Am 5. Oktober 2011 erstattete die Grundrechtepartei Strafanzeige gegen den Kanzleramtsminister Ronald Pofalla wegen Beschimpfung und böswilliger Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung i.S.d. § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Bundestag wurde in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig fordert die Grundrechtepartei sowohl den Rücktritt Pofallas von seinen Ämtern als auch die Niederlegung seines Bundestagsmandats.
Pressemitteilung zur Strafanzeige der Grundrechtepartei
gegen
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, Bundeskanzleramt
wegen
Beschimpfung und böswilliger Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung i.S.d. § 90a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Das Mitglied des Deutschen Bundestages Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am 27.09.2011 abends nach der Sitzung der CDU-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen in ihrer Landesvertretung in Berlin zu den vorangegangenen persönlichen verbalen Angriffen des Kanzleramtsministers und Juristen Ronald Pofalla (CDU) hinsichtlich Bosbachs ablehnender Haltung zur von der Fraktion der CDU geforderten Zustimmung zu der am 29.09.2011 zu treffenden Entscheidung des Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESFS):
„Ronald, guck bitte mal ins Grundgesetz, das ist für mich eine Gewissensfrage.“
Pofalla antwortet:
„Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe“¹
Das am 23. Mai 1949 als demokratische Antwort auf menschenvernichtende Hitlerdiktatur, Gehorsamspflicht und Führerbefehl in Gesetzeskraft getretene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert gemäß Art. 20 GG dem deutschen Volke die höchste demokratische Würde, seine Souveränität, unterwirft die Gesetzgebung der verfassungsmäßigen Ordnung und bindet darüber hinaus die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht. Als Grundlage des Grundgesetzes gelten die unverletzlichen Freiheitsgrundrechte, welche gemäß Art. 1 Abs. 3 GG Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden.
Das gemäß Art. 38 GG verbürgte Freiheitsgrundrecht der parlamentarischen Abgeordneten auf die Unabhängigkeit von Aufträgen und Weisungen und ihre ausschließliche Gewissensunterwerfung in Verbindung mit der politischen Treuepflicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als ranghöchster Rechtsnorm begründet eines der höchsten Güter deutscher Politik seit 1949, die rechtliche Garantie und Verpflichtung zur ausschließlichen politischen Vertretung des Souveräns, dem deutschen Volk. Es findet seinen Ausdruck im Amtseid des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers sowie der Bundesminister:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Ronald Pofalla ist als Bundesminister ausführendes Organ der Bundesregierung und als Abgeordneter des Deutschen Bundestages gemäß grundgesetzlicher Bestimmungen und dem von ihm geleisteten Amtseid der verfassungsmäßigen Ordnung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, ohne jede Ausnahme unterworfen. Auf diese verfassungsmäßige Ordnung berief sich der Parlamentarier Wolfgang Bosbach und eben diese verfassungsmäßige Ordnung wurde von Ronald Pofalla nicht nur böswillig und verächtlich als „Scheiße“ bezeichnet, sondern er forderte explizit, dass er damit, also mit dieser verfassungsmäßigen Ordnung „in Ruhe“ gelassen werden sollte.
Berufsbeamte [...] unterliegen einer politischen Treuepflicht, die zu den von Art. 33 Abs. 5 GG garantierten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt. Gemeint ist damit nicht eine Verpflichtung, sich mit den Zielen oder einer bestimmten Politik der jeweiligen Regierung zu identifizieren. Gemeint ist vielmehr die Pflicht zur Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren. Dies schließt nicht aus, an Erscheinungen dieses Staates Kritik üben zu dürfen, für Änderungen der bestehenden Verhältnisse – innerhalb des Rahmens der Verfassung und mit den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln – eintreten zu können, solange in diesem Gewand nicht eben dieser Staat und seine verfassungsmäßige Grundlage in Frage gestellt werden. Unverzichtbar ist, dass der Beamte den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejaht, sie als schützenswert anerkennt, in diesem Sinne sich zu ihnen bekennt und aktiv für sie eintritt (vgl. BVerfG, 2 BvR 337/08 vom 6.5.2008, Absatz-Nr. 17).
Wer dem entgegen jedoch wie Ronald Pofalla als Amtsträger öffentlich oder in einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht, ist gemäß § 90a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen.
Aus diesem Grunde erstattete die Grundrechtepartei am 5. Oktober 2011 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als oberste Strafverfolgungsbehörde auf dem Gebiet des Staatsschutzes der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß Anzeige dieses Offizialdelikts und erwartet dementsprechende Ermittlungen von Amts wegen.
Die strafverfolgungshemmenden Bestimmungen des Art. 46 Abs. 1 GG i.V.m. § 36 StGB treten hier nicht in Kraft, da die inkriminierte Äußerung weder im Bundestage noch in einem seiner Ausschüsse oder Körperschaften stattfand.
Aus vorbenannten Gründen fordert die Grundrechtepartei darüber hinaus die Bundeskanzlerin Angela Merkel als Vertreterin der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland auf, Ronald Pofalla umgehend seines Amtes als Kanzerlamtsminister zu entheben und fordert in diesem Zusammenhang den Deutschen Bundestag auf, die parlamentarische Immunität des Abgeordneten Pofalla zur Sicherstellung einer erfolgreichen Strafverfolgung aufzuheben. Gleichzeitig fordert die Grundrechtepartei das Mitglied des Deutschen Bundestages, Ronald Pofalla, auf, umgehend sein Abgeordnetenmandat niederzulegen, da er die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich nicht nur böswillig und verächtlich als „Scheiße“ bezeichnet, sondern damit, also mit dieser verfassungsmäßigen Ordnung „in Ruhe“ gelassen werden, sie also nicht mehr als Parlamentarier völkerrechtlich vertreten möchte.
¹ BILD-Online am 02.10.2011, FOCUS-Online am 02.10.2011 u.a.
