/gesetze/SGG/61.html" target="_blank" title="&sect; 61 SGG" class="liexternal">§ 61 SGG</a> verwiesen.<br />2. Ihre Anwältin hätte jedoch gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html" target="_blank" title="&sect; 171b GVG" class="liexternal">§ 171b GVG</a> den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen können.</p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/SGG/61.html" target="_blank" title="&sect; 61 SGG" class="liexternal">§ 61 SGG</a><br />(1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/169.html" target="_blank" title="&sect; 169 GVG" class="liexternal">169</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html" target="_blank" title="&sect; 171b GVG" class="liexternal">171b</a> bis <a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/191a.html" target="_blank" title="&sect; 191a GVG" class="liexternal">191a</a> des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend.</p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/169.html" target="_blank" title="&sect; 169 GVG" class="liexternal">§ 169 GVG</a><br />Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. </p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html" target="_blank" title="&sect; 171b GVG" class="liexternal">§ 171b GVG</a><br />(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 StGB: Personen- und Sachbegriffe" class="liexternal">11 Abs. 1 Nr. 5</a> des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. Dies gilt nicht, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, in der Hauptverhandlung dem Ausschluß der Öffentlichkeit widersprechen.<br />(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird.<br />(3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.</p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/GVG/173.html" target="_blank" title="&sect; 173 GVG" class="liexternal">§ 173 GVG</a><br />(1) Die Verkündung des Urteils erfolgt in jedem Falle öffentlich.</p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG001600666" rel="nofollow" class="liexternal">GVG &#8211; Abschnitt: Öffentlichkeit und Sitzungspolizei</a></p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von ich bins</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1710</link>
			<dc:creator>ich bins</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 22:28:03 +0000</pubDate>
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			<description>Kurz und knapp! Ich hatte am 28 Januar wieder eine Ladung bei meiner Fallmanagerin, die sich erkundigen wollte über den Fortgang des Rentenantrags. Ich sag ihr das am 31. Januar die Verhandlung sei, und ich ihr dann entsprechend den Ausgang mitteile. So nun kommt es ... die Gerichtsverhandlung &quot;Sozialgericht&quot; wurde öffentlich verhandelt, in diesem Gerichtssaal befanden sich auf der Zuschauertribüne über 30 Leute. Ich machte meiner Anwältin klar das ich diesen Raum nicht betreten kann , es kamen Panikattacken in mir hoch. Nach langem Hin und her kam auch der Sozialrichter heraus und wir einigten uns dass ich den Gerichtssaal in einem Nebeneingang betreten kann, ich nahm meine letzte Kräfte zusammen und stellte mich diesen Tribunale. Als der Richter anfängt das Gutachten dass das Gericht in Auftrag gegeben hatte, vorzulesen, war ich nur noch fassungslos. 30 Menschen hörten den Ausführungen des Richters zu. Ich kann es kaum glauben ... auf der einen Seite wird der Datenschutz so hochgehalten und vor Gericht wird alles in die Öffentlichkeit posaunt. Ich bin davon fest überzeugt dass irgendjemand vom Jobcenter sich diese Gunst der Stunde nicht hat entgehen lassen und hat sich dort auch auf diese Tribüne platziert. Ich kann Ihnen nur eins sagen, als ich daheim ankam, bin ich erst einmal zusammengebrochen, ich bin so tief verletzt, jetzt noch unter Tränen schreibe ich diesen paar Zeilen ... Ich bin mittlerweile schon vieles gewöhnt, Anwälte die nichts taugen, Prozesskostenhilfe die nicht gewährt wird, Anwälte die mir mein letztes Geld aus der Tasche rausziehen und dann doch nur Scheiße bauen. Und jetzt das. Kann das überhaupt sein, dass es vor Gericht keinen Datenschutz mehr gibt und, solch intimen Verhandlungen öffentlich verhandelt werden? Eines steht fest,ich werde NIE wieder mich so demütigen lassen. Ich würde mich gern gegen diese Verfahrensweisen wehren, denn das kann doch nicht möglich sein, dass man so mit Menschen umgeht. Haben sie einen Ratschlag für mich?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kurz und knapp!</p><p>Ich hatte am 28 Januar wieder eine Ladung bei meiner Fallmanagerin, die sich erkundigen wollte über den Fortgang des Rentenantrags. Ich sag ihr das am 31. Januar die Verhandlung sei, und ich ihr dann entsprechend den Ausgang mitteile. So nun kommt es &#8230; die Gerichtsverhandlung &#8220;Sozialgericht&#8221; wurde öffentlich verhandelt, in diesem Gerichtssaal befanden sich auf der Zuschauertribüne über 30 Leute. Ich machte meiner Anwältin klar das ich diesen Raum nicht betreten kann , es kamen Panikattacken in mir hoch. Nach langem Hin und her kam auch der Sozialrichter heraus und wir einigten uns dass ich den Gerichtssaal in einem Nebeneingang betreten kann, ich nahm meine letzte Kräfte zusammen und stellte mich diesen Tribunale. Als der Richter anfängt das Gutachten dass das Gericht in Auftrag gegeben hatte, vorzulesen, war ich nur noch fassungslos. 30 Menschen hörten den Ausführungen des Richters zu. Ich kann es kaum glauben &#8230; auf der einen Seite wird der Datenschutz so hochgehalten und vor Gericht wird alles in die Öffentlichkeit posaunt. Ich bin davon fest überzeugt dass irgendjemand vom Jobcenter sich diese Gunst der Stunde nicht hat entgehen lassen und hat sich dort auch auf diese Tribüne platziert. Ich kann Ihnen nur eins sagen, als ich daheim ankam, bin ich erst einmal zusammengebrochen, ich bin so tief verletzt, jetzt noch unter Tränen schreibe ich diesen paar Zeilen &#8230;</p><p>Ich bin mittlerweile schon vieles gewöhnt, Anwälte die nichts taugen, Prozesskostenhilfe die nicht gewährt wird, Anwälte die mir mein letztes Geld aus der Tasche rausziehen und dann doch nur Scheiße bauen. Und jetzt das.</p><p>Kann das überhaupt sein, dass es vor Gericht keinen Datenschutz mehr gibt und, solch intimen Verhandlungen öffentlich verhandelt werden? Eines steht fest,ich werde NIE wieder mich so demütigen lassen. Ich würde mich gern gegen diese Verfahrensweisen wehren, denn das kann doch nicht möglich sein, dass man so mit Menschen umgeht.</p><p>Haben sie einen Ratschlag für mich?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1709</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 21:00:01 +0000</pubDate>
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			<description>Lob! Ein sehr schöner Vergleich!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lob!<br />Ein sehr schöner Vergleich!</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1706</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 18:28:58 +0000</pubDate>
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			<description>Der Unterschied zur Einreichung direkt beim Amtsgericht ist: 1. dieses ist das gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG zuständige Gericht, 2. wenn die Klage dort abgewiesen wird, ist es immerhin auch dort aktenkundig, was im Falle der Einreichung beim SG nicht der Fall ist, da sie meist gar nicht erst weitergereicht wird, weil man ansonsten zustimmen würde, dass das SG gar nicht zuständig ist. Insoweit mag die Kritik von John Doe etwas harsch ausfallen, sie ist aber sachlich korrekt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Unterschied zur Einreichung direkt beim Amtsgericht ist:</p><p>1. dieses ist das gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG</a> zuständige Gericht,<br />2. wenn die Klage dort abgewiesen wird, ist es immerhin auch dort aktenkundig, was im Falle der Einreichung beim SG nicht der Fall ist, da sie meist gar nicht erst weitergereicht wird, weil man ansonsten zustimmen würde, dass das SG gar nicht zuständig ist.</p><p>Insoweit mag die Kritik von John Doe etwas harsch ausfallen, sie ist aber sachlich korrekt.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1705</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 18:25:16 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1705</guid>
			<description>Kann sein, danke für den Hinweis, die Seite ist off.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann sein, danke für den Hinweis, die Seite ist off.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Puck</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1704</link>
			<dc:creator>Puck</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 09:11:38 +0000</pubDate>
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			<description>Das die Klage immer wieder beim Sozialgericht eingereicht wird hängt vielleicht auch damit : http://sgb2.wordpress.com/ zusammen? Dort wird die Klage ans Sozialgericht adressiert und ein Link verweist auf die &quot;erweiterte Musterklage&quot; auf dieser Seite.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das die Klage immer wieder beim Sozialgericht eingereicht wird hängt vielleicht auch damit : <a href="http://sgb2.wordpress.com/" rel="nofollow" class="liexternal">http://sgb2.WordPress.com/</a>  zusammen? Dort wird die Klage ans Sozialgericht adressiert und ein Link verweist auf die &#8220;erweiterte Musterklage&#8221; auf dieser Seite.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Gerd Schweitzer</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1703</link>
			<dc:creator>Gerd Schweitzer</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 07:42:27 +0000</pubDate>
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			<description>Sehr geehrter John Doe, wie von mir angegeben steht in der Klage , im Betr. &quot;mit der bitte um Weiterleitung an die zuständige Gerichtsbarkeit&quot; hierzu ist das Sozialgericht unter anderem verpflichtet, das dieses Gericht den Antrag für sich einfach mal einbehält kann auch ich nicht nachvollziehen. Das hier das SG nicht zuständig ist ist mir wohl klar, ich habe die gesammte Klage nicht nur gelesen sonder hier die Bedarfsgemeinschaftlichen Inhalte auf meine Bedarfsgemeinschaft, 9 Personen, sprich neun Kläger geändert. Nur einreichen kann ich eine Klage vor jedem Gericht. mfg Gerd Schweitzer Familie-Schweitzer-online</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter John Doe,<br />wie von mir angegeben steht in der Klage , im Betr. &#8220;mit der bitte um Weiterleitung an die zuständige Gerichtsbarkeit&#8221; hierzu ist das Sozialgericht unter anderem verpflichtet, das dieses Gericht den Antrag für sich einfach mal einbehält kann auch ich nicht nachvollziehen.<br />Das hier das SG nicht zuständig ist ist mir wohl klar, ich habe die gesammte Klage nicht nur gelesen sonder hier die Bedarfsgemeinschaftlichen Inhalte auf meine Bedarfsgemeinschaft, 9 Personen, sprich neun Kläger geändert. Nur einreichen kann ich eine Klage vor jedem Gericht.<br />mfg<br />Gerd Schweitzer<br />Familie-Schweitzer-online</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1702</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 01:51:52 +0000</pubDate>
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			<description>Sehr geehrter Herr Schweitzer, die Musterklage enthält als Adressaten -ganz klar und deutlich!- das &quot;Amtsgericht&quot;. Weshalb reichen Sie die Musterklage beim &quot;Sozialgericht&quot; ein??? Der Rechtsweg bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art, nach Art. 19, Abs. 4, Satz 2, 2. Halbsatz GG lautet: &quot;ordentliches Gericht&quot;! Das &quot;ordentliche Gericht&quot; ist IMMER das &quot;Amtsgericht&quot;, &quot;Landgericht&quot;, &quot;Oberlandesgericht&quot;, &quot;Bundesgerichtshof&quot; (in dieser Reihenfolge). Die sog. Fachgerichtsbarkeit, via &quot;Verwaltungsgericht&quot;, incl. deren Unterformen von &quot;Sozialgericht&quot; und &quot;Finanzgericht&quot; sind sachlich und funktional unzuständig im Rahmen des Art. 19, Abs. 4, Satz 2, Hs 2 GG, wie sich aus dem Wortlaut der Verfassungsvorschrift unzweifelhaft ergibt. Niemand würde auf die Idee kommen, seinen Fisch in der Herrenoberbekleidungsabteilung bei C&amp;A kaufen zu wollen. Oder? Verinnerlichen Sie bitte, dass es sich bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten um &quot;spezielle Fachgebiete&quot; handelt, die Sie gezielt konsultieren müssen - so, als wollten Sie im Baumarkt Tapete kaufen, und meiden dafür die Gartenabteilung. Dass Ihnen das Sozialgericht antwortet, die Klage hätte &quot;keinen Erfolg&quot; läuft auf das Gleiche hinaus, als wenn Sie einer Autowerkstatt (hier: Sozialgericht) den Auftrag erteilen würden, ihr Auto zu reparieren, und ihr die dafür benötigten Werkzeuge (hier: SGB) wegnehmen würden. &quot;Der Reparaturauftrag wird keinen Erfolg haben.&quot;. Mit der obigen Musterklage nehmen Sie der &quot;Fachwerkstatt Sozialgericht&quot; das &quot;Werkzeug&quot; weg. Sie müssen zum Autohersteller (Amtsgericht) und denen sagen, dass es kein Werkzeug (SGB) zur Reparatur Ihres Autos gibt. Der Autohersteller hat sich somit darum zu kümmern, dass Ihr Auto trotzdem wieder fahrbereit wird! Genau DAS passiert, wenn man sich nicht mit dem Inhalt der Klage auseinander setzt. Wie kommen Sie auf &quot;Sozialgericht&quot; als Adressaten, wenn doch &quot;Amtsgericht&quot; in der Klage drin steht???</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Schweitzer,</p><p>die Musterklage enthält als Adressaten -ganz klar und deutlich!- das &#8220;Amtsgericht&#8221;. Weshalb reichen Sie die Musterklage beim &#8220;Sozialgericht&#8221; ein???</p><p>Der Rechtsweg bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art, nach Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">19</a>, Abs. 4, Satz 2, 2. Halbsatz GG lautet: &#8220;ordentliches Gericht&#8221;! Das &#8220;ordentliche Gericht&#8221; ist IMMER das &#8220;Amtsgericht&#8221;, &#8220;Landgericht&#8221;, &#8220;Oberlandesgericht&#8221;, &#8220;Bundesgerichtshof&#8221; (in dieser Reihenfolge). Die sog. Fachgerichtsbarkeit, via &#8220;Verwaltungsgericht&#8221;, incl. deren Unterformen von &#8220;Sozialgericht&#8221; und &#8220;Finanzgericht&#8221; sind sachlich und funktional unzuständig im Rahmen des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">19</a>, Abs. 4, Satz 2, Hs 2 GG, wie sich aus dem Wortlaut der Verfassungsvorschrift unzweifelhaft ergibt.</p><p>Niemand würde auf die Idee kommen, seinen Fisch in der Herrenoberbekleidungsabteilung bei C&amp;A kaufen zu wollen. Oder?<br />Verinnerlichen Sie bitte, dass es sich bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten um &#8220;spezielle Fachgebiete&#8221; handelt, die Sie gezielt konsultieren müssen &#8211; so, als wollten Sie im Baumarkt Tapete kaufen, und meiden dafür die Gartenabteilung.</p><p>Dass Ihnen das Sozialgericht antwortet, die Klage hätte &#8220;keinen Erfolg&#8221; läuft auf das Gleiche hinaus, als wenn Sie einer Autowerkstatt (hier: Sozialgericht) den Auftrag erteilen würden, ihr Auto zu reparieren, und ihr die dafür benötigten Werkzeuge (hier: SGB) wegnehmen würden. &#8220;Der Reparaturauftrag wird keinen Erfolg haben.&#8221;.</p><p>Mit der obigen Musterklage nehmen Sie der &#8220;Fachwerkstatt Sozialgericht&#8221; das &#8220;Werkzeug&#8221; weg. Sie müssen zum Autohersteller (Amtsgericht) und denen sagen, dass es kein Werkzeug (SGB) zur Reparatur Ihres Autos gibt. Der Autohersteller hat sich somit darum zu kümmern, dass Ihr Auto trotzdem wieder fahrbereit wird!</p><p>Genau DAS passiert, wenn man sich nicht mit dem Inhalt der Klage auseinander setzt. Wie kommen Sie auf &#8220;Sozialgericht&#8221; als Adressaten, wenn doch &#8220;Amtsgericht&#8221; in der Klage drin steht???</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Michael Hohn-Bergerhoff</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1701</link>
			<dc:creator>Michael Hohn-Bergerhoff</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 13:25:38 +0000</pubDate>
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			<description>Wenn sie die Mail von ich bins kennen und mir mitteilen würden, dann gerne. Aber vielleicht liest er das auch, und klickt mich zur Kontaktaufnahme an. Es bleibt Ihnen unbenommen ggfls. auch mal unangenehme Inhalte nicht öffentlich werden zu lassen, aber zu einem aufrichtigen Team gehört es auch keine bereits bekannten Fettnäpfchen unerwähnt zu lassen. Immerhin sieht es so aus, dass Ihre Klagebegründung wohl ein zweites Mal (Uwe/ich bins) nicht ernst genommen zu werden scheint. Wie das bei Frank Schönwetter einzuordnen ist wird man sehen, der wäre Nummer 3 auf der Liste. Ab wieviel ich nehme mal an sogar kostenpflichtig abgebügelten Mitstreitern vomr AG wäre diese Seite dann als Geschichte zu bezeichen oder irgendwie anders nachzubessern? Solange die Menschen was zu beißen haben und ne Wohung finanziern können, läßt mich so eine Einstellung kalt. Im SGB II ist es aber oftmals nicht so günstig bestellt. Ich hoffe Sie haben das stets im Hinterkopf.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sie die Mail von ich bins kennen und mir mitteilen würden, dann gerne.</p><p>Aber vielleicht liest er das auch, und klickt mich zur Kontaktaufnahme an.</p><p>Es bleibt Ihnen unbenommen ggfls. auch mal unangenehme Inhalte nicht öffentlich werden zu lassen, aber zu einem aufrichtigen Team gehört es auch keine bereits bekannten Fettnäpfchen unerwähnt zu lassen.</p><p>Immerhin sieht es so aus, dass Ihre Klagebegründung wohl ein zweites Mal (Uwe/ich bins) nicht ernst genommen zu werden scheint.<br />Wie das bei Frank Schönwetter einzuordnen ist wird man sehen, der wäre Nummer 3 auf der Liste.</p><p>Ab wieviel ich nehme mal an sogar kostenpflichtig abgebügelten Mitstreitern vomr AG wäre diese Seite dann als Geschichte zu bezeichen oder irgendwie anders nachzubessern?</p><p>Solange die Menschen was zu beißen haben und ne Wohung finanziern können, läßt mich so eine Einstellung kalt. Im SGB II ist es aber oftmals nicht so günstig bestellt. Ich hoffe Sie haben das stets im Hinterkopf.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Gerd Schweitzer</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1700</link>
			<dc:creator>Gerd Schweitzer</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 09:08:47 +0000</pubDate>
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			<description>Sehr geehrter Herr Wengel, ich habe nun vor ca. zwei Wochen diese Klage mit einigen Änderungen meine Bedarfsgemeinschaft betreffend an das Sozialgericht Neurupien, im Betreff, mit der bitte um Weiterleitung an die zuständige Gerichtsbarkeit, eingereicht. Gestern nun habe ich die Mitteilung das das SG- Neurupien diese Klage unter dem Akz.: xxxx führt. Mit gleicher Post aber auch schon einen Beschluß des gleichen Gerichtes. Der Antrag wird abgelehnt Kosten werden nicht erstattet Aus der Begründung, hat keinen Erfolg. Die Antragsteller haben weder einen Anordnungsgrund noch einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. Dieser Beschluß erging meinesachtens sehr schnell, hingegen ein Antrag auf einsteiligen Rechtsschutzes Heizkosten beim gleichen Gericht nun schon mehrere Wochen andauert und die Durchsetzung geltenden Rechtes verhindert und untergraben wird. Wie auchschon das gleiche zuvor ca. 12 Wochen dauerte und im Ergebniss zur jetzigen Sache geführt hat. Ich werde mir überlegen gegen diesen Beschluß Beschwerde beil LSG einzulegen, mal sehen. Ein versuch wars schon alleine für diesen Beschluß wert. mfg Gerd Schweitzer familie-schweitzer-online</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Wengel,<br />ich habe nun vor ca. zwei Wochen diese Klage mit einigen Änderungen meine Bedarfsgemeinschaft betreffend an das Sozialgericht Neurupien, im Betreff, mit der bitte um Weiterleitung an die zuständige Gerichtsbarkeit, eingereicht.<br />Gestern nun habe ich die Mitteilung das das SG- Neurupien diese Klage unter dem Akz.: xxxx führt.<br />Mit gleicher Post aber auch schon einen Beschluß des gleichen Gerichtes.<br />Der Antrag wird abgelehnt<br />Kosten werden nicht erstattet<br />Aus der Begründung,<br />hat keinen Erfolg. Die Antragsteller haben weder einen Anordnungsgrund noch einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht.</p><p>Dieser Beschluß erging meinesachtens sehr schnell, hingegen ein Antrag auf einsteiligen Rechtsschutzes Heizkosten beim gleichen Gericht nun schon mehrere Wochen andauert und die Durchsetzung geltenden Rechtes verhindert und untergraben wird.<br />Wie auchschon das gleiche zuvor ca. 12 Wochen dauerte und im Ergebniss zur jetzigen Sache geführt hat.<br />Ich werde mir überlegen gegen diesen Beschluß Beschwerde beil LSG einzulegen, mal sehen.<br />Ein versuch wars schon alleine für diesen Beschluß wert.<br />mfg<br />Gerd Schweitzer<br />familie-schweitzer-online</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1699</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 00:20:56 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1699</guid>
			<description>Bitte auch die richtigen Abkürzungen benutzen, -ich bins-: &quot;BVerfGG&quot; für -Bundesverfassungsgerichtsgesetz- und &quot;BVerfG&quot; für -Bundesverfassungsgericht-. &quot;BVG&quot; ist das -Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG), oder DAS hier: http://www.bvg.de/index.php/de/3157/name/Kontakt.html Keinerlei Angriffsflächen für &quot;Nebenkriegsschauplätze&quot; bieten, lautet die Devise! Die können schon wenig genug &quot;erkennen&quot; ....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte auch die richtigen Abkürzungen benutzen, -ich bins-:<br />&#8220;BVerfGG&#8221; für -Bundesverfassungsgerichtsgesetz- und<br />&#8220;BVerfG&#8221; für -Bundesverfassungsgericht-.</p><p>&#8220;BVG&#8221; ist das -Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz &#8211; BVG), oder DAS hier: <a href="http://www.bvg.de/index.php/de/3157/name/Kontakt.html" rel="nofollow" class="liexternal">http://www.bvg.de/index.php/de/3157/name/Kontakt.html</a></p><p>Keinerlei Angriffsflächen für &#8220;Nebenkriegsschauplätze&#8221; bieten, lautet die Devise! Die können schon wenig genug &#8220;erkennen&#8221; &#8230;.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von tunichtgut</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1698</link>
			<dc:creator>tunichtgut</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 19:14:23 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1698</guid>
			<description>Da der Kläger seinen Klagevortrag vor ordentlichen Gerichten substantiiern sollte, um nicht abgewiesen zu werden, müßte er den Kerngedanken: &lt;strong&gt;[Alle Kerngedanken durch Admin gelöscht. Bitte wenden Sie sich persönlich per Mail an &quot;Ich bins&quot; oder warten Sie, ob und bis er/sie sich meldet, um Ihre Ansichten darzulegen. Ihr Ansichten gehen soweit am hier erörterten Thema vorbei, dass wir sie nicht weiter veröffentlichen werden.]&lt;/strong&gt; Ich hoffe es hilft weiter. &lt;strong&gt;[Wir auch. ]&lt;/strong&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da der Kläger seinen Klagevortrag vor ordentlichen Gerichten substantiiern sollte, um nicht abgewiesen zu werden, müßte er den Kerngedanken:</p><p><strong>[Alle Kerngedanken durch Admin gelöscht. Bitte wenden Sie sich persönlich per Mail an "Ich bins" oder warten Sie, ob und bis er/sie sich meldet, um Ihre Ansichten darzulegen. Ihr Ansichten gehen soweit am hier erörterten Thema vorbei, dass wir sie nicht weiter veröffentlichen werden.]</strong></p><p>Ich hoffe es hilft weiter.</p><p><strong>[Wir auch. ]</strong></p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1697</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 14:03:35 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1697</guid>
			<description>&lt;blockquote&gt;Aus welcher exakten Aussage des Gesetzgebers entnehmen Sie, daß das SGB II selber (und nicht (nur) die damit agierenden staatlichen Stellen) Grundrechte einschränken soll [notwendige Bedingung bzgl. Art. 19 GG], welches die vielgepriesene Nichtigkeit erst zur Folge haben könnte. Der Gesetzgeber ist der Ansicht alles getan zu haben, daß Kann und Soll Vorschriften verfassungskonform und korrekt abgearbeitet werden könnten. Dinge, die er wie so oft (versehentlich) vergessen hat machen das geschriebene Gesetz aber eben leider nicht zwingend völlig ungültig.&lt;/blockquote&gt; Sie wollen es nicht verstehen und die Mutmaßung, dass Sie das SGB II sowie die Klage nicht gelesen haben, steht so ziemlich außer Zweifel.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Aus welcher exakten Aussage des Gesetzgebers entnehmen Sie, daß das SGB II selber (und nicht (nur) die damit agierenden staatlichen Stellen) Grundrechte einschränken soll [notwendige Bedingung bzgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 GG</a>], welches die vielgepriesene Nichtigkeit erst zur Folge haben könnte. Der Gesetzgeber ist der Ansicht alles getan zu haben, daß Kann und Soll Vorschriften verfassungskonform und korrekt abgearbeitet werden könnten. Dinge, die er wie so oft (versehentlich) vergessen hat machen das geschriebene Gesetz aber eben leider nicht zwingend völlig ungültig.</p></blockquote><p>Sie wollen es nicht verstehen und die Mutmaßung, dass Sie das SGB II sowie die Klage nicht gelesen haben, steht so ziemlich außer Zweifel.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1696</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 13:59:57 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1696</guid>
			<description>&lt;blockquote&gt;weiß ich nach&lt;/blockquote&gt; ... weise ich nach. Ansonsten - ohne jede Haftung - kann man das so machen. Und vielleicht die Anträge aus der Klage nochmals wiederholen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>weiß ich nach</p></blockquote><p>&#8230; weise ich nach.</p><p>Ansonsten &#8211; ohne jede Haftung &#8211; kann man das so machen. Und vielleicht die Anträge aus der Klage nochmals wiederholen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von ich bins</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1695</link>
			<dc:creator>ich bins</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 21:43:29 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1695</guid>
			<description>Hallo Herr Wengel, ich habe ein Schriftstück, im wahrsten Sinn des Wortes gebastelt, ich hoffe das man es einreichen kann. In Sachen Unterlassensklage, Klageantrag vom XXXX Ihr Zeichen 14 AR x/xxom XXXX Betreff: Versagung der öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage verfassungsrechtlicher Art Sehr geehrte Damen und Herren, durch Beifügung meines aktuellen Leistungsbescheid, weiß ich nach, dass ich Leistungsempfänger und demnach klagebefugt bin. Weiterhin verweise ich auf die am xx.xx.xxxx eingereichte Unterlassungsklage zum SGB II und der damit dargelegten gesetzlichen Grundlagen und auf Wiederholung des Antrags. Zweifelsfrei ergibt sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 2GG ausschließlich der ordentliche Rechtsweg: (4) wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Die Rechtsnatur der Streitigkeit ergibt sich zum Einen aus dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Anwenders des SGB II, dem Jobcenter und aus der dadurch unmittelbaren Verletzung von Grundrechten – deshalb “verfassungsrechtlich” – da es dem SGB II an der zwingend zu erfolgen habenden Erfüllung der Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Da jedoch für derartige Streitigkeiten keine wie in Art. 19 Abs. 4  erwähnte “andere Zuständigkeit” begründet ist – auch die Verfassungsgerichtsbarkeit kommt hier nicht in Frage, da diese gemäß dem Subsidaritätsprinzip, wonach die Verfassungsgerichte erst nach Erschöpfung des Rechtswegs angerufen werden können, ebenfalls nicht zuständig ist – bleibt hier gemäß Grundgesetz nur der ordentliche Rechtsweg. Die Vorgabe des Grundgesetzes ist hier eindeutig. Das Problem der Amtsgericht als erste Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist jedoch der Mangel an einem für diese Art von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art erforderlichen Prozessgesetz, welches der Gesetzgeber, inzwischen zweifelsfrei belegt bewusst, bisher nicht erlassen hat, würde doch so der Normadressat in die Lage versetzt werden, Rechtsscheintatbestände wie das SGB II direkt vor den ordentlichen Gerichten (hier Amtsgericht) angreifen zu können – ohne Anwalt! Das Amtsgericht hat demnach keine Möglichkeit, die Klage an ein anderes Gericht zu verweisen, da es allen anderen Gerichten an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlt, derartige Klagen zu bearbeiten. Also bleibt dem Amtsgericht nichts anderes überig, als die Klage anzunehmen, sie dem Allgemeinen Register zuzuordnen, welchem alle ansonsten nicht zuweisbaren Fälle zugewiesen werden müssen, und danach (auf Antrag) das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG :
				(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. mit dem Antrag anzurufen, den Gesetzgeber, demnach die Bundesrepublik Deutschland, zu verurteilen, die benötigten Prozessgesetze zu erlassen. Hinweis zum ordentlichen Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG zur Abwehr ungültiger Gesetzgebungsakte: “Das BVG.-Ges. hat dem BVG. zusätzlich die Entscheidung über “Verfassungsbeschwerden” zugewiesen (§§ 90 bis 95). Diese kann sich auch richten gegen Akte der gesetzgebenden sowie der rechtsprechenden Gewalt. Aus diesem Problemkreis sei nur folgendes hervorgehoben: Nach § 90 Abs. 2 kann die Verfassungsbeschwerde grundsätzliche erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Die allgemeine Rechtswegklausel des Art. 19 Abs. IV aber gilt auch für Gesetzgebungsakte (vgl. Wernicke, Erl. 4 c zu Art. 19) – jedenfalls, soweit Eingriffe der öffentlichen Gewalt in Frage stehen, die unmittelbar durch Gesetz – nicht bloß (mittelbar) auf Grund eines Gesetzes (unmittelbar) durch Verwaltungsakt – erfolgen. Der Rechtsweg ist mithin insofern bereits von Verfassung wegen eröffnet. Er kann (und braucht) nicht erst durch gesetzliche Bestimmung eröffnet (zu) werden. Wenn aber insoweit lediglich die subsidiäre Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gemäß Art. 19 Abs. IV Satz 2 durch Statuierung eines anderen Rechtswegs – eben in Gestalt der Verfassungsbeschwerde – ausgeschlossen werden sollte, hätte das eindeutig zum Ausdruck gebracht werden und im Übrigen zwischen diesem (Ausnahme-) Fall und dem (Regel-) Fall, daß ein Eingriff auf Grund eines Gesetzes durch einen Verwaltungsakt erfolgt, rechtssystematisch differenziert werden müssen. Statt dessen findet sich nur die – insoweit unzulängliche – Bestimmung des § 93 Abs. 2 BVGG., nach der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz binnen einem Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes zu erheben ist.” Holtkotten in Bonner Kommentar, Erl. zu Art. 93 C. zu Abs. II a) Mit freundlichen Grüßen,</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Wengel,</p><p>ich habe ein Schriftstück, im wahrsten Sinn des Wortes gebastelt, ich hoffe das man es einreichen kann.</p><p>In Sachen<br />Unterlassensklage, Klageantrag vom XXXX<br />Ihr Zeichen 14 AR x/xxom XXXX</p><p>Betreff: Versagung der öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage verfassungsrechtlicher Art</p><p>Sehr geehrte Damen und Herren, </p><p>durch Beifügung meines aktuellen Leistungsbescheid, weiß ich nach, dass ich Leistungsempfänger und demnach klagebefugt bin. Weiterhin verweise ich auf die am xx.xx.xxxx eingereichte Unterlassungsklage zum SGB II und der damit dargelegten gesetzlichen Grundlagen und auf Wiederholung des Antrags.</p><p>Zweifelsfrei ergibt sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 2GG ausschließlich der ordentliche Rechtsweg:</p><p>(4) wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.</p><p>Die Rechtsnatur der Streitigkeit ergibt sich zum Einen aus dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Anwenders des SGB II, dem Jobcenter und aus der dadurch unmittelbaren Verletzung von Grundrechten – deshalb “verfassungsrechtlich” – da es dem SGB II an der zwingend zu erfolgen habenden Erfüllung der Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränkende Gesetze gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG</a><br />(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.<br />Da jedoch für derartige Streitigkeiten keine wie in Art. 19 Abs. 4  erwähnte “andere Zuständigkeit” begründet ist – auch die Verfassungsgerichtsbarkeit kommt hier nicht in Frage, da diese gemäß dem Subsidaritätsprinzip, wonach die Verfassungsgerichte erst nach Erschöpfung des Rechtswegs angerufen werden können, ebenfalls nicht zuständig ist – bleibt hier gemäß Grundgesetz nur der ordentliche Rechtsweg. Die Vorgabe des Grundgesetzes ist hier eindeutig.<br />Das Problem der Amtsgericht als erste Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist jedoch der Mangel an einem für diese Art von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art erforderlichen Prozessgesetz, welches der Gesetzgeber, inzwischen zweifelsfrei belegt bewusst, bisher nicht erlassen hat, würde doch so der Normadressat in die Lage versetzt werden, Rechtsscheintatbestände wie das SGB II direkt vor den ordentlichen Gerichten (hier Amtsgericht) angreifen zu können – ohne Anwalt!<br />Das Amtsgericht hat demnach keine Möglichkeit, die Klage an ein anderes Gericht zu verweisen, da es allen anderen Gerichten an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlt, derartige Klagen zu bearbeiten.<br />Also bleibt dem Amtsgericht nichts anderes überig, als die Klage anzunehmen, sie dem Allgemeinen Register zuzuordnen, welchem alle ansonsten nicht zuweisbaren Fälle zugewiesen werden müssen, und danach (auf Antrag) das Bundesverfassungsgericht gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/100.html" target="_blank" title="Art. 100 GG" class="liexternal">Art. 100 Abs. 1 GG</a> :<br />(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.<br />mit dem Antrag anzurufen, den Gesetzgeber, demnach die Bundesrepublik Deutschland, zu verurteilen, die benötigten Prozessgesetze zu erlassen.</p><p>Hinweis zum ordentlichen Rechtsweg gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG</a>  zur Abwehr ungültiger Gesetzgebungsakte:<br />“Das BVG.-Ges. hat dem BVG. zusätzlich die Entscheidung über “Verfassungsbeschwerden” zugewiesen (§§ 90 bis 95). Diese kann sich auch richten gegen Akte der gesetzgebenden sowie der rechtsprechenden Gewalt. Aus diesem Problemkreis sei nur folgendes hervorgehoben: Nach § 90 Abs. 2 kann die Verfassungsbeschwerde grundsätzliche erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Die allgemeine Rechtswegklausel des Art. 19 Abs. IV aber gilt auch für Gesetzgebungsakte (vgl. Wernicke, Erl. 4 c zu Art. 19) – jedenfalls, soweit Eingriffe der öffentlichen Gewalt in Frage stehen, die unmittelbar durch Gesetz – nicht bloß (mittelbar) auf Grund eines Gesetzes (unmittelbar) durch Verwaltungsakt – erfolgen. Der Rechtsweg ist mithin insofern bereits von Verfassung wegen eröffnet. Er kann (und braucht) nicht erst durch gesetzliche Bestimmung eröffnet (zu) werden. Wenn aber insoweit lediglich die subsidiäre Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gemäß Art. 19 Abs. IV Satz 2 durch Statuierung eines anderen Rechtswegs – eben in Gestalt der Verfassungsbeschwerde – ausgeschlossen werden sollte, hätte das eindeutig zum Ausdruck gebracht werden und im Übrigen zwischen diesem (Ausnahme-) Fall und dem (Regel-) Fall, daß ein Eingriff auf Grund eines Gesetzes durch einen Verwaltungsakt erfolgt, rechtssystematisch differenziert werden müssen. Statt dessen findet sich nur die – insoweit unzulängliche – Bestimmung des § 93 Abs. 2 BVGG., nach der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz binnen einem Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes zu erheben ist.” Holtkotten in Bonner Kommentar, Erl. zu Art. 93 C. zu Abs. II a) </p><p>Mit freundlichen Grüßen,</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1692</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 17:37:28 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1692</guid>
