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GRUNDRECHTEPARTEI

»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates«

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    »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«
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10 Antworten zu “Impressum & Kontakt”

  1. Saldavia

    Der Sachbearbeiter vom Jobcenter hatte mich mehrmals in der Vergangenheit aufgefordert die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Kinder einzustellen. Dem habe ich mit Schreiben vom Jugendamt widersprochen.
    Da es sich in der Tat um Anstiftung einer Straftat handelt, kann ich diesen Mitarbeiter ablehnen?

    1. I. Wengel

      Eine Unterhaltsverpflichtung kann man nicht einstellen. Ich weiß auch nicht, ob das einen Straftatbestand erfüllt (Rechtsberatung beim Anwalt). Dienstaufsichtsbeschwerde kann man machen, wenn man das für sinnvoll hält.

  2. Saldavia

    ein Beschluss bzw. ein Urteil im Namen des Volkes (AG München)
    liegt in der AKTE ohne Unterschrift vor.
    Die vollstreckende Richterin des AG Viechtach meinte, das wäre alles in Ordnung.
    Das richterliche Gehör wurde verweigert und diie Hinweise auf das fehlende Geltungsbereich
    und die Hinweise auf das Zitiergebot wurde ignoriert.

    Das Gleiche ohne Unterschrift bei dem LG Leipzig in der Akte.

    Kann ich das Wort “Revision” oder Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand” benutzen?

    1. I. Wengel

      Das Original des Urteiles liegt der Akte bei und ist vom Richter unterschrieben. Du bekommst lediglich eine vom Urkundsbeamten beglaubigte Ausfertigung des Urteils.

      Hinweise auf das Zitiergebot werden selbstverständlich ignoriert, ansonsten sitzen die Richter in den Nesseln. Vergiss den Geltungsbereich, damit machst Du Dich vor Gericht lächerlich, denn selbstverständlich gelten Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland (soweit sie gültig sind) nur in deren Geltungs- bzw. Staatbereich, weshalb sich ein entsprechender Hinweis im Gesetz erübrigt. Vermisch da keine Sachen, welche nicht zusammengehören.

      Schick mir mal das anonymisierte Urteil.

      1. Saldavia

        ich finde in der gesamten Akte keine Unterschrift. Familiengericht – wg. Sorgerechtentzug, LG – wg. Räumung.

        1. I. Wengel

          Es muss irgendwo in der beim Gericht angelegten Akte, wenn ein Urteil erging, das Originalurteil mit der richterlichen Unterschrift vorliegen.

  3. Saldavia

    “Beschwerde”, “Sofortige Beschwerde”, “Einspruch”, “Widerspruch”,
    Welche Formulierung sollte dann verwendet werden.

    z.Bsp. Heute in der Post.: Falsch Der Einspruch ist am 29.03.2011 …………
    Richtig Antrag auf Vollstreckungsaussetzung am 30.03.2011

  4. Saldavia

    wg. Anwaltszwang vor Landgerichten.

    Bei der Akteneinsicht einer Streitsache bei den Landgericht, konnte ich die Weisung der Richterin lesen, das die Sekretärin mir “mit richtlichen Auftrag” mitzuteilen hat, das es bei den Landgericht einen Anwaltszwang gibt.Alle meine Schreiben werden ohne weitere Bearbeitung zu den Akten gelegt.

    Aus der Homepage “grundrechtepartei.de entnehme ich, das der Anwaltszwang gegen die Charta der Menschrechte und dem Zitiergebot besteht. Die habe ich der namenlosen Richterin schriftlich mitgeteilt und
    Sie besteht weiterhin auf den Anwaltszwang.

    Welche Möglichkieten habe ich, um zu meinen Recht zu kommen, auf der “richterliche Gehör”, wenn mir das mittels Anwaltzwang verweigert wird.

    mfG
    Saldavia

    1. I. Wengel

      Der Anwaltszwang richtet sich vor allem gegen den Justizgewährleistungsanspruch gemäß Art. 19 Abs. 4 GG.

      Welche Möglichkeiten Sie haben, um Recht zu bekommen? Tja, das ist ohne Wirkung des Grundgesetzes nicht zu beantworten, denn eigentlich soll das Grundgesetz die Gewährung der Rechts sichern. Da sich aber Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sich selbst sehr oft nicht an die Vorschriften des Grundgesetzes halten, bleibt hier nicht viel übrig. Das klingt traurig, ist aber wahr. Die einzige Möglichkeit, dies noch zu ändern, ist politische Arbeit. Andere Möglichkeiten sehe ich da nicht mehr. Tut mir leid, aber so ist die Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

    2. John Doe

      Beziehen Sie sich bei ALLEN Eingaben an das Gericht auf Art. 103 GG (“Rechtliches Gehör”), beispielsweise in Form nachfolgender Einleitung:

      “Unbestimmtes Rechtsmittel gem. Art. 103, Abs. 1 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör), i.V.m. Art. 19, Abs. 4 (Justizgewährleistungsanspruch) GG.”

      Vermeiden Sie Begriffe wie: “Beschwerde”, “Sofortige Beschwerde”, “Einspruch”, “Widerspruch”, und dergleichen. Darauf warten diese Rethoriker nur! Sie werden dann, wegen genau dieser formal-juristischen Begrifflichkeiten, in die einschlägigen Prozess- und Gerichtsordnungen (ZPO, StPO, FGO, VwGO, usw.) gedrängt. Eine nachträgliche Korrektur des einmal eingeschlagenen Weges wird somit umso schwerer.
      Beziehen Sie sich stets nur auf das “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – spielen Sie dem “schwarzbekittelten Gegner” nicht durch Exkursionen in “Zivilstraffinanzverwaltungsgerichtsordnungen” in die hochverräterischen Hände. Er / sie hat seinen Amtseid auf das GRUNDGESETZ geleistet, und nicht auf irgendeine, noch dazu ungültige (!!!), “Ordnung”!
      Scheuen Sie sich auch nicht davor, den “Rechtsbeuger” auch als solchen bei der Staatsanwaltschaft, gem. §339 StGB, anzuzeigen. Das bringt zwar nichts (“Krähenprinzip”), verursacht aber Aktenzeichen! Diese werden, früher oder später, sicherlich noch einmal wichtig werden. Den negierenden Staatsanwalt, der den Straftatbestand der Rechtsbeugung “nicht zu erkennen” vermag, zeigen Sie dann gleich obendrein wegen “Strafvereitelung im Amt” bei seinem Chef, dem Generalstaatsanwalt an. Zwar wird auch dieser “keinen Anfangstatbestand erkennen” können, doch hat man dann wieder einen Namen mehr für das “Jüngste Gericht”, welches, so denn das Schicksal sich seinen Humor bewahrt, eines nicht mehr allzu fernen Tages wieder im ehrwürdigen “Saal 600 des Gerichtes zu Nürnberg” die “…Verhandlung für eröffnet” erklärt!

      Diese Seite hier, sowie die Seite
      http://www.zitiergebot.org ,

      als auch die Seite

      http://www.forschungsschiff-pirol.org

      sollte Ihnen hinreichende Erklärungen, sowie hilfreiche Formulierungshilfen an die Hand geben.

      Es ist an jedem einzelnen selbst, wie es Herr Wengel bereits (be)schrieb, hier AKTIV zu werden! Sei es durch politische Arbeit, oder sei es “nur” dadurch, sich selbst bei den Gerichten durch Schriftsätze einzubringen (nebenbei bemerkt: “Rechts”anwälte LEBEN von dieser verqueren Entwicklung…)!

      Ihnen, liebe/r Saldavia, viel Kraft und Erfolg!!!

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