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		<title>Kommentare zu: Zitiergebot</title>
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		<description>»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«</description>
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			<title>Von: Dr. Käßmann: Ich kann nicht guten Gewissens im Amt bleiben &#124; Von I. Wengel &#124; Grundrechteforum</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-279</link>
			<dc:creator>Dr. Käßmann: Ich kann nicht guten Gewissens im Amt bleiben &#124; Von I. Wengel &#124; Grundrechteforum</dc:creator>
			<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 17:01:16 +0000</pubDate>
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			<description>[...] Grundgesetzes, der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland,  und nennt sich “Zitiergebot“. Ihr wird jedoch als promovierter Theologin das folgende Zitat nicht unbekannt [...]</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Grundgesetzes, der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland,  und nennt sich “Zitiergebot“. Ihr wird jedoch als promovierter Theologin das folgende Zitat nicht unbekannt [...]</p>]]></content:encoded>
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			<title>Von: Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-126</link>
			<dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 04:28:36 +0000</pubDate>
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			<description>Nimm doch einfach den Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG und vergleiche ihn mit der Realität. Stimmt die Realität mit dem Wortlaut über ein oder nicht? Schlußfolgerungen müssen hier allein gezogen werden.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nimm doch einfach den Wortlaut des <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG" class="liexternal">Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG</a> und vergleiche ihn mit der Realität. Stimmt die Realität mit dem Wortlaut über ein oder nicht? Schlußfolgerungen müssen hier allein gezogen werden.</p>]]></content:encoded>
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			<title>Von: hans</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-125</link>
			<dc:creator>hans</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 20:09:27 +0000</pubDate>
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			<description>Mein persönlicher Akku geht leer. Dennoch versuche ich noch einmal meine Frage zu verdeutlichen: Wenn die ZPO (Gesetz) wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot ungültig ist, so erscheint es mir logisch, dass auch alle einzelnen Normen dieses Gesetzes ungültig sind. Da aber die ZPO Zuständigkeitsregelungen für zivilrechtliche Streitigkeiten enthält, müssten diese nach meinem Verständnis dann ebenfalls ungültig sein. Anders ist die Seite zu den ungültigen Gesetzen meiner Ansicht nach nicht zu verstehen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein persönlicher Akku geht leer. Dennoch versuche ich noch einmal meine Frage zu verdeutlichen:</p><p>Wenn die ZPO (Gesetz) wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot ungültig ist, so erscheint es mir logisch, dass auch alle einzelnen Normen dieses Gesetzes ungültig sind.</p><p>Da aber die ZPO Zuständigkeitsregelungen für zivilrechtliche Streitigkeiten enthält, müssten diese nach meinem Verständnis dann ebenfalls ungültig sein. Anders ist die Seite zu den ungültigen Gesetzen meiner Ansicht nach nicht zu verstehen.</p>]]></content:encoded>
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			<title>Von: hans</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-124</link>
			<dc:creator>hans</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:42:08 +0000</pubDate>
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			<description>Der Wortlaut des Art. 19.1 Satz 2 GG betrifft ein Gesetz, insoweit sind wir sicherlich einer Meinung, folglich - bitte korrigiere mich, wenn ich dies falsch interpretiere - sollte dann auch jede Einzelnorm ungültig sein. Du bist aber im konkreten Fall nicht der gesamten ZPO ausgesetzt, sondern einzelnen Teilen der ZPO. Deswegen verstehe ich Deine Aussage: Zitiervorschrift und örtliche Zuständigkeit hätten nichts miteinander zu tun. Wenn das ganze Gesetz ungültig ist, dann muss auch jedes Einzelteil ungültig sein, etwas anderes ist für mich nicht nachvollziehbar.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Wortlaut des Art. 19.1 Satz 2 GG betrifft ein Gesetz, insoweit sind wir sicherlich einer Meinung, folglich &#8211; bitte korrigiere mich, wenn ich dies falsch interpretiere &#8211; sollte dann auch jede Einzelnorm ungültig sein.</p><p>Du bist aber im konkreten Fall nicht der gesamten ZPO ausgesetzt, sondern einzelnen Teilen der ZPO.</p><p>Deswegen verstehe ich Deine Aussage: Zitiervorschrift und örtliche Zuständigkeit hätten nichts miteinander zu tun.</p><p>Wenn das ganze Gesetz ungültig ist, dann muss auch jedes Einzelteil ungültig sein, etwas anderes ist für mich nicht nachvollziehbar.</p>]]></content:encoded>