			<description>Der Inhalt eines solchen Schreibens beinhaltet den Verweis auf die in der Klage dargelegte gesetzliche Sachlage und die Wiederholung des Antrags, die Nebensache der Vorlage an das BVerfG zwecks Verurteilung des Gesetzgebers zum Erlass der für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art benötigten Prozessgesetze, um auf deren Grundlage die Hauptsache, nämlich die Überprüfung des SGB II hinsichtlich seines Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu verhandeln. Die entsprechenden Wortlaute stehen in der Klage. Bitte entwerfen Sie einfach einmal ein solches Schreiben, veröffentlichen es hier und dann können wir da Stück für Stück korrigieren, wenn es nötig ist. Sie müssen das unbedingt selbst machen und auch können, ansonsten haben Sie ohne rechtlichen Beistand vor Gericht keine Chance und den werden Sie nicht bekommen, da sich an so etwas kein Rechtsanwalt herantraut.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Inhalt eines solchen Schreibens beinhaltet den Verweis auf die in der Klage dargelegte gesetzliche Sachlage und die Wiederholung des Antrags, die Nebensache der Vorlage an das BVerfG zwecks Verurteilung des Gesetzgebers zum Erlass der für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art benötigten Prozessgesetze, um auf deren Grundlage die Hauptsache, nämlich die Überprüfung des SGB II hinsichtlich seines Verstoßes gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG</a> zu verhandeln. Die entsprechenden Wortlaute stehen in der Klage. Bitte entwerfen Sie einfach einmal ein solches Schreiben, veröffentlichen es hier und dann können wir da Stück für Stück korrigieren, wenn es nötig ist. Sie müssen das unbedingt selbst machen und auch können, ansonsten haben Sie ohne rechtlichen Beistand vor Gericht keine Chance und den werden Sie nicht bekommen, da sich an so etwas kein Rechtsanwalt herantraut.</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von ich bins</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1691</link>
			<dc:creator>ich bins</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 16:57:23 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1691</guid>
			<description>Sehr geehrter Herr Wengel, wir hatten ja des Öfteren schon E-Mail-Kontakt und möchte mich hier kurz noch einmal einklinken. Sie schreiben in Bezug auf den Kommentator (Uwe) das Sie in den nächsten Tagen am Ende der obigen Klage ein allgemeines Antwortschreiben anfügen. Da meine Klage vor dem Amtsgericht in Bezug auf die Unterlassungsklage des SGB II mit fast denselben Wortlaut vom Amtsgericht abgelehnt wurde, wäre ich natürlich auch sehr interessiert an ein allgemeines Antwortschreiben. Mit besten Grüßen: Stefan.H</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Wengel,</p><p>wir hatten ja des Öfteren schon E-Mail-Kontakt und möchte mich hier kurz noch einmal einklinken. Sie schreiben in Bezug auf den Kommentator (Uwe) das Sie in den nächsten Tagen am Ende der obigen Klage ein allgemeines Antwortschreiben anfügen. Da meine Klage vor dem Amtsgericht in Bezug auf die Unterlassungsklage des SGB II mit fast denselben Wortlaut vom Amtsgericht abgelehnt wurde, wäre ich natürlich auch sehr interessiert an ein allgemeines Antwortschreiben.  </p><p>Mit besten Grüßen: Stefan.H</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von insider</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1690</link>
			<dc:creator>insider</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 11:53:20 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1690</guid>
			<description>Ich lese hier immer nur &quot;die Grundrechte&quot; oder &quot;Grundrechte&quot; verbunden mit &quot;haben wollen&quot;. Welche Grundrechte stehen hier eigentlich bei &quot;tunichtgut&quot; in Rede? Sind es diejenigen Freiheitsgrundrechte, die im Bonner Grundgesetz im Grundrechteteil normiert sind oder sind es andere, die möge &quot;tunichtgut&quot; dann doch bitte einmal hier namentlich unter Angabe des Artikels und ihrer verfassungsrechtlichen Herkunft benennen, damit man weiß, von was &quot;tunichtgut&quot; hier schreibt. Bezüglich der vorübergehenden Anwendung &quot;ungültiger Gesetze&quot; bekomme ich ein überaus ungutes Gefühl, denn nicht ohne Grund heißt es, wehret den Anfängen. Die drei Gewalten der Bundesrepublik Deutschland sind seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 bis heute nicht Willens und deshalb auch nicht in der Lage, grundgesetzkonforme Gesetze auf den Weg zu bringen, geschweige denn auf der Basis des Bonner Grundgesetzes Recht sprechen zu lassen. Hier gilt es anzusetzen und das brutalst möglich. 63 Jahre sind in Land gegangen, ohne das sich grundlegendes geändert hat und es werden weiter Jahre ins Land gehen und nutzlos verstreichen, wenn nicht jetzt, wann denn dann... Man kann sich nämlich auch an Unrecht gewöhnen, wie die vergangenen 63 Jahre eindrucksvoll gezeigt haben, noch stehen die Freiheitsgrundrechte nämlich original verpackt im Grundrechteteil des Bonner GG und harren der Dinge.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich lese hier immer nur &#8220;die Grundrechte&#8221; oder &#8220;Grundrechte&#8221; verbunden mit &#8220;haben wollen&#8221;. Welche Grundrechte stehen hier eigentlich bei &#8220;tunichtgut&#8221; in Rede? Sind es diejenigen Freiheitsgrundrechte, die im Bonner Grundgesetz im Grundrechteteil normiert sind oder sind es andere, die möge &#8220;tunichtgut&#8221; dann doch bitte einmal hier namentlich unter Angabe des Artikels und ihrer verfassungsrechtlichen Herkunft benennen, damit man weiß, von was &#8220;tunichtgut&#8221; hier schreibt.</p><p>Bezüglich der vorübergehenden Anwendung &#8220;ungültiger Gesetze&#8221; bekomme ich ein überaus ungutes Gefühl, denn nicht ohne Grund heißt es, wehret den Anfängen. Die drei Gewalten der Bundesrepublik Deutschland sind seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 bis heute nicht Willens und deshalb auch nicht in der Lage, grundgesetzkonforme Gesetze auf den Weg zu bringen, geschweige denn auf der Basis des Bonner Grundgesetzes Recht sprechen zu lassen. Hier gilt es anzusetzen und das brutalst möglich. 63 Jahre sind in Land gegangen, ohne das sich grundlegendes geändert hat und es werden weiter Jahre ins Land gehen und nutzlos verstreichen, wenn nicht jetzt, wann denn dann&#8230;</p><p>Man kann sich nämlich auch an Unrecht gewöhnen, wie die vergangenen 63 Jahre eindrucksvoll gezeigt haben, noch stehen die Freiheitsgrundrechte nämlich original verpackt im Grundrechteteil des Bonner GG und harren der Dinge.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von aristo</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1687</link>
			<dc:creator>aristo</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 21:36:06 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1687</guid>
			<description>Hallo Herr Schönwetter, meinen Glückwunsch. Das SG konnte aber wohl gar nicht anders entscheiden, da Sie ja bedürftig sind. Selbstverständlich können Sie Geldforderungen aus einem rechtskräftigen Urteil von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Ob Sie jedoch Zeit und Energie in die Durchsetzung eines Regelsatzes von 631 Euro einsetzen sollen, gebe ich zu bedenken. Das BVerfG hat ja in seinem (mangelhaften) Urteil von Feb. 2010 festgestellt, dass der Regelsatz nicht zu niedrig ist, sondern lediglich in der Berechnungsmethode nicht transparent ist. Erfolgversprechender wären Aktivitäten, den §31 SGBII zu Fall zu bringen, da das BVerfG in dem Urteil eine &quot;Unverfügbarkeit&quot; des Regelsatzes ausgesprochen hat.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Schönwetter,</p><p>meinen Glückwunsch. Das SG konnte aber wohl gar nicht anders entscheiden, da Sie ja bedürftig sind. Selbstverständlich können Sie Geldforderungen aus einem rechtskräftigen Urteil von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Ob Sie jedoch Zeit und Energie in die Durchsetzung eines Regelsatzes von 631 Euro einsetzen sollen, gebe ich zu bedenken. Das BVerfG hat ja in seinem (mangelhaften) Urteil von Feb. 2010 festgestellt, dass der Regelsatz nicht zu niedrig ist, sondern lediglich in der Berechnungsmethode nicht transparent ist. Erfolgversprechender wären Aktivitäten, den §31 SGBII zu Fall zu bringen, da das BVerfG in dem Urteil eine &#8220;Unverfügbarkeit&#8221; des Regelsatzes ausgesprochen hat.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Frank Schönwetter</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1686</link>
			<dc:creator>Frank Schönwetter</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 17:17:43 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1686</guid>
			<description>Hallo Herr Wengel und liebe Leserinnen und Leser Habe heut nach 26 Tagen Warten endlich wenigstens teilweise (da ich sie nach dem GG (meine Forderung 631 Euro nach der Studie des Herrn Böker, basierend auf den BMAS Daten der Bundesregierung um Artikel 1 des GG gerecht zu werden) beantragt habe, wurde mir aber im Urteil vom 12.01.2012 mit dem Az.:S 16 AS 3250/11 ER bisher nur auf Basis des SGB II, also die ca.370 Euro gewährt, werde deshalb natürlich eine entsprechende Beschwerde einreichen und notfalls natürlich weitere Klagen einreichen) meine Grundsicherung der Existenz auf meinem Bankkonto vorgefunden. Aber auch nur weil das Sozialgericht München am 23. Januar (Urteil war am 12.01.2012 zu meinen Gunsten gefällt worden) dem Jobcenter Dachau ebenfalls das Messer auf die Brust gesetzt hat und bestätigt hat das ich berechtigt bin einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung meiner Grundsicherung zu beauftragen und Ihnen quasi befohlen hat zu zahlen (bin ganz überrascht das Sie mir geholfen haben, da keimt doch tatsächlich die Hoffnung auf das das Sozialgericht langsam merkt, was hier wirklich in unseem Land im Sozialbereich los ist und das außerdem die Jobcenter die Autorität der Sozialgerichte mittlerweile offenbar vorsätzlich mißachten). Jetzt gönn ich mir ein paar Tage Ausszeit (hat mich doch alles mehr mitgenommen als ich gedacht habe) und werde nächste Woche aber den nächsten Schritt in Angriff nehmen, nämlich dafür zu Sorgen das künftig jeder Hilfsbedürftige (Arbeitslose, Rentner, kranke Menschen und sonstige Hilfsbedürftige) in unserem Land seine Grundsicherung der Existenz nach dem Grundgesetz erhält und dann mindestens 631 Euro monatlich zum Leben haben wird, statt den viel zu niedrigen die Würde des Menschen absolut nicht achtenden ca. 370 Euro nach dem menschenrechtsfeindlichen und grundgesetzfeindlichen SGB II (Hartz 4). Fortsetzung folgt.... Mit freiheitlich demokratischen Grüßen Frank Schönwetter</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Wengel und liebe Leserinnen und Leser<br />Habe heut nach 26 Tagen Warten endlich wenigstens teilweise (da ich sie nach dem GG (meine Forderung 631 Euro nach der Studie des Herrn Böker, basierend auf den BMAS Daten der Bundesregierung um <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank" title="Art. 1 GG" class="liexternal">Artikel 1 des GG</a> gerecht zu werden) beantragt habe, wurde mir aber im Urteil vom 12.01.2012 mit dem Az.:S 16 AS 3250/11 ER bisher nur auf Basis des SGB II, also die ca.370 Euro gewährt, werde deshalb natürlich eine entsprechende Beschwerde einreichen und notfalls natürlich weitere Klagen einreichen) meine Grundsicherung der Existenz auf meinem Bankkonto vorgefunden. Aber auch nur weil das Sozialgericht München am 23. Januar (Urteil war am 12.01.2012 zu meinen Gunsten gefällt worden) dem Jobcenter Dachau ebenfalls das Messer auf die Brust gesetzt hat und bestätigt hat das ich berechtigt bin einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung meiner Grundsicherung zu beauftragen und Ihnen quasi befohlen hat zu zahlen (bin ganz überrascht das Sie mir geholfen haben, da keimt doch tatsächlich die Hoffnung auf das das Sozialgericht langsam merkt, was hier wirklich in unseem Land im Sozialbereich los ist und das außerdem die Jobcenter die Autorität der Sozialgerichte mittlerweile offenbar vorsätzlich mißachten). Jetzt gönn ich mir ein paar Tage Ausszeit (hat mich doch alles mehr mitgenommen als ich gedacht habe) und werde nächste Woche aber den nächsten Schritt in Angriff nehmen, nämlich dafür zu Sorgen das künftig jeder Hilfsbedürftige (Arbeitslose, Rentner, kranke Menschen und sonstige Hilfsbedürftige) in unserem Land seine Grundsicherung der Existenz nach dem Grundgesetz erhält und dann mindestens 631 Euro monatlich zum Leben haben wird, statt den viel zu niedrigen die Würde des Menschen absolut nicht achtenden ca. 370 Euro nach dem menschenrechtsfeindlichen und grundgesetzfeindlichen SGB II (Hartz 4). Fortsetzung folgt&#8230;.<br />Mit freiheitlich demokratischen Grüßen<br />Frank Schönwetter</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1685</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 14:31:44 +0000</pubDate>
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			<description>Uranmunition geht gar nicht. Ebenso jeder Kriegsakt jenseits Art. Art 87a GG. Brunnenbohren im Ausland ohne entsprechende Einladung eines Landes ebenso.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Uranmunition geht gar nicht. Ebenso jeder Kriegsakt jenseits Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/87a.html" target="_blank" title="Art. 87a GG" class="liexternal">Art 87a GG</a>. Brunnenbohren im Ausland ohne entsprechende Einladung eines Landes ebenso.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1683</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 21:25:45 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1683</guid>
			<description>Wie steht die Grundrechtepartei zum Einsatz von Uranmunition in der Bundeswehr, bzw. zum Einsatz der Bundeswehr in Gebieten, wo Uranmunition verschossen wurde (Afgahnistan). Wie schätz die Grundrechtepartei den Einsatz von Uranmunition bezüglich der Haager Landkriegsordnung ein. Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs2 Abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907 Von der Bundesversammlung genehmigt am 4. April 19103 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 12. Mai 1910 In Kraft getreten für die Schweiz am 11. Juli 1910 Art. 23 Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt: a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen, http://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition IMHO, jeder Staat der Uranmunition einsetzt, ist nach Haager Landkriegsordnung, welche auch Deutschland ratifiziert hat, ein Kriegsverbrecher. Bush und auch Obama setzen Uranmunition in Afgahnistan ein. Bundeskanzlerin Merkel hätte also Bush bei seinem Besuch in Heiligendamm wegen Kriegsverbrechen festnehmen lassen müssen. Auch die Bundeswehr besitzt Uranmunition. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,113797,00.html Ergibt sich daraus eine Verletzung des GG? Ist das Hochverrat? Wie ist das alles rechtlich einzuordnen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie steht die Grundrechtepartei zum Einsatz von Uranmunition in der Bundeswehr, bzw. zum Einsatz der Bundeswehr in Gebieten, wo Uranmunition verschossen wurde (Afgahnistan). Wie schätz die Grundrechtepartei den Einsatz von Uranmunition bezüglich der Haager Landkriegsordnung ein.</p><p>Abkommen<br />betreffend die Gesetze und Gebräuche<br />des Landkriegs2<br />Abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907<br />Von der Bundesversammlung genehmigt am 4. April 19103<br />Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 12. Mai 1910<br />In Kraft getreten für die Schweiz am 11. Juli 1910</p><p>Art. 23<br />Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich<br />untersagt:<br />a) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen,</p><p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition</a></p><p>IMHO, jeder Staat der Uranmunition einsetzt, ist nach Haager Landkriegsordnung, welche auch Deutschland ratifiziert hat, ein Kriegsverbrecher. Bush und auch Obama setzen Uranmunition in Afgahnistan ein. Bundeskanzlerin Merkel hätte also Bush bei seinem Besuch in Heiligendamm wegen Kriegsverbrechen festnehmen lassen müssen. Auch die Bundeswehr besitzt Uranmunition. <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,113797,00.html" rel="nofollow" class="liexternal">http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,113797,00.html</a><br />Ergibt sich daraus eine Verletzung des GG?<br />Ist das Hochverrat?<br />Wie ist das alles rechtlich einzuordnen?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1681</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 14:05:20 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1681</guid>
			<description>Rechtsanwalt fragen. Man kann gegen jede behördliche Anordnung klagen, egal, wie sie genannt wird.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt fragen. Man kann gegen jede behördliche Anordnung klagen, egal, wie sie genannt wird.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1680</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 13:50:54 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1680</guid>
			<description>Naja - Danke für die Info. Aber: was soll ich dort? -tunichtgut- argumentiert, völlig unbeirrt, mittels SGB vor den Sozialgerichten. Das führt überall hin, nur nicht zum Ziel. Da in meinen Fällen mittlerweile ein &quot;Stillstand der Rechtspflege&quot; eingetreten ist, bin ich doch weiter gekommen, als nur zu einem &quot;Schwurbelurteil&quot; eines Fachgerichtes. Die &quot;Masken der Täter&quot; fallen langsam - aber nicht vor einem Sozialgericht.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Naja &#8211; Danke für die Info.<br />Aber: was soll ich dort? -tunichtgut- argumentiert, völlig unbeirrt, mittels SGB vor den Sozialgerichten. Das führt überall hin, nur nicht zum Ziel.<br />Da in meinen Fällen mittlerweile ein &#8220;Stillstand der Rechtspflege&#8221; eingetreten ist, bin ich doch weiter gekommen, als nur zu einem &#8220;Schwurbelurteil&#8221; eines Fachgerichtes. Die &#8220;Masken der Täter&#8221; fallen langsam &#8211; aber nicht vor einem Sozialgericht.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Burger</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1679</link>
			<dc:creator>Burger</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 13:41:49 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1679</guid>
			<description>Vielen Dank für die Antworten. Was mir aber nicht einleuchten will ist: Wieso die Anordnung zur MPU kein Verwaltungsakt sein soll gegen den ich klagen kann. Woraus lässt sich diese Ansicht ableiten?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die Antworten.<br />Was mir aber nicht einleuchten will ist: Wieso die Anordnung zur MPU kein Verwaltungsakt sein soll gegen den ich klagen kann. Woraus lässt sich diese Ansicht ableiten?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1678</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 13:18:12 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1678</guid>
			<description>Ups - war schon recht spät... Der User -Burger- fragte nach der gesetzlichen Regelung. Das wäre, nach erster Sichtung, die FeV. Müsste man mal näher Untersuchen. Ohne das StVG näher auf seine inhaltlichen Grundrechtseinschränkungen untersucht zu haben - nach der Standartsuche wurde keine Erfüllung gem. Art. 19, Abs. 1 GG aufgefunden. Die MPU dürfte allerdings einen, die Menschenwürde verletzenden, Eingriff darstellen (vulgo: &quot;Idiotentest&quot;), sowie einen Eingriff nach Art. 2, Abs. 2 GG (Blutentnahme wg. Leberwerten). Da ja niemand hierzu &quot;gezwungen&quot; wird, müsste man noch auf den Führerscheinentzug als solchen, hinsichtlich Art. 14 GG, prüfen, bzw. die Zulässigkeit der Bedingung (MPU) an die Wiedererlangung des Führerscheines.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ups &#8211; war schon recht spät&#8230;</p><p>Der User -Burger- fragte nach der gesetzlichen Regelung. Das wäre, nach erster Sichtung, die FeV. Müsste man mal näher Untersuchen.</p><p>Ohne das StVG näher auf seine inhaltlichen Grundrechtseinschränkungen untersucht zu haben &#8211; nach der Standartsuche wurde keine Erfüllung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19, Abs. 1 GG</a> aufgefunden.</p><p>Die MPU dürfte allerdings einen, die Menschenwürde verletzenden, Eingriff darstellen (vulgo: &#8220;Idiotentest&#8221;), sowie einen Eingriff nach <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/2.html" target="_blank" title="Art. 2 GG" class="liexternal">Art. 2, Abs. 2 GG</a> (Blutentnahme wg. Leberwerten). Da ja niemand hierzu &#8220;gezwungen&#8221; wird, müsste man noch auf den Führerscheinentzug als solchen, hinsichtlich <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/14.html" target="_blank" title="Art. 14 GG" class="liexternal">Art. 14 GG</a>, prüfen, bzw. die Zulässigkeit der Bedingung (MPU) an die Wiedererlangung des Führerscheines.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1677</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 11:24:28 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1677</guid>
			<description>@John Doe PS zur Kenntnis: Tunichtgut hat Dir angeboten, die Kommunikation auf seiner Seite weiterzuverfolgen, da dies hier &quot;in der Form nicht erwünscht&quot; sei.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@John Doe<br />PS zur Kenntnis: Tunichtgut hat Dir angeboten, die Kommunikation auf seiner Seite weiterzuverfolgen, da dies hier &#8220;in der Form nicht erwünscht&#8221; sei.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Ingmar Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1676</link>
			<dc:creator>Ingmar Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 11:21:03 +0000</pubDate>
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			<description>Sorry, aber der letzte Satz ist mir schleierhaft.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, aber der letzte Satz ist mir schleierhaft.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1675</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 00:36:28 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1675</guid>
			<description>Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) regelt sich wohl über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das StVG hat aber den gleichen Mangel wie die meisten anderen (Schein-)Gesetze auch - es &quot;zitiert&quot; nicht gemäß Art. 19, Abs. 1, Satz 2 GG. Ginge meiner Meinung nach auch nicht, da die MPU den Art. 1, Abs. 1 GG tangiert, und weitere natürlich ebenso.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) regelt sich wohl über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).</p><p>Das StVG hat aber den gleichen Mangel wie die meisten anderen (Schein-)Gesetze auch &#8211; es &#8220;zitiert&#8221; nicht gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19, Abs. 1, Satz 2 GG</a>. Ginge meiner Meinung nach auch nicht, da die MPU den <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank" title="Art. 1 GG" class="liexternal">Art. 1, Abs. 1 GG</a> tangiert, und weitere natürlich ebenso.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Burger</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1673</link>
			<dc:creator>Burger</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 20:48:06 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1673</guid>
			<description>Mit dem Alkohol geb ich ihnen recht. Bei mir wurde die MPU allerdings wegen einer mir vorgeworfenen Straftat angeordnet, für die ich zweimal(!) rechtskräftig Verurteilt wurde. Allerdings wurde mir bis heute die Tat nicht nachgewiesen, weil ich eben nicht der Täter war. Selbst die einzigen beiden Zeugen (Polizeibeamte) haben im Prozess ausgesagt, dass sie mich nicht erkennen würden. Die MPU hab ich im übrigens mit intensiver Vorbereitung am Vorabend problemlos bestehen können. Wenn man weiss, was man dem Psychologen für &quot;Material&quot; zum arbeiten geben muss, ist es eigentlich ein Kinderspiel ;) Allerdings tröstet das auch nicht über das Gefühl hinweg, von diesem &quot;rechtstaatlichen&quot; Apparat über den Tisch gezogen worden zu sein.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Alkohol geb ich ihnen recht.<br />Bei mir wurde die MPU allerdings wegen einer mir vorgeworfenen Straftat angeordnet, für die ich zweimal(!) rechtskräftig Verurteilt wurde.<br />Allerdings wurde mir bis heute die Tat nicht nachgewiesen, weil ich eben nicht der Täter war.<br />Selbst die einzigen beiden Zeugen (Polizeibeamte) haben im Prozess ausgesagt, dass sie mich nicht erkennen würden.<br />Die MPU hab ich im übrigens mit intensiver Vorbereitung am Vorabend problemlos bestehen können. Wenn man weiss, was man dem Psychologen für &#8220;Material&#8221; zum arbeiten geben muss, ist es eigentlich ein Kinderspiel ;)<br />Allerdings tröstet das auch nicht über das Gefühl hinweg, von diesem &#8220;rechtstaatlichen&#8221; Apparat über den Tisch gezogen worden zu sein.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1672</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 20:12:55 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1672</guid>
			<description>Alkohol im Straßenverkehr ist nie korrekt. Ansonsten einfach einen Rechtsanwalt nach der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) fragen oder unter http://www.mpu-frei.com/ informieren.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Alkohol im Straßenverkehr ist nie korrekt. Ansonsten einfach einen Rechtsanwalt nach der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) fragen oder unter <a href="http://www.mpu-frei.com/" rel="nofollow" class="liexternal">http://www.mpu-frei.com/</a> informieren.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Burger</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1671</link>
			<dc:creator>Burger</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 19:58:09 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1671</guid>
			<description>Wie steht die Grundrechtepartei zum Verhalten der Strassenverkehrsämter, die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil man der Anordnung zur MPU nicht nachkommt, wobei die Anordnung selbst kein Verwaltungsakt sein soll, gegen den man Klagen kann. Meine Gefühl sagt mir, dass kann nicht rechtens sein. Allerdings fehlt mir das nötige Wissen, in welchen Gesetzen ich hier recherchieren muss.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie steht die Grundrechtepartei zum Verhalten der Strassenverkehrsämter, die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil man der Anordnung zur MPU nicht nachkommt, wobei die Anordnung selbst kein Verwaltungsakt sein soll, gegen den man Klagen kann.<br />Meine Gefühl sagt mir, dass kann nicht rechtens sein. Allerdings fehlt mir das nötige Wissen, in welchen Gesetzen ich hier recherchieren muss.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1670</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 19:40:19 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1670</guid>
			<description>@tunichtgut: Es ist zudem recht schwierig, Ihre Abkürzungen sinnbringend zuzuordnen, wenn jemand, so wie ich, nicht mit der Materie &quot;JobCenter&quot; vertraut ist. Man möchte ja mithelfen und sich engagieren nach besten Kräften. Allerdings setzt das auch eine gewisse Form der Kommunikation voraus, damit derjenige welcher nicht so &quot;drin steckt&quot;, sich auch reindenken kann. Mit &quot;SKEM&quot;, &quot;EVS 2003&quot; und &quot;RBEK&quot; kann ich nichts anfangen, und will es auch gar nicht mehr. Es ist ermüdend. Sorry!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@tunichtgut:</p><p>Es ist zudem recht schwierig, Ihre Abkürzungen sinnbringend zuzuordnen, wenn jemand, so wie ich, nicht mit der Materie &#8220;JobCenter&#8221; vertraut ist. Man möchte ja mithelfen und sich engagieren nach besten Kräften. Allerdings setzt das auch eine gewisse Form der Kommunikation voraus, damit derjenige welcher nicht so &#8220;drin steckt&#8221;, sich auch reindenken kann. Mit &#8220;SKEM&#8221;, &#8220;EVS 2003&#8243; und &#8220;RBEK&#8221; kann ich nichts anfangen, und will es auch gar nicht mehr. Es ist ermüdend. Sorry!</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1669</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 18:44:25 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1669</guid>
			<description>So, ich gebe es jetzt auf und verordne Ihnen mindestens 1 Woche Kommentarpause. Es tut mir wirklich leid, aber Sie sind so dermaßen resistent gegenüber dem Inhalt o.a. Klage, dass Ihnen entgeht, dass Sie hier von etwas völlig anderem reden, von was auch immer, ich weiß es nicht. Fragen und explizite Anmerkungen zur Klage und wie diese durchgesetzt werden kann, werde ich nach Prüfung und Freigabe durch mindestens 3 Vollmitglieder freischalten, alles andere bleibt hier unveröffentlicht. Es ist Ihnen unbenommen, Ihre Argumente und Ansichten zu haben und auch zu verbreiten, wo sie hinpassen. Hier in der Form im Moment ist Schluss. Falls das Rückwirkungen auf Ihre Bereitschaft zur Gastmitgliedschaft hat, so müssen Sie dies für sich entscheiden, aber wir verfolgen hier eine klare Linie - was Sie persönlich verfolgen, ist zumindest mir schleierhaft - es hat jedoch mit der Klage und ihrem Inhalt und Möglichkeiten zu ihrer Durchsetzung nichts, aber auch gar nichts zu tun - von einer konstruktiven Mitarbeit in der Grundrechtepartei und der Bereitschaft zur Aneignung von Wissen einmal völlig abgesehen. Vieleicht sollten Sie sich mit dem Inhalt der Satzung sowie allen anderen Dokumenten vertraut machen, denn ich habe den Eindruck, dass haben Sie bisher nicht getan. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Anmerkungen für andere hilfreich sind, dann veröffentlichen Sie diese bitte auf Ihrer Webseite. Wir sind kein Sammelforum, sondern ein Forum zur Diskussion der Inhalte der Arbeit der Grundrechtepartei. Nochmals, im Moment ist Sendepause. Ich hätte nicht gedacht, dass das mal nötig sei, aber Meister Perrak hat schon gereicht und nun Ihre ständigen Beweise, dass Sie sich inhaltlich in keiner erkennbaren Weise mit der Klage auseinandersetzen. Meine Lebenszeit ist begrenzt und ich werde nicht jeden Tag über Ihren &quot;Kommentaren&quot; sitzen und mit dem Kopf schütteln und mich fragen: Was will dieser Mensch hier eigentlich? Ich wünsche schönen Urlaub, I. Wengel</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So, ich gebe es jetzt auf und verordne Ihnen mindestens 1 Woche Kommentarpause. Es tut mir wirklich leid, aber Sie sind so dermaßen resistent gegenüber dem Inhalt o.a. Klage, dass Ihnen entgeht, dass Sie hier von etwas völlig anderem reden, von was auch immer, ich weiß es nicht. Fragen und explizite Anmerkungen zur Klage und wie diese durchgesetzt werden kann, werde ich nach Prüfung und Freigabe durch mindestens 3 Vollmitglieder freischalten, alles andere bleibt hier unveröffentlicht.</p><p>Es ist Ihnen unbenommen, Ihre Argumente und Ansichten zu haben und auch zu verbreiten, wo sie hinpassen. Hier in der Form im Moment ist Schluss. Falls das Rückwirkungen auf Ihre Bereitschaft zur Gastmitgliedschaft hat, so müssen Sie dies für sich entscheiden, aber wir verfolgen hier eine klare Linie &#8211; was Sie persönlich verfolgen, ist zumindest mir schleierhaft &#8211; es hat jedoch mit der Klage und ihrem Inhalt und Möglichkeiten zu ihrer Durchsetzung nichts, aber auch gar nichts zu tun &#8211; von einer konstruktiven Mitarbeit in der Grundrechtepartei und der Bereitschaft zur Aneignung von Wissen einmal völlig abgesehen. Vieleicht sollten Sie sich mit dem Inhalt der Satzung sowie allen anderen Dokumenten vertraut machen, denn ich habe den Eindruck, dass haben Sie bisher nicht getan.</p><p>Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Anmerkungen für andere hilfreich sind, dann veröffentlichen Sie diese bitte auf Ihrer Webseite. Wir sind kein Sammelforum, sondern ein Forum zur Diskussion der Inhalte der Arbeit der Grundrechtepartei. Nochmals, im Moment ist Sendepause. Ich hätte nicht gedacht, dass das mal nötig sei, aber Meister Perrak hat schon gereicht und nun Ihre ständigen Beweise, dass Sie sich inhaltlich in keiner erkennbaren Weise mit der Klage auseinandersetzen. Meine Lebenszeit ist begrenzt und ich werde nicht jeden Tag über Ihren &#8220;Kommentaren&#8221; sitzen und mit dem Kopf schütteln und mich fragen: Was will dieser Mensch hier eigentlich?</p><p>Ich wünsche schönen Urlaub,<br />I. Wengel</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1666</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 12:07:06 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1666</guid>