Appendix
http://grundrechtepartei.de/dokumente/pofalla/strafanzeige_pofalla.pdf
http://grundrechtepartei.de/dokumente/pofalla/pressemitteilung_strafanzeige_pofalla.pdf
http://www.youtube.com/watch?v=c2MVjaiLldQ
Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin vom 08. November 2011
Ihre Strafanzeige vom 05. Oktober 2011 gegen Bundesminister Pofalla wegen dessen Äußerungen gegenüber Herrn MdB Wofgang Bosbach im Vorfeld der Abstimmung über den sog. „Euro-Rettungsschirm“ bietet keine Veranlassung, in strafrechtliche Ermittlungen einzutreten, da sich aus Ihrem Vorbringen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben haben.
Insbesondere bestehen auch keine Anhaltspunkte für ein Vergehen nach § 90 a StGB. Nach dieser Vorschrift wird u. a. bestraft, wer öffentlich die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.Die womöglich aus persönlicher Verärgerung über das Verhalten des MdB Bosbach resultierenden Äußerungen galten erkennbar nur diesem als Person und stellen somit schon objektiv keine Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung im o. g. Sinne dar, geschweige denn, dass Anhaltspunkte für einen entsprechenden Vorsatz des Beschuldigten bestehen.
Ich habe das Verfahren daher nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Piaszek
Staatsanwaltschaft
Hat sich denn schon etwas getan?
Ja. Wird die Tage veröffentlicht.
Sehr gut, der Herr Pofalla ist ein Sinnbild der Gesellschaft. Auch minderjaehrige Kinder und Auslaender haben diesen Betrag gesehen. Die Muttersprache dieses Menschen ist sehr unchristlich. Der gesamte Bundestag benutzt eine Wortwahl welche keiner normalen Kultur zuzuornden sind. Es ist nur noch beschaehmend und anhand keiner Erfolge seit 20 Jahren sieht man den Niedergang der deutschen Kultur angefuehrt von unzaehligen Politikern welche an Nichts glauben ausser an ihre monatlichen Ueberweisungen. Kein gesunder Geist und Verstand scheint mehr vorhanden zu sein. Als Personal Trainer wuerde ich dem Hr. Pofalla eine Diaet empfehlen und etwas Fittness Training, damit er geistig in Zukunft balancieren kann und seine geistigen Faehigkeiten ausbauen kann. Er wuerde eine Balance finden, zufriedener sein mit sich selbst, sich im Spiegel moegen anzuschauen und freundlicher in seinem Umfeld auftreten. Das was ihm fehlt ist etwas Liebe. Laut der neuesten Studie ist auch bedenklich, dass Transfette in Junk Food verwendet, ungluecklich machen.
Schande, es ist eine Schande das Menschen so unsportlich sind und agieren.
Das Grundgesetz hat ein Verfallsdatum: Die Kernschmelze des Bankensystems/Geldsystems, welches auf Schuld basiert, die aus Naturgesetzlichen Gegebenheiten nie gezahlt werden kann.
Die Aussagen des Profalla zeigen für mich: Grundgesetz ist egal, Hauptsache der Zusammenbruch des Geldsystems wird noch ein wenig hinausgezögert. Da wird definitiv noch mehr kommen!
Und wie ernst es ist, zeigt dieses:
“Der Berater des Internationalen Währungsfonds, Robert Shapiro, gab BBC-Journalisten darauf jetzt eine mehr als erschreckende Antwort. „Wenn sie (die Politiker) nicht in der Lage sind, die Finanzkrise auf eine glaubwürdige Art anzugehen, dann werden wir, so denke ich, vielleicht innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Zusammenbruch bei den Staatsschulden haben, was im gesamten europäischen Bankensystem zu einer Kernschmelze führen wird.”
http://www.welt.de/politik/ausland/article13647229/IWF-Berater-gibt-Europa-nur-noch-14-Tage.html
Sagte ich doch, dass noch mehr kommt:
Wie nun jeder weiss, schert sich der Bundestrojaner einen Scheissdreck (um mal bei der Wortwahl des Profalla zu bleiben) um das Grundgesetz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Ich bin jedenfalls am 15.10. in Leipzig dabei. Denn nur im Netz zu debattieren bringt rein gar nichts!
Und vorher war auch schon so einiges!
In dem Artikel von Karl Weiss http://www.karl-weiss-journalismus.de/
In 2007 haben Polizeibeamte einem “Verdächtigen” “Beweise” untergeschoben:
http://www.karl-weiss-journalismus.de/?p=944
Muss man sich merken! Somit haben “Beweise”, die über Trojaner gewonnen werden, NULL Wert!
Eigentlich kann man sagen: Eine Organisation oder Vereinigung, die vorsätzlich gegen Gesetze (GG) verstösst, ist eine Kriminelle Organisation = organisiertes Verbrechen…..
Zum 15.10. 2011 möchte ich anmerken, daß dieser Tag zum Tag des globalen Protests ausgerufen wurde. Durch solche Proteste soll ein weltweiter Umbruch im Sinne der Neuen Weltordnung herbeigeführt werden.
http://weltweiterevolution15102011.wordpress.com/
Einige Hintergründe zu diesen Aktionen:
Die Revolutionsprofis – ORF Doku
http://www.youtube.com/watch?v=5ifKyciJMcc
The truth about Anonymous
http://www.youtube.com/watch?v=Mq3OcvgEy70
Viele Grüße
I. D.
Aktuell hat die Bundesregierung mit Datum 19.09.2011 für Kinder die folgende Seite ins Netz gestellt mit dem Titel: Was sind eigentlich Gesetze? http://www.regierenkapieren.de/Webs/KW/Content/DE/Artikel/2011/9/2011-09-19-gesetz.html
Erstaunlich ist, dass die Autoren dieses Beitrages wissen, was richtig ist, z.B. steht dort folgendes geschrieben:
Für viele Bereiche in unserem Leben gelten Gesetze. Wenn ein Stein zu Boden fällt, wirkt das Gesetz der Schwerkraft. Das ist ein unveränderliches Naturgesetz. Ein Autodieb oder ein Einbrecher verstoßen nicht gegen ein Naturgesetz, sondern gegen ein vom Staat erlassenes Gesetz.
An diese Gesetze oder Regeln müssen sich alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen halten. Nur so kann das friedliche Zusammenleben vieler Menschen funktionieren.