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			<title>Von: Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-123</link>
			<dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:35:28 +0000</pubDate>
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			<description>Betrifft der Wortlaut des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz oder eine Einzelnorm?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Betrifft der Wortlaut des Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ein Gesetz oder eine Einzelnorm?</p>]]></content:encoded>
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			<title>Von: hans</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-122</link>
			<dc:creator>hans</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:25:11 +0000</pubDate>
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			<description>Danke! Wenn ich mir die Seite zum Zitiergebot in Verbindung mit ungültigen Gesetzen durchlese, kommt man zu dem Ergebnis, die ZPO sei ungültig und zwar das gesamte Gesetz. Die örtliche Zuständigkeit ist den §§ 12ff ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nunmehr für mich die Frage: Ist die gesamte ZPO wegen Verletzung der Zitiervorschrift ungültig oder sind es nur diejenigen konkreten Rechtsnormen, die Grundrechte einschränken, ohne diese Einschränkungen zu benennen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Danke!</p><p>Wenn ich mir die Seite zum Zitiergebot in Verbindung mit ungültigen Gesetzen durchlese, kommt man zu dem Ergebnis, die ZPO sei ungültig und zwar das gesamte Gesetz.<br />Die örtliche Zuständigkeit ist den <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/12f.html" target="_blank" class="liexternal">§§ 12ff ZPO</a> geregelt.<br />Hieraus ergibt sich nunmehr für mich die Frage:</p><p>Ist die gesamte ZPO wegen Verletzung der Zitiervorschrift ungültig oder sind es nur diejenigen konkreten Rechtsnormen, die Grundrechte einschränken, ohne diese Einschränkungen zu benennen?</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Von: Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-121</link>
			<dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:19:10 +0000</pubDate>
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			<description>Zitiergebot und örtliche Zuständigkeit</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitiergebot und örtliche Zuständigkeit</p>]]></content:encoded>
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		<item>
			<title>Von: hans</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-120</link>
			<dc:creator>hans</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 19:14:03 +0000</pubDate>
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			<description>Deinen Kommentar habe ich jetzt nicht verstanden. Kannst Du mal erläutern, welches Eine mit welchem Anderen nichts zu tun hat?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deinen Kommentar habe ich jetzt nicht verstanden. Kannst Du mal erläutern, welches Eine mit welchem Anderen nichts zu tun hat?</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Von: Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-119</link>
			<dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 18:56:56 +0000</pubDate>
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			<description>Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.</p>]]></content:encoded>
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			<title>Von: hans</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-118</link>
			<dc:creator>hans</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 18:33:05 +0000</pubDate>