			<description>Was soll ich eigentlich noch tun, um Ihnen klar zu machen, dass Sie sich auf dem Holzweg befinden und die Sache unnötig und zugunsten der Gerichte verkomplizieren? Das SGB II ist nichtig wegen dessen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Das ist maßgeblich und alles andere spielt dann keine Rolle mehr. Je mehr Sie sich mit anderen Einzelfragen aufhalten, um so mehr geben Sie den Gerichten die Möglichkeit zur Ausflucht. Das von Ihnen erwähnte Zitat des BVerfG (bitte beim nächsten Mal das korrekte AZ einsetzen) verhindert verfassungswidrig die Nichtigkeitserklärung des SGB II - die Klage selbst hat dazu maßgeblich beigetragen, trotz allem Jubel der angebl. Hartz-IV-Abschaffungsinitiativen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was soll ich eigentlich noch tun, um Ihnen klar zu machen, dass Sie sich auf dem Holzweg befinden und die Sache unnötig und zugunsten der Gerichte verkomplizieren?</p><p>Das SGB II ist nichtig wegen dessen Verstoß gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG</a>. Das ist maßgeblich und alles andere spielt dann keine Rolle mehr. Je mehr Sie sich mit anderen Einzelfragen aufhalten, um so mehr geben Sie den Gerichten die Möglichkeit zur Ausflucht.</p><p>Das von Ihnen erwähnte Zitat des BVerfG (bitte beim nächsten Mal das korrekte AZ einsetzen) verhindert verfassungswidrig die Nichtigkeitserklärung des SGB II &#8211; die Klage selbst hat dazu maßgeblich beigetragen, trotz allem Jubel der angebl. Hartz-IV-Abschaffungsinitiativen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Frank Schönwetter</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1664</link>
			<dc:creator>Frank Schönwetter</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 08:39:58 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1664</guid>
			<description>@Herr Wengel Vielen Dank für den guten Rat. Werde noch heute einen Eilrechtsschutz in Ihrem Sinne beantragen. Finde das ist die beste der hier präsentierten Ideen und werde das mit dem Gerichtsvollzeher insofern besser sein lassen. Werde Ihnen heut am späten Nachmittag das Urteil (ohne zusätzliches Begleitschreiben, hoffe das ist okay für Sie) zufaxen. Ehrlich es muss jetzt endlich was passieren. Es gibt mittlerweile wieder zuviel Leid in unserem Land und das was ich mache soll wenigstens ein bischen dazu beitagen, das es allen Menschen die hier leben endlich zumindest innerlich und gern auch äußerlich wieder besser geht. Das ist jedenfalls mein Hauptmotiv, wollte ich mal gesagt haben. Ich bin gern bereit weiteres persönliches Leid dafür in Kauf zu nehmen, Hauptsache es kommt am Ende was richtig Gutes für uns alle dabei heraus. Mag sein das das naiv klingt, aber glaubt mir bitte, es ist nicht naiv. @Michael Danke für Deine Vorschläge. Du hast auch ganz schön was drauf und ich schätze Dein Wissen ebenfalls sehr. Deshalb mein Vorschlag hierzu an Dich und alle anderen die hier schreiben: Ich finde, wir sollten hier alle ernsthaft und konstruktiv zusammenarbeiten und uns nicht andauernd gegenseitig persönlich kritisieren und verletzen, da hier meiner Ansicht nach wirklich helle Köpfe schreiben von denen jeder in einem Teilbereich sich offensichtlich zu einem Experten entwickelt hat. Wenn wir dieses Wissen vereinen könnten, könnte was echt wertvolles für uns alle dabei herauskommen. Einverstanden? Mit freiheitlich demokratischen Grüßen Frank Schönwetter</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Herr Wengel<br />Vielen Dank für den guten Rat. Werde noch heute einen Eilrechtsschutz in Ihrem Sinne beantragen. Finde das ist die beste der hier präsentierten Ideen und werde das mit dem Gerichtsvollzeher insofern besser sein lassen. Werde Ihnen heut am späten Nachmittag das Urteil (ohne zusätzliches Begleitschreiben, hoffe das ist okay für Sie) zufaxen. Ehrlich es muss jetzt endlich was passieren. Es gibt mittlerweile wieder zuviel Leid in unserem Land und das was ich mache soll wenigstens ein bischen dazu beitagen, das es allen Menschen die hier leben endlich zumindest innerlich und gern auch äußerlich wieder besser geht. Das ist jedenfalls mein Hauptmotiv, wollte ich mal gesagt haben. Ich bin gern bereit weiteres persönliches Leid dafür in Kauf zu nehmen, Hauptsache es kommt am Ende was richtig Gutes für uns alle dabei heraus. Mag sein das das naiv klingt, aber glaubt mir bitte, es ist nicht naiv.<br />@Michael<br />Danke für Deine Vorschläge. Du hast auch ganz schön was drauf und ich schätze Dein Wissen ebenfalls sehr. Deshalb mein Vorschlag hierzu an Dich und alle anderen die hier schreiben:<br />Ich finde, wir sollten hier alle ernsthaft und konstruktiv zusammenarbeiten und uns nicht andauernd gegenseitig persönlich kritisieren und verletzen, da hier meiner Ansicht nach wirklich helle Köpfe schreiben von denen jeder in einem Teilbereich sich offensichtlich zu einem Experten entwickelt hat. Wenn wir dieses Wissen vereinen könnten, könnte was echt wertvolles für uns alle dabei herauskommen. Einverstanden?<br />Mit freiheitlich demokratischen Grüßen<br />Frank Schönwetter</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1660</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 14:40:49 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1660</guid>
			<description>Was soll denn der Vorschlag mit der Gehörsrüge (richtig Anhörungsrüge; und dann bitte auch erklären, wie das funktioniert) und dem BVerfG? Es geht doch wohl nicht um eine Anfechtung des Urteils (was mit Anhörungsrüge sowieso nicht geht)? Es geht hier um das JC und nicht um das Gericht bzw. Urteil. Denken Sie bitte ein bisschen nach, bevor Sie solche sachlich falschen Vorschläge machen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was soll denn der Vorschlag mit der Gehörsrüge (richtig Anhörungsrüge; und dann bitte auch erklären, wie das funktioniert) und dem BVerfG? Es geht doch wohl nicht um eine Anfechtung des Urteils (was mit Anhörungsrüge sowieso nicht geht)? Es geht hier um das JC und nicht um das Gericht bzw. Urteil. Denken Sie bitte ein bisschen nach, bevor Sie solche sachlich falschen Vorschläge machen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1658</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 10:53:31 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1658</guid>
			<description>1. Vielleicht können Sie mir das Urteil anonymisiert per Mail zu senden? Ich möchte etwas nachschauen. 2. Mit dem Urteil in der Hand zur Leistungsabteilung des Jobcenter Dachau gehen und diese erst wieder verlassen, wenn Sie Geld bekommen. Ansonsten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei der das Urteil gefällt habenden Kammer mit dem Ziel der Verurteilung des Jobcenters zur sofortigen Auszahlung.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Vielleicht können Sie mir das Urteil anonymisiert per Mail zu senden? Ich möchte etwas nachschauen.<br />2. Mit dem Urteil in der Hand zur Leistungsabteilung des Jobcenter Dachau gehen und diese erst wieder verlassen, wenn Sie Geld bekommen. Ansonsten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei der das Urteil gefällt habenden Kammer mit dem Ziel der Verurteilung des Jobcenters zur sofortigen Auszahlung.</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Frank Schönwetter</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1657</link>
			<dc:creator>Frank Schönwetter</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 10:44:34 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1657</guid>
			<description>Es gibt bemerkenswerte Neuigkeiten Herr Wengel und auch alle anderen interessierten Leserinnen und Leser: 1. Das Sozialgericht München hat am 12.01.2012 entschieden, das das Jobcenter Dachau mir einstweilen Leistungen auf Basis des SGB II gewähren muss. Es hat folgendes beschlossen, ich zitiere: &quot;Der Antraggegner wird im Zuge der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.01.2012 in Höhe von 777,60 Euro und für den zeitraum vom 01.02.2012 bis 30.06.2012 in Höhe von 814 Euro monatlich zu gewähren; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.&quot; Zitat Ende (Anmerkung von mir zur Ablehnung meines Antrages die Grundsicherung meiner Existenz nach dem GG zu erhalten : mir also Leistungen nach dem GG in Höhe von 631 Euro nach der Studie des Herrn Böker zu bewilligen die aud den BMAS Daten der Bundesregierung basiert, Sie verweigern also nachweislich ausdrücklich Leistungen nach dem GG zu gewähren und zu bewilligen!!!!) 2. Es hat also mein Begehr die Grundsicherung der Existenz nach dem GG zu erhalten eigenmächtig auf Anordnung von irgendwem UMGEDEUTET!!!, hier der Originaltextauszug aus dem Gerichtsurteil mit dem Az.: S 16 AS 3250/11 ER, ich zitiere: &quot;Auch ein Anordnungsanspruch hinsichtlich der Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ab dem 01.01.2012 nach dem SGB II !!! ist zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht worden. Zwar hat der Antragsteller mit seinem Schreiben vom 21.11.2012 ganz ausdrücklich ab sofort bzw. zum 01.12.2011 die Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem GG Art. 11 i.V.m. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 GG beantragt und auch den Formularantrag zur Weiterbewilligung entsprechend um die genannten grundgesetzlichen Vorschriften ergänzt bzw. die Vorschriften des SGB II durchgestrichen. Allerdings ist der Leistungsträger ebenfalls wie das Gericht gehalten, die Anträge des Antragsstellers diesbezüglich auszulegen bzw. umzudeuten.&quot; Zitat Ende Seit wann ist das Gericht durch irgenwen gehalten etwas umzudeuten? Das würde ja nachweislich bedeuten,das das Gericht nicht neutral agiert wie es unser Gesetz vorsieht.....was sagen Sie dazu? 2. Dieses Urteil wurde am 12.01.2012 gefällt und mir am 14.01.2012 per Postzustellungsurkunde zugestellt. Dennoch ist auch heute am 18.01.2012 noch kein Cent auf meinem Bankkonto eingegangen. ich bin also nun seit 18 Tagen ohne Geld und meine Lebensmittlevorräte sind so gut wie aufgebraucht. Frage: kann ich einen Gerichtsvollzieher einschalten um meine Grundsicherung vom Jobcenter Dachau einzutreiben, da ich ja im Besitz eines Gerichtsbeschlusses bin und mich auch in einer extrem akuten Notlage befinde? Mit freiheitlich demokratischen Grüßen Frank Schönwetter</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt bemerkenswerte Neuigkeiten Herr Wengel und auch alle anderen interessierten Leserinnen und Leser:<br />1. Das Sozialgericht München hat am 12.01.2012 entschieden, das das Jobcenter Dachau mir einstweilen Leistungen auf Basis des SGB II gewähren muss. Es hat folgendes beschlossen, ich zitiere:<br />&#8220;Der Antraggegner wird im Zuge der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.01.2012 in Höhe von 777,60 Euro und für den zeitraum vom 01.02.2012 bis 30.06.2012 in Höhe von 814 Euro monatlich zu gewähren; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.&#8221; Zitat Ende<br />(Anmerkung von mir zur Ablehnung meines Antrages die Grundsicherung meiner Existenz nach dem GG zu erhalten : mir also Leistungen nach dem GG in Höhe von 631 Euro nach der Studie des Herrn Böker zu bewilligen die aud den BMAS Daten der Bundesregierung basiert, Sie verweigern also nachweislich ausdrücklich Leistungen nach dem GG zu gewähren und zu bewilligen!!!!)</p><p>2. Es hat also mein Begehr die Grundsicherung der Existenz nach dem GG zu erhalten eigenmächtig auf Anordnung von irgendwem UMGEDEUTET!!!, hier der Originaltextauszug aus dem Gerichtsurteil mit dem Az.: S 16 AS 3250/11 ER, ich zitiere:</p><p>&#8220;Auch ein Anordnungsanspruch hinsichtlich der Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ab dem 01.01.2012 nach dem SGB II !!! ist zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht worden.<br />Zwar hat der Antragsteller mit seinem Schreiben vom 21.11.2012 ganz ausdrücklich ab sofort bzw. zum 01.12.2011 die Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/11.html" target="_blank" title="Art. 11 GG" class="liexternal">GG Art. 11</a> i.V.m. Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank" title="Art. 1 GG" class="liexternal">1 Abs. 3</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank" title="Art. 20 GG" class="liexternal">Art. 20 Abs. 1 GG</a> beantragt und auch den Formularantrag zur Weiterbewilligung entsprechend um die genannten grundgesetzlichen Vorschriften ergänzt bzw. die Vorschriften des SGB II durchgestrichen. Allerdings ist der Leistungsträger ebenfalls wie das Gericht gehalten, die Anträge des Antragsstellers diesbezüglich auszulegen bzw. umzudeuten.&#8221; Zitat Ende</p><p>Seit wann ist das Gericht durch irgenwen gehalten etwas umzudeuten? Das würde ja nachweislich bedeuten,das das Gericht nicht neutral agiert wie es unser Gesetz vorsieht&#8230;..was sagen Sie dazu?</p><p>2. Dieses Urteil wurde am 12.01.2012 gefällt und mir am 14.01.2012 per Postzustellungsurkunde zugestellt. Dennoch ist auch heute am 18.01.2012 noch kein Cent auf meinem Bankkonto eingegangen. ich bin also nun seit 18 Tagen ohne Geld und meine Lebensmittlevorräte sind so gut wie aufgebraucht. Frage: kann ich einen Gerichtsvollzieher einschalten um meine Grundsicherung vom Jobcenter Dachau einzutreiben, da ich ja im Besitz eines Gerichtsbeschlusses bin und mich auch in einer extrem akuten Notlage befinde?</p><p>Mit freiheitlich demokratischen Grüßen<br />Frank Schönwetter</p>]]></content:encoded>
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			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von insider</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1656</link>
			<dc:creator>insider</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 07:22:44 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1656</guid>
			<description>Am 17.01.2012 hat das Magazin FAKT des Mittelddeutschen Rundfunks sehr anschaulich dargestellt, welchen Bezug der nicht wirklich rechtmäßig im Amt befindliche Herr Wulff und ehemalige nds. Ministerpräsident zumindest nach außen hin zu haben scheint. Hier wegen der Bedeutung der Sache alle Zitate: Umstrittener Hauskredit, Urlaub bei reichen Freunden, Drohanrufe bei der Presse - Bundespräsident Wulff steht wegen einer Reihe von Mauscheleien seit Wochen im &quot;Stahlgewitter&quot;. Im Interview für ARD und ZDF hat er versucht, die Vorwürfe zu entkräften und Transparenz versprochen. FAKT hat einige von Wulffs Interviewaussagen - insgesamt 15 Minuten - auf den Prüfstand gestellt und widerlegt. Als Ministerpräsident saß Christian Wulff im Aufsichtsrat von Volkswagen, als Privatmann schloss er einen Kredit mit einer Bank in Baden-Württemberg ab, die in Beziehung zum VW-Konzern stand. Wulff dazu: &lt;strong&gt;&quot;Wenn ich das richtig erinnere, dann hat die VW-Unternehmung mit allen Banken in Deutschland Kontakte. Das heißt, ich könnte als Aufsichtsrat von Volkswagen mit keiner Bank mehr überhaupt Geschäfte machen.&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! RICHTIG IST: In Deutschland gibt es fast 2.000 Banken. Mit VW macht nur ein Bruchteil Geschäfte. Direkt vor Wulffs Haustür gibt es etwa das Bankhaus Hallbaum in Hannover, das mit dem Autokonzern nichts zu tun hat und durchaus 500.000 Euro Kredite an Privatpersonen vergibt. Auch in Baden-Württemberg hätte er Geldgeber ohne VW-Kontakte finden können - etwa das Bankhaus Mayer. Aber welche war gleich noch mal die Bank mit Kontakt zu Volkswagen? Wulff dazu: &lt;strong&gt;&quot;Wenn ich es richtig sehe, geht&#039;s da immer um die LBBW und nicht um die BW-Bank.&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! RICHTIG IST: Der Volkswagen-Konzern stand in Kontakt zur LBBW – der Landesbank Baden-Württemberg. Soweit stimmt&#039;s. Die BW-Bank ist aber Teil der LBBW-Gruppe. Zu den kritischen Journalisten und Recherchen zum Hauskauf sagte Wulff: &lt;strong&gt;&quot;Und ich hatte vor meiner Auslandsreise, nachdem in meinem Umfeld, im Dorf recherchiert worden war von den Redakteuren, es ging um Korruption, das hat das ganze Dorf aufgeschreckt...&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! RICHTIG IST: Großburgwedel ist weder ein Dorf. In dem Stadtteil wohnen mehr als 10.000 Einwohner. Noch wurde die Bevölkerung durch die Recherchen aufgeschreckt. Der CDU-Ortsbürgermeister hat von Journalisten nichts mitbekommen. Das alles sei im Ort &quot;kein Thema&quot;, sagt er auf unsere Nachfrage. Kurz bevor die ersten Artikel zur fragwürdigen Finanzierung erscheinen, will der Bundespräsident dann seinen Kredit umgeschichtet haben. Die Unterschrift unter den Vertrag erfolgte aber erst später. Macht nix, sagt Wulff: &lt;strong&gt;&quot;Wenn Sie am 25. November sich geeinigt haben und die Bank das eingebucht hat, sich dafür abgesichert hat, dann ist der Vertrag geschlossen. (...) Es gilt auch Handschlagqualität in diesem Bereich, wenn man sich mit einer Bank verständigt.&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! RICHTIG IST: Keine Bank, die wir befragt haben, akzeptiert einen Handschlag als Beginn eines Kreditvertrags. Das sei absolut branchenunüblich, heißt es überall. Vielmehr wirke ein Abschluss – auch rechtlich – erst mit der Unterschrift. Weiter zum Thema Aufklärung... Wulff: &lt;strong&gt;&quot;Ich glaube, diese Erfahrung, dass man die Transparenz weitertreiben muss, die setzt auch neue Maßstäbe. Morgen früh werden meine Anwälte alles ins Internet einstellen. Dann kann jede Bürgerin, jeder Bürger, jedes Detail zu den Abläufen sehen und bewertet sie auch rechtlich.&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! RICHTIG IST: Bis heute, 13 Tage später, haben Wulffs Anwälte fast nichts ins Internet gestellt. Jetzt soll es diese Woche geschehen. Ihr Zögern begründeten die Anwälte mit &quot;rechtlichen Bedenken&quot;. Komisch, denn Teile des vertraulichen Fragenkataloges hatten die Anwälte zuvor schon ohne Bedenken an die FAZ gemailt. Von einem reichen Topmanager wurden Wulff und Frau in den Urlaub eingeladen. Es handle sich um einen Mann, so Wulff: &lt;strong&gt;&quot;... mit dem ich seit Jahren eng befreundet bin. Der ausgeschieden ist, der heute sozusagen Pensionär ist.&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! RICHTIG IST: In der Luxusvilla von Wolf-Dieter Baumgartl verbrachte das Ehepaar Wulff seine Flitterwochen. Allerdings ist Baumgartl weder ausgeschieden, noch auf dem Altenteil. Er sitzt dem Aufsichtsrat des Versicherungskonzerns Talanx vor und verdient weiter Hunderttausende Euro im Jahr. Und mit eben jenem Baumgartl will Wulff seinen Urlaub verbracht haben...: &lt;strong&gt;&quot;...oder fünf, sechs Tage dort in Italien oder sieben Tage bei Freunden, mit den Freunden zusammen zu kochen, zu frühstücken, im Gästezimmer zu schlafen.&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! RICHTIG IST: Baumgartl war nur kurz anwesend. Das Ehepaar Wulff musste also auch alleine kochen, frühstücken und übernachten. Wulff: &lt;strong&gt;&quot;Es geht um die Frage von Transparenz, von Darlegung, von Erklärung. Dazu nutze ich auch diese Gelegenheit, um zu erklären, was ist und was war...&quot;&lt;/strong&gt; FALSCH! In 15 Minuten und 5 Sekunden nimmt es Christian Wulff mindestens 13 mal mit der Wahrheit nicht so genau. Mit Verlaub, Herr Bundespräsident, Transparenz sieht anders aus. Hier der Link zur Internetseite von FAKT mit dem Skript des Beitrages, ebenso führt er zum Sendebeitrag selbst: http://www.mdr.de/fakt/wulffcheck100.html Wulff ist studierter Jurist. Sein Umgang mit der Wahrheit selbst dann, wenn er mit der Unwahrheit konfrontiert wird, scheint eng verbunden zu sein mit diesem Berufsbild, das insbesondere während des NS-Regimes auf deutschem Boden aber auch zum Nachteil der anderen europäischen Völker Millionen Menschen zum Verhängnis wurde und bis heute ist keine gravierende Änderung in Sicht. Wulff ist das Beispiel, an dem auch Lieschen Müller es studieren kann. Wahrheit und Unwahrheit immer als Mittel zum Zweck, ganz nach dem Motto &quot;Wahrheit ist, was nützt&quot;. Es wird Zeit, dass dieser Mann das Bundespräsidentenamt, das er rechtmäßig nicht inne hat, schnellstens durch den Lieferanteneingang des Bundespräsidialamtes wieder verlässt. Bleibt die Frage, was hat mit denen zu passieren, die im Vorfeld informiert wurden wie z.B. der Bundestagspräsident Dr. Lammert ( CDU ) als Präsident der Bundesversammlung, der genau wusste, dass die 133 Wahlmänner und -frauen aus NRW am 09.06.2010 nicht ordnungsgemäß in die Bundesversammlung mandatiert worden waren wegen der nicht ordnungsgemäßen Konstituierung des Landtages in NRW durch die weder Abgeordnete noch Landtagspräsidentin van Dinther und dem weder Abgeordneten noch Vizepräsidenten Edgar Moron? Am 03.05.1933 wurde auch der Reichstag nicht ordnungsgemäß konstituiert. Aber erst das Tribunal Gènèral hat am 06.01.1947 in der Entscheidung Erzberger / Tillessen in Rastatt damit das Regime &quot;Hitler&quot; als für nicht verfassungsgemäß an die Macht gekommen erklärt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 17.01.2012 hat das Magazin FAKT des Mittelddeutschen Rundfunks sehr anschaulich dargestellt, welchen Bezug der nicht wirklich rechtmäßig im Amt befindliche Herr Wulff und ehemalige nds. Ministerpräsident zumindest nach außen hin zu haben scheint. Hier wegen der Bedeutung der Sache alle Zitate:</p><p>Umstrittener Hauskredit, Urlaub bei reichen Freunden, Drohanrufe bei der Presse &#8211; Bundespräsident Wulff steht wegen einer Reihe von Mauscheleien seit Wochen im &#8220;Stahlgewitter&#8221;. Im Interview für ARD und ZDF hat er versucht, die Vorwürfe zu entkräften und Transparenz versprochen. FAKT hat einige von Wulffs Interviewaussagen &#8211; insgesamt 15 Minuten &#8211; auf den Prüfstand gestellt und widerlegt.</p><p>Als Ministerpräsident saß Christian Wulff im Aufsichtsrat von Volkswagen, als Privatmann schloss er einen Kredit mit einer Bank in Baden-Württemberg ab, die in Beziehung zum VW-Konzern stand. </p><p>Wulff dazu: <strong>&#8220;Wenn ich das richtig erinnere, dann hat die VW-Unternehmung mit allen Banken in Deutschland Kontakte. Das heißt, ich könnte als Aufsichtsrat von Volkswagen mit keiner Bank mehr überhaupt Geschäfte machen.&#8221;</strong></p><p>FALSCH! </p><p>RICHTIG IST: In Deutschland gibt es fast 2.000 Banken. Mit VW macht nur ein Bruchteil Geschäfte. Direkt vor Wulffs Haustür gibt es etwa das Bankhaus Hallbaum in Hannover, das mit dem Autokonzern nichts zu tun hat und durchaus 500.000 Euro Kredite an Privatpersonen vergibt. Auch in Baden-Württemberg hätte er Geldgeber ohne VW-Kontakte finden können &#8211; etwa das Bankhaus Mayer.</p><p>Aber welche war gleich noch mal die Bank mit Kontakt zu Volkswagen? Wulff dazu: <strong>&#8220;Wenn ich es richtig sehe, geht&#8217;s da immer um die LBBW und nicht um die BW-Bank.&#8221;</strong></p><p>FALSCH! </p><p>RICHTIG IST: Der Volkswagen-Konzern stand in Kontakt zur LBBW – der Landesbank Baden-Württemberg. Soweit stimmt&#8217;s. Die BW-Bank ist aber Teil der LBBW-Gruppe.</p><p>Zu den kritischen Journalisten und Recherchen zum Hauskauf sagte Wulff: <strong>&#8220;Und ich hatte vor meiner Auslandsreise, nachdem in meinem Umfeld, im Dorf recherchiert worden war von den Redakteuren, es ging um Korruption, das hat das ganze Dorf aufgeschreckt&#8230;&#8221;</strong></p><p>FALSCH! </p><p>RICHTIG IST: Großburgwedel ist weder ein Dorf. In dem Stadtteil wohnen mehr als 10.000 Einwohner. Noch wurde die Bevölkerung durch die Recherchen aufgeschreckt. Der CDU-Ortsbürgermeister hat von Journalisten nichts mitbekommen. Das alles sei im Ort &#8220;kein Thema&#8221;, sagt er auf unsere Nachfrage.</p><p>Kurz bevor die ersten Artikel zur fragwürdigen Finanzierung erscheinen, will der Bundespräsident dann seinen Kredit umgeschichtet haben. Die Unterschrift unter den Vertrag erfolgte aber erst später. Macht nix, sagt Wulff: <strong>&#8220;Wenn Sie am 25. November sich geeinigt haben und die Bank das eingebucht hat, sich dafür abgesichert hat, dann ist der Vertrag geschlossen. (&#8230;) Es gilt auch Handschlagqualität in diesem Bereich, wenn man sich mit einer Bank verständigt.&#8221;</strong></p><p>FALSCH!<br />RICHTIG IST: Keine Bank, die wir befragt haben, akzeptiert einen Handschlag als Beginn eines Kreditvertrags. Das sei absolut branchenunüblich, heißt es überall. Vielmehr wirke ein Abschluss – auch rechtlich – erst mit der Unterschrift.</p><p>Weiter zum Thema Aufklärung&#8230; </p><p>Wulff: <strong>&#8220;Ich glaube, diese Erfahrung, dass man die Transparenz weitertreiben muss, die setzt auch neue Maßstäbe. Morgen früh werden meine Anwälte alles ins Internet einstellen. Dann kann jede Bürgerin, jeder Bürger, jedes Detail zu den Abläufen sehen und bewertet sie auch rechtlich.&#8221;</strong></p><p>FALSCH!<br />RICHTIG IST: Bis heute, 13 Tage später, haben Wulffs Anwälte fast nichts ins Internet gestellt. Jetzt soll es diese Woche geschehen. Ihr Zögern begründeten die Anwälte mit &#8220;rechtlichen Bedenken&#8221;. Komisch, denn Teile des vertraulichen Fragenkataloges hatten die Anwälte zuvor schon ohne Bedenken an die FAZ gemailt.</p><p>Von einem reichen Topmanager wurden Wulff und Frau in den Urlaub eingeladen.<br />Es handle sich um einen Mann, so Wulff: <strong>&#8220;&#8230; mit dem ich seit Jahren eng befreundet bin. Der ausgeschieden ist, der heute sozusagen Pensionär ist.&#8221;</strong></p><p>FALSCH! </p><p>RICHTIG IST: In der Luxusvilla von Wolf-Dieter Baumgartl verbrachte das Ehepaar Wulff seine Flitterwochen. Allerdings ist Baumgartl weder ausgeschieden, noch auf dem Altenteil. Er sitzt dem Aufsichtsrat des Versicherungskonzerns Talanx vor und verdient weiter Hunderttausende Euro im Jahr.</p><p>Und mit eben jenem Baumgartl will Wulff seinen Urlaub verbracht haben&#8230;: <strong>&#8220;&#8230;oder fünf, sechs Tage dort in Italien oder sieben Tage bei Freunden, mit den Freunden zusammen zu kochen, zu frühstücken, im Gästezimmer zu schlafen.&#8221;</strong></p><p>FALSCH! </p><p>RICHTIG IST: Baumgartl war nur kurz anwesend. Das Ehepaar Wulff musste also auch alleine kochen, frühstücken und übernachten.</p><p>Wulff: <strong>&#8220;Es geht um die Frage von Transparenz, von Darlegung, von Erklärung. Dazu nutze ich auch diese Gelegenheit, um zu erklären, was ist und was war&#8230;&#8221;</strong></p><p>FALSCH! In 15 Minuten und 5 Sekunden nimmt es Christian Wulff mindestens 13 mal mit der Wahrheit nicht so genau. Mit Verlaub, Herr Bundespräsident, Transparenz sieht anders aus.</p><p>Hier der Link zur Internetseite von FAKT mit dem Skript des Beitrages, ebenso führt er zum Sendebeitrag selbst: <a href="http://www.mdr.de/fakt/wulffcheck100.html" rel="nofollow" class="liexternal">http://www.mdr.de/fakt/wulffcheck100.html</a></p><p>Wulff ist studierter Jurist. Sein Umgang mit der Wahrheit selbst dann, wenn er mit der Unwahrheit konfrontiert wird, scheint eng verbunden zu sein mit diesem Berufsbild, das insbesondere während des NS-Regimes auf deutschem Boden aber auch zum Nachteil der anderen europäischen Völker Millionen Menschen zum Verhängnis wurde und bis heute ist keine gravierende Änderung in Sicht. Wulff ist das Beispiel, an dem auch Lieschen Müller es studieren kann. Wahrheit und Unwahrheit immer als Mittel zum Zweck, ganz nach dem Motto &#8220;Wahrheit ist, was nützt&#8221;.</p><p>Es wird Zeit, dass dieser Mann das Bundespräsidentenamt, das er rechtmäßig nicht inne hat, schnellstens durch den Lieferanteneingang des Bundespräsidialamtes wieder verlässt. Bleibt die Frage, was hat mit denen zu passieren, die im Vorfeld informiert wurden wie z.B. der Bundestagspräsident Dr. Lammert ( CDU ) als Präsident der Bundesversammlung, der genau wusste, dass die 133 Wahlmänner und -frauen aus NRW am 09.06.2010 nicht ordnungsgemäß in die Bundesversammlung mandatiert worden waren wegen der nicht ordnungsgemäßen Konstituierung des Landtages in NRW durch die weder Abgeordnete noch Landtagspräsidentin van Dinther und dem weder Abgeordneten noch Vizepräsidenten Edgar Moron?</p><p>Am 03.05.1933 wurde auch der Reichstag nicht ordnungsgemäß konstituiert. Aber erst das Tribunal Gènèral hat am 06.01.1947 in der Entscheidung Erzberger / Tillessen in Rastatt damit das Regime &#8220;Hitler&#8221; als für nicht verfassungsgemäß an die Macht gekommen erklärt.</p>]]></content:encoded>
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			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1655</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 20:06:28 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1655</guid>
			<description>Und dann schaust du mal die aktuelle Rhetorik bezüglich Lybien, Syrien und Iran an. Und Deutschland ist fein dabei! Und dabei wird das GG verletzt. Wie das jetzt? Deutschland ist aufgrund unbewiesener Behauptungen der USA für eine Boykott gegen den Iran. Ein Boykott bedeutet aber auch immer, dass die dort lebenden Menschen treffe. Nun schau ich mal in das GG Art 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Haben die dort lebenden Menschen keine Würde? Mit einem Boykott greife ich auch immer die Würde von Menschen an. Das GG beschränk die Würde dess Menschen nicht nur auf Deutschland! Würden es dies tun, wäre es nicht besser als die Behauptung des &quot;Übermenschen&quot; .Nun könnte man sagen, die Würde der Iraner wird durch die dortige Regierung nicht geachtet, und deshalb dürfen wir, um die Würde der Iraner wieder herzustellen, eben den Iran Boykottieren. Aber das ist genau dieselbe Frage, wie diese: Wenn ein Flugzeug entführt wird, um einen Anschlag damit auszuführen, darf ich dieses Flugzeug dann abschiessen??? Aber dazu hat das BvGR ja schon eine Entscheidung gefällt. Und genau aus diesem Grund haben wir nicht das Recht, irgend jemanden zu Boykottieren, in seinem Land mit Soldaten zu sein, oder gar Bomben abzuwerfen, weil es eben gegen das GG ist! Oder gibt es Menschen mit Würde und Menschen ohne Würde??? Nun könnte man über Würde diskutieren. Aber zur Würde eines Menschen gehört als ERSTES und WICHTIGSTES, dass sein Leben und seine Gesundheit UNANTASTBAR sind! Und jeder Befehl, eine Bombe zu werfen, oder eine Schusswaffe zu gebrauchen, ist ein Mordbefehl und verstösst gegen die Menschenrechte und gegen das GG!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und dann schaust du mal die aktuelle Rhetorik bezüglich Lybien, Syrien und Iran an. Und Deutschland ist fein dabei! Und dabei wird das GG verletzt. Wie das jetzt? Deutschland ist aufgrund unbewiesener Behauptungen der USA für eine Boykott gegen den Iran. Ein Boykott bedeutet aber auch immer, dass die dort lebenden Menschen treffe.<br />Nun schau ich mal in das GG Art 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.</p><p>Haben die dort lebenden Menschen keine Würde? Mit einem Boykott greife ich auch immer die Würde von Menschen an. Das GG beschränk die Würde dess Menschen nicht nur auf Deutschland! Würden es dies tun, wäre es nicht besser als die Behauptung des &#8220;Übermenschen&#8221; .Nun könnte man sagen, die Würde der Iraner wird durch die dortige Regierung nicht geachtet, und deshalb dürfen wir, um die Würde der Iraner wieder herzustellen, eben den Iran Boykottieren. Aber das ist genau dieselbe Frage, wie diese: Wenn ein Flugzeug entführt wird, um einen Anschlag damit auszuführen, darf ich dieses Flugzeug dann abschiessen??? Aber dazu hat das BvGR ja schon eine Entscheidung gefällt. Und genau aus diesem Grund haben wir nicht das Recht, irgend jemanden zu Boykottieren, in seinem Land mit Soldaten zu sein, oder gar Bomben abzuwerfen, weil es eben gegen das GG ist! Oder gibt es Menschen mit Würde und Menschen ohne Würde??? Nun könnte man über Würde diskutieren. Aber zur Würde eines Menschen gehört als ERSTES und WICHTIGSTES, dass sein Leben und seine Gesundheit UNANTASTBAR sind! Und jeder Befehl, eine Bombe zu werfen, oder eine Schusswaffe zu gebrauchen, ist ein Mordbefehl und verstösst gegen die Menschenrechte und gegen das GG!</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1654</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 19:03:01 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1654</guid>
			<description>@Perrak Leider find ich nicht den Artikel, wo es um die Glaubwürdigkeit der US_Präsidenten ging. Deshalb hier. Schauen Sie einfach mal das an: http://www.youtube.com/watch?v=6x2F9Vzl13Y&amp;feature=related</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Perrak<br />Leider find ich nicht den Artikel, wo es um die Glaubwürdigkeit der US_Präsidenten ging. Deshalb hier.<br />Schauen Sie einfach mal das an:<br /><span style="text-align:center; display: block;"><a href="http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/" class="liimagelink"><img src="http://img.youtube.com/vi/6x2F9Vzl13Y/2.jpg" alt="" /></a></span></p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1650</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 15 Jan 2012 10:09:37 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1650</guid>