Strenge Spielregeln für alle
Ein Gesetz ist wie eine Spielregel. Es bestimmt, was man darf und was nicht. Viele Gesetze sind ganz einfach. Auch Kinder kennen sie, zum Beispiel, dass man nicht stehlen darf.
Aber die meisten Gesetze sind viel komplizierter. Die Gesetze sind im Gesetzbuch aufgeschrieben. Wer sich nicht an ein Gesetz hält, bekommt Ärger, denn die Gesetze gelten für alle Menschen in Deutschland.
Weiter heißt es dann auf Seite 2:
Das Grundgesetz
Das wichtigste Gesetz für uns ist das Grundgesetz.Es enthält die wichtigsten Regeln für den Staat und damit auch für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Ganz vorne im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind, egal welche Hautfarbe oder welche Religion sie haben.
Du siehst also, Gesetze sind dazu da, um uns das Zusammenleben ein bisschen einfacher zu machen!
Gesetze bedeuten:
Gleichheit für alle,
Egal welche Hautfarbe oder Religion du bist.
Spielregeln, nach denen wir uns richten.
Es müssen sich alle daran halten.
Tiere haben keine Gesetze, leben aber auch nach Regeln.
Zusammenleben wird dadurch erleichtert.
Einbrecher verstoßen gegen Gesetze.
Schließlich wird die Frage “Was das Grunudgesetz ist” gestellt und auf diese Weise beantwortet:
Was ist das Grundgesetz?
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Es enthält die wichtigsten Regeln für den Staat und damit auch für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland.
An diese Regeln müssen sich alle halten, zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Gerichte, Behörden, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger. Auch alle Gesetze müssen das Grundgesetz beachten.
Weiter heißt es dort: “Was steht im Grundgesetz?”
Das Grundgesetz hat 146 Artikel.
Der erste Abschnitt des Grundgesetzes enthält die wichtigsten Artikel: die Grundrechte. Diese Rechte haben die Menschen in unserem Lande gegenüber dem Staat, gegenüber Behörden und Gerichten. Auch für den Umgang der Menschen miteinander sind sie wichtig.
In diesen Artikeln steht beispielsweise:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
Das Grundgesetz bestimmt aber nicht nur die Rechte jeder Staatsbürgerin und jedes Staatsbürgers. In seinen weiteren Abschnitten ist auch festgelegt, wer in welchen Ämtern welche Rechte und Aufgaben hat. Da sind zum Beispiel die Bundespräsidentin und der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin und der Bundeskanzler und die Bundesministerin und der Bundesminister, der Bundestag oder der Bundesrat und auch die Bundeswehr. Im Grundgesetz steht, was sie machen sollen und was sie machen dürfen.
http://www.regierenkapieren.de/Webs/KW/Content/DE/FAQ/WasIstDasGrundgesetz/was-ist-das-grundgesetz.html
Stellt sich mithin die Frage nach der Ernsthaftigkeit dieser Internetseite, denn ein Ronald Pofalla, der als Kanzleramtsminister zweifelsohne zur Zeit noch ein Regierungsmitglied der Bundesregierung ist, verunglimpfte ja am 27.09.2011 den Staat und dessen verfassungsmäßige Ordnung, deren Kernstück das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als ranghöchste rechtsnorm bildet.
Stellt sich weiter die Frage, ob hier trügerische Sicherheit im Kindesalter vermittelt werden soll, denn die “Rechtswirklichkeit”, die man getrost mit “Verfassungswidrigkeit” übersetzen kann, ja sogar muss, sieht in der Bundesrepublik Deutschland völlig anders aus und zwar nicht erst seit gestern, sondern schleichend seit 62 Jahren. Die “Causa Lenniger” ist hier das wohl im Augenblick umfänglicht dokumentierte Beispiel für vorsätzliches staatliches ( hoheitliches ) Handeln und Unterlassen von Gesetzgeber, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung.
Während die Abgeordneten Immunität genießen, können sich die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung darauf verlassen, dass ihr grundgesetzwidriges Handeln immer straffrei bleibt solange dieses Handeln Scheins zum Wohle oder zum Nutzen ( zugunsten ) des Staates stattfindet. Selbst Eigennutz bleibt dann straffrei, wenn er nicht unmittelbar der Bereicherung des einzelnen Staatsdieners dient, sondern nur den nicht mehr im Strafgesetzbuch seit 1943 getigten Straftatbestand des Amtsmissbrauches erfüllt, wenn also quasi Selbstjustiz gegen den einzelnen Bürger geübt wird.
Mit Fug und Recht darf heute behauptet werden, dass das Dritte Reich nie aufgehört hat zu existieren, das Bonner Grundgesetz wurde schon nach wenigen Monaten seiner Existenz seiner Wirkweise als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland systematisch beraubt.
Ich finde Ihre Anzeige auch privat sehr interessant, da sie mir einen Weg für evtl. weiteres Vorgehen aufzeigt, einmal unabhängig davon, was ich von Herrn Pofalla halte.
Seit Jahren werden meinem Sohn und mir eine Reihe von Grundrechten (z.B. Schutz des Eigentums, Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, Briefgeheimnis u.s.w) vorenthalten. In diversen Prozessen wird Recht vergewaltigt durch Richter und Staatsanwälte. Nichtverfolgung eindeutig nachgewiesener Straftaten, Verfolgung Unschuldiger, immer wieder Verweigerung eines fairen Prozesses, Verweigerung der Anhörung, Beweisunterdrückung, offener Pozeßbetrug, massive Einschüchterung. All das Kennzeichen aller fünf Verfahren und des totalitären Vorgehens. Beschwerden werden abgewiesen mit: Ausreden wie z.B. “Richter sind unabhängig”, ohne daß die Nichteinhaltung des Rechts beachtet wird. Ich rechne auch mit einer weiteren Aktion der Einschüchterung, wie bei einem Strafbefehl vor zwei Jahren. Dabei schiebt man aufgrund von Lügen eine Straftat, natürlich ohne Beweis, ganz einfach unter, was dann ganz schnell zu einem Strafbefehl, natürlich ohne Anhörung und Würdigung der später vorgelegten Gegenbeweise, führt mit entsprechenden Drohungen der Staatsanwaltschaft (Prozeß durch alle Instanzen führen!).