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			<description>Noch ne Überlegung.. Wenn nun die ZPO wegen Verstoß gegen das Zitiergebot ungültig ist, dann sind wohl auch die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ungültig. Ich überlege mir nun momentan, ob ich meine nächste Klage gegen meinen Gegner nicht in einem anderen OLG-Bezirk starte, mit dem Verweis auf die Ungültigkeit zur ZPO und dem Anspruch aus Art 47 Charta der Menschenrechte auf ein unparteiisches Gericht. Das für mich zuständige Gericht, dass man von meinem Gegner noch nicht einmal verlangt, dass er die Zustellung von Tiiteln nachweisen muss, obwohl das Gesetz die Zustellung von Amts wegen vorschreibt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Noch ne Überlegung..</p><p>Wenn nun die ZPO wegen Verstoß gegen das Zitiergebot ungültig ist, dann sind wohl auch die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ungültig.</p><p>Ich überlege mir nun momentan, ob ich meine nächste Klage gegen meinen Gegner nicht in einem anderen OLG-Bezirk starte, mit dem Verweis auf die Ungültigkeit zur ZPO und dem Anspruch aus Art 47 Charta der Menschenrechte auf ein unparteiisches Gericht.</p><p>Das für mich zuständige Gericht, dass man von meinem Gegner noch nicht einmal verlangt, dass er die Zustellung von Tiiteln nachweisen muss, obwohl das Gesetz die Zustellung von Amts wegen vorschreibt.</p>]]></content:encoded>
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		<item>
			<title>Von: hans</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-117</link>
			<dc:creator>hans</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 13:48:02 +0000</pubDate>
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			<description>Die Verjährungsregeln machen Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzbar, wenn die Verjährung abgelaufen ist. Das heißt, der Schadensersatzgläubiger kann seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen, hat also keinen Zugriff mehr auf sein Vermögen. Daran schließt sich nun meine Überlegung an - ggf. auch als Frage zu verstehen -
				mit den Verjährungsregeln im BGB wird in das Eigentum eingegriffen, müsste da nicht auch Art. 14.1 zitiert werden? Mit der Schuldrechtsreform (BGB galt bis 31.12. 2001) wurde ja wohl ein neues und damit nachkonstitutionelles Gesetz geschaffen, dass dem Zitiergebot unterliegen müsste</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verjährungsregeln machen Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzbar, wenn die Verjährung abgelaufen ist. Das heißt, der Schadensersatzgläubiger kann seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen, hat also keinen Zugriff mehr auf sein Vermögen.</p><p>Daran schließt sich nun meine Überlegung an &#8211; ggf. auch als Frage zu verstehen -<br />mit den Verjährungsregeln im BGB wird in das Eigentum eingegriffen, müsste da nicht<br />auch Art. 14.1 zitiert werden?</p><p>Mit der Schuldrechtsreform (BGB galt bis 31.12. 2001) wurde ja wohl ein neues und damit nachkonstitutionelles Gesetz geschaffen, dass dem Zitiergebot unterliegen müsste</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Von: Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-116</link>
			<dc:creator>Bürgerinitiative für Verfassungsschutz</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 18:39:10 +0000</pubDate>
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			<description>BRAGO war eine Verordnung. Zitiergebot gilt nur bei Gesetzen. Was meinst Du mit 2.?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BRAGO war eine Verordnung. Zitiergebot gilt nur bei Gesetzen. Was meinst Du mit 2.?</p>]]></content:encoded>
		</item>
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			<title>Von: hans</title>
			<link>http://grundrechtepartei.de/zitiergebot/#comment-115</link>
			<dc:creator>hans</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 19:03:50 +0000</pubDate>
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			<description>Meinungsäußerung erbeten: 1. Brago (nicht mehr gültig) Verjährungsregelung nach § 51b greift doch in das Eigentum des Mandanten ein, wäre da nicht auch eine Zitierung von 14.1 GG notwendig gewesen? 2. BGB Die Verjährungsregelungen greifen in das Eigentum ein, wäre da nicht auch eine Zitierung von 14.1 notwendig gewesen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meinungsäußerung erbeten:</p><p>1. Brago (nicht mehr gültig)</p><p>Verjährungsregelung nach § 51b greift doch in das Eigentum des Mandanten ein, wäre da nicht auch eine Zitierung von 14.1 GG notwendig gewesen?</p><p>2. BGB</p><p>Die Verjährungsregelungen greifen in das Eigentum ein, wäre da nicht auch eine Zitierung von 14.1 notwendig gewesen?</p>]]></content:encoded>
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