			<description>Ihre anderen Kommentare habe ich nicht freigeschaltet, weil es Ihnen nichts nützt, wenn Sie die Fragen, auf welche Sie bereits mehrmals Antworten bekommen haben, immer wieder stellen und dies in solcher Menge zgl. persönlicher Anschreiben per Mail. Es raubt Zeit. Ich bitte Sie darum, sich ein paar Tage zu entspannen, und empfehle beim Jobcenter ALG 2 zu beantragen und zu warten, dass Sie Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen. Von lauter und mehr wird es nicht besser und vor allem denken Sie bitte immer daran, Sie sind selbstverantwortlich und müssen in der Lage sein, die hier vorliegenden Informationen selbst zu verifizieren und zu vertreten, soweit sie sich diese zu eigen machen, ansonsten helfen sie nicht. Wir machen keine Rechtsberatung, wir sind keine Anwaltskanzlei, sondern eine politische Partei, welche ihre Recherchen und Schlussfolgerungen zu staatlicher Willkür (gegen die es kein Gesetz gibt) veröffentlicht. Verlangen Sie also nicht von uns, das Zaubermittel in der Hand zu haben, wie das alles gestern geändert oder ungeschehen gemacht hätte werden können. Wir können nicht über 60 Jahre juristische Fehler anderer in ein paar Jahren aufarbeiten. Das ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht unsere Absicht. Wir versuchen Wege aufzuzeigen, wie es anders geht.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ihre anderen Kommentare habe ich nicht freigeschaltet, weil es Ihnen nichts nützt, wenn Sie die Fragen, auf welche Sie bereits mehrmals Antworten bekommen haben, immer wieder stellen und dies in solcher Menge zgl. persönlicher Anschreiben per Mail. Es raubt Zeit.</p><p>Ich bitte Sie darum, sich ein paar Tage zu entspannen, und empfehle beim Jobcenter ALG 2 zu beantragen und zu warten, dass Sie Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen.</p><p>Von lauter und mehr wird es nicht besser und vor allem denken Sie bitte immer daran, Sie sind selbstverantwortlich und müssen in der Lage sein, die hier vorliegenden Informationen selbst zu verifizieren und zu vertreten, soweit sie sich diese zu eigen machen, ansonsten helfen sie nicht. Wir machen keine Rechtsberatung, wir sind keine Anwaltskanzlei, sondern eine politische Partei, welche ihre Recherchen und Schlussfolgerungen zu staatlicher Willkür (gegen die es kein Gesetz gibt) veröffentlicht. Verlangen Sie also nicht von uns, das Zaubermittel in der Hand zu haben, wie das alles gestern geändert oder ungeschehen gemacht hätte werden können.</p><p>Wir können nicht über 60 Jahre juristische Fehler anderer in ein paar Jahren aufarbeiten. Das ist nicht unsere Aufgabe und auch nicht unsere Absicht. Wir versuchen Wege aufzuzeigen, wie es anders geht.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1646</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 14 Jan 2012 18:41:20 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1646</guid>
			<description>Der Staat Bundesrepublik Deutschland.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Staat Bundesrepublik Deutschland.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1639</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 12:09:12 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1639</guid>
			<description>&lt;blockquote&gt;vermute ich mal, ohne das extra recherchiert zu haben.&lt;/blockquote&gt; Exakt das ist Ihr Problem. Keine Ahnung, keine Recherche, aber die eigene Vermutung über das Gesetz und die Realität stellen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>vermute ich mal, ohne das extra recherchiert zu haben.</p></blockquote><p>Exakt das ist Ihr Problem. Keine Ahnung, keine Recherche, aber die eigene Vermutung über das Gesetz und die Realität stellen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1638</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 12:04:17 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1638</guid>
			<description>&quot;Ich halte das auch nicht für optimal, daraus aber zu schließen, diese Gesetze seien nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, ist irrig.&quot; Ich fasse es nicht; Sie behaupten damit tatsächlich, dass bspw. die &quot;Nürnberger Rassegesetze&quot; ordnungsgemäß zustande gekommen sind? Dann schauen Sie sich mal das hier an: § 130 Abs. 3 StGB, i.V.m. § 6 VStGB</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Ich halte das auch nicht für optimal, daraus aber zu schließen, diese Gesetze seien nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, ist irrig.&#8221;</p><p>Ich fasse es nicht; Sie behaupten damit tatsächlich, dass bspw. die &#8220;Nürnberger Rassegesetze&#8221; ordnungsgemäß zustande gekommen sind?</p><p>Dann schauen Sie sich mal das hier an:</p><p><a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html" target="_blank" title="&sect; 130 StGB: Volksverhetzung" class="liexternal">§ 130 Abs. 3 StGB</a>, i.V.m. <a href="http://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html" target="_blank" title="&sect; 6 VStGB: V&ouml;lkermord" class="liexternal">§ 6 VStGB</a></p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1637</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 11:46:33 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1637</guid>
			<description>Ich habe nichts gegen fachliche und auch kontroverse Diskussionen, aber meine Lebenszeit ist mir zu schade, ständig fachlich abwegige Kommentare und Trollerei zu veröffentlichen. Nehmen Sie das, wie Sie wollen. Bitte gehen Sie woanders trollen. Sie haben keine Ahnung, aber schwadronieren unsinnig herum und verteidigen Hitlergesetze. Besuchen Sie einen Lehrgang über Gesetzgebungsverfahren und die Wirkweise des Grundgesetzes und dann können Sie sich hier wieder melden. &lt;strong&gt;Bis dahin verordne ich Ihnen erstmal Sendepause hier im Forum.&lt;/strong&gt; Sie sind bei der Wikipedia besser aufgehoben. Ich verweise sehr ungern auf die WP, aber in diesem Falle mache ich eine Ausnahme: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland) Staatsrecht für Beginners: http://staatsrecht.honikel.de/de/ Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was Sie an unserem Unfugsforum so toll finden. Bekehren können Sie hier keinen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe nichts gegen fachliche und auch kontroverse Diskussionen, aber meine Lebenszeit ist mir zu schade, ständig fachlich abwegige Kommentare und Trollerei zu veröffentlichen. Nehmen Sie das, wie Sie wollen.</p><p>Bitte gehen Sie woanders trollen. Sie haben keine Ahnung, aber schwadronieren unsinnig herum und verteidigen Hitlergesetze. Besuchen Sie einen Lehrgang über Gesetzgebungsverfahren und die Wirkweise des Grundgesetzes und dann können Sie sich hier wieder melden. <strong>Bis dahin verordne ich Ihnen erstmal Sendepause hier im Forum.</strong> Sie sind bei der Wikipedia besser aufgehoben. </p><p>Ich verweise sehr ungern auf die WP, aber in diesem Falle mache ich eine Ausnahme: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)</a></p><p>Staatsrecht für Beginners: <a href="http://staatsrecht.honikel.de/de/" rel="nofollow" class="liexternal">http://staatsrecht.honikel.de/de/</a></p><p>Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was Sie an unserem Unfugsforum so toll finden. Bekehren können Sie hier keinen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1636</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 11:34:49 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1636</guid>
			<description>Wir haben noch nicht entschieden. Sehen Sie uns dies nach, aber im Moment haben wir alle Hände voll zu tun. Studieren Sie die Klage; aus ihr gehen alle Argumente hervor für den Fall, dass Sie abgewimmelt werden sollen. Fragen dazu bitte hier stellen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben noch nicht entschieden. Sehen Sie uns dies nach, aber im Moment haben wir alle Hände voll zu tun. Studieren Sie die Klage; aus ihr gehen alle Argumente hervor für den Fall, dass Sie abgewimmelt werden sollen. Fragen dazu bitte hier stellen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1635</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 11:34:07 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1635</guid>
			<description>&quot;Hat dort jemand gefordert, einem anderen das Schreibrecht auf Diskussionsseiten zu entziehen? Kann ich mich nicht dran erinnern.&quot; Na - dann will ich Ihnen mal auf die kognitiven Sprünge helfen: &quot;Kinder, lasst den Knülch doch sabbeln. Wer mit Strafanzeigen Inhalte durchzusetzen versucht hat in der WP auf voller Linie verloren, das wisst Ihr doch alle. Meinetwegen sperren (verdient hat er&#039;s), ggf. revertieren, aber auf jeden Fall links liegen lassen. Das wird hier doch nur ein unnötiger Wortwechsel ohne Bewegung in der Sache. --CC 14:05, 1. Dez. 2011 (CET)&quot; Den Link hierzu finden Sie doch wohl noch selbst, oder erinnern Sie sich daran auch nicht mehr?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Hat dort jemand gefordert, einem anderen das Schreibrecht auf Diskussionsseiten zu entziehen? Kann ich mich nicht dran erinnern.&#8221;</p><p>Na &#8211; dann will ich Ihnen mal auf die kognitiven Sprünge helfen:</p><p>&#8220;Kinder, lasst den Knülch doch sabbeln. Wer mit Strafanzeigen Inhalte durchzusetzen versucht hat in der WP auf voller Linie verloren, das wisst Ihr doch alle. Meinetwegen sperren (verdient hat er&#8217;s), ggf. revertieren, aber auf jeden Fall links liegen lassen. Das wird hier doch nur ein unnötiger Wortwechsel ohne Bewegung in der Sache. &#8211;CC 14:05, 1. Dez. 2011 (CET)&#8221;</p><p>Den Link hierzu finden Sie doch wohl noch selbst, oder erinnern Sie sich daran auch nicht mehr?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1634</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 11:28:56 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1634</guid>
			<description>Das ist, mit Verlaub, Unfug. Artikel 106 des Grundgesetzes regelt unter anderem, wie die Einkommensteuer verteilt wird. Damit haben die Verfassungsväter und -mütter das Einkommensteuergesetz nachträglich legitimiert. Jede Änderung des Gesetzes seitdem kam im normalen parlamentarischen Verfahren zustande (vermute ich mal, ohne das extra recherchiert zu haben), die jeweils abschließende Abstimmung legitimiert das Gesetz in der jeweiligen Fassung. Vielleicht wäre es geschickter gewesen, das Gesetz als Ganzes einmal völlig neu in den Bundestag einzubringen. Das ist leider aus Gründen der Einfachheit mit vielen Gesetzen, die in der Nazizeit verabschiedet wurden, nicht gemacht worden. Ich halte das auch nicht für optimal, daraus aber zu schließen, diese Gesetze seien nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, ist irrig. In vielen Demokratien gelten Gesetze aus vordemokratischen Zeiten weiter. Das wertet diese nicht zu lupenreinen Demokratien auf, wieso denn? Einzelne Gesetze können ja in Ordnung sein, ohne dass deshalb die ganze damalige Ordnung gutgeheißen wird. Um Weltanschauung geht es schon, da das der Aufhänger war, mit dem &quot;John Doe&quot; das Einkommensteuergesetz in diesen Teil der Diskussion eingebracht hatte.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist, mit Verlaub, Unfug. Artikel 106 des Grundgesetzes regelt unter anderem, wie die Einkommensteuer verteilt wird. Damit haben die Verfassungsväter und -mütter das Einkommensteuergesetz nachträglich legitimiert. Jede Änderung des Gesetzes seitdem kam im normalen parlamentarischen Verfahren zustande (vermute ich mal, ohne das extra recherchiert zu haben), die jeweils abschließende Abstimmung legitimiert das Gesetz in der jeweiligen Fassung.</p><p>Vielleicht wäre es geschickter gewesen, das Gesetz als Ganzes einmal völlig neu in den Bundestag einzubringen. Das ist leider aus Gründen der Einfachheit mit vielen Gesetzen, die in der Nazizeit verabschiedet wurden, nicht gemacht worden. Ich halte das auch nicht für optimal, daraus aber zu schließen, diese Gesetze seien nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, ist irrig. In vielen Demokratien gelten Gesetze aus vordemokratischen Zeiten weiter. Das wertet diese nicht zu lupenreinen Demokratien auf, wieso denn? Einzelne Gesetze können ja in Ordnung sein, ohne dass deshalb die ganze damalige Ordnung gutgeheißen wird.</p><p>Um Weltanschauung geht es schon, da das der Aufhänger war, mit dem &#8220;John Doe&#8221; das Einkommensteuergesetz in diesen Teil der Diskussion eingebracht hatte.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von ich bins</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1633</link>
			<dc:creator>ich bins</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 11:27:35 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1633</guid>
			<description>Hallo Herr Wengel, ich habe Ihnen meine Kontaktdaten zugesandt, doch leider bis zum heutigen Tag noch keine Nachricht von Ihnen erhalten, aus diesem Grund erlaube ich mir, hier noch einmal nachzufragen, ob sie denn entsprechend Hilfe organisieren können, wenn es zum einreichen dieser Musterklage kommen sollte.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Wengel,</p><p>ich habe Ihnen meine Kontaktdaten zugesandt, doch leider bis zum heutigen Tag noch keine Nachricht von Ihnen erhalten, aus diesem Grund erlaube ich mir, hier noch einmal nachzufragen, ob sie denn entsprechend Hilfe organisieren können, wenn es zum einreichen dieser Musterklage kommen sollte.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1632</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 10:33:22 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1632</guid>
			<description>Und dann war da noch DAS: http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&amp;doc.id=STRE201175088&amp;st=ent Sachlich - unterhaltsam - interessant, auch für den ADVOCard-gläubigen Durchschnittsbürger, der sich nicht unter &quot;Selbstverwaltung&quot; oder ein &quot;Reichskommissariat&quot; begibt. Ich finde sogar Gefallen am Formulierungsstil der FG-Entscheidung. Genau DAS kommt dabei raus. Problem: das Ding kommt auch bei der Suche nach &quot;Zitiergebot&quot; zum Vorschein mit der Quintessenz, dass dieses dann, vom interessierten Bürger, im konkreten Zusammenhang mit Spinnern gesehen wird. Außerdem ist diese Entscheidung dann wieder ein völlig unnötiges, weiteres Projektil in der Trommel der Gerichte und Behörden, um &quot;querulatorische Kunden mit wirrer Rechtsauffassung&quot; abzuwürgen. Wann beginnt bei den &quot;Selbstverwaltern und Kommissaren&quot; endlich das kollektive Erwachen? Wenn ich fünf mal vom 10-Meter-Turm in das leere Becken springe, dann sollte ich mich doch spätestens beim sechsten mal fragen, warum es da unten jedes mal &quot;Bumm&quot; anstatt &quot;Platsch&quot; macht, und woher eigentlich die vielen blauen Flecken kommen.....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und dann war da noch DAS:</p><p><a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&#038;doc.id=STRE201175088&#038;st=ent" rel="nofollow" class="liexternal">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&#038;doc.id=STRE201175088&#038;st=ent</a></p><p>Sachlich &#8211; unterhaltsam &#8211; interessant, auch für den ADVOCard-gläubigen Durchschnittsbürger, der sich nicht unter &#8220;Selbstverwaltung&#8221; oder ein &#8220;Reichskommissariat&#8221; begibt. Ich finde sogar Gefallen am Formulierungsstil der FG-Entscheidung. Genau DAS kommt dabei raus.</p><p>Problem: das Ding kommt auch bei der Suche nach &#8220;Zitiergebot&#8221; zum Vorschein mit der Quintessenz, dass dieses dann, vom interessierten Bürger, im konkreten Zusammenhang mit Spinnern gesehen wird.<br />Außerdem ist diese Entscheidung dann wieder ein völlig unnötiges, weiteres Projektil in der Trommel der Gerichte und Behörden, um &#8220;querulatorische Kunden mit wirrer Rechtsauffassung&#8221; abzuwürgen.</p><p>Wann beginnt bei den &#8220;Selbstverwaltern und Kommissaren&#8221; endlich das kollektive Erwachen?<br />Wenn ich fünf mal vom 10-Meter-Turm in das leere Becken springe, dann sollte ich mich doch spätestens beim sechsten mal fragen, warum es da unten jedes mal &#8220;Bumm&#8221; anstatt &#8220;Platsch&#8221; macht, und woher eigentlich die vielen blauen Flecken kommen&#8230;..</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1631</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 09:51:44 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1631</guid>
			<description>&lt;blockquote&gt;Das Einkommensteuergesetz stammt von 1934, das ist richtig. Es hatte aber Vorläufer und wurde seitdem etliche Male geändert, dass es der Weltanschauung Hitlers mehr entspräche als der der späteren Autoren müsste erst einmal belegt werden.&lt;/blockquote&gt; Dies macht sehr anschaulich, wie weit Ihr Wissen um Gesetzgebungsverfahren gediehen ist. Es geht hier nicht um Weltanschauungen eines Herrn Hitler oder gar Ihrer eigenen. Es geht hier darum, dass das Einkommensteuergesetz ohne parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren zustande kam und aus diesem Grunde im Geltungsbereich des Grundgesetzes nichts verloren hat. Das ist alles. Und bitte beginnen Sie nicht jetzt ein weiteres Mal juristisch &quot;auszulegen&quot;, dass das so in Ordnung sei. Dies könnte nämlich damit enden, dass Sie hier verteidigen müssen, dass das EStG vom 16.10.1934 mit der Unterschrift von Adolf Hitler ein ordnungsgemäßes Gesetz sei, was es nicht ist. Damit müssten Sie gleichzeitig behaupten, dass die Zeit des Nationalsozialismus keine Diktatur, sondern eine lupenreine Demokratie gewesen sei.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das Einkommensteuergesetz stammt von 1934, das ist richtig. Es hatte aber Vorläufer und wurde seitdem etliche Male geändert, dass es der Weltanschauung Hitlers mehr entspräche als der der späteren Autoren müsste erst einmal belegt werden.</p></blockquote><p>Dies macht sehr anschaulich, wie weit Ihr Wissen um Gesetzgebungsverfahren gediehen ist. Es geht hier nicht um Weltanschauungen eines Herrn Hitler oder gar Ihrer eigenen. Es geht hier darum, dass das Einkommensteuergesetz ohne parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren zustande kam und aus diesem Grunde im Geltungsbereich des Grundgesetzes nichts verloren hat. Das ist alles. Und bitte beginnen Sie nicht jetzt ein weiteres Mal juristisch &#8220;auszulegen&#8221;, dass das so in Ordnung sei. Dies könnte nämlich damit enden, dass Sie hier verteidigen müssen, dass das EStG vom 16.10.1934 mit der Unterschrift von Adolf Hitler ein ordnungsgemäßes Gesetz sei, was es nicht ist. Damit müssten Sie gleichzeitig behaupten, dass die Zeit des Nationalsozialismus keine Diktatur, sondern eine lupenreine Demokratie gewesen sei.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1630</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 09:35:20 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1630</guid>
			<description>&quot;wie in der Wikipedia-Diskussion&quot; Hat dort jemand gefordert, einem anderen das Schreibrecht auf Diskussionsseiten zu entziehen? Kann ich mich nicht dran erinnern. Das Einkommensteuergesetz stammt von 1934, das ist richtig. Es hatte aber Vorläufer und wurde seitdem etliche Male geändert, dass es der Weltanschauung Hitlers mehr entspräche als der der späteren Autoren müsste erst einmal belegt werden. Staaten neigen dazu, viel Geld auszugeben, das irgendwo herkommen muss. Da die Bürger des Staates normalerweise daran interessiert sind, dass dieses Geld ausgegeben wird, ist es legitim, das Geld auch von ihnen zu holen. Eine progressive Einkommensteuer ist eine der einfachsten Methoden, dies einigermaßen sozial und fair zu machen. Doppelmoral hingegen ist es meiner Meinung nach, ein Buch (völlig zu Recht) als Hetzschrift zu bezeichnen, um dann eine der Hetzparolen daraus zu zitieren und sich zu eigen zu machen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;wie in der Wikipedia-Diskussion&#8221;</p><p>Hat dort jemand gefordert, einem anderen das Schreibrecht auf Diskussionsseiten zu entziehen? Kann ich mich nicht dran erinnern.</p><p>Das Einkommensteuergesetz stammt von 1934, das ist richtig. Es hatte aber Vorläufer und wurde seitdem etliche Male geändert, dass es der Weltanschauung Hitlers mehr entspräche als der der späteren Autoren müsste erst einmal belegt werden.</p><p>Staaten neigen dazu, viel Geld auszugeben, das irgendwo herkommen muss. Da die Bürger des Staates normalerweise daran interessiert sind, dass dieses Geld ausgegeben wird, ist es legitim, das Geld auch von ihnen zu holen. Eine progressive Einkommensteuer ist eine der einfachsten Methoden, dies einigermaßen sozial und fair zu machen.</p><p>Doppelmoral hingegen ist es meiner Meinung nach, ein Buch (völlig zu Recht) als Hetzschrift zu bezeichnen, um dann eine der Hetzparolen daraus zu zitieren und sich zu eigen zu machen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1629</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 07:42:29 +0000</pubDate>
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			<description>&lt;blockquote&gt;Wer ist denn der richtige Klagegegner für die Gewähr von Grundrechten.&lt;/blockquote&gt; Der Staat bzw. seine Institutionen als Grundrechtsverpflichtete/r. Vorschlag: Sie sollten sich wirklich langsam mit den Inhalten des Grundgesetzes beschäftigen und vielleicht den Versuch unternehmen, einfach mal alles, was Sie darüber zu wissen glauben, außen vor zu lassen und noch einmal ganz frisch und unvorbelastet beginnen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wer ist denn der richtige Klagegegner für die Gewähr von Grundrechten.</p></blockquote><p>Der Staat bzw. seine Institutionen als Grundrechtsverpflichtete/r. Vorschlag: Sie sollten sich wirklich langsam mit den Inhalten des Grundgesetzes beschäftigen und vielleicht den Versuch unternehmen, einfach mal alles, was Sie darüber zu wissen glauben, außen vor zu lassen und noch einmal ganz frisch und unvorbelastet beginnen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1628</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 07:39:14 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1628</guid>
			<description>“Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ihre Ungültigkeit feststellen, soweit diese Feststellung (dem Bundesverfassungsgericht auf Grund von Kompetenzzuweisung) erlaubt ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt.” Kurzform: “Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift des Bundes mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ihre Ungültigkeit feststellen.”</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>“Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ihre Ungültigkeit feststellen, soweit diese Feststellung (dem Bundesverfassungsgericht auf Grund von Kompetenzzuweisung) erlaubt ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt.”</p><p>Kurzform: “Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift des Bundes mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, ihre Ungültigkeit feststellen.”</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1625</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:00:01 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1625</guid>
			<description>&quot;Natürlich, das Grundrecht auf Redefreiheit sollte nur für solche Leute gelten, die Ihnen das Wort reden, keinesfalls aber für jemand, der Widerspruch wagt.&quot; In etwa wie in der Wikipedia-Diskussion um -KiPo-? &quot;Richtig. Bitte zitieren Sie dieses Hetzwerk nicht immer wieder. Das gereicht einem Demokraten nicht zur Zierde.&quot; Aber ein &quot;Einkommensteuergesetz&quot; (und viele weitere) mit der &quot;Weltanschauung&quot; und Unterschrift besagten &quot;Autors&quot; ist schon okay, oder? Kennen Sie den schon? http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmoral</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Natürlich, das Grundrecht auf Redefreiheit sollte nur für solche Leute gelten, die Ihnen das Wort reden, keinesfalls aber für jemand, der Widerspruch wagt.&#8221;</p><p>In etwa wie in der Wikipedia-Diskussion um -KiPo-?</p><p>&#8220;Richtig. Bitte zitieren Sie dieses Hetzwerk nicht immer wieder. Das gereicht einem Demokraten nicht zur Zierde.&#8221;</p><p>Aber ein &#8220;Einkommensteuergesetz&#8221; (und viele weitere) mit der &#8220;Weltanschauung&#8221; und Unterschrift besagten &#8220;Autors&#8221; ist schon okay, oder?</p><p>Kennen Sie den schon?<br /><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmoral" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmoral</a></p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1624</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 23:44:46 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1624</guid>
			<description>&quot;verfassungswidrigen Machenschaften eines Parlaments in NRW&quot; Dass es verfassungswidrig ist, behaupten Sie. So wie ich das sehe, wurde die Verfassung genau eingehalten, das Problem ist also ein Künstliches. &quot;Ich könnte mir vorstellen, “Perrak” hier einfach den Stecker zu ziehen.&quot; Natürlich, das Grundrecht auf Redefreiheit sollte nur für solche Leute gelten, die Ihnen das Wort reden, keinesfalls aber für jemand, der Widerspruch wagt. &quot;Hetzwerk&quot; Richtig. Bitte zitieren Sie dieses Hetzwerk nicht immer wieder. Das gereicht einem Demokraten nicht zur Zierde.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;verfassungswidrigen Machenschaften eines Parlaments in NRW&#8221;</p><p>Dass es verfassungswidrig ist, behaupten Sie. So wie ich das sehe, wurde die Verfassung genau eingehalten, das Problem ist also ein Künstliches.</p><p>&#8220;Ich könnte mir vorstellen, “Perrak” hier einfach den Stecker zu ziehen.&#8221;</p><p>Natürlich, das Grundrecht auf Redefreiheit sollte nur für solche Leute gelten, die Ihnen das Wort reden, keinesfalls aber für jemand, der Widerspruch wagt.</p><p>&#8220;Hetzwerk&#8221;</p><p>Richtig. Bitte zitieren Sie dieses Hetzwerk nicht immer wieder. Das gereicht einem Demokraten nicht zur Zierde.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1623</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 14:57:26 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1623</guid>
			<description>Don`t forget the red herring: http://de.wikipedia.org/wiki/Red_Herring_(Redewendung)</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Don`t forget the red herring: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Red_Herring_(Redewendung)" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Red_Herring_(Redewendung)</a></p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1622</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 14:24:41 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1622</guid>
			<description>Vielleicht kann da Wikipedia noch helfen.... http://de.wikipedia.org/wiki/Des_Kaisers_neue_Kleider http://en.wikipedia.org/wiki/Elephant_in_the_room http://de.wikipedia.org/wiki/Soziopathie</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielleicht kann da Wikipedia noch helfen&#8230;.</p><p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Des_Kaisers_neue_Kleider" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Des_Kaisers_neue_Kleider</a></p><p><a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Elephant_in_the_room" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://en.wikipedia.org/wiki/Elephant_in_the_room</a></p><p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Soziopathie" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Soziopathie</a></p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von insider</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1621</link>
			<dc:creator>insider</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 13:17:44 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1621</guid>
			<description>Ich halte Vorschriften inzwischen für absolut überflüssig, wenn ich hier die Texte des &quot;Perrak&quot; lese. In einer Diktatur haben die Herrschenden bis zum nächsten Putsch das Sagen und gut ist. Mir ist es schleierhaft, wie ein Bundesbürger heute sich in Kenntnis der Weimarer Zeit sowie des Dritten Reiches hinstellen kann und verfassungswidrigen Machenschaften eines Parlaments in NRW sowie in der Folge der Bundesversammlung, die den Wulff wählte, das Wort zu reden. Ich könnte mir vorstellen, &quot;Perrak&quot; hier einfach den Stecker zu ziehen. Die seit 1923 in dem Hetzwerk &quot;mein Kampf&quot; als &quot;granitenen dumm&quot; bezeichneten Menschheit muss nicht noch weiter bewusst falsch indoktrieniert werden, oder...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich halte Vorschriften inzwischen für absolut überflüssig, wenn ich hier die Texte des &#8220;Perrak&#8221; lese. In einer Diktatur haben die Herrschenden bis zum nächsten Putsch das Sagen und gut ist. Mir ist es schleierhaft, wie ein Bundesbürger heute sich in Kenntnis der Weimarer Zeit sowie des Dritten Reiches hinstellen kann und verfassungswidrigen Machenschaften eines Parlaments in NRW sowie in der Folge der Bundesversammlung, die den Wulff wählte, das Wort zu reden. Ich könnte mir vorstellen, &#8220;Perrak&#8221; hier einfach den Stecker zu ziehen. Die seit 1923 in dem Hetzwerk &#8220;mein Kampf&#8221; als &#8220;granitenen dumm&#8221; bezeichneten Menschheit muss nicht noch weiter bewusst falsch indoktrieniert werden, oder&#8230;</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1620</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 12:09:15 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1620</guid>
			<description>Es könnte auch genau so ein &quot;Indiz&quot; für die nicht vorhandene Gewaltentrennung, oder gar Hochverrat sein... Aber warum auch den eigenen Ast auf dem &quot;Listenplatz&quot; absägen, auf dem es sich doch so bequem drauf sitzen läßt? Vielleicht beschäftigt sich ja mal die &quot;Volksgerichtshofkammer Hold / Salesch&quot; mit dem Fall, damit der stimmabgegeben habende NRW-Bürger endlich was merkt.....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es könnte auch genau so ein &#8220;Indiz&#8221; für die nicht vorhandene Gewaltentrennung, oder gar Hochverrat sein&#8230;</p><p>Aber warum auch den eigenen Ast auf dem &#8220;Listenplatz&#8221; absägen, auf dem es sich doch so bequem drauf sitzen läßt?</p><p>Vielleicht beschäftigt sich ja mal die &#8220;Volksgerichtshofkammer Hold / Salesch&#8221; mit dem Fall, damit der stimmabgegeben habende NRW-Bürger endlich was merkt&#8230;..</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1619</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 12:04:18 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1619</guid>
			<description>Da SG nicht zuständig, müssten die die Klage an das AG verweisen, werden sie aber nicht tun. Dumm gelaufen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da SG nicht zuständig, müssten die die Klage an das AG verweisen, werden sie aber nicht tun. Dumm gelaufen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1618</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 11:54:08 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1618</guid>
			<description>Oh je - weshalb haben Sie die Klage beim Sozialgericht eingereicht, und nicht, wie in der Musterklage angeführt, beim Amtsgericht? Sie klagen doch gem. Art. 19, Abs. 4, Satz 2, Hs 2 GG - da steht nichts von &quot;Sozialgericht&quot;. Da steht: &quot;ordentlicher Rechtsweg&quot;, also Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, BGH. Sie greifen doch das SGB II in seiner Gesamtheit als &quot;Verfassungswidrig&quot; an. Das SGB II ist die &quot;Arbeitsgrundlage&quot; der Sozialgerichte. Wenn Sie einem Mechaniker das Werkzeug wegnehmen, kann der dann noch Ihr Auto reparieren? Wie viel Zeit haben Sie noch? Frage in die Runde: ggf. Rücknahme nach § 102 SGG ratsam (Irrtum bzgl. Rechtsweg)?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Oh je &#8211; weshalb haben Sie die Klage beim Sozialgericht eingereicht, und nicht, wie in der Musterklage angeführt, beim Amtsgericht? Sie klagen doch gem. Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">19</a>, Abs. 4, Satz 2, Hs 2 GG &#8211; da steht nichts von &#8220;Sozialgericht&#8221;. Da steht: &#8220;ordentlicher Rechtsweg&#8221;, also Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, BGH.<br />Sie greifen doch das SGB II in seiner Gesamtheit als &#8220;Verfassungswidrig&#8221; an. Das SGB II ist die &#8220;Arbeitsgrundlage&#8221; der Sozialgerichte. Wenn Sie einem Mechaniker das Werkzeug wegnehmen, kann der dann noch Ihr Auto reparieren?</p><p>Wie viel Zeit haben Sie noch?</p><p>Frage in die Runde: ggf. Rücknahme nach <a href="http://dejure.org/gesetze/SGG/102.html" target="_blank" title="&sect; 102 SGG" class="liexternal">§ 102 SGG</a> ratsam (Irrtum bzgl. Rechtsweg)?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1617</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 11:30:06 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1617</guid>
			<description>Also beim Sozialgericht eingereicht und nicht (wie in der Klage aufgezeigt) beim Amtsgericht. Schlechte Karten, da sachlich und funktional nicht zuständig.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Also beim Sozialgericht eingereicht und nicht (wie in der Klage aufgezeigt) beim Amtsgericht. Schlechte Karten, da sachlich und funktional nicht zuständig.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Pock</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1616</link>
			<dc:creator>Pock</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 10:21:42 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1616</guid>
			<description>S 6 AS so fängt das Aktenzeichen an</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>S 6 AS so fängt das Aktenzeichen an</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1615</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 21:25:07 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1615</guid>
			<description>Wenn das seit Jahrzehnten so geht und nie gerichtlich gerügt wurde könnte das natürlich auch ein Indiz dafür sein, dass die NRW-Verfassung so auszulegen ist, wie sie geschrieben ist, und dass das geschäftsführende Präsidium eben nicht aus &quot;Privatpersonen&quot; besteht, sondern dass die entsprechenden Abgeordneten so lange Abgeordnete bleiben, bis das neue Präsidium sich konstituiert hat. Aber warum einfach, wenn es auch anders geht ...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das seit Jahrzehnten so geht und nie gerichtlich gerügt wurde könnte das natürlich auch ein Indiz dafür sein, dass die NRW-Verfassung so auszulegen ist, wie sie geschrieben ist, und dass das geschäftsführende Präsidium eben nicht aus &#8220;Privatpersonen&#8221; besteht, sondern dass die entsprechenden Abgeordneten so lange Abgeordnete bleiben, bis das neue Präsidium sich konstituiert hat.</p><p>Aber warum einfach, wenn es auch anders geht &#8230;</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Pock</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1614</link>