Es gibt ganz offensichtlich einen Auflage der Politik an die Justiz, bestimmte Zuwanderer, trotz Straftaten, nicht zu verurteilen (Migrantenbonus). Oder wie soll ich das sonst verstehen?
Die fühlen sich dann zu immer neuem Terror gegenüber Normalbürgern zur Erreichung ihrer höchst eigensüchtigen materiellen Ziele ermuntert und der Inhaber des Gewaltmonopols macht praktisch gemeinsame Sache mit Ihnen bei ihrer Erpressung. Die ureigenen Grundrechte des deutschen Normalbürgers scheinen hierbei abgeschafft! Man fühlt sich als Freiwild.
Es wird gelogen und betrogen, verleumdet und überfallen. Die Opfer versucht man dann mit immer neuen Kostenforderungen zum Aufgeben zu bringen. Ihre Anwälte setzt man offenbar massiv unter Druck. Der Anwalt der Gegenseite lügt wie gedruckt, ohne irgendwelche Folgen für ihn. Macht man das Gericht auf diese falschen Angaben aufmerksam, erntet man nur Ignoranz.
Wenn diese Willkürpraxis um sich greift, ist der Rechtsstaat bereits Geschichte in diesem Land.
Wo soll der Respekt vor der Justiz noch herkommen, bei dieser üblen Art von miesen Trickserei? Sind sich Richter, Anwälte und Staatsanwälte nicht zu schade für diese jämmerliche Art der verdrehten “Rechtssprechung”? Keine Lüge ist zu unglaubwürdig oder dämlich, Hauptsache sie kann als Begründung dienen?
Hier ist der Bürger nur noch Untertan und kommt im Prozeß nicht zu Wort. Will er aufklären und etwas Licht in die abstrusen und von eklatantem Nichtwissen gekennzeichneten Vorträge bringen, ertönt durch den Richter ein „halten sie den Mund“, während die Gegenseite munter und fleißig d’rauflosplappert. Das Urteil und seine Begründung sehen dann entsprechend „kompetent“ aus. Aber selbst solche fadenscheinigen Ergebnisse scheinen die Erzeuger solcher Machwerke nicht mehr zu berühren. Wie weit sind wir noch von der Freisler’schen Ebene entfernt? Da könnte man doch seinen Ausspruch „der Angeklagte lügt immer …“ entsprechend zeitgemäß modifizieren.
Woraus speist sich dann noch der Hochmut der Juristen bei so viel verzapftem Unfug?
Da ist es dann noch ein besonderes Erlebnis, wenn man die schon religiös-gläubigen Lobreden auf das Grundgesetz („Welch ein Glück, daß wir das GG haben …“) oder das Bundesverfassungsgericht hört. Auch findet sich ab und an eine besonders wendige Partei, die das Bürgerrecht auf ihre Fahnen schreibt, um es dann später massiv mit den klumpigen Füßen zu treten!
Wo sind hier noch die Unterschiede in der Wahrhaftigkeit zur abgelebten DDR? Jeder „übertreibt“ so gut er kann? Man setzt immer noch einen d’rauf. Wer kommt noch höher? Der Bezug zur Realität ging schon lange flöten! Bürgerrechte als hohles DDR-Transparent.
Herr Voßkuhle: “Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern der damaligen DDR, steht das …”
Dabei werden uns von seinen Kollegen unsere angeblich unveräußerlichen Bürgerrechte immer wieder vorenthalten. Genau sie sind es, die unsere Peiniger ermutigen und unterstützen, gegen Recht und Gesetz!
Amtsmißbrauch und Rechtsbeugung allenthalben, aber wir leben ja in einem „Rechtsstaat“! Das beruhigt ungemein, oder?
„Untertan halt’s Maul, sonst bekommst Du eines auf die Fresse!“
Das ist ja jetzt höflich, kommt diese Ausdrucksweise doch vom Hofe (Kanzleramt).
Hier ein paar Informationen zum Strafbefehl: http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/16038
Aus dem Desinteresse der meisten der Bevölkerung zum Studium der Geschichte der BRD und ihrer öffentlichen Gewalt(!) sowie der Sprache des Rechts, welche von den Juristen okkupiert wurde. Und auch aus der allseits bekannten Floskel: “Was soll ich alleine denn machen?”
I. Wengel antwortete:
Ich schließe mich der Antwort von Herrn Wengel vollumfänglich an und möchte einige weitere Anmerkungen dazu machen.
Viele behaupten, wir hätten die beste Verfassung der Welt. Betrachtet man die Papierform, so mag das sogar stimmen. Die Frage ist nur, ob sie auch so gelebt werden kann, wie es auf dem Papier steht.
Und da sieht es düster aus. Die meisten BürgerInnen in unserem Land halten den gegenwärtigen Zustand, in dem sich unsere Gesellschaft befindet, für völlig OK, sieht man mal von der “Krise” ab.
Beginnt man die Grundrechte zu leben, stößt man sehr schnell an die “Grenzen”. Als Beispiel sei hier die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit genannt. Starten Sie mal den Versuch, mit einer handvoll Flugblätter, auf denen sich Argumente gegen den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan befinden, in einem Bahnhof zu verteilen. Sie werden Ihr blaues Wunder erleben. Spätestens nach 10 Minuten werden Sie gebeten, den Bahnhof zu verlassen.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Im obigen Beispiel wurde bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, um dieses einfache, aus dem Grundgesetz ablesbares Grundrecht zu verteidigen.
Quelle:
Dies ist nur ein Beispiel, wobei die Betonung auf ein liegt. Erst wenn der Bürger Grundrechte leben will, erkennt er, welchen “Grenzen und Represallien” er ausgesetzt ist bzw. sehr wahrscheinlich wird.