			<dc:creator>Pock</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 21:13:44 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1614</guid>
			<description>Nur ein &quot;S&quot; Zeichen, von der Richterin am Sozialgericht unterschrieben.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur ein &#8220;S&#8221; Zeichen, von der Richterin am Sozialgericht unterschrieben.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1613</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 20:54:22 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1613</guid>
			<description>Alles, was nicht direkt mit der rechtlichen Sache zu tun hat, verleitet das Gericht, sich exakt so etwas herauszupicken, um es als unzutreffend und damit die Sache als dasselbe darzustellen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Alles, was nicht direkt mit der rechtlichen Sache zu tun hat, verleitet das Gericht, sich exakt so etwas herauszupicken, um es als unzutreffend und damit die Sache als dasselbe darzustellen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1612</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 20:52:49 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1612</guid>
			<description>Gar keine, ich würde unter Hinweis auf meine freie Beweiswürdigung nicht darauf eingehen oder behaupten, Ihre Argumentation sei gegenstandslos.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gar keine, ich würde unter Hinweis auf meine freie Beweiswürdigung nicht darauf eingehen oder behaupten, Ihre Argumentation sei gegenstandslos.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1611</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 20:27:13 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1611</guid>
			<description>&quot;Gegen Willkür gibt es kein Gesetz.&quot; &quot;Sachfremde Erwägungen&quot; sind bereits &quot;Willkür&quot; und rechtfertigen den regelmäßigen Hinweis auf § 339 StGB, mit dem Richter als Adressaten. Ich nehme hierbei &quot;kein Blatt mehr vor die Tastatur&quot;. Die &quot;Täter&quot; sollen ruhig wissen, dass sie als solche auch erkannt werden. @Pock: Haben Sie ein -AR- Aktenzeichen, oder ein -C- Aktenzeichen? Zeichnet verantwortlich ein/e &quot;RichterIn&quot;, oder ein/e &quot;RichterIn am Amtsgericht ......&quot;?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Gegen Willkür gibt es kein Gesetz.&#8221;</p><p>&#8220;Sachfremde Erwägungen&#8221; sind bereits &#8220;Willkür&#8221; und rechtfertigen den regelmäßigen Hinweis auf <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html" target="_blank" title="&sect; 339 StGB: Rechtsbeugung" class="liexternal">§ 339 StGB</a>, mit dem Richter als Adressaten.<br />Ich nehme hierbei &#8220;kein Blatt mehr vor die Tastatur&#8221;. Die &#8220;Täter&#8221; sollen ruhig wissen, dass sie als solche auch erkannt werden.</p><p>@Pock:</p><p>Haben Sie ein -AR- Aktenzeichen, oder ein -C- Aktenzeichen?<br />Zeichnet verantwortlich ein/e &#8220;RichterIn&#8221;, oder ein/e &#8220;RichterIn am Amtsgericht &#8230;&#8230;&#8221;?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Pock</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1610</link>
			<dc:creator>Pock</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 19:50:06 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1610</guid>
			<description>Könnte es hilfreich sein,in die gesamte Argumentation auch noch Äußerungen, wie z.B des Altkanzlers Schröders über den Niedriglohnsektor, mit einfließen zu lassen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Könnte es hilfreich sein,in die gesamte Argumentation auch noch Äußerungen, wie z.B des Altkanzlers Schröders über den Niedriglohnsektor, mit einfließen zu lassen?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Pock</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1609</link>
			<dc:creator>Pock</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 19:43:27 +0000</pubDate>
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			<description>Die Antwort hilft (mir) nicht weiter. Rein rechtlich berufe ich mich natürlich auf die gesetzlichen Grundlagen. Wenn Sie das &quot;Gericht&quot; wären, welche Argumentationen würden Ihnen einfallen mich abzuwimmeln?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Antwort hilft (mir) nicht weiter. Rein rechtlich berufe ich mich natürlich auf die gesetzlichen Grundlagen.<br />Wenn Sie das &#8220;Gericht&#8221; wären, welche Argumentationen würden Ihnen einfallen mich abzuwimmeln?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1608</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 19:30:39 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1608</guid>
			<description>Wie gesagt, die Gerichte sind Meister im Zaubern von Kaninchen aus dem Hut. Es ist nicht vorhersehbar, was ihnen einfällt. Rein rechtlich dürfte nichts passieren, da die gesetzlichen Grundlagen stehen, wie ein Fels in der Brandung. Wenn sich das Gericht aber selbst nicht an das Grundgesetz gebunden fühlt, weil die Richter wissen, dass sie von ihren Kollegen deshalb niemals verurteilt werden, dann kann man nicht sagen, was passiert. Gegen Willkür gibt es kein Gesetz.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie gesagt, die Gerichte sind Meister im Zaubern von Kaninchen aus dem Hut. Es ist nicht vorhersehbar, was ihnen einfällt. Rein rechtlich dürfte nichts passieren, da die gesetzlichen Grundlagen stehen, wie ein Fels in der Brandung. Wenn sich das Gericht aber selbst nicht an das Grundgesetz gebunden fühlt, weil die Richter wissen, dass sie von ihren Kollegen deshalb niemals verurteilt werden, dann kann man nicht sagen, was passiert. Gegen Willkür gibt es kein Gesetz.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Pock</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1607</link>
			<dc:creator>Pock</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 19:05:19 +0000</pubDate>
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			<description>&quot;Dazu gebastelt&quot; wurde nichts, meine Klage ist die Musterklage.Sie hat einen eigenen,einzelnen Verhandlungstermin. &quot;dass das Gericht irgend einen argumentativen oder juristischen Schwachpunkt zu finden oder zu konstruieren versucht&quot; Genau das meinte ich mit meiner Frage. Welche Schwachpunkte könnten mir trotzdem noch begegnen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Dazu gebastelt&#8221; wurde nichts, meine Klage ist die Musterklage.Sie hat einen eigenen,einzelnen Verhandlungstermin.</p><p>&#8220;dass das Gericht irgend einen argumentativen oder juristischen Schwachpunkt zu finden oder zu konstruieren versucht&#8221;<br />Genau das meinte ich mit meiner Frage. Welche Schwachpunkte könnten mir trotzdem noch begegnen?</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1606</link>
			<dc:creator>Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 18:50:50 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1606</guid>
			<description>Das ist so nicht zu beantworten, da sich jedes Gericht auf eigene Weise aus dem Dilemma versucht herauszuwinden. Wahrscheinlich wird das Gericht versuchen, dass ganze als Unsinn abzustempeln in der Hoffnung, dass der Kläger nicht genügend Wissen hat, um dagegen zu halten oder nicht weiß, wie er sich dagegen wehren soll. Eigentlich reicht der Inhalt der Klage soweit diese übernommen wurde. Aber da sich erfahrungsgemäß jeder noch sein eigenes dazu bastelt, kann davon ausgegangen werden, dass das Gericht irgend einen argumentativen oder juristischen Schwachpunkt zu finden oder zu konstruieren versucht, auf dessen Grundlage es dann die Klage verwirft oder sich darauf verlässt, dass der Kläger keine Ahnung hat, da inzwischen auch überall bekannt ist, woher die Klage stammt, soweit Sie hier von unserer Musterklage sprechen. Wie gesagt, es ist so nicht pauschal zu beantworten, zumal die Sozialgerichte wissen, wenn sie dem Inhalt bzgl. Zitiergebot stattgeben, gibt es eine juristische Revolution und das ganze schöne Hartz-IV-System, an dem alle außer den Betroffenen eine Menge Geld &quot;verdienen&quot;, fällt auseinander.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist so nicht zu beantworten, da sich jedes Gericht auf eigene Weise aus dem Dilemma versucht herauszuwinden. Wahrscheinlich wird das Gericht versuchen, dass ganze als Unsinn abzustempeln in der Hoffnung, dass der Kläger nicht genügend Wissen hat, um dagegen zu halten oder nicht weiß, wie er sich dagegen wehren soll. Eigentlich reicht der Inhalt der Klage soweit diese übernommen wurde. Aber da sich erfahrungsgemäß jeder noch sein eigenes dazu bastelt, kann davon ausgegangen werden, dass das Gericht irgend einen argumentativen oder juristischen Schwachpunkt zu finden oder zu konstruieren versucht, auf dessen Grundlage es dann die Klage verwirft oder sich darauf verlässt, dass der Kläger keine Ahnung hat, da inzwischen auch überall bekannt ist, woher die Klage stammt, soweit Sie hier von unserer Musterklage sprechen. Wie gesagt, es ist so nicht pauschal zu beantworten, zumal die Sozialgerichte wissen, wenn sie dem Inhalt bzgl. Zitiergebot stattgeben, gibt es eine juristische Revolution und das ganze schöne Hartz-IV-System, an dem alle außer den Betroffenen eine Menge Geld &#8220;verdienen&#8221;, fällt auseinander.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG von Pock</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/#comment-1605</link>
			<dc:creator>Pock</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 18:26:31 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">/2010/zitiergebot/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/#comment-1605</guid>
			<description>Zur weiteren Vorbereitung auf den anstehenden Gerichtstermin zu dieser Klage: Auf welche möglichen und unmöglichen Fragen müßte man noch &quot;gefasst&quot; sein (abgesehen von dem Verstoß gegen das Zitiergebot und Grundrechtseinschränkungen)? Ist man ausreichend vorbereitet wenn man sich auf die Grundgesetze beruft?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur weiteren Vorbereitung auf den anstehenden Gerichtstermin zu dieser Klage:<br />Auf welche möglichen und unmöglichen Fragen müßte man noch &#8220;gefasst&#8221; sein (abgesehen von dem Verstoß gegen das Zitiergebot und Grundrechtseinschränkungen)?<br />Ist man ausreichend vorbereitet wenn man sich auf die Grundgesetze beruft?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1604</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 13:29:50 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1604</guid>
			<description>Korrekt, aber nicht nur das, da das so seit 1980 mit Ausnahme der Jahre 2000-2005 in NRW so geht. Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 19.12.2011 http://grundrechtepartei.de/1602/pressemitteilung-wurde-christian-wulff-nicht-ordnungsgemaess-zum-10-bundespraesidenten-gewaehlt. Auszug: &lt;blockquote&gt;Nach vorliegenden Informationen und Recherchen erfolgt diese Art und Weise der nicht ordnungsgemäßen präsidialen Leitung der Konstituierung der Landtage von Nordrhein-Westfalen durch nicht mehr mit einem Abgeordnetenmandat ausgestattete Privatpersonen (genannt „geschäftsführende Präsidenten“) anstatt durch die noch mit einem Abgeordnetenmandat ausgestatteten Vertreter der ehemaligen Präsidenten gemäß § 6 GO LT NRW bereits seit dem 29.05.1980, also während des 9, 10, 11, 12, 14 und 15 Landtages (mit Ausnahme der Legislaturperiode des 13. Landtages vom 02.06.2000 bis zum 08.06.2005, ) – mit allen entsprechenden Rechtsfolgen für die in diesen Zeiträumen erfolgten Wahlen zum Bundespräsidenten und dessen Amtshandlungen, wie z.B. die Ernennung der jeweiligen Bundeskanzler oder die Unterzeichnung von Gesetzen sowie auch des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990.&lt;/blockquote&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Korrekt, aber nicht nur das, da das so seit 1980 mit Ausnahme der Jahre 2000-2005 in NRW so geht. Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 19.12.2011 <a href="http://grundrechtepartei.de/1602/pressemitteilung-wurde-christian-wulff-nicht-ordnungsgemaess-zum-10-bundespraesidenten-gewaehlt" rel="nofollow" class="liinternal">http://grundrechtepartei.de/1602/pressemitteilung-wurde-christian-wulff-nicht-ordnungsgemaess-zum-10-bundespraesidenten-gewaehlt</a>.</p><p>Auszug:</p><blockquote><p>Nach vorliegenden Informationen und Recherchen erfolgt diese Art und Weise der nicht ordnungsgemäßen präsidialen Leitung der Konstituierung der Landtage von Nordrhein-Westfalen durch nicht mehr mit einem Abgeordnetenmandat ausgestattete Privatpersonen (genannt „geschäftsführende Präsidenten“) anstatt durch die noch mit einem Abgeordnetenmandat ausgestatteten Vertreter der ehemaligen Präsidenten gemäß § 6 GO LT NRW bereits seit dem 29.05.1980, also während des 9, 10, 11, 12, 14 und 15 Landtages (mit Ausnahme der Legislaturperiode des 13. Landtages vom 02.06.2000 bis zum 08.06.2005, ) – mit allen entsprechenden Rechtsfolgen für die in diesen Zeiträumen erfolgten Wahlen zum Bundespräsidenten und dessen Amtshandlungen, wie z.B. die Ernennung der jeweiligen Bundeskanzler oder die Unterzeichnung von Gesetzen sowie auch des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990.</p></blockquote>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Aktenzeichen zur Feststellungsklage zum Amt des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland: 70 AR 251/10 beim Amtsgericht Berlin-Mitte von Mike Hartmann</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/feststellungsklage-wulff-70-ar-251-10-amtsgericht-berlin-mitte/1118/#comment-1603</link>
			<dc:creator>Mike Hartmann</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 13:13:55 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1118#comment-1603</guid>
			<description>Stellte sich heraus, dass die Wahl des Bundespräsidenten aufgrund einer nicht rechtmäßigen Zusammensetzung der Bundesversammlung ungültig ist, wären dann nicht sämtliche von Christian Wulff ausgefertigten Gesetze ebenfalls obsolet? In Bezug auf den ESM wäre das doch eine geradezu angenehme Schlußfolgerung.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stellte sich heraus, dass die Wahl des Bundespräsidenten aufgrund einer nicht rechtmäßigen Zusammensetzung der Bundesversammlung ungültig ist, wären dann nicht sämtliche von Christian Wulff ausgefertigten Gesetze ebenfalls obsolet? In Bezug auf den ESM wäre das doch eine geradezu angenehme Schlußfolgerung.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1602</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 22:42:20 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1602</guid>
			<description>&quot;Wir sehen die Dinge nicht wie sie sind, sondern wie wir sind.&quot; Anais Nin (1903-1977) Genau Pfui! Bei Adolf wollte auch keiner was gewusst haben. Und gerade Naturwissenschaftler sollten logisch und mathematisch denken können. Zur Frage was zerstört was (logisch betrachtet) 1. es kommt auf die Härte an. Der härtere Stoff durchdringt oder zerstört immer den weicheren Stoff bei gleicher Dicke. 2. bei gleicher Härte durchdringt immer der dickere Körper den schwächeren Körper 3. die Form des Stoffes. Beispiele: Schiffe sind am Bug spitz zulaufend. Flugzeuge sind am Bug spitz zulaufend. Geschosse sind spitz zulaufend. Schneiden von Werkzeugen sind spitz zulaufend. etc.... 3. die Geschwindigkeit spielt keine Rolle! Es ist völlig egal, ob ein Brett mit 1000 kmh auf eine Kugel trifft oder umgekehrt. Das Resultat ist in beiden Fällen gleich. Die Kugel durchschlägt das Brett. Blödes Beispiel? Jo! Also nehmen wir zwei Zylinder. Die Abmessungen sind genau gleich. Einer aus Stahl und der andere aus Duraluminium. Und die treffen jetzt mit 840 kmh aufeinander. Und das wieder und immer wieder... Was wird sich wohl zuerst verformen? Wie gesagt, bei gleichen Abmessungen.... Nun waren die äusseren Träger aber 30 x (Frontseite) + 30 x (Heckseite) dicker als das Material der Flügel. Ach ja, dann gab es ja noch das Problem, dass die Träger auch noch in die Tiefe gingen. Und zwar 500 mm = 500 x dicker (leider nur auf 30 mm Breite)^. Und diese Stahlträger standen in einem Abstand von 1 m und waren selbst 50 cm breit. Und das war nur die Fassade. Die Träger des Kerns selbst waren ja grösser Dimensioniert (hatten aber auch eine Materialstärke von 32 mm). Und das Flugzeug aus Duraluminium mit einer Bekleidung von einem Millimeter hat also nun etliche Stahlträger der Fassade wie oben beschrieben durchtrennt, ohne das Teile des Fluzeugs nach unten gefallen sind (also komplett eingetaucht, wie auf den Bildern zu sehen), und zusätzlich noch das Haupttragwerk beschädigt hat. Jetzt mal ganz ehrlich.... auch ohne Versuch.... Im übrigen hatte die New-Yorker Feuerwehr Einsatzleitstellen im Eg der Türme eingebaut. Meinen Sie allen ernstes, dass die Feuerwehr so deppert ist, so ezwas zu machen???? Und wenn Sie sich mit Bränden im WTC beschäftigen, werden Sie feststellen, dass es dort vorher schon öfter tagelang über mehrere Stockwerke gebrannt hat. Und nie ist dabei etwas zusammen gefallen. Und wie ja jeder gesehen hat, ist das meiste (ca 95%) Kerosin bei der Explosion verbrannt und konnte somit kein Stahl erweichen. Im Übrigen gibt es Interview aus den 90er??? Jahren mit dem Architekten, wo dieser Aussagt, dass die Statik auf einen Flugzeugabsturz ausgelegt ist!! (wegen dem Ereigniss mit American Empire) Und genau deshalb Pfui, weil Sie das alles wohl nicht sehen wollen. Warum das alles und wer, keine Ahnung. Es ist jedenfalls offensichtlich, rein logisch und Naturwissenschaftlich betrachtet, dass das, was uns erzäht wird, nicht so richtig wahr ist!!! Und wenn Sie jetzt Antwrten wollen, dann bitte nur mit konkreten Nachweisen! Und kommen Sie mir nicht wieder mit demm Wasser, was Metall schneidet. Das ist nur möglich durch die &quot; endlose&quot; Dicke des Wasserstrahls und die hohe Kompression auf 6000 Bar sowie des geringen Abstands. Auch so ein Logikfehler.....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Wir sehen die Dinge nicht wie sie sind, sondern wie wir sind.&#8221; Anais Nin (1903-1977)<br />Genau Pfui! Bei Adolf wollte auch keiner was gewusst haben. Und gerade Naturwissenschaftler sollten logisch und mathematisch denken können.<br />Zur Frage was zerstört was (logisch betrachtet)<br />1. es kommt auf die Härte an. Der härtere Stoff durchdringt oder zerstört immer den weicheren Stoff bei gleicher Dicke.<br />2. bei gleicher Härte durchdringt immer der dickere Körper den schwächeren Körper<br />3. die Form des Stoffes. Beispiele: Schiffe sind am Bug spitz zulaufend. Flugzeuge sind am Bug spitz zulaufend. Geschosse sind spitz zulaufend. Schneiden von Werkzeugen sind spitz zulaufend. etc&#8230;.<br />3. die Geschwindigkeit spielt keine Rolle! Es ist völlig egal, ob ein Brett mit 1000 kmh auf eine Kugel trifft oder umgekehrt. Das Resultat ist in beiden Fällen gleich. Die Kugel durchschlägt das Brett. Blödes Beispiel? Jo! Also nehmen wir zwei Zylinder. Die Abmessungen sind genau gleich. Einer aus Stahl und der andere aus Duraluminium. Und die treffen jetzt mit 840 kmh aufeinander. Und das wieder und immer wieder&#8230; Was wird sich wohl zuerst verformen? Wie gesagt, bei gleichen Abmessungen&#8230;. Nun waren die äusseren Träger aber 30 x (Frontseite) + 30 x (Heckseite) dicker als das Material der Flügel. Ach ja, dann gab es ja noch das Problem, dass die Träger auch noch in die Tiefe gingen. Und zwar 500 mm = 500 x dicker (leider nur auf 30 mm Breite)^. Und diese Stahlträger standen in einem Abstand von 1 m und waren selbst 50 cm breit. Und das war nur die Fassade. Die Träger des Kerns selbst waren ja grösser Dimensioniert (hatten aber auch eine Materialstärke von 32 mm). Und das Flugzeug aus Duraluminium mit einer Bekleidung von einem Millimeter hat also nun etliche Stahlträger der Fassade wie oben beschrieben durchtrennt, ohne das Teile des Fluzeugs nach unten gefallen sind (also komplett eingetaucht, wie auf den Bildern zu sehen), und zusätzlich noch das Haupttragwerk beschädigt hat. Jetzt mal ganz ehrlich&#8230;. auch ohne Versuch&#8230;. Im übrigen hatte die New-Yorker Feuerwehr Einsatzleitstellen im Eg der Türme eingebaut. Meinen Sie allen ernstes, dass die Feuerwehr so deppert ist, so ezwas zu machen???? Und wenn Sie sich mit Bränden im WTC beschäftigen, werden Sie feststellen, dass es dort vorher schon öfter tagelang über mehrere Stockwerke gebrannt hat. Und nie ist dabei etwas zusammen gefallen. Und wie ja jeder gesehen hat, ist das meiste (ca 95%) Kerosin bei der Explosion verbrannt und konnte somit kein Stahl erweichen. Im Übrigen gibt es Interview aus den 90er??? Jahren mit dem Architekten, wo dieser Aussagt, dass die Statik auf einen Flugzeugabsturz ausgelegt ist!! (wegen dem Ereigniss mit American Empire)<br />Und genau deshalb Pfui, weil Sie das alles wohl nicht sehen wollen.<br />Warum das alles und wer, keine Ahnung. Es ist jedenfalls offensichtlich, rein logisch und Naturwissenschaftlich betrachtet, dass das, was uns erzäht wird, nicht so richtig wahr ist!!!<br />Und wenn Sie jetzt Antwrten wollen, dann bitte nur mit konkreten Nachweisen! Und kommen Sie mir nicht wieder mit demm Wasser, was Metall schneidet. Das ist nur möglich durch die &#8221; endlose&#8221; Dicke des Wasserstrahls und die hohe Kompression auf 6000 Bar sowie des geringen Abstands. Auch so ein Logikfehler&#8230;..</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1600</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 18:32:34 +0000</pubDate>
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			<description>&quot;Wie z.B.: (...) War doch alles “plausibel”. Ich bitte Sie….&quot; Nein, das war alles nicht plausibel, sondern ziemlich offensichtlich falsch. &quot;Recherchieren Sie selbst zur Vollständigkeit Ihrer Artikel. Sie sind Admin.&quot; Aufträge nehme ich von meinem Chef und meinen Kunden entgegen, die bezahlen mich. In der WP arbeite ich ehrenamtlich mit, wie meine Beiträge hier ist das ein Teil meiner Freizeit. Und wie ich meine Freizeit verbringe, suche ich mir selbst aus. Gerade als Admin bin ich für die Vollständigkeit von Artikeln nicht zuständig, Admins sind die Raumpfleger der WP, nicht unbedingt die Hauptautoren (wenn es auch viele Admins gibt, die sehr fleißige Autoren sind). &quot;Ich selbst werde mich an dieser Plattform nicht einbringen.&quot; Dann sollten Sie auf Kritik an der Vollständigkeit verzichten. Im Gegensatz zu gedruckten Lexika kann an der WP tatsächlich fast jeder mitarbeiten, wer es nicht tut, ist selbst schuld. &quot;Ich hätte da noch eine Verschwörungstheorie (...)&quot; Die einzige wirklich plausible, widerspruchsfreie Verschwörungstheorie ist ohnehin die Matrix. Aber Sie können sich die Welt gerne so ausmalen, wie sie Ihnen am besten gefällt. Ich ziehe es vor, mich zumindest gelegentlich der Realität zu stellen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Wie z.B.: (&#8230;) War doch alles “plausibel”. Ich bitte Sie….&#8221;</p><p>Nein, das war alles nicht plausibel, sondern ziemlich offensichtlich falsch.</p><p>&#8220;Recherchieren Sie selbst zur Vollständigkeit Ihrer Artikel. Sie sind Admin.&#8221;</p><p>Aufträge nehme ich von meinem Chef und meinen Kunden entgegen, die bezahlen mich. In der WP arbeite ich ehrenamtlich mit, wie meine Beiträge hier ist das ein Teil meiner Freizeit. Und wie ich meine Freizeit verbringe, suche ich mir selbst aus.</p><p>Gerade als Admin bin ich für die Vollständigkeit von Artikeln nicht zuständig, Admins sind die Raumpfleger der WP, nicht unbedingt die Hauptautoren (wenn es auch viele Admins gibt, die sehr fleißige Autoren sind).</p><p>&#8220;Ich selbst werde mich an dieser Plattform nicht einbringen.&#8221;</p><p>Dann sollten Sie auf Kritik an der Vollständigkeit verzichten. Im Gegensatz zu gedruckten Lexika kann an der WP tatsächlich fast jeder mitarbeiten, wer es nicht tut, ist selbst schuld.</p><p>&#8220;Ich hätte da noch eine Verschwörungstheorie (&#8230;)&#8221;</p><p>Die einzige wirklich plausible, widerspruchsfreie Verschwörungstheorie ist ohnehin die Matrix. Aber Sie können sich die Welt gerne so ausmalen, wie sie Ihnen am besten gefällt. Ich ziehe es vor, mich zumindest gelegentlich der Realität zu stellen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1599</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 13:49:25 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1599</guid>
			<description>&quot;Nein, das tut ja niemand. Aber wenn eine Regierungsverlautbarung plausibel ist, dann zweifle ich sie nicht deshalb an, weil sie von einer Regierung kommt.&quot; Wie z.B.: &quot;Emser Depesche&quot;, oder &quot;Sender Gleiwitz&quot;, das &quot;Weltfinanz-Judentum&quot;, &quot;Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.&quot; , oder &quot;143 Taliban und Aufständische am Kunduz-River&quot;? War doch alles &quot;plausibel&quot;. Ich bitte Sie.... &quot;Was WP-Artikel angeht: Wenn sie einen entdecken, den Sie für unvollständig halten, dann sind Sie herzlich eingeladen, das zu ändern. Davon lebt das Wiki-Prinzip: Jeder darf mitmachen. Allerdings sollten Sie für nicht triviale Änderungen Belege haben.&quot; Die Belege wurden Ihnen benannt. Recherchieren Sie selbst zur Vollständigkeit Ihrer Artikel. Sie sind Admin. Es sei denn, Ihnen genügen &quot;Halbwahrheiten&quot;. Ich selbst werde mich an dieser Plattform nicht einbringen. Entgegen meiner Absicht aber dann doch noch, zwecks Vervollkommnung Ihres Wissens: http://blubabalu.blogspot.com/2011/09/july-28-1945-bomber-hits-empire-state.html Und falls die B-25, Ihrer (vermuteten) Meinung nach, zu &quot;langsam&quot; war: http://www.youtube.com/watch?v=1vXUtZLBwrE&amp;NR=1&amp;feature=endscreen Allerdings würde dann der &quot;langsame Einschlag&quot; der B-25 erst recht die &quot;Trümmer-Theorie&quot; von WTC-7 ad absurdum führen, oder irre ich mich da? Ich hätte da noch eine Verschwörungstheorie für Sie: &quot;Ich mach&#039; mir die Welt - widi-widi- wie sie mir gefällt...&quot;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Nein, das tut ja niemand. Aber wenn eine Regierungsverlautbarung plausibel ist, dann zweifle ich sie nicht deshalb an, weil sie von einer Regierung kommt.&#8221;</p><p>Wie z.B.: &#8220;Emser Depesche&#8221;, oder &#8220;Sender Gleiwitz&#8221;, das &#8220;Weltfinanz-Judentum&#8221;, &#8220;Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.&#8221; , oder &#8220;143 Taliban und Aufständische am Kunduz-River&#8221;? War doch alles &#8220;plausibel&#8221;. Ich bitte Sie&#8230;.</p><p>&#8220;Was WP-Artikel angeht: Wenn sie einen entdecken, den Sie für unvollständig halten, dann sind Sie herzlich eingeladen, das zu ändern. Davon lebt das Wiki-Prinzip: Jeder darf mitmachen. Allerdings sollten Sie für nicht triviale Änderungen Belege haben.&#8221;</p><p>Die Belege wurden Ihnen benannt. Recherchieren Sie selbst zur Vollständigkeit Ihrer Artikel. Sie sind Admin. Es sei denn, Ihnen genügen &#8220;Halbwahrheiten&#8221;.<br />Ich selbst werde mich an dieser Plattform nicht einbringen.</p><p>Entgegen meiner Absicht aber dann doch noch, zwecks Vervollkommnung Ihres Wissens:<br /><a href="http://blubabalu.blogspot.com/2011/09/july-28-1945-bomber-hits-empire-state.html" rel="nofollow" class="liexternal">http://blubabalu.blogspot.com/2011/09/july-28-1945-bomber-hits-empire-state.html</a></p><p>Und falls die B-25, Ihrer (vermuteten) Meinung nach, zu &#8220;langsam&#8221; war:<br /><a href="http://www.youtube.com/watch?v=1vXUtZLBwrE&#038;NR=1&#038;feature=endscreen" rel="nofollow" class="liexternal">http://www.youtube.com/watch?v=1vXUtZLBwrE&#038;NR=1&#038;feature=endscreen</a></p><p>Allerdings würde dann der &#8220;langsame Einschlag&#8221; der B-25 erst recht die &#8220;Trümmer-Theorie&#8221; von WTC-7 ad absurdum führen, oder irre ich mich da?</p><p>Ich hätte da noch eine Verschwörungstheorie für Sie: &#8220;Ich mach&#8217; mir die Welt &#8211; widi-widi- wie sie mir gefällt&#8230;&#8221;</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1596</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 19:23:46 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1596</guid>
			<description>&quot;MEINE Verschwörungstheorie basiert zunächst auf physikalischen Erkenntnissen und Wissen, mit insgesamt fast 30 Jahren Berufserfahrung.&quot; Ich bezweifle sehr stark, dass Sie auch nur das geringste praktische Wissen bezüglich des Einschlages von Verkehrsflugzeugen in Hochhäuser besitzen. So etwas kommt glücklicherweise sehr selten vor. Der einzige vergleichbare Unfall, der mir erinnerlich ist, war der El-Al-Flug 1862 im Jahr 1992, wo ein Frachtflugzeug bei schon relativ niedriger Geschwindigkeit einen Wohnblock in zwei Teile spaltete. &quot;Im Übrigen unterscheide ich mich da nicht von den hunderten von Architekten und Ingenieuren, die eine unabhängige Untersuchung fordern.&quot; Das braucht man nicht zu fordern, unabhängige Untersuchungen hat es gegeben. Wenn man natürlich vorher sicher ist, was herauskommt, wird man keine Untersuchung, die anderes ergibt, als unabhängig akzeptieren. &quot;Die einzige Frage, die ich mir zusätzlich, neben dem technisch-physikalischen Umständen erlaube zu stellen, lautet: Cui bono&quot; Das ist die eigentliche wichtige Frage, denn genau diese lässt kaum eine andere Antwort zu, als dass Bin Laden und seine Verschwörung tatsächlich verantwortlich ist. Natürlich nützen Terroranschläge der islamischen Welt nicht. Terrorangriffe auf Großstädte sind im Krieg militärisch auch nutzlos. Trotzdem findet beides statt, um ein nachvollziehbares Rachebedürfnis zu stillen. Bin Laden wollte die USA demütigen, das ist ihm auch gelungen. Anders Bush, Cheney oder wen immer SIe der eigentlichen Drahtzieherschaft bezichtigen. Warum hätten diese Leute eine Demütigung der USA wollen sollen? Selbst wenn man völlige Skrupellosigkeit voraussetzt, warum hätten sie tausende der eigenen Landsleute töten sollen? Selbst wenn alle persönlichen Freunde gewarnt worden wären, waren mit Sicherheit Freunde von Freunden unter den Opfern. Warum hätte man die sichere Todesstrafe riskieren sollen, wenn eine solche Verschwörung gegen das eigene Land aufgedeckt worden wäre? Um einen Krieg gegen Afghanistan zu führen? Um ein paar hässliche &quot;Sicherheits-&quot;gesetze durch den Kongress zu bringen? Das wäre einfacher und billiger durch ein paar aufgebauschte CIA-Berichte zu haben gewesen, siehe Dritter Golfkrieg. Ganz davon abgesehen halte ich es für höchst unplausibel, dass eine solche Verschwörung, die ja mehrere hundert Mitwisser erfordert hätte, geheim zu halten gewesen wäre. &quot;Regierungsverlautbarungen unreflektiert als “Wort Gottes” &quot; Nein, das tut ja niemand. Aber wenn eine Regierungsverlautbarung plausibel ist, dann zweifle ich sie nicht deshalb an, weil sie von einer Regierung kommt. Was WP-Artikel angeht: Wenn sie einen entdecken, den Sie für unvollständig halten, dann sind Sie herzlich eingeladen, das zu ändern. Davon lebt das Wiki-Prinzip: Jeder darf mitmachen. Allerdings sollten Sie für nicht triviale Änderungen Belege haben. Was das &quot;Abkassieren&quot; von Bürgern betrifft: Darüber beschweren sich häufig diejenigen, die jedes Schlupfloch nutzen, um möglichst wenig Steuern zu zahlen, sich gleichzeitig aber über mangelnde Leitungen des Staates beschweren. Wir haben einen Staat, der für sehr vieles zuständig ist. Dafür braucht dieser Geld, das sollte von den eigenen Bürgern kommen - besser als Schulden zu machen, ungezügelt Geld zu drucken oder andere Länder auszuplündern (was leider auch gemacht wird). Unsere Steuergesetze sind sicher verbesserbar, insgesamt aber besser als 80% vergleichbarer Gesetze, die es sonst so auf der Welt gibt oder gab.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;MEINE Verschwörungstheorie basiert zunächst auf physikalischen Erkenntnissen und Wissen, mit insgesamt fast 30 Jahren Berufserfahrung.&#8221;</p><p>Ich bezweifle sehr stark, dass Sie auch nur das geringste praktische Wissen bezüglich des Einschlages von Verkehrsflugzeugen in Hochhäuser besitzen. So etwas kommt glücklicherweise sehr selten vor. Der einzige vergleichbare Unfall, der mir erinnerlich ist, war der El-Al-Flug 1862 im Jahr 1992, wo ein Frachtflugzeug bei schon relativ niedriger Geschwindigkeit einen Wohnblock in zwei Teile spaltete.</p><p>&#8220;Im Übrigen unterscheide ich mich da nicht von den hunderten von Architekten und Ingenieuren, die eine unabhängige Untersuchung fordern.&#8221;</p><p>Das braucht man nicht zu fordern, unabhängige Untersuchungen hat es gegeben. Wenn man natürlich vorher sicher ist, was herauskommt, wird man keine Untersuchung, die anderes ergibt, als unabhängig akzeptieren.</p><p>&#8220;Die einzige Frage, die ich mir zusätzlich, neben dem technisch-physikalischen Umständen erlaube zu stellen, lautet: Cui bono&#8221;</p><p>Das ist die eigentliche wichtige Frage, denn genau diese lässt kaum eine andere Antwort zu, als dass Bin Laden und seine Verschwörung tatsächlich verantwortlich ist.</p><p>Natürlich nützen Terroranschläge der islamischen Welt nicht. Terrorangriffe auf Großstädte sind im Krieg militärisch auch nutzlos. Trotzdem findet beides statt, um ein nachvollziehbares Rachebedürfnis zu stillen. Bin Laden wollte die USA demütigen, das ist ihm auch gelungen.</p><p>Anders Bush, Cheney oder wen immer SIe der eigentlichen Drahtzieherschaft bezichtigen. Warum hätten diese Leute eine Demütigung der USA wollen sollen? Selbst wenn man völlige Skrupellosigkeit voraussetzt, warum hätten sie tausende der eigenen Landsleute töten sollen? Selbst wenn alle persönlichen Freunde gewarnt worden wären, waren mit Sicherheit Freunde von Freunden unter den Opfern. Warum hätte man die sichere Todesstrafe riskieren sollen, wenn eine solche Verschwörung gegen das eigene Land aufgedeckt worden wäre?</p><p>Um einen Krieg gegen Afghanistan zu führen? Um ein paar hässliche &#8220;Sicherheits-&#8221;gesetze durch den Kongress zu bringen? Das wäre einfacher und billiger durch ein paar aufgebauschte CIA-Berichte zu haben gewesen, siehe Dritter Golfkrieg. Ganz davon abgesehen halte ich es für höchst unplausibel, dass eine solche Verschwörung, die ja mehrere hundert Mitwisser erfordert hätte, geheim zu halten gewesen wäre.</p><p>&#8220;Regierungsverlautbarungen unreflektiert als “Wort Gottes” &#8221;</p><p>Nein, das tut ja niemand. Aber wenn eine Regierungsverlautbarung plausibel ist, dann zweifle ich sie nicht deshalb an, weil sie von einer Regierung kommt.</p><p>Was WP-Artikel angeht: Wenn sie einen entdecken, den Sie für unvollständig halten, dann sind Sie herzlich eingeladen, das zu ändern. Davon lebt das Wiki-Prinzip: Jeder darf mitmachen. Allerdings sollten Sie für nicht triviale Änderungen Belege haben.</p><p>Was das &#8220;Abkassieren&#8221; von Bürgern betrifft: Darüber beschweren sich häufig diejenigen, die jedes Schlupfloch nutzen, um möglichst wenig Steuern zu zahlen, sich gleichzeitig aber über mangelnde Leitungen des Staates beschweren. Wir haben einen Staat, der für sehr vieles zuständig ist. Dafür braucht dieser Geld, das sollte von den eigenen Bürgern kommen &#8211; besser als Schulden zu machen, ungezügelt Geld zu drucken oder andere Länder auszuplündern (was leider auch gemacht wird). Unsere Steuergesetze sind sicher verbesserbar, insgesamt aber besser als 80% vergleichbarer Gesetze, die es sonst so auf der Welt gibt oder gab.</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1595</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 18:46:17 +0000</pubDate>
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			<description>Sollte das eine Antwort gewesen sein? Gewarnt wurde niemand, das wäre ja schließlich bekannt geworden - eine Verschwörung funktioniert nur, wenn sie geheim ist, hier widersprechen Sie sich selbst. Dass es auf ein paar Tote mehr oder weniger nicht ankam, ist ziemlich zynisch. Die USA und ihre Vertreter waren im 20. und bisher im 21. Jahrhundert meist sehr vorsichtig, was tote US-Amerikaner betraf. Klar, man hat das Leben von Soldaten, Astronauten und anderen bedenkenlos riskiert, wenn es opportun schien. Aber normalerweise immer unter Minimierung eigener Verluste. Warum hätte denn eine US-amerikanische Verschwörung den Tod zehntausender US-Amerikaner riskieren sollen? Cui bono? Das ist doch die wichtigste Frage bei einem Verbrechen. Was konnte die US-Regierung machen, was sie nicht auch anders hätte erreichen können? Nichts. Einen Kriegsvorwand hätte man im Dutzend billiger anders gefunden, siehe dritter Golfkrieg. Und dazu das Risiko eingehen, dass der Mord an tausenden eigenen Landsleuten herauskommt? Eine unplausiblere Verschwörungstheorie gibt es kaum. Dass im WTC relativ wenige Leute anwesend waren, lag an der frühen Uhrzeit, ein paar Stunden später hätte die Zahl der Toten sehr viel höher gelegen. Dass keine &quot;wichtigen&quot; Leute anwesend waren ist ebenfalls unzutreffend, es sei denn, man definiert einfach alle, die im Gebäude waren, als unwichtig. Man sollte dabei auch nicht das Pentagon vergessen, wo ja auch einige tausend Menschen starben bzw. hätten sterben können, von denen viele persönliche Mitarbeiter derjenigen gewesen waren, die hier der Verschwörung bezichtigt werden. Wer Mystizismen sucht, wird sie finden. Weder an Galileo, noch am WTC-Anschlag gibt es viel Mystisches, wenn man bereit ist, seinen Verstand zu nutzen. Kolumbus mit dem Ei hingegen ist ein Märchen, das ursprünglich einen ganz anderen Protagonisten hatte. Kolumbus hatte einfach Glück, dass sein Irrtum bezüglich des Erdumfangs durch die Existenz Amerikas ausgeglichen wurde. Vielleicht hatte er auch Insiderinformationen, dafür spricht einiges, beweisen lässt es sich aber (bisher) nicht. Dass viele Leute glauben, ein Gerücht müsse zumindest einen Kern von Wahrheit besitzen, macht Verleumdungen so erfolgreich. Nein, die meisten Gerüchte sind einfach erfunden von Leuten, die ein Interesse daran haben, dass andere Leute den Kern von Wahrheit suchen, oder die sich einfach wichtig machen wollen. Gelegentlich hat ein Gerücht auch mal einen harten Kern, das ist aber eher selten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte das eine Antwort gewesen sein? Gewarnt wurde niemand, das wäre ja schließlich bekannt geworden &#8211; eine Verschwörung funktioniert nur, wenn sie geheim ist, hier widersprechen Sie sich selbst.</p><p>Dass es auf ein paar Tote mehr oder weniger nicht ankam, ist ziemlich zynisch. Die USA und ihre Vertreter waren im 20. und bisher im 21. Jahrhundert meist sehr vorsichtig, was tote US-Amerikaner betraf. Klar, man hat das Leben von Soldaten, Astronauten und anderen bedenkenlos riskiert, wenn es opportun schien. Aber normalerweise immer unter Minimierung eigener Verluste.</p><p>Warum hätte denn eine US-amerikanische Verschwörung den Tod zehntausender US-Amerikaner riskieren sollen? Cui bono? Das ist doch die wichtigste Frage bei einem Verbrechen. Was konnte die US-Regierung machen, was sie nicht auch anders hätte erreichen können? Nichts. Einen Kriegsvorwand hätte man im Dutzend billiger anders gefunden, siehe dritter Golfkrieg. Und dazu das Risiko eingehen, dass der Mord an tausenden eigenen Landsleuten herauskommt? Eine unplausiblere Verschwörungstheorie gibt es kaum.</p><p>Dass im WTC relativ wenige Leute anwesend waren, lag an der frühen Uhrzeit, ein paar Stunden später hätte die Zahl der Toten sehr viel höher gelegen. Dass keine &#8220;wichtigen&#8221; Leute anwesend waren ist ebenfalls unzutreffend, es sei denn, man definiert einfach alle, die im Gebäude waren, als unwichtig. Man sollte dabei auch nicht das Pentagon vergessen, wo ja auch einige tausend Menschen starben bzw. hätten sterben können, von denen viele persönliche Mitarbeiter derjenigen gewesen waren, die hier der Verschwörung bezichtigt werden.</p><p>Wer Mystizismen sucht, wird sie finden. Weder an Galileo, noch am WTC-Anschlag gibt es viel Mystisches, wenn man bereit ist, seinen Verstand zu nutzen. Kolumbus mit dem Ei hingegen ist ein Märchen, das ursprünglich einen ganz anderen Protagonisten hatte. Kolumbus hatte einfach Glück, dass sein Irrtum bezüglich des Erdumfangs durch die Existenz Amerikas ausgeglichen wurde. Vielleicht hatte er auch Insiderinformationen, dafür spricht einiges, beweisen lässt es sich aber (bisher) nicht.</p><p>Dass viele Leute glauben, ein Gerücht müsse zumindest einen Kern von Wahrheit besitzen, macht Verleumdungen so erfolgreich. Nein, die meisten Gerüchte sind einfach erfunden von Leuten, die ein Interesse daran haben, dass andere Leute den Kern von Wahrheit suchen, oder die sich einfach wichtig machen wollen. Gelegentlich hat ein Gerücht auch mal einen harten Kern, das ist aber eher selten.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1594</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 18:30:15 +0000</pubDate>
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			<description>Schönes Lied, bedenkenswerte Botschaft, aber was hat das mit dieser Diskussion zu tun?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schönes Lied, bedenkenswerte Botschaft, aber was hat das mit dieser Diskussion zu tun?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1593</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 18:28:32 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1593</guid>
			<description>&quot;Ihre Verdrehungen können Sie im Übrigen stecken lassen. Merkel hat selbst gesagt, dass sie sich freut.&quot; Welche Verdrehungen bitte? Merkel hat sich gefreut, dass Bin Laden gefasst wurde, eine Freude ausdrücklich über die Ermordung ist mir nicht erinnerlich. Dass sie sich von der Ermordung nicht distanziert hat, kreide ich ihr auch an. &quot;Fakt bleibt, es gab kein gerechtes Verfahren gegen Osama, somit ist die Tötung von Osama ein Mord unter Missachtung der Menschenrechte.&quot; Nichts anderes habe ich geschrieben, in dem Punkt sind wir uns völlig einig. &quot;Und bei Adolf gab es auch genug Menchen, die sagten, sie wären Naturwissenschaftler…… Pfui!&quot; Insofern weiß ich nicht, auf was sich das &quot;Pfui&quot; bezieht. Darf man als Naturwissenschaftler nicht einer Meinung mit Ihnen sein?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Ihre Verdrehungen können Sie im Übrigen stecken lassen. Merkel hat selbst gesagt, dass sie sich freut.&#8221;</p><p>Welche Verdrehungen bitte? Merkel hat sich gefreut, dass Bin Laden gefasst wurde, eine Freude ausdrücklich über die Ermordung ist mir nicht erinnerlich. Dass sie sich von der Ermordung nicht distanziert hat, kreide ich ihr auch an.</p><p>&#8220;Fakt bleibt, es gab kein gerechtes Verfahren gegen Osama, somit ist die Tötung von Osama ein Mord unter Missachtung der Menschenrechte.&#8221;</p><p>Nichts anderes habe ich geschrieben, in dem Punkt sind wir uns völlig einig.</p><p>&#8220;Und bei Adolf gab es auch genug Menchen, die sagten, sie wären Naturwissenschaftler…… Pfui!&#8221;</p><p>Insofern weiß ich nicht, auf was sich das &#8220;Pfui&#8221; bezieht. Darf man als Naturwissenschaftler nicht einer Meinung mit Ihnen sein?</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von egalite</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1591</link>
			<dc:creator>egalite</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 08 Jan 2012 04:57:38 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1591</guid>
			<description>Sehr geehrter &quot;John Doe&quot;, leider ist die Sachlage oft nicht so einfach wie es scheint. Warum Sie nun so einen &quot;Kauderwelsch&quot; nicht verstehen mögen entzieht sich meiner Kenntnis nun vollends. Wollte auch nicht &quot;Troll&quot; spielen, sondern nur meine Meinung zum Ausdruck bringen. Hab nie in den von Ihnen aufgelisteten Anstalten studiert (wieso auch, bei 14 Std Arbeit nicht möglich) und werd es vermutlich auch nicht. Promillegefahr war auch nicht, so werden Sie womöglich das mittlerweile hoch gejubelte Lied der Stigmatisierung pfeifen wollen? Entschuldige mich für Agitation a la Gerichtsbeschlüße und Urteile in einem oft nicht zu verstehenden &quot;Rummgesülze&quot;. Da mich dieses Thema sehr interessiert, so ist es völlig egal ob ich juristisch gebildet bin, ja sogar eingesperrt wurde weil ich mir schriftlich erlaubte das Grundgesetz (GG) heranzuziehen als Widerspruchspräferenz, obgleich es ja sinnlos sein müßte bei der derzeitigen &quot;Lage&quot;. Als 100% Sanktionierter ohne KV, Existenzminimum seit 4 Jahren und ohne GG-Schutz müßte ich eigentlich T.. sein, aber ich erlaube mir mal zu Antworten. Wie ich o.A. schon schrieb versteh ich die Klage und weis deren Auswirkungen, bzw. ich mußte erfahren was es bedeutet, wenn man eine Feststellungsklage betreibt die SGB ab 2003 für verfassungswidrig erachtet. Dabei ist es auch völlig unerachtenswert wie viel Steuern ich entrichtet hab oder welche Position ich vor Hartz inne hatte, auch ist vermutlich Ihr pseudointellektuelles Gehabe fehl am Platze. Mit Anführen von &quot;pisa&quot; und Aufzählen von Fremdwörtern für ganz einfache Begriffe haben Sie sich als extrem ...... (beeinflußt dargestellt), hoffe es ging Ihnen nicht um dieses. Möchte dennoch mal ne Frage stellen: Wissen [u]Sie[/u] überhaupt was es bedeutet nach über 40 Jahren körperlicher harter Arbeit so zu T.. sanktioniert zu werden? Wollte nur wissen wieso sich nicht mal der Author der Klage sich nicht traut sie einzureichen? Wieso Herr Boes hierher verlinkt wurde, da ja &quot;Äpfel und Birnen&quot; nicht vermischt werden sollten, zudem hat Herr Boes nun Radio und TV- Auftitte hinter sich, so ist wohl in Gänze auszuschließen das dieses zu &quot;Sanktionen&quot; führt (führen wird).[punktum] Einsperren müßen sch nur unschuldige Bürger lassen, als ich Anzeige in Tageszeitung beauftragte war 2 Std später LSG-Rat da, nun ja, nach 2 Std warten war ich frei mit den Worten des ...... (sowas gibts ja gar nicht, sowas kennt er nicht....) Da ich die Tage ein Urteil erhalten haben dass gezielt auf verschiedene BSG-Verfahren im &quot;Allgemeinen&quot; abziehlte und im Besonderen auf 09.02.2010, so verwundert mich nicht die [u]totale[/] &quot;Ungesetzmäßigkeit&quot;. Ich denke für paar Zeilen ohne Quellenverweise brauch ich weder 3 verschiedenen IT-Systeme noch verweisen auf GG. Und ja, denke Sie hatten einen sehr ungeeigneten Tag. mfg</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter &#8220;John Doe&#8221;,</p><p>leider ist die Sachlage oft nicht so einfach wie es scheint.</p><p>Warum Sie nun so einen &#8220;Kauderwelsch&#8221; nicht verstehen mögen entzieht sich meiner Kenntnis nun vollends. Wollte auch nicht &#8220;Troll&#8221; spielen, sondern<br />nur meine Meinung zum Ausdruck bringen. Hab nie in den von Ihnen aufgelisteten Anstalten studiert (wieso auch, bei 14 Std Arbeit nicht möglich) und<br />werd es vermutlich auch nicht. Promillegefahr war auch nicht, so werden Sie womöglich das mittlerweile hoch gejubelte Lied der Stigmatisierung<br />pfeifen wollen? Entschuldige mich für Agitation a la Gerichtsbeschlüße und Urteile in einem oft nicht zu verstehenden &#8220;Rummgesülze&#8221;.  </p><p>Da mich dieses Thema sehr interessiert, so ist es völlig egal ob ich juristisch gebildet bin, ja sogar eingesperrt wurde weil ich mir schriftlich erlaubte<br />das Grundgesetz (GG) heranzuziehen als Widerspruchspräferenz, obgleich es ja sinnlos sein müßte bei der derzeitigen &#8220;Lage&#8221;.</p><p>Als 100% Sanktionierter ohne KV, Existenzminimum seit 4 Jahren und ohne GG-Schutz müßte ich eigentlich T.. sein, aber ich erlaube mir mal zu Antworten. Wie ich o.A. schon schrieb versteh ich die Klage und weis deren Auswirkungen, bzw. ich mußte erfahren was es bedeutet, wenn man<br />eine Feststellungsklage betreibt die SGB ab 2003 für verfassungswidrig erachtet. Dabei ist es auch völlig unerachtenswert wie viel Steuern ich entrichtet hab oder welche Position ich vor Hartz inne hatte, auch ist vermutlich Ihr pseudointellektuelles Gehabe fehl am Platze. Mit Anführen von<br />&#8220;pisa&#8221; und Aufzählen von Fremdwörtern für ganz einfache Begriffe haben Sie sich als extrem &#8230;&#8230; (beeinflußt dargestellt), hoffe es ging Ihnen nicht<br />um dieses.</p><p>Möchte dennoch mal ne Frage stellen:</p><p>Wissen [u]Sie[/u] überhaupt was es bedeutet nach über 40 Jahren körperlicher harter Arbeit so zu T.. sanktioniert zu werden?</p><p>Wollte nur wissen wieso sich nicht mal der Author der Klage sich nicht traut sie einzureichen?<br />Wieso Herr Boes hierher verlinkt wurde, da ja &#8220;Äpfel und Birnen&#8221; nicht vermischt werden sollten, zudem hat Herr Boes nun Radio und<br />TV- Auftitte hinter sich, so ist wohl in Gänze auszuschließen das dieses zu &#8220;Sanktionen&#8221; führt (führen wird).[punktum] Einsperren müßen<br />sch nur unschuldige Bürger lassen, als ich Anzeige in Tageszeitung beauftragte war 2 Std später LSG-Rat da, nun ja, nach 2 Std warten<br />war ich frei mit den Worten des &#8230;&#8230; (sowas gibts ja gar nicht, sowas kennt er nicht&#8230;.)</p><p>Da ich die Tage ein Urteil erhalten haben dass gezielt auf verschiedene BSG-Verfahren im &#8220;Allgemeinen&#8221; abziehlte und im Besonderen auf<br />09.02.2010, so verwundert mich nicht die [u]totale[/] &#8220;Ungesetzmäßigkeit&#8221;. Ich denke für paar Zeilen ohne Quellenverweise brauch ich weder<br />3 verschiedenen IT-Systeme noch verweisen auf GG.</p><p>Und ja, denke Sie hatten einen sehr ungeeigneten Tag.</p><p>mfg</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1590</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 23:27:16 +0000</pubDate>
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			<description>@ Perrak für Dich zum Nachdenken: http://www.youtube.com/watch?v=N61eLZfQj9k&amp;list=FLsrQfxH8TVXvsTMSUDqL6Ug&amp;index=71&amp;feature=plpp_video Hätte nie gedacht, dass dieses Lied wieder so aktuell werden könnte!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@ Perrak<br />für Dich zum Nachdenken:<br /><a href="http://www.youtube.com/watch?v=N61eLZfQj9k&#038;list=FLsrQfxH8TVXvsTMSUDqL6Ug&#038;index=71&#038;feature=plpp_video" rel="nofollow" class="liexternal">http://www.youtube.com/watch?v=N61eLZfQj9k&#038;list=FLsrQfxH8TVXvsTMSUDqL6Ug&#038;index=71&#038;feature=plpp_video</a></p><p>Hätte nie gedacht, dass dieses Lied wieder so aktuell werden könnte!</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1589</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 21:48:00 +0000</pubDate>
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			<description>&quot;Aber dass Aluminium Stahl durchdringen kann, ist doch gar nicht notwendig, es reicht ja schon, wenn der Stahl reißt.&quot; Wie die Fernsehbilder aber zeigen, ist das &quot;Flugzeug&quot; im Turm verschwunden, ohne dass irgend welche Teile herunter fielen. Und die Krönung war ja, dass die Nase auf der anderen Seite wieder heraus kam. Noch einmal zur Erinnerung: Die Säulen waren unglaublich massiv – jede Seitenfläche hatte eine Stärke von 6,35 Zentimetern, sodass Vorder- und Rückfläche jeder Säule zusammen 12,7 Zentimeter aufbrachten. Diese Säulen hatten einen Abstand von einem Meter und hatten Maße von 50 x 50 cm. Mit anderen Worten: Dünnes Duraluminium soll Stahl von 50 cm Stärke durchtrennen können..... Übrigens Panzerbrechende Waffen, welche 6,35 cm Stahl durchschlagen können, bestehen allesamt aus härterem Material als Stahl (Wolfram, Uran) und müssen mindestens 3 x so schnell wie eine Boing sein und vor allem MASSIV sein. Und selbst dann ist nur ein kleines Loch drin. Das lernt im Übrigen jeder Wehrdientleistende.... Und noch was zum Wasserschneiden: Da kommen Drücke von 6.000 Bar zur Anwendung. Das ist ein gewaltiger Unterschied zu 850 km/h von Aluminium. Ihre Verdrehungen können Sie im Übrigen stecken lassen. Merkel hat selbst gesagt, dass sie sich freut. Einfach mal die Rede von ihr anhören. Und Osama hätte man auch fest nehmen können, statt zu töten, wenn denn an dem so ist. Und dann einen anständingen Prozess. Das wäre einer Demokratie würdig gewesen. Fakt bleibt, es gab kein gerechtes Verfahren gegen Osama, somit ist die Tötung von Osama ein Mord unter Missachtung der Menschenrechte. Und solche Leute, die das alles negieren, hätten auch bei Adolf alles negiert und von nix was gewusst und dadurch erst diese Verbrechen ermöglicht haben. Nur durch solche Opportunisten können sich solche Typen halten und andere Menschen töten. Und bei Adolf gab es auch genug Menchen, die sagten, sie wären Naturwissenschaftler...... Pfui!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Aber dass Aluminium Stahl durchdringen kann, ist doch gar nicht notwendig, es reicht ja schon, wenn der Stahl reißt.&#8221;<br />Wie die Fernsehbilder aber zeigen, ist das &#8220;Flugzeug&#8221; im Turm verschwunden, ohne dass irgend welche Teile herunter fielen. Und die Krönung war ja, dass die Nase auf der anderen Seite wieder heraus kam. Noch einmal zur Erinnerung: Die Säulen waren unglaublich massiv – jede Seitenfläche hatte eine Stärke von 6,35 Zentimetern, sodass Vorder- und Rückfläche jeder Säule zusammen 12,7 Zentimeter aufbrachten. Diese Säulen hatten einen Abstand von einem Meter und hatten Maße von 50 x 50 cm. Mit anderen Worten: Dünnes Duraluminium soll Stahl von 50 cm Stärke durchtrennen können&#8230;..<br />Übrigens Panzerbrechende Waffen, welche 6,35 cm Stahl durchschlagen können, bestehen allesamt aus härterem Material als Stahl (Wolfram, Uran) und müssen mindestens 3 x so schnell wie eine Boing sein und vor allem MASSIV sein. Und selbst dann ist nur ein kleines Loch drin. Das lernt im Übrigen jeder Wehrdientleistende&#8230;.<br />Und noch was zum Wasserschneiden: Da kommen Drücke von 6.000 Bar zur Anwendung. Das ist ein gewaltiger Unterschied zu 850 km/h von Aluminium.<br />Ihre Verdrehungen können Sie im Übrigen stecken lassen. Merkel hat selbst gesagt, dass sie sich freut. Einfach mal die Rede von ihr anhören. Und Osama hätte man auch fest nehmen können, statt zu töten, wenn denn an dem so ist. Und dann einen anständingen Prozess. Das wäre einer Demokratie würdig gewesen. Fakt bleibt, es gab kein gerechtes Verfahren gegen Osama, somit ist die Tötung von Osama ein Mord unter Missachtung der Menschenrechte. Und solche Leute, die das alles negieren, hätten auch bei Adolf alles negiert und von nix was gewusst und dadurch erst diese Verbrechen ermöglicht haben. Nur durch solche Opportunisten können sich solche Typen halten und andere Menschen töten. Und bei Adolf gab es auch genug Menchen, die sagten, sie wären Naturwissenschaftler&#8230;&#8230; Pfui!</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Frank Schönwetter</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1588</link>
			<dc:creator>Frank Schönwetter</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 20:30:58 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1588</guid>
			<description>@Tunichgut Um Ihre Frage für die Zuständigkeit des GG nach bestem Gewissen zu beantworten. Aufgrund deduktiver Logik gehe ich davon aus das das Bundesverfassungsgeicht genau der richtige Ansprechpartner ist, da laut unserer Regierung ja unser GG die Verfassung ist und das Bundesverfassungsgericht wie der Name besagt wohl daher für Verfassungsvergehen zuständig sein muss, außerdem werden diese ja die Hüter des GG genannt. Es kann also innerhalb unseres Landes für Verletzungen der Menschenrechte und des Grundgesetzes daher gar niemand anders zuständig sein, ich wüsste jedenfalls sonst niemanden. Das ist also meine Überzeugung und deshalb hab ich mich auch an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Falls diese sich weigern sollten und mir keine andere zuständige Institution benennen können ist 1. dann nachweislich was oberfaul in unserem Land und 2. müsste deshalb dann selbstverständlich umgehend eine entsprechende Anlaufstelle seitens der Regierung geschaffen werden und umgehend eine Stelle benannt werden die einstweilen bbis zur schaffung dieser zuständig ist. Ansonsten käme dann nur noch alternativ der internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg meiner Ansicht nach in Frage.Das Problem ist das ich leider eine Zeit mehr habe das alles abzuwarten,da ich pleite bin und keine großem lLebensmittelvorräte besitze, ich aber auch nichts klauen werde und betteln kommt für mich auch nicht in Frage. Es wird also definitiv sich alles nächste Woche entscheiden. Da ich ja gelesen habe das das LSG München offensichtlich aufgrund der Beweise die ich Ihnen geschickt habe Hals über Kopf am 20.12.2011 da was zum laufen gebracht hat, gehe ich davon aus das ich wohl Gehör gefunden habe. Interresant ist auch das das LSG ebenfalls in halsbrecherischer Art und Weise meinen Antrag auf Befangenheit gegen die Richter Halser, Thanner und Dr. Mayer 1.ohne das ich eine Stellungnahme der Richter erhalten habe und 2. dort Hausintern am 03.01.2012 zu meinen Ungunsten entschieden wurde, Tags drauf hat dann der Richter Halser dann gleich meinen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Wagner-Kürn vom Sozilagericht München abgelehnt mit fast dem selben nichtssagenden Textinhalt und ohne nachvollziehbare Begründung des Beschlusses. Beide Beschlüsse sind trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung meinerseits übrigens auch wieder nicht von den Richtern handschriftlich unterschrieben worden, was ja formaljuristisch inkorrekt ist und daher haben die Beschlüsse nicht mal Rechtskraft und mein eindeutiges Beweismaterial ist wieder durch die Ignorierung/Unterschlagung unter den Tisch gefallen und nicht berücksichtigt worden .Und als Tüpfelchen auf dem i hätte der Antrag auf Befangenheit ja von der nächsthöheren Instanz entschieden werden müssen, dem Oberlandessozialgericht München.Oder dürfen die das tatsächlich Hausintern entscheiden? Wär mir neu, da mein Befangenheitsantrag gegen die Richterin des Sozialgerichts München ja auch an die nächsthöhere Instanz dem LSG weitergegeben wurde.. Aber falls Sie oder jemand anders das hier weiss, wär eine erhellende antwort prima. ich denke die haben da schon wieder rechtliche Riesenfehler gemacht. Auérdem hab ich mir erlaubt allen Beteiligten eine Erklärung an Eides statt zum ausfüllen zuzufaxen um auch sicherzugehen ob Sie überhaupt die nötige Amtsgewalt besitzen die Dinge zu tun die Sie tun(Jobcenter, Sozialgericht und Landessozialgericht).Das Jobcenter hat bereits seine von mir gesetze Frist den 07.01.2012 verstreichen lassen und somit stillschweigend anerkannt das es KEINE Befugnisse besitzt, die Dinge zu tun die es so gerne tut, z.B. finanzielle Sanktionen zu verhängen und haben damit demzufolge zugegeben das Sie vorsätzlich schwere Straftaten begehen, was Ihnen nicht gut bekommen wird, Die Frist für die Gerichte läuft am 10.01.2012 ab. Also jetzt geht es wirklich rund. Mit freiheitlich demokratischen Grüßen Frank Schönwetter</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Tunichgut<br />Um Ihre Frage für die Zuständigkeit des GG nach bestem Gewissen zu beantworten. Aufgrund deduktiver Logik gehe ich davon aus das das Bundesverfassungsgeicht genau der richtige Ansprechpartner ist, da laut unserer Regierung ja unser GG die Verfassung ist und das Bundesverfassungsgericht wie der Name besagt wohl daher für Verfassungsvergehen zuständig sein muss, außerdem werden diese ja die Hüter des GG genannt. Es kann also innerhalb unseres Landes für Verletzungen der Menschenrechte und des Grundgesetzes daher gar niemand anders zuständig sein, ich wüsste jedenfalls sonst niemanden. Das ist also meine Überzeugung und deshalb hab ich mich auch an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Falls diese sich weigern sollten und mir keine andere zuständige Institution benennen können ist 1. dann nachweislich was oberfaul in unserem Land und 2. müsste deshalb dann selbstverständlich umgehend eine entsprechende Anlaufstelle seitens der Regierung geschaffen werden und umgehend eine Stelle benannt werden die einstweilen bbis zur schaffung dieser zuständig ist. Ansonsten käme dann nur noch alternativ der internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg meiner Ansicht nach in Frage.Das Problem ist das ich leider eine Zeit mehr habe das alles abzuwarten,da ich pleite bin und keine großem lLebensmittelvorräte besitze, ich aber auch nichts klauen werde und betteln kommt für mich auch nicht in Frage. Es wird also definitiv sich alles nächste Woche entscheiden. Da ich ja gelesen habe das das LSG München offensichtlich aufgrund der Beweise die ich Ihnen geschickt habe Hals über Kopf am 20.12.2011 da was zum laufen gebracht hat, gehe ich davon aus das ich wohl Gehör gefunden habe. Interresant ist auch das das LSG ebenfalls in halsbrecherischer Art und Weise meinen Antrag auf Befangenheit gegen die Richter Halser, Thanner und Dr. Mayer 1.ohne das ich eine Stellungnahme der Richter erhalten habe und 2. dort Hausintern am 03.01.2012 zu meinen Ungunsten entschieden wurde, Tags drauf hat dann der Richter Halser dann gleich meinen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Wagner-Kürn vom Sozilagericht München abgelehnt mit fast dem selben nichtssagenden Textinhalt und ohne nachvollziehbare Begründung des Beschlusses. Beide Beschlüsse sind trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung meinerseits übrigens auch wieder nicht von den Richtern handschriftlich unterschrieben worden, was ja formaljuristisch inkorrekt ist und daher haben die Beschlüsse nicht mal Rechtskraft und mein eindeutiges Beweismaterial ist wieder durch die Ignorierung/Unterschlagung unter den Tisch gefallen und nicht berücksichtigt worden .Und als Tüpfelchen auf dem i hätte der Antrag auf Befangenheit ja von der nächsthöheren Instanz entschieden werden müssen, dem Oberlandessozialgericht München.Oder dürfen die das tatsächlich Hausintern entscheiden? Wär mir neu, da mein Befangenheitsantrag gegen die Richterin des Sozialgerichts München ja auch an die nächsthöhere Instanz dem LSG weitergegeben wurde.. Aber falls Sie oder jemand anders das hier weiss, wär eine erhellende antwort prima. ich denke die haben da schon wieder rechtliche Riesenfehler gemacht. Auérdem hab ich mir erlaubt allen Beteiligten eine Erklärung an Eides statt zum ausfüllen zuzufaxen um auch sicherzugehen ob Sie überhaupt die nötige Amtsgewalt besitzen die Dinge zu tun die Sie tun(Jobcenter, Sozialgericht und Landessozialgericht).Das Jobcenter hat bereits seine von mir gesetze Frist den 07.01.2012 verstreichen lassen und somit stillschweigend anerkannt das es KEINE Befugnisse besitzt, die Dinge zu tun die es so gerne tut, z.B. finanzielle Sanktionen zu verhängen und haben damit demzufolge zugegeben das Sie vorsätzlich schwere Straftaten begehen, was Ihnen nicht gut bekommen wird, Die Frist für die Gerichte läuft am 10.01.2012 ab. Also jetzt geht es wirklich rund.<br />Mit freiheitlich demokratischen Grüßen<br />Frank Schönwetter</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1586</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 18:58:45 +0000</pubDate>
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			<description>Achtung - es folgt Sarkasmus (muss man heute ja dazu sagen): Jaja - die Polen haben den Sender Gleiwitz überfallen, und die Nordvietnamesen den Tonkin-Zwischenfall provoziert. Babys flogen aus Brutkästen und Massenvernichtungswaffen wurden zuhauf entdeckt. Die Christen haben Rom angezündet, die Juden sind sowieso an allem Schuld und den Holocaust hat es auch nie gegeben. -Sarkasmusende- MEINE Verschwörungstheorie basiert zunächst auf physikalischen Erkenntnissen und Wissen, mit insgesamt fast 30 Jahren Berufserfahrung. Im Übrigen unterscheide ich mich da nicht von den hunderten von Architekten und Ingenieuren, die eine unabhängige Untersuchung fordern. Die einzige Frage, die ich mir zusätzlich, neben dem technisch-physikalischen Umständen erlaube zu stellen, lautet: Cui bono - und zwar: maxima! Sorry, aber einen wirklichen Nutzen der muslimischen Welt, Afghanistan, Irak &amp; Co. kann ich da irgendwie gar nicht erkennen. Propaganda und Indoktrination gibt es schon seit Menschengedenken. Das ist nicht neu. Regierungsverlautbarungen unreflektiert als &quot;Wort Gottes&quot; hinzunehmen, hat die Menschheit bereits unzählige Male ins Verderben gestürzt. Und JEDER, der sich daran beteiligt, ist ein Rädchen im Getriebe der Mordmaschine. Sind wir uns da einig, Perrak? Haben Sie sich mal mit der Rede Hitlers vor 400 Journalisten auseinandergesetzt? Nein? Dann wird es aber Zeit. So, insofern ist diesbezüglich hier auch Schluss für mich, da diese Plattform sich mit weitaus Wichtigerem beschäftigt, nämlich dem, was vor unser aller Haustür liegt. Hier gibt es hinreichend zu kehren. Vervollständigen Sie erst mal das hier, Perrak: http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Tillessen#Intervention_der_Besatzungsmacht_und_zweites_Verfahren Das wäre ungleich wichtiger, als Naturgesetze zu negieren. Holen Sie sich das &quot;Amtsblatt No. 61 der französischen Militärregierung, vom 27. März 1947&quot;. Das gibt es im Landesarchiv Freiburg. Dann lesen Sie sich das mal durch. Und dann schauen Sie sich mal das EStG und die JBeitrO an, und noch vieles mehr, womit heute noch die Bürger abkassiert werden. Und dann bringen Sie das bitte mit dem hier in Einklang: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts - insbesondere mit § 3. Aber seien Sie vorsichtig; legen Sie sich besser ein paar Beta-Blocker neben die Tastatur.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Achtung &#8211; es folgt Sarkasmus (muss man heute ja dazu sagen):<br />Jaja &#8211; die Polen haben den Sender Gleiwitz überfallen, und die Nordvietnamesen den Tonkin-Zwischenfall provoziert. Babys flogen aus Brutkästen und Massenvernichtungswaffen wurden zuhauf entdeckt. Die Christen haben Rom angezündet, die Juden sind sowieso an allem Schuld und den Holocaust hat es auch nie gegeben. -Sarkasmusende-</p><p>MEINE Verschwörungstheorie basiert zunächst auf physikalischen Erkenntnissen und Wissen, mit insgesamt fast 30 Jahren Berufserfahrung. Im Übrigen unterscheide ich mich da nicht von den hunderten von Architekten und Ingenieuren, die eine unabhängige Untersuchung fordern.<br />Die einzige Frage, die ich mir zusätzlich, neben dem technisch-physikalischen Umständen erlaube zu stellen, lautet: Cui bono &#8211; und zwar: maxima! Sorry, aber einen wirklichen Nutzen der muslimischen Welt, Afghanistan, Irak &amp; Co. kann ich da irgendwie gar nicht erkennen.<br />Propaganda und Indoktrination gibt es schon seit Menschengedenken. Das ist nicht neu. Regierungsverlautbarungen unreflektiert als &#8220;Wort Gottes&#8221; hinzunehmen, hat die Menschheit bereits unzählige Male ins Verderben gestürzt. Und JEDER, der sich daran beteiligt, ist ein Rädchen im Getriebe der Mordmaschine. Sind wir uns da einig, Perrak?<br />Haben Sie sich mal mit der Rede Hitlers vor 400 Journalisten auseinandergesetzt? Nein? Dann wird es aber Zeit. </p><p>So, insofern ist diesbezüglich hier auch Schluss für mich, da diese Plattform sich mit weitaus Wichtigerem beschäftigt, nämlich dem, was vor unser aller Haustür liegt. Hier gibt es hinreichend zu kehren.</p><p>Vervollständigen Sie erst mal das hier, Perrak:<br /><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Tillessen#Intervention_der_Besatzungsmacht_und_zweites_Verfahren" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Tillessen#Intervention_der_Besatzungsmacht_und_zweites_Verfahren</a></p><p>Das wäre ungleich wichtiger, als Naturgesetze zu negieren. Holen Sie sich das &#8220;Amtsblatt No. 61 der französischen Militärregierung, vom 27. März 1947&#8243;. Das gibt es im Landesarchiv Freiburg. Dann lesen Sie sich das mal durch. Und dann schauen Sie sich mal das EStG und die JBeitrO an, und noch vieles mehr, womit heute noch die Bürger abkassiert werden.</p><p>Und dann bringen Sie das bitte mit dem hier in Einklang:<br /><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts</a> &#8211; insbesondere mit § 3.</p><p>Aber seien Sie vorsichtig; legen Sie sich besser ein paar Beta-Blocker neben die Tastatur.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1584</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 16:50:05 +0000</pubDate>