Doch nicht nur die persönliche Erfahrung kann zu der Erkenntnis führen, das es mit unseren Grundrechten nicht weit her ist. Auch eine Fokusierung auf Einzelfälle, wie z.B. die Causa Lenninger, fördert den Erkenntniswert. Wobei ich anmerken möchte, das die Caus Lenninger keinesweg ein Einzelfall ist.
Wenn ich also davon ausgehen kann, das, wenn Grundrechte gelebt werden, dieses ausleben be- und verhindert wird, so ist die Frage sicherlich berechtigt, welchen Wert diese Grundrechte auf dem Papier haben. Diesen Gedankengang würde ich gerne weiter ausführen, ziehe es aber vor, dieses Thema aus einem ganz anderen Blickwinkel zu betrachten.
Wohlstand und Demokratie
Diese beiden Begriffe sind untrennbar miteinander verbunden. Wobei das Eine nicht die Bedingung für das Andere ist.
Extreme Zyniker bezeichnen die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR, die in der Folge zum Fall der Mauer führte, als “Bananenrevolution”. Wobei die Banane für “freiheitlichen Konsum” steht. Oder anders formuliert, hätten die BürgerInnen in der DDR den gleichen Wohlstand genießen können wie in der BRD, gäbe es dieses Konstrukt heute noch.
Diese These ist umstritten, aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Hier würde es sich anbieten, den Begriff Freiheit zu definieren. Doch auch hier werde ich abermals das Thema aus einem anderen Blickwinkel betrachten wollen.
Tunesien
Die Unruhen in Tunesien waren schon lange absehbar und wurden auch von den Geopolitikern erwartet. Junge BürgerInnen, die trotz guter Ausbildung keine Perspektive gesehen haben, haben das System ins Wanken gebracht. Ins Wanken auch deshalb, weil sie sich von Demokratie mehr Verteilungsgerechtigkeit und mehr Chancen erwartet. Ob dies eingelöst werden kann ist noch offen. Ich wage die Behauptung, das ein tunesischer Millionär, wenn überhaupt, diese Protestbewegung erst sehr spät unterstütz hat.
Wozu brauche ich Grundrechte, wenn ich Millionär bin?
Qatar
Das reichste Land der Erde und wahrhaftig keine Demokratie. Dort gibt es keine Unruhen oder Streiks, weil jeder Bewohner im Wohlstand lebt.
Abermals verlass ich diesen Gedankenstrang und komme zu
China
Die Unruhen in China, die letztlich in einem Massaker am Platz des himmlischen Friedens mündeten, wurden von Studenten iniziiert. Es ging nicht um wirtschaftliche Aspekte, wie in Tunesien etc., es ging um eine Weiterentwicklung der “politischen Teilhabe”, wenn auch wirtschaftliche Aspekte eine Nebenrolle spielten. Diese Bewegung wurde in Folge auch von vielen Arbeitern getragen. Doch die Studenten wollten zu viel. Teilerfolge der Studenten stiegen denselbigen zu Kopf. Diplomatisches Geschick kann und darf man von ihnen auch nicht erwarten. Sie wollten den ganz großen Wurf, der aber nicht gelingen konnte, weil sie die Position des Verhandlungspartners nicht mal im Ansatz eingeschätzt haben.
Falls der wehrte Leser den Eindruck haben sollte, das ich vom Thema abgekommen bin, keineswegs.
Deutschland
Der Deutsche fügt sich. Das ist ein guter Charakterzug und ein schlechter zugleich, weil er nicht abwägt, in was er sich fügt.
Und damit möchte ich es mit meinen Gedankengängen bewenden lassen. Eine Anmerkung sei mir noch erlaubt. Wenn wir es zulassen, das unser Grundgesetz nicht mehr den absoluten Handlungsrahmen für unsere Gewalten darstellt, sind wir in der Diktatur angekommen.
Besten Gruß
aristo
Na endlich! Es wurde ja auch wohl mal Zeit, daß die verbalen Ausfälle des Herrn Pofalla gegen Herrn Bosbach nicht einfach als private Entgleisung abgetan wird.
Es ist leider ein Zeichen schleichender Entdemokratisierung unseres Staates, wenn Abgeordnete wie Herr Bosbach oder andere, die sich ihrem Gewissen verpflichtet fühlen und nicht irgendwelchen Fraktionszwängen, als “Abweichler” diffamiert werden.
Wie weit diese Entdemokratisierung bereits fortgeschritten ist sieht man auch daran, daß dem Bundestagspräsidenten Herrn Lammert ein Vorwurf daraus gemacht wurde, daß er vor der Abstimmung zum ESFS Redner zugelassen hat, die anderer Ansicht waren als die Mehrheit des Bundestages. Da frage ich mich doch: Was sehen wir denn dann, wenn wir uns Parlamentsdebatten ansehen? Schattenboxen? Was ist das eigentlich für eine Demokratie, wenn eine Parlamentsdebatte anberaumt wird, obwohl vorn vornherein feststeht, wie die Abstimmung auszufallen hat? Hier wird der bloße Schein einer Demokratie aufrecht erhalten, die in Wirklichkeit gar keine mehr ist. Aber offenbar ist die deutsche Bevölkerung inzwischen derart desinteressiert an Politik, daß es ihr nicht einmal mehr auffällt, wenn die Demokratie in unserem Lande immer weiter ausgehöhlt wird. Oder, noch schlimmer, es interessiert sie nicht einmal mehr.
Oder was soll man davon halten, wenn die Bevölkerung immer noch stillhält und sich mit Meckern begnügt, anstatt aufzubegehren und Massenproteste gegen die immer weiter ausufernde Aushöhlung unserer demokratischen Grundwerte zu organisieren?
Pofala ist nicht anderes als klon,und geklont wurde er von Hinze,(daher die Ähnlichkeit).
Keine sorge,man kann die unendlich klonen,neuer klon im Vorbereitung.