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			<description>&quot;Die “offizielle” Version ist eine Verschwörungstheorie!&quot; Kein Ausrufungszeichen notwendig, das ist doch klar: Eine Verschwörung der Bin-Laden-Gruppe oder zumindest der Attentäter hat es offensichtlich gegeben, dass die (fast) zeitgleiche Entführung der vier Flugzeuge stattgefunden hat, bezweifelt doch wohl niemand. &quot;Aluminium kann Stahl durchdringen&quot; Warum nicht? Wenn der Impuls groß genug ist, kann man mit Wasser Stahl schneiden. Aber dass Aluminium Stahl durchdringen kann, ist doch gar nicht notwendig, es reicht ja schon, wenn der Stahl reißt. Und das ist keine Frage der Festigkeit des Stoffes, mit dem man den Stahl belastet, sondern des Impulses, also der Masse mal Geschwindigkeit. Was das brennende Kerosin angeht: Es brannte ja nicht nur das Kerosin, auch Aluminium ist bei genügend hohen Temperaturen brennbar, und in den Türmen gab es mit Sicherheit jede Menge weiteres brennbare Material. Dass es stark gebrannt hat, ist auf den Filmaufnahmen auch zweifelsfrei zu sehen. Dass die tragenden Teile gleichzeitig nachgegeben haben müssen, trifft nicht zu. Sobald ein genügend großer Teil der tragenden Teile nachgab, waren die verbleibenden durch den Teil der Türme, der weiter oben relativ unbeschädigt geblieben war, überlastet. Ein Turm solcher Größe wie die des WTC fällt immer auf seine Grundfläche, es sei denn, man sprengt absichtlich asymmetrisch. Anders wäre es gewesen, wenn die Türme direkt beim Einschlag der Flugzeuge umgestürzt wären, dann wäre durch den seitlich gerichteten Impuls der Flugzeuge ein Umkippen zu erwarten gewesen. Das dritte Gebäude wurde durch Trümmer eines der großen Türme immerhin so stark beschädigt, dass die Feuerwehr ihre Leute abzog, um deren leben nicht zu gefährden, da ein Einsturz befürchtet wurde. Dieser Einsturz erfolgte dann auch. Warum hätten die Fachleute der Feuerwehr einen Einsturz befürchten sollen, wenn das Gebäude nicht schwer beschädigt gewesen war? &quot;Es hat nie eine Anklage oder gar eine Verhandlung gegen irgend jemand wegen dem 11.9.2001 gegeben.&quot; Das ist so nicht zutreffend. Gegen die Attentäter hat es natürlich keine Anklagen gegeben, die waren schließlich tot. Bin Laden wurde nicht wegen der Anschläge angeklagt, da man ihn schließlich nicht hatte, wenn er gefangen genommen worden wäre oder sich gestellt hätte, wäre sicher eine Anklage erfolgt. Gegen mehrere Mittäter bzw. Helfer haben Prozesse stattgefunden, wo auch wegen der Anschläge angeklagt wurde, zum Beispiel Zacarias Moussaoui. &quot;Somit ist die Tötung von Osama Bin Laden ein Mord!&quot; Wieso somit? Wäre es kein Mord gewesen, wenn er angeklagt worden wäre? Bitte mal selbst in die Menschenrechte schauen! Auch die Tötung eines Verdächtigen ist Mord. Meiner persönlichen Meinung nach ist sogar die Todesstrafe ein juristisch legitimierter Mord, das sehen sie US-Amerikaner bekanntermaßen mehrheitlich leider anders. Aber die Tötung Bin Ladens und die Tötungen anderer Verdächtiger durch das US-Militär sind völkerrechtlich, nach US-Recht und jedem mir bekannten Recht eindeutig Mord. Dass unsere Regierung sich darüber &quot;freut&quot;, mag sein, ich bezweifle das. Unsere Armee ist jedenfalls nicht wegen irgendwelcher Aussagen der Amerikaner in Afghanistan, sondern weil die Mehrheit des Parlaments der Meinung war, dass es unserem Ansehen in der Welt mehr schadet, nicht in Afghanistan zu sein, als dort Truppen zu haben - meiner Meinung nach irrtümlich und hart am Rande dessen, was das Grundgesetz zulässt. Aber da die Mehrheit des Parlaments so entschieden hat und das BVerfGer den Einsatz gebilligt hat, habe ich das als Demokrat zu respektieren.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Die “offizielle” Version ist eine Verschwörungstheorie!&#8221;</p><p>Kein Ausrufungszeichen notwendig, das ist doch klar: Eine Verschwörung der Bin-Laden-Gruppe oder zumindest der Attentäter hat es offensichtlich gegeben, dass die (fast) zeitgleiche Entführung der vier Flugzeuge stattgefunden hat, bezweifelt doch wohl niemand.</p><p>&#8220;Aluminium kann Stahl durchdringen&#8221;</p><p>Warum nicht? Wenn der Impuls groß genug ist, kann man mit Wasser Stahl schneiden. Aber dass Aluminium Stahl durchdringen kann, ist doch gar nicht notwendig, es reicht ja schon, wenn der Stahl reißt. Und das ist keine Frage der Festigkeit des Stoffes, mit dem man den Stahl belastet, sondern des Impulses, also der Masse mal Geschwindigkeit.</p><p>Was das brennende Kerosin angeht: Es brannte ja nicht nur das Kerosin, auch Aluminium ist bei genügend hohen Temperaturen brennbar, und in den Türmen gab es mit Sicherheit jede Menge weiteres brennbare Material. Dass es stark gebrannt hat, ist auf den Filmaufnahmen auch zweifelsfrei zu sehen.</p><p>Dass die tragenden Teile gleichzeitig nachgegeben haben müssen, trifft nicht zu. Sobald ein genügend großer Teil der tragenden Teile nachgab, waren die verbleibenden durch den Teil der Türme, der weiter oben relativ unbeschädigt geblieben war, überlastet. Ein Turm solcher Größe wie die des WTC fällt immer auf seine Grundfläche, es sei denn, man sprengt absichtlich asymmetrisch. Anders wäre es gewesen, wenn die Türme direkt beim Einschlag der Flugzeuge umgestürzt wären, dann wäre durch den seitlich gerichteten Impuls der Flugzeuge ein Umkippen zu erwarten gewesen.</p><p>Das dritte Gebäude wurde durch Trümmer eines der großen Türme immerhin so stark beschädigt, dass die Feuerwehr ihre Leute abzog, um deren leben nicht zu gefährden, da ein Einsturz befürchtet wurde. Dieser Einsturz erfolgte dann auch. Warum hätten die Fachleute der Feuerwehr einen Einsturz befürchten sollen, wenn das Gebäude nicht schwer beschädigt gewesen war?</p><p>&#8220;Es hat nie eine Anklage oder gar eine Verhandlung gegen irgend jemand wegen dem 11.9.2001 gegeben.&#8221;</p><p>Das ist so nicht zutreffend. Gegen die Attentäter hat es natürlich keine Anklagen gegeben, die waren schließlich tot. Bin Laden wurde nicht wegen der Anschläge angeklagt, da man ihn schließlich nicht hatte, wenn er gefangen genommen worden wäre oder sich gestellt hätte, wäre sicher eine Anklage erfolgt. Gegen mehrere Mittäter bzw. Helfer haben Prozesse stattgefunden, wo auch wegen der Anschläge angeklagt wurde, zum Beispiel Zacarias Moussaoui.</p><p>&#8220;Somit ist die Tötung von Osama Bin Laden ein Mord!&#8221;</p><p>Wieso somit? Wäre es kein Mord gewesen, wenn er angeklagt worden wäre? Bitte mal selbst in die Menschenrechte schauen! Auch die Tötung eines Verdächtigen ist Mord. Meiner persönlichen Meinung nach ist sogar die Todesstrafe ein juristisch legitimierter Mord, das sehen sie US-Amerikaner bekanntermaßen mehrheitlich leider anders. Aber die Tötung Bin Ladens und die Tötungen anderer Verdächtiger durch das US-Militär sind völkerrechtlich, nach US-Recht und jedem mir bekannten Recht eindeutig Mord.</p><p>Dass unsere Regierung sich darüber &#8220;freut&#8221;, mag sein, ich bezweifle das. Unsere Armee ist jedenfalls nicht wegen irgendwelcher Aussagen der Amerikaner in Afghanistan, sondern weil die Mehrheit des Parlaments der Meinung war, dass es unserem Ansehen in der Welt mehr schadet, nicht in Afghanistan zu sein, als dort Truppen zu haben &#8211; meiner Meinung nach irrtümlich und hart am Rande dessen, was das Grundgesetz zulässt. Aber da die Mehrheit des Parlaments so entschieden hat und das BVerfGer den Einsatz gebilligt hat, habe ich das als Demokrat zu respektieren.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1583</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 16:18:05 +0000</pubDate>
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			<description>Habe ich da in ein Wespennest gestochert? Naja. &quot;Erst die verdrehte Argumentation zum irregulären NRW-Präsidium (als wenn jeder nicht-Mandantierte jederzeit seinen Fuß in den Plenarsaal des NRW-Landtags setzen und das Präsidium übernehmen kann)&quot; Verdreht ist die Argumentation, dass die NRW-Verfassung etwas anderes aussagen soll, als drinsteht, das nämlich ein abgewähltes Präsidium im Amt bleibt, bis ein neues gewählt ist. Jemand, der noch im Amt ist, ist nicht &quot;nicht-Mandantiert&quot;, dass &quot;jeder&quot; einfach den Vorsitz übernehmen könnte ist Ihre Aussage, nicht meine. Die zu widerlegen ist daher albern. Was die Verschwörungstheorie angeht: Natürlich dürfen Sie glauben, was Sie wollen. Aber wenn ich die Wahl zwischen einer unplausiblen, an den Haaren herbeigezogenen Verschwörungstheorie und einer unwahrscheinlichen, aber halbwegs plausiblen Theorie habe, die eine Verschwörung von Leuten erfordert, die ein Motiv für das haben, was passiert ist, dann halte ich lieber die uninteressante, aber plausible Theorie für zutreffend. Das mit den rechtskräftigen Beweisen ist so eine Sache. Würden Sie denn von Ihrer Meinung abgehen, nur weil es rechtskräftige Beweise gibt? Das bezweifle ich stark, Ihre Verschwörungstheorie erfordert ja schließlich die Mithilfe staatlicher Stellen, die wären ja geradezu doof, wenn Sie nicht auch die passenden Beweise gefälscht hätten. Gegen Selbstmordattentäter gibt es selten rechtskräftige Urteile, da gegen Tote nicht mehr prozessiert wird.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Habe ich da in ein Wespennest gestochert? Naja.</p><p>&#8220;Erst die verdrehte Argumentation zum irregulären NRW-Präsidium (als wenn jeder nicht-Mandantierte jederzeit seinen Fuß in den Plenarsaal des NRW-Landtags setzen und das Präsidium übernehmen kann)&#8221;</p><p>Verdreht ist die Argumentation, dass die NRW-Verfassung etwas anderes aussagen soll, als drinsteht, das nämlich ein abgewähltes Präsidium im Amt bleibt, bis ein neues gewählt ist. Jemand, der noch im Amt ist, ist nicht &#8220;nicht-Mandantiert&#8221;, dass &#8220;jeder&#8221; einfach den Vorsitz übernehmen könnte ist Ihre Aussage, nicht meine. Die zu widerlegen ist daher albern.</p><p>Was die Verschwörungstheorie angeht: Natürlich dürfen Sie glauben, was Sie wollen. Aber wenn ich die Wahl zwischen einer unplausiblen, an den Haaren herbeigezogenen Verschwörungstheorie und einer unwahrscheinlichen, aber halbwegs plausiblen Theorie habe, die eine Verschwörung von Leuten erfordert, die ein Motiv für das haben, was passiert ist, dann halte ich lieber die uninteressante, aber plausible Theorie für zutreffend.</p><p>Das mit den rechtskräftigen Beweisen ist so eine Sache. Würden Sie denn von Ihrer Meinung abgehen, nur weil es rechtskräftige Beweise gibt? Das bezweifle ich stark, Ihre Verschwörungstheorie erfordert ja schließlich die Mithilfe staatlicher Stellen, die wären ja geradezu doof, wenn Sie nicht auch die passenden Beweise gefälscht hätten. Gegen Selbstmordattentäter gibt es selten rechtskräftige Urteile, da gegen Tote nicht mehr prozessiert wird.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von tugrisu</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1581</link>
			<dc:creator>tugrisu</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 12:10:21 +0000</pubDate>
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			<description>&quot;Brennendes Kerosin bringt Stahl zwar nicht zum Schmelzen, genug brennendes Kerosin über einen längeren Zeitraum kann Stahl aber durchaus erweichen lassen. Aber wenn Sie lieber an abstruse Verschwörungstheorien glauben, sei Ihnen das unbenommen.&quot; Die &quot;offizielle&quot; Version ist eine Verschwörungstheorie! Dort heisst es z.B.: - Aluminium kann Stahl durchdringen - Kerosin schmilzt Stahl in 55 Minuten, zumal ja, wie auf den Bildern dokumentiert, das meiste Kerosin beim Einschlag ausserhalb des Gebäudes verbrannt ist. - beim Einsturz der 3 Gebäude haben ALLE tragenden Elemente GLEICHZEITIG nachgegeben, so dass das Gebäude auf seine Grundfläche niederstürzte. - das dritte Gebäude wurde weder von einem Flugzeug getroffen, noch gab es ausgedehnte Brände, noch wurde es durch Trümmerteile nenneswert beschädigt, warum ist es dann eingestürzt? - wie auf den Bildern dokumentiert, wäre noch zu erklären, wie es zur Pulverisierung von Stahl und Beton kommt. Mit einem Einsturz oder Feuer ist es nicht zu erklären. http://stevenblack.files.wordpress.com/2011/05/clip_image043.jpg - und es wäre noch dieses Phänomen zu erklären: http://img690.imageshack.us/img690/5159/image42k.jpg Und noch etwas: Es hat nie eine Anklage oder gar eine Verhandlung gegen irgend jemand wegen dem 11.9.2001 gegeben. Somit ist die Tötung von Osama Bin Laden ein Mord! Einfach mal in die Menschenrechte schauen. Und unsere Regierung macht da fleissig mit und freut sich über einen Mord und schickt unsere Bürger mit Waffen auf Grund nicht bewiesener Aussagen der US-Regierung nach Afgahnistan</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Brennendes Kerosin bringt Stahl zwar nicht zum Schmelzen, genug brennendes Kerosin über einen längeren Zeitraum kann Stahl aber durchaus erweichen lassen. Aber wenn Sie lieber an abstruse Verschwörungstheorien glauben, sei Ihnen das unbenommen.&#8221;</p><p>Die &#8220;offizielle&#8221; Version ist eine Verschwörungstheorie! Dort heisst es z.B.:<br />- Aluminium kann Stahl durchdringen<br />- Kerosin schmilzt Stahl in 55 Minuten, zumal ja, wie auf den Bildern dokumentiert, das meiste Kerosin beim Einschlag ausserhalb des Gebäudes verbrannt ist.<br />- beim Einsturz der 3 Gebäude haben ALLE tragenden Elemente GLEICHZEITIG nachgegeben, so dass das Gebäude auf seine Grundfläche niederstürzte.<br />- das dritte Gebäude wurde weder von einem Flugzeug getroffen, noch gab es ausgedehnte Brände, noch wurde es durch Trümmerteile nenneswert beschädigt, warum ist es dann eingestürzt?<br />- wie auf den Bildern dokumentiert, wäre noch zu erklären, wie es zur Pulverisierung von Stahl und Beton kommt. Mit einem Einsturz oder Feuer ist es nicht zu erklären. <a href="http://stevenblack.files.wordpress.com/2011/05/clip_image043.jpg" rel="nofollow" class="liexternal">http://stevenblack.files.WordPress.com/2011/05/clip_image043.jpg</a><br />- und es wäre noch dieses Phänomen zu erklären: <a href="http://img690.imageshack.us/img690/5159/image42k.jpg" rel="nofollow" class="liexternal">http://img690.imageshack.us/img690/5159/image42k.jpg</a></p><p>Und noch etwas: Es hat nie eine Anklage oder gar eine Verhandlung gegen irgend jemand wegen dem 11.9.2001 gegeben. Somit ist die Tötung von Osama Bin Laden ein Mord! Einfach mal in die Menschenrechte schauen. Und unsere Regierung macht da fleissig mit und freut sich über einen Mord und schickt unsere Bürger mit Waffen auf Grund nicht bewiesener Aussagen der US-Regierung nach Afgahnistan</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1580</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 02:41:41 +0000</pubDate>
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			<description>So, Freundchen - das reicht jetzt. Erst die verdrehte Argumentation zum irregulären NRW-Präsidium (als wenn jeder nicht-Mandantierte jederzeit seinen Fuß in den Plenarsaal des NRW-Landtags setzen und das Präsidium übernehmen kann), unter zur-Schau-Stellung von Realitätsverweigerung, und nun DAS! Das Thema geht um die bestehende Rechtsstaatsgläubigkeit, und Sie kommen mit, verzeihen Sie den Ausdruck, &quot;Scheißhausparolen&quot;, die kein halbwegs klar denkender Mensch, übrigens seit Jahren, mehr abkauft. Sie werden mir, mit absoluter Sicherheit, nichts über Kerosin oder sonstige Kraftstoffe beibringen können, nichts über Motorentechnik und nur noch sehr wenig über Metallurgie und Werkstofftechnik. Sie betreten gerade ein verdammt dünnes Eis. Der Totschlagbegriff &quot;Verschwörungstheorie&quot; ist eine Sache - &quot;Geschichtsklitterung&quot;, &quot;Propaganda&quot; und &quot;Des-Information&quot; eine ganz andere. Solang nichts rechtskräftig bewiesen ist, handelt es sich ausnahmslos um &quot;Theorien&quot; (bei 2 involvierten Personen, und mehr, um eine &quot;Verschwörung&quot;!) - auch wenn es als Doktrin verbreitet wird. Ob nun von der katholischen Kirche, dem Nazi-Regime, der US-Regierung, oder bezahlten Schreiblakaien. Aber eines ist mir nun klar geworden was Ihre Person betrifft; Sie sind ein wirklich bedauernswertes Subjekt, analog den &quot;Scheißhausparolen&quot;-verbreitenden Propagandisten. Wann waren Sie das letzte mal auf der Straße? Diesen ausgemachten Dummfug über &quot;erweichenden Stahl durch unterwertigen Sprit&quot; (was anderes ist Kerosin in unserem Fachbereich nicht) verbreiten nur noch die US-Regierung, deren willfährigen Gefolgschaften, und die, die für die Verbreitung bezahlt werden. Haben Sie schon mal Ihre Bratpfanne 1 Stunde auf Ihrem Gasherd stehen lassen (länger hat der Baustahl ja wohl auch nicht ausgehalten)? Weshalb baut man Hochhäuser eigentlich nicht aus Bratpfannen? Wieso versagt Baustahl auf Grund der &quot;Hitze&quot;, aber ein Reisepass eines der &quot;Super-Quaxe&quot; übersteht das &quot;Pearl-Harbor-2.0&quot; unversehrt? 2 Flugzeuge - 3 Gebäude? Alle in annähernd freiem Fall? Warum nicht gleich &quot;7 auf einen Streich&quot;? Ich lasse mich schon seit einigen Jahren nicht mehr von solchen Verschwörungstheoretikern wie Ihnen verarschen. Ich empfinde noch nicht einmal mehr Mitleid. Wozu auch? Ich bemitleide weder Bankräuber, noch Mörder, noch sonstige Gewalttäter. Auch nicht DIE Gewalttäter, die sich der perfiden Indoktrination bemächtigen. Was solche Subjekte angeht könnte ich sogar noch zum Volksverhetzer werden. Wie kommt man nur zu solch verqueren, realitätsverneinenden, kognitiven Dissonanzen? Vielleicht hierdurch: http://de.wikipedia.org/wiki/MKULTRA Ach Quatsch. Alles &quot;Verschwörungstheorie&quot;..... Guckst Du 5.2 GG: &quot;Diese Rechte (Anm.: &quot;Meinungsfreiheit&quot;) finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.&quot; Guckst Du noch mehr 5.3.1.2 GG: &quot;Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. In Wikipedia schaut auch &quot;die Jugend&quot; rein, sowie Hinterbliebene und Opfer des &quot;War on Terror&quot;. Schon mal in Art. 1, Abs. 1 GG reingeschmökert? Na? Nicht peinlich berührt??? Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie, mit Ihren grotesken Verschwörungstheorien, hier am absolut falschen Platze sind. Wirklich - schwerst Erbärmlich. P.S.: bei längeren Autobahnfahrten schauen Sie besser mal alle 45 Minuten unter Ihr Auto - vielleicht tropft da schon der Motor raus, Sie Hochleistungssachverständiger....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So, Freundchen &#8211; das reicht jetzt.</p><p>Erst die verdrehte Argumentation zum irregulären NRW-Präsidium (als wenn jeder nicht-Mandantierte jederzeit seinen Fuß in den Plenarsaal des NRW-Landtags setzen und das Präsidium übernehmen kann), unter zur-Schau-Stellung von Realitätsverweigerung, und nun DAS!</p><p>Das Thema geht um die bestehende Rechtsstaatsgläubigkeit, und Sie kommen mit, verzeihen Sie den Ausdruck, &#8220;Scheißhausparolen&#8221;, die kein halbwegs klar denkender Mensch, übrigens seit Jahren, mehr abkauft.</p><p>Sie werden mir, mit absoluter Sicherheit, nichts über Kerosin oder sonstige Kraftstoffe beibringen können, nichts über Motorentechnik und nur noch sehr wenig über Metallurgie und Werkstofftechnik. Sie betreten gerade ein verdammt dünnes Eis.</p><p>Der Totschlagbegriff &#8220;Verschwörungstheorie&#8221; ist eine Sache &#8211; &#8220;Geschichtsklitterung&#8221;, &#8220;Propaganda&#8221; und &#8220;Des-Information&#8221; eine ganz andere.<br />Solang nichts rechtskräftig bewiesen ist, handelt es sich ausnahmslos um &#8220;Theorien&#8221; (bei 2 involvierten Personen, und mehr, um eine &#8220;Verschwörung&#8221;!) &#8211; auch wenn es als Doktrin verbreitet wird. Ob nun von der katholischen Kirche, dem Nazi-Regime, der US-Regierung, oder bezahlten Schreiblakaien.</p><p>Aber eines ist mir nun klar geworden was Ihre Person betrifft; Sie sind ein wirklich bedauernswertes Subjekt, analog den &#8220;Scheißhausparolen&#8221;-verbreitenden Propagandisten. Wann waren Sie das letzte mal auf der Straße? Diesen ausgemachten Dummfug über &#8220;erweichenden Stahl durch unterwertigen Sprit&#8221; (was anderes ist Kerosin in unserem Fachbereich nicht) verbreiten nur noch die US-Regierung, deren willfährigen Gefolgschaften, und die, die für die Verbreitung bezahlt werden. Haben Sie schon mal Ihre Bratpfanne 1 Stunde auf Ihrem Gasherd stehen lassen (länger hat der Baustahl ja wohl auch nicht ausgehalten)? Weshalb baut man Hochhäuser eigentlich nicht aus Bratpfannen? Wieso versagt Baustahl auf Grund der &#8220;Hitze&#8221;, aber ein Reisepass eines der &#8220;Super-Quaxe&#8221; übersteht das &#8220;Pearl-Harbor-2.0&#8243; unversehrt? 2 Flugzeuge &#8211; 3 Gebäude? Alle in annähernd freiem Fall? Warum nicht gleich &#8220;7 auf einen Streich&#8221;?</p><p>Ich lasse mich schon seit einigen Jahren nicht mehr von solchen Verschwörungstheoretikern wie Ihnen verarschen. Ich empfinde noch nicht einmal mehr Mitleid. Wozu auch? Ich bemitleide weder Bankräuber, noch Mörder, noch sonstige Gewalttäter. Auch nicht DIE Gewalttäter, die sich der perfiden Indoktrination bemächtigen. Was solche Subjekte angeht könnte ich sogar noch zum Volksverhetzer werden.</p><p>Wie kommt man nur zu solch verqueren, realitätsverneinenden, kognitiven Dissonanzen?<br />Vielleicht hierdurch: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/MKULTRA" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/MKULTRA</a></p><p>Ach Quatsch. Alles &#8220;Verschwörungstheorie&#8221;&#8230;..</p><p>Guckst Du 5.2 GG:<br />&#8220;Diese Rechte (Anm.: &#8220;Meinungsfreiheit&#8221;) finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.&#8221;</p><p>Guckst Du noch mehr 5.3.1.2 GG:<br />&#8220;Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.</p><p>In Wikipedia schaut auch &#8220;die Jugend&#8221; rein, sowie Hinterbliebene und Opfer des &#8220;War on Terror&#8221;. Schon mal in <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank" title="Art. 1 GG" class="liexternal">Art. 1, Abs. 1 GG</a> reingeschmökert? Na? Nicht peinlich berührt???</p><p>Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie, mit Ihren grotesken Verschwörungstheorien, hier am absolut falschen Platze sind.</p><p>Wirklich &#8211; schwerst Erbärmlich.</p><p>P.S.: bei längeren Autobahnfahrten schauen Sie besser mal alle 45 Minuten unter Ihr Auto &#8211; vielleicht tropft da schon der Motor raus, Sie Hochleistungssachverständiger&#8230;.</p>]]></content:encoded>
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			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1579</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 22:55:51 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1579</guid>
			<description>Lieber -tunichtgut-, sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff! Ihr Engagement in allen Ehren - aber wenn Sie bereits auf Ihrer Homepage auf &quot;staatliche Selbstverwaltung&quot; und &quot;natürliche Person nach BGB § 1&quot; hinweisen, dürfen Sie auch nicht sonderlich erstaunt darüber sein, wenn Ihnen die &quot;Gegenseite&quot; auf einer entsprechend abwertenden Ebene begegnet. Bei &quot;staatliche Selbstverwaltung&quot; fallen mir als erstes die &quot;Reichsfürsten und BRD-GmbH-Prokuristen&quot; ein, die als erstes die Gültigkeit des Grundgesetzes, und als zweites die Staatsgrenzen in Zweifel ziehen. Als drittes streiten sie dann trefflich darüber, welche Verfassung denn nun die &quot;gültige&quot; ist: die von 1867, 1919, oder gar 1949 (DDR)? Hauptsache nicht das Bonner Grundgesetz! Gell? Dass Sie keinen &quot;e.V.&quot;, eine &quot;GmbH&quot;, oder eine &quot;AG&quot; darstellen, um als &quot;juristische Person&quot; zu gelten, dürfte klar sein. Die Gerichte und Behörden kennen diese Nummern bereits, und haben entsprechende &quot;Copy &amp; Paste&quot;-Satzbausteine in Ihren Schreibprogrammen. Woher ich das weiß? Ich war selbst bis Anfang 2010 auf diesem Trip. Klappt alles nur sehr bedingt, und wenn dann mal wieder ein 25 EUR-Ticket &quot;erfolgreich abgeschmettert&quot; wurde, nach dem Motto: &quot;Siehst&#039;e - ist doch was dran!&quot;, dann wird leicht verkannt, dass der Verwaltungsaufwand geringer und billiger ist, das Ordnungswidrigkeitsverfahren einzustellen, als sich mit den &quot;Spinnern&quot; monatelang auseinander zu setzen. Geht es nur mir so, dass ich auf Ihrer Homepage nichts nahrhaftes finde, oder liegt es an meinen Rechnern? Ich kann weder via MAC (Safari), noch via LINUX (Firefox) irgend etwas brauchbares auf Ihrer Seite finden. Unsichtbare Buttons, Buttons die nach nirgendwo führen (rechts von den, zugegebenermaßen witzigen Karrikaturen, rechts oben der &quot;TÜV-Stempel&quot;. Wenn man &quot;Warum&quot; gefunden hat, kommt man auf die &quot;natürliche Person unter staatlicher Selbstverwaltung&quot;, und eine Verfassungsbeschwerde, welche nicht da ist. Das war&#039;s. Liegt&#039;s an meinen Rechnern??? Wo sind Ihre Schriftsätze, Ihre Scans der gerichtlichen und behördlichen Antworten? Weshalb eigentlich &quot;staatliche Selbstverwaltung&quot; und dann der &quot;Kampf&quot; gegen das SGB II? Widerspricht sich das nicht irgendwo? Was schert Sie, unter &quot;staatlicher Selbstverwaltung&quot; das Grundgesetz DES Staates, von dem Sie nicht &quot;verwaltet&quot; werden wollen? Was das SGB??? Nehmen Sie es mir bitte nicht krumm, aber irgendwie erkenne ich den tieferen Sinn Ihres Anliegens nicht so recht. Hab ich das falsche Programm, um Ihre Seite richtig erkennen zu können? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Oder bin ich einfach nur zu doof? Von einer Sache bin ich allerdings mittlerweile überzeugt: die ganze &quot;Reichsverweser-Mischpoche&quot; ist wohl gewaltig auf eine gezielt lancierte Aktion angesprungen. Hätten diese &quot;Kämpfer für das Recht&quot; ganze 4 Artikel VOR dem allseits beliebten &quot;Art. 23 (aaah-efff)&quot; geguckt, wären wir heute sicherlich schon einiges weiter! Den &quot;Installateur&quot; der &quot;James-Baker-Saga&quot; vermute ich übrigens unter den &quot;Chorknaben aus Chorweiler&quot;. -Divide et impera-</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber -tunichtgut-,<br />sehr geehrter Herr Hohn-Bergerhoff!</p><p>Ihr Engagement in allen Ehren &#8211; aber wenn Sie bereits auf Ihrer Homepage auf &#8220;staatliche Selbstverwaltung&#8221; und &#8220;natürliche Person nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 BGB: Beginn der Rechtsf&auml;higkeit" class="liexternal">BGB § 1</a>&#8243; hinweisen, dürfen Sie auch nicht sonderlich erstaunt darüber sein, wenn Ihnen die &#8220;Gegenseite&#8221; auf einer entsprechend abwertenden Ebene begegnet.<br />Bei &#8220;staatliche Selbstverwaltung&#8221; fallen mir als erstes die &#8220;Reichsfürsten und BRD-GmbH-Prokuristen&#8221; ein, die als erstes die Gültigkeit des Grundgesetzes, und als zweites die Staatsgrenzen in Zweifel ziehen. Als drittes streiten sie dann trefflich darüber, welche Verfassung denn nun die &#8220;gültige&#8221; ist: die von 1867, 1919, oder gar 1949 (DDR)? Hauptsache nicht das Bonner Grundgesetz! Gell?<br />Dass Sie keinen &#8220;e.V.&#8221;, eine &#8220;GmbH&#8221;, oder eine &#8220;AG&#8221; darstellen, um als &#8220;juristische Person&#8221; zu gelten, dürfte klar sein.<br />Die Gerichte und Behörden kennen diese Nummern bereits, und haben entsprechende &#8220;Copy &amp; Paste&#8221;-Satzbausteine in Ihren Schreibprogrammen. Woher ich das weiß? Ich war selbst bis Anfang 2010 auf diesem Trip. Klappt alles nur sehr bedingt, und wenn dann mal wieder ein 25 EUR-Ticket &#8220;erfolgreich abgeschmettert&#8221; wurde, nach dem Motto: &#8220;Siehst&#8217;e &#8211; ist doch was dran!&#8221;, dann wird leicht verkannt, dass der Verwaltungsaufwand geringer und billiger ist, das Ordnungswidrigkeitsverfahren einzustellen, als sich mit den &#8220;Spinnern&#8221; monatelang auseinander zu setzen.</p><p>Geht es nur mir so, dass ich auf Ihrer Homepage nichts nahrhaftes finde, oder liegt es an meinen Rechnern? Ich kann weder via MAC (Safari), noch via LINUX (Firefox) irgend etwas brauchbares auf Ihrer Seite finden. Unsichtbare Buttons, Buttons die nach nirgendwo führen (rechts von den, zugegebenermaßen witzigen Karrikaturen, rechts oben der &#8220;TÜV-Stempel&#8221;. Wenn man &#8220;Warum&#8221; gefunden hat, kommt man auf die &#8220;natürliche Person unter staatlicher Selbstverwaltung&#8221;, und eine Verfassungsbeschwerde, welche nicht da ist. Das war&#8217;s. Liegt&#8217;s an meinen Rechnern??? Wo sind Ihre Schriftsätze, Ihre Scans der gerichtlichen und behördlichen Antworten?<br />Weshalb eigentlich &#8220;staatliche Selbstverwaltung&#8221; und dann der &#8220;Kampf&#8221; gegen das SGB II? Widerspricht sich das nicht irgendwo? Was schert Sie, unter &#8220;staatlicher Selbstverwaltung&#8221; das Grundgesetz DES Staates, von dem Sie nicht &#8220;verwaltet&#8221; werden wollen? Was das SGB???</p><p>Nehmen Sie es mir bitte nicht krumm, aber irgendwie erkenne ich den tieferen Sinn Ihres Anliegens nicht so recht. Hab ich das falsche Programm, um Ihre Seite richtig erkennen zu können? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Oder bin ich einfach nur zu doof?</p><p>Von einer Sache bin ich allerdings mittlerweile überzeugt: die ganze &#8220;Reichsverweser-Mischpoche&#8221; ist wohl gewaltig auf eine gezielt lancierte Aktion angesprungen. Hätten diese &#8220;Kämpfer für das Recht&#8221; ganze 4 Artikel VOR dem allseits beliebten &#8220;Art. 23 (aaah-efff)&#8221; geguckt, wären wir heute sicherlich schon einiges weiter! Den &#8220;Installateur&#8221; der &#8220;James-Baker-Saga&#8221; vermute ich übrigens unter den &#8220;Chorknaben aus Chorweiler&#8221;. -Divide et impera-</p>]]></content:encoded>
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		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Saldavia</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1578</link>
			<dc:creator>Saldavia</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 22:51:47 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1578</guid>
			<description>Sehr geehrter Herr Wengel Glauben können Berge versetzen. Welcher Sachbearbeiter im Jobcenter kennt das Grundgesetz? Die lachen über Aussagen und Vorlesung aus dem Grundgesetz. Die Täter halten bis zur Geschäftsleitzung zusammen. Welcher Richter hält sich an das Bonner Grundgesetz? Geschweige an die ZPO und deren Verwaltungsverordnungen. Das Opfer (Antragsteller) wird zum Straftäter gemacht und so verurteilt. Den Tätern ist es egal was den Opfer wiederfährt. Schon allein der Tatbestand der Unterschriftenverweigerung der Täter einschl. der Richter, läßt an gesundes Menschenrecht zweifeln. Angagierte Rechtsanwälte verlieren ihre Zulassung. Selbst das wollen Sie nicht wahrnehmen. Urteile sind in der Akte nicht unterschrieben und das Opfer erhält eine wertlose Ausfertigung. Der heutige Richter wird später behaupten: &quot;Ich kenne Sie nicht und ich habe meinen auftrag ausgeführt&quot;. In den Jobcentern und den Gerichten gibt es Geschäftsleitungen und das Geschäftzeichen ihrer Klage bzw. Gesucht wird auftragsgemäß abgewunken. Sollten Sie am Ende des Tages wegen Hunger einen Diebstahl bei den Discounter verüben, werden Sie nach Überprüfung der Personalien wieder Nachhause geschickt. Sie können aber auch die Aussage zu ihrer Person verweigern. Das sichert den Antragsteller eine warme und unbequeme Unterkunft ohne TV. Für die Aussageverweigerung erhalten Sie eine Anzeigen nach dem § 111 OwiG. Das sichert den Antragsteller eine Beugehaft mit Essen und ausreichend geheizten Räumen zu. Der Antragsteller kommt schneller in den Knast, als das ihn seine Rechte gewährt werden. Parteien oder Parlamente anzurufen bleibt ebenso erfolglos, als wenn Sie ihr Bittgesuch in der Flasche in die Isar werfen. Ihr Nachmieter, der sie nicht versteht und der vor wenigen Wochen mit seinen FamilenClan aus Kenia anreiste, hat in der Zwischenzeit ihre ehemal. Wohnung mit neuen Möbeln bezogen. Sollten sie jetzt sich bei der Hausverwaltung beschweren, bekommen sie zur Antwort, das die Wohnung wg. Mietschulden beräumt wurde. Viele Grüße von der Realität zum Glauben. Sie Herr Wengel haben vielleicht noch Ausfertigung des letzten Richters in der Aldi Tüte. Eine Kopie des Orginal ohne Unterschrift erhalten Sie gegen Gebühr bei der zuständigen Geschäftsleitung.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Wengel<br />Glauben können Berge versetzen. Welcher Sachbearbeiter im Jobcenter kennt das Grundgesetz? Die lachen über Aussagen und Vorlesung aus dem<br />Grundgesetz. Die Täter halten bis zur Geschäftsleitzung zusammen. Welcher Richter hält sich an das Bonner Grundgesetz? Geschweige an die ZPO und deren Verwaltungsverordnungen. Das Opfer (Antragsteller) wird zum Straftäter gemacht und so verurteilt. Den Tätern ist es egal was den Opfer wiederfährt.<br />Schon allein der Tatbestand der Unterschriftenverweigerung der Täter einschl. der Richter, läßt an gesundes Menschenrecht zweifeln. Angagierte Rechtsanwälte verlieren ihre Zulassung. Selbst das wollen Sie nicht wahrnehmen. Urteile sind in der Akte nicht unterschrieben und das Opfer erhält eine wertlose Ausfertigung. Der heutige Richter wird später behaupten: &#8220;Ich kenne Sie nicht und ich habe meinen auftrag ausgeführt&#8221;. In den Jobcentern und den Gerichten gibt es Geschäftsleitungen und das Geschäftzeichen ihrer Klage bzw. Gesucht wird auftragsgemäß abgewunken. Sollten Sie am Ende des Tages wegen Hunger einen Diebstahl bei den Discounter verüben, werden Sie nach Überprüfung der Personalien wieder Nachhause geschickt. Sie können aber auch die Aussage zu ihrer Person verweigern. Das sichert den Antragsteller eine warme und unbequeme Unterkunft ohne TV. Für die Aussageverweigerung erhalten Sie eine Anzeigen nach dem § 111 OwiG. Das sichert den Antragsteller eine Beugehaft mit Essen und ausreichend geheizten Räumen zu. Der Antragsteller kommt schneller in den Knast, als das ihn seine Rechte gewährt werden. Parteien oder Parlamente anzurufen bleibt ebenso erfolglos, als wenn Sie ihr Bittgesuch in der Flasche in die Isar werfen. Ihr Nachmieter, der sie nicht versteht und der vor wenigen Wochen mit seinen FamilenClan aus Kenia anreiste, hat in der Zwischenzeit ihre ehemal. Wohnung mit neuen Möbeln bezogen. Sollten sie jetzt sich bei der Hausverwaltung beschweren, bekommen sie zur Antwort, das die Wohnung wg. Mietschulden beräumt wurde.   </p><p>Viele Grüße von der Realität zum Glauben. Sie Herr Wengel haben vielleicht noch Ausfertigung des letzten Richters in der Aldi Tüte. Eine Kopie des Orginal ohne Unterschrift erhalten Sie gegen Gebühr bei der zuständigen Geschäftsleitung.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1577</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 20:41:20 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1577</guid>