Aufgrund interner Kenntnisse hat der insider erfahren, dass inzwischen auch bei der Berliner Polizei, der Berliner Staatsanwaltschaft und der Polizei in Kleve ( Wahlkreis Pofalla ) Strafanzeigen gegen den Kanzleramtsminister Ronald Pofalla wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB wegen der verbalen Ausfälle dieses Amtsträgers gegenüber dem MdB Bosbach am 27.09.2011 vor der Landesvertretung NRW in Berlin erstattet worden sind. Es hat wohl ein bisschen gedauert, bis sich die Menschen mit dem Inhalt des Strafgesetzbuches, des deutschen, näher befasst haben, sind doch die Staatschutzdelikte weniger bekannt, werden sie doch ausdrücklich so gut wie nie in der Presse erörtert, denn sonst könnten auch andere dem Kreis der drei Gewalten zuzuordnende Personen sich das eine oder andere Mal eine Strafanzeige einfangen, von der sie nicht so schnell wieder davonkommen würden, da der Staat nicht verzeiht, auch wenn sich der Täter mal eben entschuldigt. Das obliegt dann einem Richter über die Schuld des Täters zu entscheiden.
Insider schrieb….
Wenn sich jemand Straffreiheit ins Gesetz schreibt, ist dies doch ein ganz klarer Hinweis darauf, das gesetzliche Regelungen, die für Handlungen eine Strafe vorsehen, ausgehebelt werden sollen.
Dabei fällt mir eine wahre Begebenheit ein, die sich Anfang der achtziger Jahre im letzten Jahrhundert zugetragen hat.
Mein Schwiegervater ist Zollbeamter gewesen. Eines Tages las er mir aus einer neuen Dienstvorschrift vor. Darin hieß es sinngemäß: “….auch im Strassenverkehr hat eine vorschriftsmäßige Begrüßung eines höheren Ranges zu erfolgen, sollten dabei Personen zu Schaden kommen, so ist dies zweitrangig.”
Im Klartext: Ich kann einen Menschen mit dem Auto überfahren, wichtig ist nur, das ich vorschriftsmäßig gegrüßt habe.
Die Strafanzeige gegen Pofalla ist berechtigt, hat aber wenig Ausssicht auf Erfolg. Die Ermittlungsbehörde wird wohl keine Ermittlungen einleiten und die Äußerungen als “Meinung” deklarieren.
Ich bin auch ziemlich sicher, das dies dem Anzeigenerstatter bewußt ist. Aber genau darin liegt der gewichtige Aufklärungswert dieser Aktion.
Was lese ich denn da, der ESM-Vertrag gewährt Straffreiheit für alle die Personen, die nach diesem Vertrag handlungsbefugt sind? Das ist dreist und keine Presse hat bisher darüber auch nur ein Wort verloren aber wehe wenn jemand falsch parkt oder auch nur im Verdacht steht, Steuern nicht bezahlt zu haben oder sie nur nicht bezaheln zu wollen. Dann fällt der Mob über dieses Thema her, als wenn ansonsten die Welt untergehen würde, wenn nicht vorwärts und rückwärts berichtet wird.
Aber der ESM-Vertrag ist nur die Fortsetzung dessen, was mit dem Ermächtigungsgesetz 1933 zugunsten von Hitler eingefädelt worden ist. Trotz Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes gibt es bis heute nicht wieder im StGB den Tatbestand des Amtsmissbrauches. Den haben die Nazis bereits 1943 aus dem StGB gestrichen ( § 339 StGB damals ). Und nun schauen wir mal in den § 353 Abs. 1 StGB. Der Amtsträger, der Steuern, Gebühren und Abgaben von Personen erhebt, die gar nicht zahlungspflichtig sind, wird nunr dann strafrechtlich belangt, wenn er das Erhobene in seine Tasche geschoben hat. Er wird nicht bestraft, wenn er dieses zugunsten des Staates getan hat!!! Das ist die Vorstufe zum § 30 ESM-Vertrag, gepaart mit der Tatsache, dass auch Rechtsbeugung gemäß heutigem § 339 StGB nicht mehr zum Tragen kommt, da mit Hilfe des Richterrechts dieses durch Entscheidungen des BGH ( 5 StR 589/71 ) und des OLG Celle ( 3 Ws 176/86 ) suspendiert worden ist. Zu Amtsträgern gehören auch Zollbeamte, die Abgaben wie Zölle zu erheben haben, also nicht nur Finanzbeamte. Lägst arbeitet die Rechtsprechung daran, auch andere eventuell noch von der Rechtsbeugung bedrohte Amtsträger dann, wenn sie wie in der Bußgeldstelle z.B. Bußgeldbescheide erlassen oder über deren Einsprüche entscheiden, von diesem Tatvorwurf generell freizustellen ohne das dazu sich der Gesetzgeber äußern würde müssen, wäre es doch ein klarer Verfassungsbruch, so etwas gesetzlich zum Ausdruck zu bringen, während auf der anderen Seite dem Bürger mit allen Winkelzügen strafbares Handeln an die Backe geputzt wird. Wie schön klingt doch da der Satz auf der Seite der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: “Recht ist, was der Freiheit dient.” Wohl dem, der auf der Seite des Rechts steht oder über das Recht verfügen kann, oder…
In Sachen Pofalla denke ich anders als Sie “aristo”. Der oder die Anzeigenerstatter müssen zunächst einmal das StGB und die darin enthaltenen Straftatbestände Ernst nehmen und auch davon ausgehen, dass jeder auf das GG vereidigte Staatsanwalt weiß, dass mit Staatsschutzdelikten nicht zu spaßen ist. Ansonsten kann Deutschland sen Laden dicht machen. Jeder Eierdiebt wird systematisch verfolgt, jeder Demoteilnehmer gegen Aufzüge der NPD läuft Gefahr, strafrechtlich wegen Nötigung verfolgt zu werden, nur der, der den Staat und seine Symbole verunglimpft als Amtsträger und MdB, der kann sich sicher sein, dass ihm kein Staatsanwalt die Karten legt und kein Richter ihn verurteilen wird, dann hat sich die Bananenrepublik vollens entpuppt. Ob dann aber noch die Grundrechtepartei vonNöten sein wird, wäre zu bezweifeln, denn dann käme sie sicherlich zu spät, oder…
Ich habe Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, angezeigt wegen Verletzung Art. 20 in Verbindung mit Art. 21 Grundgesetz.