			<description>Galilei? Was sollte der mit der Scheiben-Erde zu tun haben? Dass die Erde angenähert eine Kugel ist, war den alten Griechen bereits bekannt, 2500 Jahre ist daher einigermaßen korrekt. Vermutlich ist die Erkenntnis aber noch älter, jedes seefahrende Volk konnte schließlich beobachten, wie Schiffe hinter dem Horizont verschwinden. Nur ein Binnenvolk kann eigentlich auf die Idee kommen, dass die Erde eine Scheibe ist. Galilei, einer der Begründer der modernen Naturwissenschaften, geriet mit der Kirche in Konflikt, als er behauptete, die Erde bewege sich auf einer Kreisbahn um die Sonne. Das ist wissenschaftlich falsch, was auch damals relativ leicht zu beweisen war (richtig wäre Ellipsenbahn, die komplizierten Epizyklen des ptolemäischen Weltbildes sind physikalisch immer noch besser als Galileis Kreis). Unsinnigerweise beharrte er dann darauf, dass jeder ein Dummkopf sei, der anderes behaupte. Dass die Kirche, die damals noch als Lehrmeinung vertrat, dass die Sonne um die Erde kreist, was immerhin dem Anschein entspricht, ihn dafür nur zu Hausarrest verurteilte, ist im Verhältnis zu dem, was im 17. Jahrhundert Leuten drohte, die sich mit der Obrigkeit anlegten, eher liberal. Die &quot;Rehabilitierung&quot; Galileis, die insofern gar nicht notwendig gewesen wäre, war damit eher eine Ablenkung der von Ihnen erwähnten Verfehlungen der katholischen Kirche in jüngerer Zeit. Brennendes Kerosin bringt Stahl zwar nicht zum Schmelzen, genug brennendes Kerosin über einen längeren Zeitraum kann Stahl aber durchaus erweichen lassen. Aber wenn Sie lieber an abstruse Verschwörungstheorien glauben, sei Ihnen das unbenommen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Galilei? Was sollte der mit der Scheiben-Erde zu tun haben? Dass die Erde angenähert eine Kugel ist, war den alten Griechen bereits bekannt, 2500 Jahre ist daher einigermaßen korrekt. Vermutlich ist die Erkenntnis aber noch älter, jedes seefahrende Volk konnte schließlich beobachten, wie Schiffe hinter dem Horizont verschwinden. Nur ein Binnenvolk kann eigentlich auf die Idee kommen, dass die Erde eine Scheibe ist.</p><p>Galilei, einer der Begründer der modernen Naturwissenschaften, geriet mit der Kirche in Konflikt, als er behauptete, die Erde bewege sich auf einer Kreisbahn um die Sonne. Das ist wissenschaftlich falsch, was auch damals relativ leicht zu beweisen war (richtig wäre Ellipsenbahn, die komplizierten Epizyklen des ptolemäischen Weltbildes sind physikalisch immer noch besser als Galileis Kreis). Unsinnigerweise beharrte er dann darauf, dass jeder ein Dummkopf sei, der anderes behaupte. Dass die Kirche, die damals noch als Lehrmeinung vertrat, dass die Sonne um die Erde kreist, was immerhin dem Anschein entspricht, ihn dafür nur zu Hausarrest verurteilte, ist im Verhältnis zu dem, was im 17. Jahrhundert Leuten drohte, die sich mit der Obrigkeit anlegten, eher liberal.</p><p>Die &#8220;Rehabilitierung&#8221; Galileis, die insofern gar nicht notwendig gewesen wäre, war damit eher eine Ablenkung der von Ihnen erwähnten Verfehlungen der katholischen Kirche in jüngerer Zeit.</p><p>Brennendes Kerosin bringt Stahl zwar nicht zum Schmelzen, genug brennendes Kerosin über einen längeren Zeitraum kann Stahl aber durchaus erweichen lassen. Aber wenn Sie lieber an abstruse Verschwörungstheorien glauben, sei Ihnen das unbenommen.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Frank Schönwetter</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1575</link>
			<dc:creator>Frank Schönwetter</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 12:21:22 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1575</guid>
			<description>@Michaeö Hohn-Bergerhoff Vielen Dank für Ihr Angebot. ich werde Sie spätestens am Montag mal anrufen. @Herr Wengel Ich denke das ich alles bestens verstanden habe. Daher hat das LSG wohl am 20.12.2011 auch diese Entscheidung gefällt. da auch den richtern dort mächtig Feuer unter Ihren Ärschen gemacht habe. Aber 90% vom Regelbedarf der SGB II Leistungen sind meiner Ansicht nach eine Frechheit, da ja die Regelleistungen für SGB II Unterzeichner einer Grundsicherung im Sinne des GG bei weitem nicht entsprechen. Ich habe als Ausgangspunkt die Studie des Herrn Böker (der die Bundesregierung vors Verfassungsgericht gebracht hat, bzw Ursula von der Leyen)gewählt da dieser mir kompetent erscheint und als Regelleistung auf BMAS Daten einen Bedarf von 631 Euro ausgewiesen hat. Auf dieser Basis kann man aufbauen, damitt ein Leben in Würde als Mensch nach dem GG Artikel 1 als gewährleistet angesehen werden kann und vor allem als Clou dafür sorgen wird, das die die arbeiten dann auch einen wesentlich höheren Stundenlohn erhalten werden müssen um eine finanzielle Differenz zu den Menschen zu gewährleisten die nicht arbeiten gehen, das wiederum wird die Kaufkraft vieler Millionen Menschen deutlich erhöhen was unsere Inlandwirtschaft enorm ankurbeln wird und somit die finanziellen Probleme beseitigen wird. Ist doch ganz logisch. Denn Steuererhöhungen schwächen die Kaufkraft des Einzelnen und somit kann er noch weniger kaufen und somit geht es der inlandwirtschaft dann auch noch schlechter usw. Die einzigen die mit der deutlichen Erhöhung der Leistungen für Grundsicherung ein Problem haben werden, sind all die gierigen Ausbeuter deren Profit damit wohl künftig enorm geschmälert wird und damit kann jedenfalls ich bestens ohen jegliches schlechte Gewissen leben. Und das Bundesverfassungsgericht ist als Hüter über die Einhaltung des GG und der Mesncherechte ganz sicher für mich und mein Anliegen zuständig. Habe dort übrigens unter anderem auch alle Sozialrichter in Deutschland wegen brechen Ihrer Amtseide angezeigt da diese ja um Artikel 19 Zitiergebot wissen müssen und somit vorsätzlich aufgrund eines nichtigen Gesetzeswerkes (dem SGB II9 ihre Urteile fällen. Wie gesagt ich zieh das jetzt voll durch, zur Not auch allein. ich verlass mich sowieso auf niemanden anderen als auf mich selbst, aber jede echte Hilfe von außen ist herzlich gern willkommen, aber ich werte diese einfach alskarmischen Bonus für meine mutigen Taten.ich kann hier gern mal meine Klageschrift per copy und Paste die ich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe einstellen, Sie werden dann nämlich sehr staunen wie wirkungsvoll und effektiv ich Teile ihre Klageschrift gegen das SGB II darin eingebaut habe. @Tunichgut Danke für die Top Infos und Deine Unterstützung. @An alle sonstigen Menschen die mir hier geholfen haben und helfen Vielen lieben Dank für Eure tolle Unterstützung. Gut zu wissen das ich nicht der einzige bin, der von dem was in unserem schönen Land gerade passiert echt die Schnauze voll hat und auch was für die Verteidigung unserer freiheitlichen Demokratie tut. ich bin übrigens weder für eine Rückkehr ins deutsche Reich noch für diese BRD GmbH. ich will was neues miterschaffen. Nämlich eine freiheitliche lebensfreundliche soziale echte Demokratie die nicht nur auf dem Papier steht sondern real gelebt wird. Und genau dafür kämpfe ich unter anderem. Mit freiheitlich demokratischen und sozialen und herzlichen Grüßen Frank Schönwetter</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Michaeö Hohn-Bergerhoff<br />Vielen Dank für Ihr Angebot. ich werde Sie spätestens am Montag mal anrufen.<br />@Herr Wengel<br />Ich denke das ich alles bestens verstanden habe. Daher hat das LSG wohl am 20.12.2011 auch diese Entscheidung gefällt. da auch den richtern dort mächtig Feuer unter Ihren Ärschen gemacht habe. Aber 90% vom Regelbedarf der SGB II Leistungen sind meiner Ansicht nach eine Frechheit, da ja die Regelleistungen für SGB II Unterzeichner einer Grundsicherung im Sinne des GG bei weitem nicht entsprechen. Ich habe als Ausgangspunkt die Studie des Herrn Böker (der die Bundesregierung vors Verfassungsgericht gebracht hat, bzw Ursula von der Leyen)gewählt da dieser mir kompetent erscheint und als Regelleistung auf BMAS Daten einen Bedarf von 631 Euro ausgewiesen hat. Auf dieser Basis kann man aufbauen, damitt ein Leben in Würde als Mensch nach dem GG Artikel 1 als gewährleistet angesehen werden kann und vor allem als Clou dafür sorgen wird, das die die arbeiten dann auch einen wesentlich höheren Stundenlohn erhalten werden müssen um eine finanzielle Differenz zu den Menschen zu gewährleisten die nicht arbeiten gehen, das wiederum wird die Kaufkraft vieler Millionen Menschen deutlich erhöhen was unsere Inlandwirtschaft enorm ankurbeln wird und somit die finanziellen Probleme beseitigen wird. Ist doch ganz logisch. Denn Steuererhöhungen schwächen die Kaufkraft des Einzelnen und somit kann er noch weniger kaufen und somit geht es der inlandwirtschaft dann auch noch schlechter usw. Die einzigen die mit der deutlichen Erhöhung der Leistungen für Grundsicherung ein Problem haben werden, sind all die gierigen Ausbeuter deren Profit damit wohl künftig enorm geschmälert wird und damit kann jedenfalls ich bestens ohen jegliches schlechte Gewissen leben. Und das Bundesverfassungsgericht ist als Hüter über die Einhaltung des GG und der Mesncherechte ganz sicher für mich und mein Anliegen zuständig. Habe dort übrigens unter anderem auch alle Sozialrichter in Deutschland wegen brechen Ihrer Amtseide angezeigt da diese ja um Artikel 19 Zitiergebot wissen müssen und somit vorsätzlich aufgrund eines nichtigen Gesetzeswerkes (dem SGB II9 ihre Urteile fällen. Wie gesagt ich zieh das jetzt voll durch, zur Not auch allein. ich verlass mich sowieso auf niemanden anderen als auf mich selbst, aber jede echte Hilfe von außen ist herzlich gern willkommen, aber ich werte diese einfach alskarmischen Bonus für meine mutigen Taten.ich kann hier gern mal meine Klageschrift per copy und Paste die ich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe einstellen, Sie werden dann nämlich sehr staunen wie wirkungsvoll und effektiv ich Teile ihre Klageschrift gegen das SGB II darin eingebaut habe.<br />@Tunichgut<br />Danke für die Top Infos und Deine Unterstützung.<br />@An alle sonstigen Menschen die mir hier geholfen haben und helfen<br />Vielen lieben Dank für Eure tolle Unterstützung. Gut zu wissen das ich nicht der einzige bin, der von dem was in unserem schönen Land gerade passiert echt die Schnauze voll hat und auch was für die Verteidigung unserer freiheitlichen Demokratie tut. ich bin übrigens weder für eine Rückkehr ins deutsche Reich noch für diese BRD GmbH. ich will was neues miterschaffen. Nämlich eine freiheitliche lebensfreundliche soziale echte Demokratie die nicht nur auf dem Papier steht sondern real gelebt wird. Und genau dafür kämpfe ich unter anderem.<br />Mit freiheitlich demokratischen und sozialen und herzlichen Grüßen<br />Frank Schönwetter</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1574</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 10:18:59 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1574</guid>
			<description>Naja - auch 2.500 Jahre ist wohl leicht überzogen.... Versuchen wir es mal mit 19 Jahren. Da erst wurde Galilei nämlich vom Vatikan rehabilitiert, http://de.wikipedia.org/wiki/Galileo_Galilei#Nachgeschichte.2C_Nachruhm Von der &quot;Rattenlinie&quot; hat der Vatikan bis heute nichts gehört. Die gesamte deutsche Bevölkerung im 3. Reich nichts von Judenverfolgung, und die meisten Diesel-Fahrer glauben daran, dass brennendes Kerosin Stahl zum schmelzen bringt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Naja &#8211; auch 2.500 Jahre ist wohl leicht überzogen&#8230;.</p><p>Versuchen wir es mal mit 19 Jahren. Da erst wurde Galilei nämlich vom Vatikan rehabilitiert,</p><p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Galileo_Galilei#Nachgeschichte.2C_Nachruhm" rel="nofollow" class="liwikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Galileo_Galilei#Nachgeschichte.2C_Nachruhm</a></p><p>Von der &#8220;Rattenlinie&#8221; hat der Vatikan bis heute nichts gehört. Die gesamte deutsche Bevölkerung im 3. Reich nichts von Judenverfolgung, und die meisten Diesel-Fahrer glauben daran, dass brennendes Kerosin Stahl zum schmelzen bringt.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von I. Wengel</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1573</link>
			<dc:creator>I. Wengel</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 09:30:40 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1573</guid>
			<description>@ Dringend an Hr. Schönwetter und Tunichtgut!!! Bitte tun Sie beide sich den großen Gefallen und beschäftigen Sie sich unbedingt mit den Inhalten des Grundgesetzes und vor allem mit der hier veröffentlichten Klage, wenn Sie gegen Hartz-IV vorgehen wollen. Sie beide scheinen nicht wirklich verstanden zu haben, worum es in dieser Klage geht. Es steht jedem von Ihnen frei, machen zu wollen, was immer Sie glauben machen zu müssen, aber verlangen Sie dann nicht von uns, den Scherbenhaufen wieder kitten zu sollen. Sie können die hier veröffentlichten Inhalte nicht einfach wahllos mit Ihren Ansichten durcheinander werfen und glauben, dies würde erfolgreich sein - Sie spielen damit den Instanzen in die Hände, welche diese Zustände zu verantworten haben. Bitte und letztmalig, beschäftigen Sie sich mit den hier veröffentlichten Inhalten. Ich werde ansonsten, so leid es mir tut, Ihre Annsichten dazu nicht mehr veröffentlichen können. In diesem Fall sollten Sie sich beide miteinander ins Benehmen setzen und allein schauen, was Sie so anrichten (können).</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@ Dringend an Hr. Schönwetter und Tunichtgut!!!</p><p>Bitte tun Sie beide sich den großen Gefallen und beschäftigen Sie sich unbedingt mit den Inhalten des Grundgesetzes und vor allem mit der hier veröffentlichten Klage, wenn Sie gegen Hartz-IV vorgehen wollen. Sie beide scheinen nicht wirklich verstanden zu haben, worum es in dieser Klage geht. Es steht jedem von Ihnen frei, machen zu wollen, was immer Sie glauben machen zu müssen, aber verlangen Sie dann nicht von uns, den Scherbenhaufen wieder kitten zu sollen.</p><p>Sie können die hier veröffentlichten Inhalte nicht einfach wahllos mit Ihren Ansichten durcheinander werfen und glauben, dies würde erfolgreich sein &#8211; Sie spielen damit den Instanzen in die Hände, welche diese Zustände zu verantworten haben. Bitte und letztmalig, beschäftigen Sie sich mit den hier veröffentlichten Inhalten. Ich werde ansonsten, so leid es mir tut, Ihre Annsichten dazu nicht mehr veröffentlichen können. In diesem Fall sollten Sie sich beide miteinander ins Benehmen setzen und allein schauen, was Sie so anrichten (können).</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Unterlassungsklage zum SGB II von Frank Schönwetter</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/klage-sgb2/#comment-1571</link>
			<dc:creator>Frank Schönwetter</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 21:59:31 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=1300#comment-1571</guid>
			<description>Hallo Herr Wengel Wolöte nur mal kurz den aktuellen Stand der Dinge mitteilen. Ich bin nun seit dem 01.01.2012 ohne jegliche Grundsicherung der Existenz nach dem GG, da sich weder das Jobcenter für die Grundsicherung der Existenz nach dem GG als zuständig ansieht (sie Schreiben das sie ausschließlich nur nach dem SGB II Leistungen zur Grundsicherung der existenz gewähren), noch das Sozialgericht bereit ist einstweilen die Zuständigkeit für die Grundsicherung der Existenz nach dem GG zu übernehmen, obwohl dem Sozialstaatsgebot als BRD-Behörde unterworfen...habe diese nämlich einstweilen gewagt zu verpflichten aufgrund GG i.V.m der Un-Res.217 A (III) einstweilen bis zur BRD-Behörden internen Klärung über die Zuständigkeit diese zu übernehmen, was Sie mir aber rechtswidrig (da ja dem Sozialstaatsgebot unterworfen) dennoch verweigern, habe deshalb nun beim Bundesverfassungsgericht einen einstweiligen Amtshilfe-unbedingten Schutzantrag nach dem GG gestellt.Die Antwort steht aber noch aus (erwarte diese Montag/Dienstag nächste Woche), verweigert das Bundesverfassungsgericht als Wächter über die Einhaltung des GGs und der Menschenrechte ebenfalls mir zu helfen, werde ich mich nächste Woche an den Internationalen Gerichtshof wenden, habe aktuell noch 2 Euro Bargeld und Lebensmittelvorräte für ein paar Tage,es wird also sehr spannend.....Fortsetzung folgt Mit freiheitlich demokratischen und sozialen Grüssen. Frank Schönwetter</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Wengel<br />Wolöte nur mal kurz den aktuellen Stand der Dinge mitteilen. Ich bin nun seit dem 01.01.2012 ohne jegliche Grundsicherung der Existenz nach dem GG, da sich weder das Jobcenter für die Grundsicherung der Existenz nach dem GG als zuständig ansieht (sie Schreiben das sie ausschließlich nur nach dem SGB II Leistungen zur Grundsicherung der existenz gewähren), noch das Sozialgericht bereit ist einstweilen die Zuständigkeit für die Grundsicherung der Existenz nach dem GG zu übernehmen, obwohl dem Sozialstaatsgebot als BRD-Behörde unterworfen&#8230;habe diese nämlich einstweilen gewagt zu verpflichten aufgrund GG i.V.m der Un-Res.217 A (III) einstweilen bis zur BRD-Behörden internen Klärung über die Zuständigkeit diese zu übernehmen, was Sie mir aber rechtswidrig (da ja dem Sozialstaatsgebot unterworfen) dennoch verweigern, habe deshalb nun beim Bundesverfassungsgericht einen einstweiligen Amtshilfe-unbedingten Schutzantrag nach dem GG gestellt.Die Antwort steht aber noch aus (erwarte diese Montag/Dienstag nächste Woche), verweigert das Bundesverfassungsgericht als Wächter über die Einhaltung des GGs und der Menschenrechte ebenfalls mir zu helfen, werde ich mich nächste Woche an den Internationalen Gerichtshof wenden, habe aktuell noch 2 Euro Bargeld und Lebensmittelvorräte für ein paar Tage,es wird also sehr spannend&#8230;..Fortsetzung folgt<br />Mit freiheitlich demokratischen und sozialen Grüssen.<br />Frank Schönwetter</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu Fragen und Antworten zur Grundrechtepartei von Perrak</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/#comment-1570</link>
			<dc:creator>Perrak</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 21:28:33 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?page_id=39#comment-1570</guid>
			<description>&quot;daß die Erde wohl mittlerweile nicht mehr als Scheibe angesehen wird.&quot; Naja, dieser Irrglaube ist seit etwa 2500 Jahren nicht mehr modern, &quot;mittlerweile&quot; trifft es da nicht so ganz. Dass alle möglichen Verbände &quot;versuchen (...) aktiv zu verhindern&quot;, dass Bürger selbstbewusst ihre Grundrechte vertreten ist eine unverschämte Unterstellung. Für einzelne der Genannten mag das zutreffen, für die große Menge ist das schlicht falsch. Aber wer denkt, dass der Glaube an die Scheibengestalt der Erde erst vor Kurzem aus der Mode kam, sieht das vielleicht anders.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;daß die Erde wohl mittlerweile nicht mehr als Scheibe angesehen wird.&#8221;</p><p>Naja, dieser Irrglaube ist seit etwa 2500 Jahren nicht mehr modern, &#8220;mittlerweile&#8221; trifft es da nicht so ganz.</p><p>Dass alle möglichen Verbände &#8220;versuchen (&#8230;) aktiv zu verhindern&#8221;, dass Bürger selbstbewusst ihre Grundrechte vertreten ist eine unverschämte Unterstellung. Für einzelne der Genannten mag das zutreffen, für die große Menge ist das schlicht falsch.</p><p>Aber wer denkt, dass der Glaube an die Scheibengestalt der Erde erst vor Kurzem aus der Mode kam, sieht das vielleicht anders.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu PRESSEMITTEILUNG: Wurde Christian Wulff nicht ordnungsgemäß zum 10. Bundespräsidenten gewählt? von John Doe</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/pressemitteilung-wurde-christian-wulff-nicht-ordnungsgemaess-zum-10-bundespraesidenten-gewaehlt/1602/#comment-1568</link>
			<dc:creator>John Doe</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 08:40:56 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1602#comment-1568</guid>
			<description>Zitat, Michael Hohn-Bergerhoff: &quot;Wie also erwirkt der betroffene oder beobachtende Normalbürger das offenkundig GG feindliches Verhalten vom zuständigen Gericht überhaupt wahrgenommen, festgestellt und im Sinne des Art. 18 GG geahndet wird?&quot; -Zitatende- Zunächst bedarf es des Erwachens aus dem Koma. Anschließend bedarf es des Abschüttelns des seit annähernd 63 Jahren wirkenden Mantras &quot;Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat.......&quot;, unter besonderer Beachtung des Zitats: „Einer der größten Fehler der Deutschen ist, nicht glauben zu wollen, dass ihre Regierung auch lügen kann.“ – François Poncet: 1953 Dies wäre dann bereits &quot;die halbe Miete&quot;. Danach folgt das Schreddern der ADVO-Card und das sich selbst befassen mit den Gesetzestexten, angefangen beim ranghöchstem - dem Grundgesetz. Im Prinzip bedarf es hierzu lediglich rund 20 Artikel, von 146 vorhandenen. Die nachfolgenden einfach-gesetzlichen Regelungen werden sodann auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft (bsplw. Art. 19, Abs. 1 GG, Art. 80, Abs. 1 GG, Art. 82, Abs. 1 GG). So einfach ist das.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat, Michael Hohn-Bergerhoff:</p><p>&#8220;Wie also erwirkt der betroffene oder beobachtende Normalbürger das offenkundig GG feindliches Verhalten vom zuständigen Gericht überhaupt wahrgenommen, festgestellt und im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/18.html" target="_blank" title="Art. 18 GG" class="liexternal">Art. 18 GG</a> geahndet wird?&#8221; -Zitatende-</p><p>Zunächst bedarf es des Erwachens aus dem Koma. Anschließend bedarf es des Abschüttelns des seit annähernd 63 Jahren wirkenden Mantras &#8220;Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat&#8230;&#8230;.&#8221;, unter besonderer Beachtung des Zitats:</p><p> „Einer der größten Fehler der Deutschen ist, nicht glauben zu wollen, dass ihre Regierung auch lügen kann.“</p><p>    – François Poncet: 1953</p><p>Dies wäre dann bereits &#8220;die halbe Miete&#8221;.</p><p>Danach folgt das Schreddern der ADVO-Card und das sich selbst befassen mit den Gesetzestexten, angefangen beim ranghöchstem &#8211; dem Grundgesetz.<br />Im Prinzip bedarf es hierzu lediglich rund 20 Artikel, von 146 vorhandenen.</p><p>Die nachfolgenden einfach-gesetzlichen Regelungen werden sodann auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft (bsplw. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19, Abs. 1 GG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/80.html" target="_blank" title="Art. 80 GG" class="liexternal">Art. 80, Abs. 1 GG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/82.html" target="_blank" title="Art. 82 GG" class="liexternal">Art. 82, Abs. 1 GG</a>). So einfach ist das.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu PRESSEMITTEILUNG: Wurde Christian Wulff nicht ordnungsgemäß zum 10. Bundespräsidenten gewählt? von insider</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/pressemitteilung-wurde-christian-wulff-nicht-ordnungsgemaess-zum-10-bundespraesidenten-gewaehlt/1602/#comment-1567</link>
			<dc:creator>insider</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 00:32:27 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1602#comment-1567</guid>
			<description>@Michael Hohn-Bergerhoff Wie wäre es, wenn Sie mal den klaren und unmissverständlichen Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG sich persönlich in Ihren Denkmodellen zu eigen machen, Zitat: &quot;Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen&quot;, denn dieser Wortlaut ist es, der den Bundes- und Landesgesetzgeber auch ohne eine BverfG - Entscheidung gemäß Art. 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 Satz 1 GG zwingend im Gesetzgebungsverfahren bindet. Einizger Nachteil, alle Artikel des Bonner Grundgesetzes sind nicht strafbewährt, wenn man den Hochverrat einmal außeracht lässt. Denn mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung ändern, heißt es da im § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB. Lassen Sie doch Ihr übriges Gestammel, denn es führt am gedruckten Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG kein Weg vorbei. Und alle Gesetze, die Grundrechte einschränken ohne sie zu zitieren, sind immer, selbst wenn das BverfG bisher immer gerne was anderes sagte, ungültig und die Täter wissen dieses auch nur herrscht hier bis heute aufgrund der &quot;granitenen Dummheit der Menschheit&quot; die normative Kraft des faktischen. Jellinek, deutscher Staatsrechtslehrer aus der Zeit, als man das mit der Verfassung schon mal nicht so genau genommen hat, nämlich als der Usurpator und Diktator Adolf Hitler sich an die Macht putschte, nennt der BGH übrigens &quot;Revolution&quot; bis heute, um dem geesetzten Unrecht im Dritten Reich bis heute scheinbare Gültigkeit als &quot;vorkonstitutionelles&quot; Recht zu verschaffen ebenso wie das BverfG bis heute unter seinem Voßkuhle und wie sie alle sonst noch heißen und das Bonner Grundgesetz gezielt mit Füßen treten. Das Volk hat es ja bis heute nicht einmal gemerkt, so wie es im Dritten Reich die Greultaten auch nicht bemerkt haben will. Jeder hat Juden versteckt, nur keiner hat gewusst, warum... Warum Sie den Art. 18 GG in Ihrem Statement nun noch zitieren, erschließt sich mir überhaupt nicht. Ich glaube, sie haben auch dessen Inhalt nicht verstanden. Denken Sie unbedingt nochmal drüber nach, wer wohl der Adressat des Art. 18 GG sein mag.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Michael Hohn-Bergerhoff</p><p>Wie wäre es, wenn Sie mal den klaren und unmissverständlichen Wortlaut des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG</a> sich persönlich in Ihren Denkmodellen zu eigen machen, Zitat: &#8220;Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen&#8221;, denn dieser Wortlaut ist es, der den Bundes- und Landesgesetzgeber auch ohne eine BverfG &#8211; Entscheidung gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/1.html" target="_blank" title="Art. 1 GG" class="liexternal">Art. 1 Abs. 3 und 2 GG</a> i.V.m. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20.html" target="_blank" title="Art. 20 GG" class="liexternal">Art. 20 Abs. 3 Satz 1 GG</a> zwingend im Gesetzgebungsverfahren bindet. Einizger Nachteil, alle Artikel des Bonner Grundgesetzes sind nicht strafbewährt, wenn man den Hochverrat einmal außeracht lässt. Denn mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung ändern, heißt es da im <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/81.html" target="_blank" title="&sect; 81 StGB: Hochverrat gegen den Bund" class="liexternal">§ 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB</a>.</p><p>Lassen Sie doch Ihr übriges Gestammel, denn es führt am gedruckten Wortlaut des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG</a> i.V.m. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG</a> kein Weg vorbei. Und alle Gesetze, die Grundrechte einschränken ohne sie zu zitieren, sind immer, selbst wenn das BverfG bisher immer gerne was anderes sagte, ungültig und die Täter wissen dieses auch nur herrscht hier bis heute aufgrund der &#8220;granitenen Dummheit der Menschheit&#8221; die normative Kraft des faktischen. Jellinek, deutscher Staatsrechtslehrer aus der Zeit, als man das mit der Verfassung schon mal nicht so genau genommen hat, nämlich als der Usurpator und Diktator Adolf Hitler sich an die Macht putschte, nennt der BGH übrigens &#8220;Revolution&#8221; bis heute, um dem geesetzten Unrecht im Dritten Reich bis heute scheinbare Gültigkeit als &#8220;vorkonstitutionelles&#8221; Recht zu verschaffen ebenso wie das BverfG bis heute unter seinem Voßkuhle und wie sie alle sonst noch heißen und das Bonner Grundgesetz gezielt mit Füßen treten. Das Volk hat es ja bis heute nicht einmal gemerkt, so wie es im Dritten Reich die Greultaten auch nicht bemerkt haben will. Jeder hat Juden versteckt, nur keiner hat gewusst, warum&#8230;</p><p>Warum Sie den <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/18.html" target="_blank" title="Art. 18 GG" class="liexternal">Art. 18 GG</a> in Ihrem Statement nun noch zitieren, erschließt sich mir überhaupt nicht. Ich glaube, sie haben auch dessen Inhalt nicht verstanden. Denken Sie unbedingt nochmal drüber nach, wer wohl der Adressat des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/18.html" target="_blank" title="Art. 18 GG" class="liexternal">Art. 18 GG</a> sein mag.</p>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title>Kommentar zu PRESSEMITTEILUNG: Wurde Christian Wulff nicht ordnungsgemäß zum 10. Bundespräsidenten gewählt? von insider</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/pressemitteilung-wurde-christian-wulff-nicht-ordnungsgemaess-zum-10-bundespraesidenten-gewaehlt/1602/#comment-1566</link>
			<dc:creator>insider</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 00:17:44 +0000</pubDate>
			<guid isPermaLink="false">http://grundrechtepartei.de/?p=1602#comment-1566</guid>
			<description>Die jetzt öffentlich gewordenen Versuche des Bundespräsidenten, einen unliebsamen BILD-Bericht über seinen umstrittenen privaten Hauskredit zu verhindern, haben eine neuerliche Debatte ausgelöst – auch über das Amtsverständnis von Christian Wulff (52). Hintergrund: Wulff hatte unmittelbar vor der ersten Veröffentlichung zu seinem umstrittenen Hauskredit in einer Nachricht auf der Handy-Mailbox von BILD-Chefredakteur Kai Diekmann u. a. mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Fall einer Veröffentlichung gedroht. In einem weiteren Telefonat hatte Wulff auch beim Vorstands-Chef der Axel Springer AG (u. a. BILD, Welt), Mathias Döpfner, einen Stopp der Berichterstattung erreichen wollen. SPD-Chef Sigmar Gabriel schaltete sich via Facebook in die Wulff-Debatte ein. Er zitierte Artikel 5 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Es ist kaum zu glauben, da zitiert doch ausgerechnet dieser Herr Gabriel das Bonner Grundgesetz, wo doch der noch weiter reichende Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG, in dem es heißt: &quot;Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei&quot;, ihn während seiner Ministerpräsidententätigkeit in Niedersachsen nicht daran gehindert hat, die nds. Finanzverwaltung ausgerechnet wider dieses absolute Freiheitsgrundrecht Einkommen- und Umsatzsateuerbescheide bezüglich der nicht steuerbaren Einkünfte aus freischaffender künstlerischer Tätigkeit zu erlassen und gewaltsam durchsetzen zu lassen. Er und sein damaiger Finanzminister Heinrich Aller haben da trotz besseres Wissens tatenlos zugeschaut und man schaut auch da heute noch aus der Ferne tatenlos zu. Die nationalsozialistische Geschichte um den &quot;braunen Fiskus&quot; schweißt dann doch auf der anderen Seite auch mit einem in gleiocher Weise in Niedersachsen dann tätig gewesenen MP Wulff zusammen. Einfach nur abscheulich dieser Politzirkus und die straffrei seit 63 Jahren zugunsten des Staates und seiner Politmischpoke den Bürger beraubenden und ausplündernden Finanzbeamten und Finanzrichter vermag auch das Bonner Grundgesetz bis heute nicht zu stoppen. Prost Neujahr!</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die jetzt öffentlich gewordenen Versuche des Bundespräsidenten, einen unliebsamen BILD-Bericht über seinen umstrittenen privaten Hauskredit zu verhindern, haben eine neuerliche Debatte ausgelöst – auch über das Amtsverständnis von Christian Wulff (52).</p><p>Hintergrund: Wulff hatte unmittelbar vor der ersten Veröffentlichung zu seinem umstrittenen Hauskredit in einer Nachricht auf der Handy-Mailbox von BILD-Chefredakteur Kai Diekmann u. a. mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Fall einer Veröffentlichung gedroht. </p><p>In einem weiteren Telefonat hatte Wulff auch beim Vorstands-Chef der Axel Springer AG (u. a. BILD, Welt), Mathias Döpfner, einen Stopp der Berichterstattung erreichen wollen.</p><p>SPD-Chef Sigmar Gabriel schaltete sich via Facebook in die Wulff-Debatte ein. Er zitierte Artikel 5 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“</p><p>Es ist kaum zu glauben, da zitiert doch ausgerechnet dieser Herr Gabriel das Bonner Grundgesetz, wo doch der noch weiter reichende Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG, in dem es heißt: &#8220;Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei&#8221;, ihn während seiner Ministerpräsidententätigkeit in Niedersachsen nicht daran gehindert hat, die nds. Finanzverwaltung ausgerechnet wider dieses absolute Freiheitsgrundrecht Einkommen- und Umsatzsateuerbescheide bezüglich der nicht steuerbaren Einkünfte aus freischaffender künstlerischer Tätigkeit zu erlassen und gewaltsam durchsetzen zu lassen. Er und sein damaiger Finanzminister Heinrich Aller haben da trotz besseres Wissens tatenlos zugeschaut und man schaut auch da heute noch aus der Ferne tatenlos zu. Die nationalsozialistische Geschichte um den &#8220;braunen Fiskus&#8221; schweißt dann doch auf der anderen Seite auch mit einem in gleiocher Weise in Niedersachsen dann tätig gewesenen MP Wulff zusammen. Einfach nur abscheulich dieser Politzirkus und die straffrei seit 63 Jahren zugunsten des Staates und seiner Politmischpoke den Bürger beraubenden und ausplündernden Finanzbeamten und Finanzrichter vermag auch das Bonner Grundgesetz bis heute nicht zu stoppen. Prost Neujahr!</p>]]></content:encoded>
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