“„Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von
der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet
seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher
gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. „”
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/35020850_kw27_bvg_griechenland/
Die Strafanzeige wurde abgelehnt.
Strafanzeige siehe auf meiner Homepage, http://www.browse.npage.de unter dem Menüpunkt Download.
“Strafanzeige wegen Verletzung Art. 20 in Verbindung mit Art. 21 Grundgesetz”
Welcher Straftatbestand sollte diesbezgl. gemäß Art. 20 GG i.V.m. Art. 21 GG verletzt worden sein?
Vielleicht etwas erhellend zum Thema: http://grundrechtepartei.de/1441/kein-grundrecht-auf-demokratie
Nicht alles Handeln gegen einschlägige Vorschriften des Bonner Grundgesetzes kommt strafrechtlichem Handeln gleich, denn das StGB stammt aus 1871 und wurde seit dieser Zeit fortgeschrieben aber wohl immer mit dem Ziel, Amtsträger möglichst ungeschoren davonkommen zu lassen. Die Nazis waren es denn auch, die 1943 den Amtsmissbrauch ( § 339 StGB damals ) ersatzlos aus dem StGB gestrichen haben. Hätten es die drei Gewalten mit dem Bonner Grundgesetz vom ersten Tag an wirklich Ernst gemeint, dann hätte der Gesetzgeber sogleich den § 339 StGB, nämlich den Amtsmissbrauch wieder in das Strafgesetzbuch einführen müssen! Stattdessen hat der erste bundesdeutsche Finanzminister Fritz Schäffer am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule allen Finanzbeamten “persönliche Unantastbarkeit” versprochen. Der BGH hat 1972 und das OLG Celle schließlich 1986 dafür Sorge getragen, dass dieses Versprechen auch endgültig in die Tat umgesetzt worden ist. Finanzbeamte, die zugunsten des Staates rauben und plündern, sind strafrechtlich in der Budnesrepublik Deutschland nicht zu belangen, sie sind wider das Bonner Grundgesetz immunisiert, alrt 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG damit ausgehebelt. Darauf fußt schließlich auch der ESM-Vertrag, garantiert er dochauch seinen handelnden Personen gemäß § 30 Straffreiheit. Damit wird quasi fortgesetzt, was der Massenmörder Adolf Hitler am 16.03.1933 mit seinem Ermächtigungsgesetz auf en Weg gebracht hat, nämlich das Tausendjährige Reich geht seiner architektonischen Vollendung entgegen. Aber die Bevölkerung lebt weiterhin in der Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes ist.
Da haben aber Leute verfassungsrechtlich was auf dem Kasten, schaut man sich nämlich die Presselandschaft im Übrigen an, so scheint es nicht weit her zu sein mit den Kenntnissen “Bundesrepublik Deutschland” als Institution und ihrer “verfassungsmäßigen Ordnung”, geschweige denn schaut man in das Strafgesetzbuch hinein, in das deutsche selbstverständlich, bevor man in die Tasten greift und von Beleidigung des Grundgesetzes schreibt. Das Bonner Grundgesetz ist kein Symbol, sondern bildet die ranghöchste Rechtsnorm und stellt damit die Basis für die verfassungsmäßige Ordnung dar. Ob der Pofalla überhaupt den Inhalt des § 90a StGB schon einmal selbst gelesen hat, auch wenn er im fortgeschrittenen Alter noch das 2. Staatsexamen als Jurist abgelegt hat, zeugt diese Leistung nicht unbedingt von wirklichem Können. Und ihn hat es ja offensichtlich auch gestört, dass da der Bosbach sich dem Fraktionszwang nicht nur selbst entzog, sondern auch auch als Aufwiegler fungiert haben muss, passen doch Abgeordnete, die ihre grundgesetzlich verankerten Rechte nicht nur kennen, sondern sie auch in Anspruch nehmen, nicht in das Konzept einer “Scheindemokratie”, geschweige denn ideologiefreie “Wohlfühldiktatur” als Fortsetzung der Machenschaften derer, die das Tausendjährige Reich vollendet sehen möchten, immer noch. Mal sehn, wann und wie die deutsche Presselandschaft reagierend wird, denn die Strafanzeige kommt ja Scheins nicht von wem auch immer, sondern von einer Partei, die eigentlich vom Namen her gar nicht ins Bild passt, müssten doch alle dem Grundgeseetz verpflichtete Parteien zuvörderst die im Bonner Grundgesetz verankerten Grundrechte im Rubrum ihres Parteiprogrammes tragen, doch wer danach sucht, der sucht vergebens bei den anderen und das seit Jahrzehnten. Lippenbekenntnisse reichen da nicht aus, wie uns die Strafanzeige gegen den Herrn Kanzleramtsminister Pofalla hier prima vor Augen führt. Übrigens ist Pofalla auch noch MdB, also verkörpert er zwei der drei Gewalten in einer Person, nämlich Teil des Gesetzgebers und Teil der vollziehende Gewalt. Schlimmer geht es eigentlich nicht, dem Gedanken des Bonner Grundgesetzes zuwider zu handeln mit seiner gegenüber Bosbach getätigten Äußerung, denn als was auch immer er zu Bosbach gesprochen hat, er war immer Teil eines Verfassungsorgans der Bundesrepublik Deutschland.
Bei allem Hinundher erlaube ich mir noch auf den Hintergrund dieser Verunglimpfung hinzuweisen, nämlich auf den ESM-Vertrag, den man besser wohl als ein “Ermächtigungsgesetz” titulieren muss, erfüllt der Vertrag doch dieselben methodischen Ansätze wie das Ermächtigungsgesetz vom 2403.1933. Die Macher von heute haben dazu noch gelernt, haben sie sich doch gleich auch im § 30 des ESM-Vertrages Straffreitheit eingeräumt für all ihr handeln. Da in der Bundesrepublk Deutschland es auch nicht mehr seit 1943 den Straftatbestand des Amtsmissbrauches gibt, darf im schlimmsten aller anzunehmenden Fälle sogar gemordet werden, wenn ansonsten die Inhalte des ESM-Vertrages erfüllt sind. Da lohnt es sich schon aus der Sicht eines befassten Pofalla sich derart gegenüber einem dem Grundgesetz sich verpflichtet fühlenden Abgeordneten zu reagieren, wenn der nicht parieren will. Mal sehn, wie nun die Staatsanwaltschaft und vor allen Dingen wem gegenüber parieren wird.
Hier mehr Informationen zum ESM-Vertrag: http://grundrechtepartei.de/1491/esm-vertrag
Eine Grundrechtepartei ist mir neu, nie davon gehört. Aber bitte, warum nicht. Schauen Sie sich die Piratenpartei an, von Null auf 8 %! Viele Bürger suchen nach einer Altrnative zu den jetzigen Parteien, denn die sind einfach untragbar und unwählbar geworden.
Nun zu dem Herrn Profalla. Sie werden kein Glück mit Ihrer Klage haben, denn auch unsere Richter sind nicht mehr unabhängig! Und Frau Merkel hat uns doch bereits wissen lassen, dass wir kein Recht auf eine immerwährende Demokratie haben!
Erinnern Sie sich noch an den Herrn Prof. Raffelhüschen und seine hübschen Äußerungen gegen die “demografischen Zombies” und “die Hundertjährigen, die einfach nicht sterben wollen?”. Die Klage wurde abgewiesen, und das nicht nur einmal! Der Herr Professor hat es doch gar nicht so gemeint, die Sätze wurden aus dem Zusammenhang gerissen, und überhaupt kann man ja bei uns seine freie Meinung äußern.
Ich fürchte, es wird Ihnen nicht viel anders gehen. Trotzdem, viel Erfolg! Probieren muss man es immer wieder!
Selbst wenn wegen der Anzeige keine Ermittlungen aufgenommen werden, ist auch dies eine eindeutige Aussage dahingehend, dass Volksvertreter ungestraft das Grundgesetz verunglimpfen können und das in diesem Falle der Rechtsstaat eine Farce wäre.
Phantastisch.
Ich wusste gar nicht, dass eine Partei mit diesem Namen existiert. Ich wünsche vollen Erfolg. Aber das kann dann nur der Anfang sein. Die derzeitige Regierung hat sich vom Grundgesetz ohnehin schon verabschiedet, was bedeuten würde, dass alles strafbewehrt ist, was z.B. in Sachen ESFM und weitere unternommen wurde.
Keine Regierung der Welt kann sich der Macht einer Idee widersetzen, deren Zeit gekommen ist ;-)
Die Kaltschnäuzigkeit und Ignoranz Povallas wurden jedoch von seiner Dienstherrin geduldet.Gleich und gleich gesellt sich gern,lautet ein Sprichwort.
Raus aus dem Bundestag und ab ins Zuchthaus mit derartigen Antidemokraten.
Wieviel verdient Povalla eigentlich im Monat,wo er doch so rührend um die Demokratie und das Grundgesetz …………………………….
Profalla sagte nicht,dass das Grundgesetz schei… ist sondern die Aufforderung Bosbachs, da reinzugucken da es eineGewissensfrage Bosbachs ist.Also meinte er,dass die Gewissensfrage Bosbachs für ihn schei… ist und ihn dies nicht interessiert (Lass mich mit Deiner Gewissensfrage in Ruhe).
Man sollte eben genau lesen können,bevor man sich mit einer Anzeige lächerlich macht.
Und das werden Sie sich !
Der Tatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede setzt voraus, dass eine beleidigende Aussage getätigt wurde, und mit dem Willen einen anderen zu beleidigen und übel nachzureden in den Verkehr gebracht und von jemandem wahrgenommen wird. Darauf, ob sich die Beleidigten so fühlen, kommt es nicht an. 4 Cs 115 Js 273/11 AG Otterndorf
Sehr geehrter Herr Wengel,
nun ist der insider aber doch sehr irritiert. Sind Sie sicher, dass ein bundesdeutsches Gericht dieses von Ihnen zitierte “Verslein” verkündet haben soll und dieses auch noch im Namen des Volkes? Haben Sie nähere Erkenntnisse über die eventuelle Hintergründe dieses Verfahrens?
Mit Dank
Sehr geehrter Insider, da scheinen Sie noch keine Bekanntschaft mit unserem rechtswissenschaftlichen Forschungsprojekt, der Causa Lenniger, erreichbar unter http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de, gemacht zu haben.
Sehr geehrter Herr Wengel,
ich habe mir die letzte Nacht nahezu vollständige um die Ohren geschlagen, denn ich habe das Forschungsprojekt der Grundrechtepartei zulesen begonnen. Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass das, was da ans Tageslicht bisher schon gefördert wurde, mit einem Rechtsstaat, wie ihn die Bundesrepublik Deutschland nach außen vor allen Dingen zu verkörpern versucht, nichts zutun hat? Das sind nach meiner Meinung klar erkennbare diktatorische Merkmale. Besonders die in den Gesetzen verschleiert verankerte Straflosigkeit von Amtsträgern durch die Bank, das kann aber doch andererseits nicht wahr sein, oder? Hat die deutsche Bevölkerung das alles nicht bemerkt oder ist es dessen ausdrücklich erklärter Wille? Das Grundgesetz ist doch im Grunde völlig wirkungslos. Und nun der ESM-Vertrag, der quasi alles, was im Grundgesetz Freiheitsgrundrechte und Bindung der drei Gewalten an dieselben heißt, pulverisiert. Ist das jetzt das offen zutage treten des Tausendjährigen Reiches?
Ich werde weiter lesen in dieser “Causa Lenniger”, es scheint mir, dass dieses ein eindrucksvolles Zeitdokument deutscher Geschichte sein wird, wenn es dieses nicht schon ist.
Die Presse, so habe ich den Eindruck, hat nicht viel Interesse an von Amtsträgern begangenen Grundrechtsverletzungen. Haben die Redakteuere keine Ahnung oder wird die Presse in der Bundesrepublik Deutschland willfährig gesteuert, gerade diesen Eindruck könnte man derzeit gewinnen?
Mit außerordentlichem Dank